Ich sage nur, dass für das Thema Veröffentlichung die GSW ohnehin der falsche Ansprechpartner ist, denn sie ist das Objekt der Privatisierung. Und die Privatisierung ist damals mit zwei Partnern durchgeführt worden, die hier schon genannt wurden: Cerberus und Walter.
Nein! – Die sind diejenigen, die dann eine Zustimmung erklären müssen. Im Übrigen darf ich darauf hinweisen, dass die Angelegenheit im Ausschuss noch nicht beendet ist, sondern wir demnächst dieses Thema wieder auf der Tagesordnung haben werden. Ich bin optimistisch, dass die GSW dann auch kommt und Missstände oder Missverständnisse, wie man das auch immer auslegen mag, entsprechend richtigstellen wird.
Dann darf ich darauf hinweisen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland keine rechtlosen Mieter gibt, sondern dass es dann, wenn die Häuser wirklich in einem Zustand sind, der entsprechende Sanierungsarbeiten ratsam oder zwingend macht, noch ein entsprechendes Verfahren vor dem Amtsgericht gibt. Da kann man alles Mögliche haben, angefangen von Vorschüssen für Gutachten und Ähnliches, sodass es hier keine Rechtlosigkeit der Mieter gibt, sondern zugegebenermaßen ein vielleicht unzureichender Vertrag hier vom Senat nicht genügend kontrolliert wird. Wie gesagt, das werden wir entsprechend nachverfolgen. Aber ich warne davor, einfach hier nach dem Motto, es war einmal vor einer gewissen Zeit eine landeseigene Gesellschaft, zu erwarten, dass es deshalb immer noch Sonderrechte des Landes Berlin gibt. Dieses ist mit Sicherheit nicht zutreffend.
Vielen Dank! – Dann hat für die Fraktion Die Linke Frau Dr. Schmidt das Wort. – Bitte schön, Frau Kollegin!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich ja über den scheinbar doch breiten Konsens zu dem Antrag der Fraktion der Piraten. Meine Fraktion unterstützt jedenfalls den Antrag voll und ganz.
Es wird höchste Zeit, dass diese Privatisierungsverträge vom Senat offengelegt werden, denn was der Senat bei den S-Bahnverträgen geschafft hat, ich denke, das kann er auch bei der GSW schaffen, denn dann werden die Mieterinnen und Mieter der GSW nicht mehr im Unklaren gelassen, welche besonderen Mieterrechte seinerzeit vereinbart wurden. Das ist auch wichtig für die Weiterverkäufe von GSW-Häusern. Die GSW steht in der Pflicht, zu sozial verträglicher Wohnungspolitik in Berlin beizutragen. Gerade das Thema „Soziale Stadtentwicklung“ hatten wir heute schon. Aber auch wenn die Verkäufe schon ein paar Tage her sind, in der Pflicht ist sie trotzdem noch. Dazu hat sie sich nämlich seinerzeit verpflichtet.
Es ist ein Skandal, dass es die GSW nicht für nötig hält, zu einer Anhörung im Berliner Landesparlament zu erscheinen, denn es sind weiterhin viele Fragen, die den Mieterschutz betreffen, unbeantwortet. Aber im Widerspruch dazu schreibt die GSW auf ihrer Internetseite:
Als Berliner Traditionsunternehmen ist sich die GSW ihrer Verantwortung gegenüber der Stadt und ihren Einwohnern bewusst und legt großen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Mietern und der Stadt Berlin.
Von dieser partnerschaftlichen Zusammenarbeit war am 18. April wahrlich nichts zu spüren. Aber die GSW hat ja noch eine Chance. Sie kann dies nachholen, Anfang Juni im Bauausschuss.
