Na, das war die Frage von Herrn Dr. Albers, und die habe ich beantwortet. Diese Zwischenfrage habe ich ja per Zwischenruf zugeworfen bekommen.
Das Lärmschutzprogramm ist mit 140 Millionen Euro unterlegt. Anträge können gestellt werden – jederzeit und auch noch fünf Jahre darüber hinaus. Wir reden also über einen Zeitraum bis 2017. Das wäre übrigens eine Information gewesen, die Sie in Ihrem Antrag ruhig mal hätten erwähnen können, hochgeschätzte Grünen-Fraktion! Genauso wie die Angabe zum Zeitraum, den die Bearbeitung eines solchen Antrags braucht, nämlich ein Jahr! Also hätten Sie im letzten Jahr im Mai in diesem Haus und in Kommunikation mit den Bürgern auf die möglichen Lärmschutzmaßnahmen bis Juni diesen Jahres hinweisen können.
Im Übrigen unterstellen die Grünen in ihrem Antrag, dass die Kostenerstattungsvereinbarung fehlerhaft sei. Da bin ich mal gespannt, denn durch Fakten ist das auch hier nicht unterlegt worden. Ich erwarte, dass wenigstens im Ausschuss die Begründung hierfür gegeben wird.
Wenn man die Summe dieser Feststellungen zieht – also einerseits das Für-dumm-Verkaufen der Bürgerinnen und
Bürger und andererseits das Nichtunterlegen von Behauptungen –, muss man zu dem Schluss kommen, dass der Grünen-Antrag ein Maß an Populismus erreicht, das mich wirklich sehr überrascht.
Herr Kreins! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn man diese Debatte beim Schallschutzprogramm auch in Brandenburg verfolgt – Sie sprachen von Zuständigkeiten und dergleichen, Herr Kreins –, muss doch auch Ihnen aufgefallen sein, dass das Schutzniveau strittig ist. Die Flughafengesellschaft geht von einem Schutzniveau von sechs Überschreitungen von 55 Dezibel im Innenraum aus, danach hat sie bisher auch die Kostenvereinbarungen ausgereicht. Das Ministerium für Landwirtschaft und Infrastruktur und auch der Planfeststellungsbeschluss sehen aber vor, dass im Innenraum keine Überschreitungen vorhanden sein sollen. Deswegen ist es auch sehr schleppend mit diesen Kostenvereinbarungen vorangegangen, weil dieses Schutzniveau noch gar nicht vorhanden ist. Die Flughafengesellschaft scheint bestimmen zu wollen, wie der Planfeststellungsbeschluss zu interpretieren ist. Das ist wieder einmal ein gutes Beispiel, dass sich die öffentliche Hand die eigenen Gesetze schafft und hinterher nicht einhält. Darum geht es.
Kurz und ohne Polemik! Der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004, Seite 110 Punkt 519, ich zitiere:
Die nachträgliche Festsetzung, Änderung oder Ergänzung von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung von Fluglärm bleibt vorbehalten. Insbesondere werden bei geänderten An- und Abflugverfahren am Flughafen die festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete neu ausgewiesen, wenn sich der energieäquivalente Dauerschallpegel an der äußeren Grenze des Schutzgebietes an den Schnittpunkten mit An- und Abflugstrecken um mehr als 2 Dezibel ändert.
Natürlich ist in der politischen Debatte das Schutzniveau im Rauminneren, die 55 Dezibel, angesprochen. Wenn wir sagen, dass wir die Bürgerinnen und Bürger weniger als einmal pro Tag mit diesem Lärm belasten möchten, muss man die Frage stellen, wie das rechtlich festgesetzt und finanziert wird. Die Position des Senats ist klar; die Parlamentarier in diesem Haus sind sich einig. Wir wollen, dass die Betroffenen so wenig wie möglich belastet werden. – Herzlichen Dank!
Schönen guten Abend! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich finde, dass es kein Kabarettthema ist. Deshalb sollte man es ein wenig ernsthafter angehen lassen. Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass die im Planfeststellungsbeschluss verbindlich festgelegten Schallschutzmaßnahmen rechtzeitig für Inbetriebnahme des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg in Schönefeld durchgeführt und abgeschlossen sind.
Klar sollte auch sein, dass sich die Maßnahmen an der tatsächlichen maximalen Lärmbelastung ausrichten und nicht an einem für die Flughafenbetreiber genehmeren Schutzniveau, weil es billiger zu erreichen ist.
