Protocol of the Session on March 22, 2012

Eine Nachfrage – bitte schön, Frau Matuschek!

Ja, nun hat auch Herr Haseloff aus Sachsen-Anhalt schon deutliche Worte bezüglich einer in Aussicht stehenden Beratung im Bundesrat gefunden. Wie wird sich denn das Land Berlin mit solchen kritischen Stimmen aus anderen Bundesländern koordinieren, um gegebenenfalls über die Bundesratsdebatte noch entsprechende Veränderungen im Verordnungsentwurf durchzusetzen?

Bitte schön, Frau von Obernitz!

Wie gesagt: Natürlich gibt es Stellungnahmen anderer Länder, aber im Kern, denke ich, müssen wir uns ein Bild machen, ob wir mit einem solchen Verordnungsweg leben können. Ich habe Ihnen angedeutet, dass wir das problematisch finden. Aber ich möchte einer endgültigen Diskussion nicht vorgreifen, die wir aber mit den anderen Ländern schon angegangen sind.

Damit ist die Fragestunde beendet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 3:

Aktuelle Stunde

gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Schließung der Hortlücke als konsequente Weiterentwicklung der Ganztagsschule

(auf Antrag der Fraktion der CDU)

Für die Besprechung bzw. Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Ver

(Präsident Ralf Wieland)

fügung, die auf zwei Redebeiträge aufgeteilt werden kann. Es beginnt die Fraktion der CDU mit dem Kollegen Schlede. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde, die Lückenschließung bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der 5. und 6. Klasse, ist ein wesentlicher Fortschritt für die Berliner Bildungslandschaft in Ergänzung, in Erweiterung und Qualifizierung der Ganztagsgrundschule, die seit dem Jahr 2005/2006 in Berlin nicht nur Fahrt aufgenommen hat, sondern auch – wie wir wissen – in der gebundenen und auch offenen Form in der Praxis mittlerweile die Mehrheit der Schulen erfasst hat. Die Lücke, die wir hatten, war, dass die Hortbetreuung widersinnigerweise nur bis zur 4. Klasse einschließlich angeboten wurde und damit eigentlich von einer echten Ganztagsbetreuung nur von der ersten bis zur vierten Klasse gesprochen werden konnte. Was jetzt versucht wird, ohne dass uns jetzt schon die Gesetzesvorlage zur Verfügung steht, die aber wohl in den nächsten Wochen vorliegen wird, wird, wenn ich richtig sehe, diese umfassen, und zwar in einem Umfang, wie es sie bisher nicht gegeben hat, dies vor allen Dingen in Bezug auf die besondere Bedarfsprüfung.

In der Vergangenheit gab es für 5. und 6. Klassen – –

Herr Kollege! Lassen Sie eine Zwischenbemerkung des Kollegen Mutlu zu?

Gerne! – Ich bin zwar mit dem Satz nicht zu Ende, aber bitte!

Bitte sehr, Herr Mutlu!

Sehr geehrter, geschätzter Kollege Schlede! Können Sie mir vielleicht erklären, warum die Reihen in Ihrer Fraktion und die Reihen der SPD-Fraktion bei einem derart wichtigen Thema – da bin ich mit Ihnen einer Meinung –

[Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und den PIRATEN – Zurufe]

so leer sind? – Vielleicht haben Sie eine Erklärung für mich.

Bitte, Herr Kollege Schlede!

Ich glaube, Herr Mutlu, diese Frage muss ich nicht beantworten. Im Zweifelsfall ist es der Redner.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zurufe von den GRÜNEN und der LINKEN]

Ich nehme nicht an, dass ich das beantworten muss. – Übrigens, bei manchen Zwischenrufen bitte ich doch eher, sich zu melden, um die vom Präsidenten dann gestattete Frage zu stellen. Ich habe einen großen Vorzug in meinem Alter: Ich tendiere zur Schwerhörigkeit.

[Heiterkeit]

Das bedeutet, dass ich manchen laut vorgetragenen Zwischenruf denn doch eher im Rahmen der allgemeinen Geräuschkulisse, die dann entfaltet wird, überhöre. Also, bitte melden Sie sich, wie es der Kollege Mutlu vorbildlich getan hat.

[Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Herr Delius! Sie haben eine Anschlussfrage? – Eigentlich wollte ich das Thema behandeln, aber wenn Sie meinen, bitte!

Gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Ja, Herr Schlede gestattet eine Zwischenfrage. – Bitte, Herr Kollege Delius!

Herr Schlede! Sie haben es gerade erwähnt: Das Gesetz liegt noch nicht vor. Wie bewerten Sie denn, dass uns das Gesetz zu dieser Aktuellen Stunde noch nicht vorliegt?

[Beifall und Heiterkeit bei den GRÜNEN und der LINKEN]

Bitte, Herr Kollege Schlede!

Diese Frage, Herr Delius, kann ich ganz gut beantworten: weil wir nämlich im Verfahren der weiteren Entwicklung einer solchen Vorlage von vornherein mit Einfluss nehmen wollen, und deswegen steht das heute auf der Tagesordnung.

[Beifall bei der CDU und der SPD]

Es wird doch befürchtet von denen, die diese Aktuelle Stunde nicht wollten, dass der Lückenschluss gar nicht in angemessener Weise stattfindet, dass er defizitär ist. Das versuche ich wenigstens ganz kurz darzulegen.

[Zuruf von Uwe Doering (Linksfraktion)]

Bitte melden! Leise Fragen höre ich auch nicht. Machen Sie ruhig!

(Vizepräsident Andreas Gram)

[Uwe Doering (Linksfraktion): Ich denke, Sie hören nicht!]

Lassen Sie mich doch erst noch mal darauf hinweisen, worum es eigentlich geht, denn viele von denen, die hier sitzen, wissen offensichtlich gar nicht, was die entsprechende Verordnung besagt.

[Uwe Doering (LINKE): Jetzt kommen aber Sie!]

Also es geht bei der Hortbetreuung darum, dass zwischen 6.00 Uhr und 7.30 Uhr – –

[Zuruf von Uwe Doering (LINKE)]

Ich glaube, Sie waren nicht im Hort – oder? Vom Rahmen Ihres Beitrags her – würde ich sagen – waren Sie nicht im Hort.

[Weitere Zurufe]

Darüber hinaus muss ich sagen: Bei der weiteren Begleitmusik weiß man nie, auf welcher Stufe der zivilisatorischen Evolution Sie sich befinden.

[Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Uwe Doering (Linksfraktion): Ich denke, Sie hören nichts!]

Also, meine Damen und Herren! Lassen wir uns doch mal ganz kurz vor Augen führen, worum es geht. Es geht um eine Betreuung vor der Schule zwischen 6.00 Uhr und 7.30 Uhr, um eine Betreuung zwischen 13.30 Uhr und 16.00 Uhr und eine Betreuung zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr plus einer Betreuung in den Ferien. Um diesen Tatbestand geht es hier. Die Vorlage soll nun die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen umfassen, die bisher nur durch ein enges Nadelöhr dorthin gekommen sind, nämlich einer besonderen Bedarfsprüfung unterlagen. Sie werden jetzt der allgemeinen Bedarfsprüfung unterworfen, und das dürfte ein zahlenmäßiger Zuwachs von wahrscheinlich mindestens 2 000 bis 3 000 Schülerinnen und Schülern in dieser Altersstufe sein.