Im Ausschuss hat meine Fraktion gefordert, dem Parlament alle Protokolle des Implementierungsausschusses zur Verfügung zu stellen. Es wird sich zeigen, ob der Implementierungsausschuss seiner Aufgabe nachgekommen ist, die Einhaltung aller vertraglichen Regelungen mit der GSW zu überprüfen. Wir wissen – und die angehörten Mieterinnen und Mieter können das belegen –, es wird gegen die damaligen Vereinbarungen verstoßen. In der im Antrag zitierten Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Finanzen von 2004 heißt es:
… Sanierungsmaßnahmen werden sich an Standards des geförderten Wohnungsbaus orientieren. Der bevorzugte Verkauf von Wohnraum an Mieter gemäß dem „8-Punkte-Programm“ wird fortgeführt. En-bloc-Verkäufe sind nur zulässig, wenn an die bevorzugte Zielgruppe nicht verkauft werden kann und der Käufer die Pflichten gegenüber den Mietern übernimmt.
Heute wissen wir, es sind Häuser verkauft worden, ohne das 8-Punkte-Programm zu berücksichtigen. Zur Erinnerung: Vor Verkauf der Wohnungen an Dritte soll den Mieterinnen und Mietern durch Ergänzung der Mietverträge ein zeitlich unbefristeter Schutz vor Eigenbedarfskündigung und Luxusmodernisierung gewährt werden. – Siehe Punkt 7 des 8-Punkte-Programms. Zumindest ging die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Jahr 2001 davon aus. 2001 sagte sie, dass die Forderung des 8
Punkte-Programms nach Gewährung des Erwerbsvorrangs für Genossenschaften bzw. die wohnenden Mieter grundsätzlich einzuhalten ist.
Die verkauften GSW-Häuser sollen heute dennoch luxussaniert werden, was den damaligen Verträgen, die heute noch – auch für Dritterwerber – gelten, widerspricht. Sie wurden den Mieterinnen und Mietern nicht zum Kauf angeboten. Und was noch dreister ist: Die Neuerwerber behaupten jetzt, keinerlei Verpflichtungen beim Kauf übernommen zu haben. Durch die Anhörung der Mieterinnen und Mieter wissen wir es schlicht besser. Deshalb fordert meine Fraktion: Wir brauchen zum einen dringend eine Übersicht über alle Verstöße gegen die geltenden vertraglichen Regelungen. Der Implementierungsausschuss muss dringend einberufen werden und sich mit diesen Verstößen auseinandersetzen. Dem Parlament ist darüber zu berichten.
Herr Dr. Heide! Wenn schon die Zügel fehlen, dann erwarte ich vom Senat, dass er mindestens ein Vertragsverletzungsverfahren prüft und das Parlament über das Ergebnis informiert. Wir sehen eine Täuschung des Parlaments, wenn die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zum GSW-Börsengang 2010 durch die erneute Zusicherung zur Einhaltung der besonderen Mieterschutzregeln erfolgte und jetzt mit Füßen getreten wird. Die Anhörung im Bauausschuss im Juni stelle ich mir sehr lebhaft vor. Ich hoffe, die GSW stellt sich dieser Anhörung.
Zu dem Antrag Drucksache 17/0266 empfiehlt der Hauptausschuss mehrheitlich – gegen Linke und Piraten, bei Enthaltung Grüne – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne und Piraten. Gegenstimmen? – Das sind die Koalitionsfraktionen. – Damit ist der Antrag abgelehnt.
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig – bei Enthaltung einer Stimme der Piraten – zugestimmt. Wer dem Vermögensgeschäft Nr. 6/2012 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind Linke, Grüne, SPD, CDU und Piraten. Gegenstimmen? – Eine Piratenstimme dagegen! Enthaltungen? – Und eine Enthaltung bei den Piraten!
zur Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin
Der Hauptausschuss hat der Vorlage einstimmig – bei Enthaltung einer Stimme der Piraten – zugestimmt. Wer dem Vermögensgeschäft Nr. 7/2012 seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind auch wieder alle Fraktionen bis auf – – Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme bei den Piraten! Enthaltungen? – Eine Enthaltung bei den Piraten! Damit ist das Vermögensgeschäft angenommen.