Ja, nun hat auch Herr Haseloff aus Sachsen-Anhalt schon deutliche Worte bezüglich einer in Aussicht stehenden Beratung im Bundesrat gefunden. Wie wird sich denn das Land Berlin mit solchen kritischen Stimmen aus anderen Bundesländern koordinieren, um gegebenenfalls über die Bundesratsdebatte noch entsprechende Veränderungen im Verordnungsentwurf durchzusetzen?
Wie gesagt: Natürlich gibt es Stellungnahmen anderer Länder, aber im Kern, denke ich, müssen wir uns ein Bild machen, ob wir mit einem solchen Verordnungsweg leben können. Ich habe Ihnen angedeutet, dass wir das problematisch finden. Aber ich möchte einer endgültigen Diskussion nicht vorgreifen, die wir aber mit den anderen Ländern schon angegangen sind.
Für die Besprechung bzw. Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Ver
fügung, die auf zwei Redebeiträge aufgeteilt werden kann. Es beginnt die Fraktion der CDU mit dem Kollegen Schlede. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema der Aktuellen Stunde, die Lückenschließung bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler in der 5. und 6. Klasse, ist ein wesentlicher Fortschritt für die Berliner Bildungslandschaft in Ergänzung, in Erweiterung und Qualifizierung der Ganztagsgrundschule, die seit dem Jahr 2005/2006 in Berlin nicht nur Fahrt aufgenommen hat, sondern auch – wie wir wissen – in der gebundenen und auch offenen Form in der Praxis mittlerweile die Mehrheit der Schulen erfasst hat. Die Lücke, die wir hatten, war, dass die Hortbetreuung widersinnigerweise nur bis zur 4. Klasse einschließlich angeboten wurde und damit eigentlich von einer echten Ganztagsbetreuung nur von der ersten bis zur vierten Klasse gesprochen werden konnte. Was jetzt versucht wird, ohne dass uns jetzt schon die Gesetzesvorlage zur Verfügung steht, die aber wohl in den nächsten Wochen vorliegen wird, wird, wenn ich richtig sehe, diese umfassen, und zwar in einem Umfang, wie es sie bisher nicht gegeben hat, dies vor allen Dingen in Bezug auf die besondere Bedarfsprüfung.
Sehr geehrter, geschätzter Kollege Schlede! Können Sie mir vielleicht erklären, warum die Reihen in Ihrer Fraktion und die Reihen der SPD-Fraktion bei einem derart wichtigen Thema – da bin ich mit Ihnen einer Meinung –
Ich nehme nicht an, dass ich das beantworten muss. – Übrigens, bei manchen Zwischenrufen bitte ich doch eher, sich zu melden, um die vom Präsidenten dann gestattete Frage zu stellen. Ich habe einen großen Vorzug in meinem Alter: Ich tendiere zur Schwerhörigkeit.
Das bedeutet, dass ich manchen laut vorgetragenen Zwischenruf denn doch eher im Rahmen der allgemeinen Geräuschkulisse, die dann entfaltet wird, überhöre. Also, bitte melden Sie sich, wie es der Kollege Mutlu vorbildlich getan hat.
Herr Delius! Sie haben eine Anschlussfrage? – Eigentlich wollte ich das Thema behandeln, aber wenn Sie meinen, bitte!
Gestatten Sie eine Zwischenfrage? – Ja, Herr Schlede gestattet eine Zwischenfrage. – Bitte, Herr Kollege Delius!
Herr Schlede! Sie haben es gerade erwähnt: Das Gesetz liegt noch nicht vor. Wie bewerten Sie denn, dass uns das Gesetz zu dieser Aktuellen Stunde noch nicht vorliegt?
Diese Frage, Herr Delius, kann ich ganz gut beantworten: weil wir nämlich im Verfahren der weiteren Entwicklung einer solchen Vorlage von vornherein mit Einfluss nehmen wollen, und deswegen steht das heute auf der Tagesordnung.
Es wird doch befürchtet von denen, die diese Aktuelle Stunde nicht wollten, dass der Lückenschluss gar nicht in angemessener Weise stattfindet, dass er defizitär ist. Das versuche ich wenigstens ganz kurz darzulegen.
Lassen Sie mich doch erst noch mal darauf hinweisen, worum es eigentlich geht, denn viele von denen, die hier sitzen, wissen offensichtlich gar nicht, was die entsprechende Verordnung besagt.
Ich glaube, Sie waren nicht im Hort – oder? Vom Rahmen Ihres Beitrags her – würde ich sagen – waren Sie nicht im Hort.
Darüber hinaus muss ich sagen: Bei der weiteren Begleitmusik weiß man nie, auf welcher Stufe der zivilisatorischen Evolution Sie sich befinden.
Also, meine Damen und Herren! Lassen wir uns doch mal ganz kurz vor Augen führen, worum es geht. Es geht um eine Betreuung vor der Schule zwischen 6.00 Uhr und 7.30 Uhr, um eine Betreuung zwischen 13.30 Uhr und 16.00 Uhr und eine Betreuung zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr plus einer Betreuung in den Ferien. Um diesen Tatbestand geht es hier. Die Vorlage soll nun die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen umfassen, die bisher nur durch ein enges Nadelöhr dorthin gekommen sind, nämlich einer besonderen Bedarfsprüfung unterlagen. Sie werden jetzt der allgemeinen Bedarfsprüfung unterworfen, und das dürfte ein zahlenmäßiger Zuwachs von wahrscheinlich mindestens 2 000 bis 3 000 Schülerinnen und Schülern in dieser Altersstufe sein.