Dass die jetzt festgelegten Flugrouten eine Anpassung der Schallschutzgebiete erfordern, versteht sich von selbst, obwohl ich davon ausgehe, dass hier noch Änderung nötig und möglich sind. Ich nenne hierzu nur die Stichworte Müggelsee, Forschungsreaktor. Darüber reden wir
Es ist einerseits realistisch, weil es eben doch nicht so schnell gehen wird, andererseits aber auch ein Widerspruch in sich, dass in dem Antrag gefordert wird, angemessenen Schadenersatz für den Fall zu gewähren. Dass die Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen nicht rechtzeitig erfolgt und dass damit, wie beabsichtigt, der Druck auf die etwas störrische Flughafengesellschaft erhöht werden kann, ist eine schwache Hoffnung. Wirklichen Druck kann und muss der Eigentümer der Flughafengesellschaft machen. Das ist neben Brandenburg auch der Bund, und es ist auch Berlin.
Hierbei muss die Planfeststellungsbehörde handeln. Das ist das Brandenburger Infrastrukturministerium. Es müssen die örtlichen Behörden, die Brandenburger Landkreise und Gemeinden sowie die Berliner Bezirke und der Senat handeln. Dieser Berliner Senat hält sich in diesen Fragen auffällig zurück. Er beruft sich gern darauf, dass er damit nichts zu tun habe, verantwortlich seien schließlich das Land Brandenburg und die Flughafengesellschaft. Es ist doch aber sinnvoll, daran zu erinnern, dass Berlin Mitgesellschafter dieser Flughafengesellschaft ist und der Regierende Bürgermeister dem Aufsichtsrat dieser Flughafengesellschaft vorsteht. Ich möchte daran erinnern, dass es Berlinerinnen und Berliner sind, die Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen haben. Klaus Wowereit! Sie sind auch ihr Bürgermeister, auch wenn es Ihnen persönlich nicht so wichtig zu sein scheint.
Für Herrn Wowereit ist der Flughafen nichts anderes als eine Erfolgsgeschichte. Das hat er heute auch bei der Aktuellen Stunde noch einmal gesagt. Ich bin davon überzeugt, dass er das nur werden kann, wenn sich die politischen Spitzen Berlin und Brandenburg auch dafür stark machen, die unleugbaren negativen Auswirkungen eines solchen Flughafens zeitgerecht und zugleich mit aller gebotenen Sorgfalt, Fairness und Bürgerfreundlichkeit zu mindern.
Lärmschutz ist praktizierter Gesundheitsschutz. Hier ist Berlin als Gesellschafter und der Senat als Interessenvertreter der Menschen in Berlin gleichermaßen in der Pflicht. Mit der schon Mitte der 90er-Jahre in gleicher politischer Kombination getroffenen Entscheidung, stadtnah einen zentralen Flughafen für die Region Berlin und Brandenburg zu errichten, haben Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, zugleich die Verpflichtung übernommen, die zu erwartende Belastung für die Menschen so gering wie möglich zu halten.
Wohlfeile Worte und Beteuerungen reichen schlicht nicht aus. Dass Lärmschutz auch als Gesundheitsschutz wirtschaftlich sinnvoll ist, liegt auf der Hand. Wie wirtschaft
lich ist es, wenn die Gesundheit von Tausenden Anwohnerinnen und Anwohnern, Heranwachsenden, Erholungssuchenden in den überflogenen Gebieten dauerhaft belastet werden mit all den Folgen, Spätschäden und daraus resultierenden Kosten, die Sie und ich heute gar nicht abschätzen können?
Selbstverständlich haben Sie die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen den wechselnden Routenplanungen anzupassen, zeitnah und exakt. Wer anders handelt, gefährdet die Akzeptanz dieses für die Region BerlinBrandenburg so wichtigen Projekts des Berliner Flughafens.
Deshalb unterstützen wir das Anliegen dieses Antrags. Weil wir im übrigen wissen, wie wenig Zeit für eine Beantwortung der in dem Antrag angesprochenen Fragen bleibt, appelliere ich an die Regierungsfraktionen, hier nicht auf Zeit zu spielen und die Behandlung des Antrags zu verzögern. Dem Senat steht es ohnehin frei und es ist seine Pflicht, sich für die Belange der vom Fluglärm betroffenen Berlinerinnen und Berliner unabhängig vom parlamentarischen Ablauf einzusetzen.
Zum Abschluss möchte ich Ihnen dazu noch einen taktischen Vorschlag unterbreiten. Es gibt leider immer wieder Streit zwischen Flughafengesellschaft und Betroffenen darüber, was in den Kostenerstattungsvereinbarungen geregelt wird und welche Baumaßnahmen in welchem Umfang zu finanzieren sind. Das ist übrigens vielfach belegt und keine bloße Behauptung. Um hier Klarheit zu schaffen und zu schlichten, könnte der Senat für einen befristeten Zeitraum, beispielsweise bis Ende 2013, eine unabhängige Ombudsperson oder eine Bürgerberatung einsetzen. Der Rechtsweg stünde weiterhin selbstverständlich offen. Der Bezirk Treptow-Köpenick ist hier im Vorjahr bereits erste Schritte gegangen, bislang ohne Unterstützung des Senats. Das kann und das sollte sich ändern. – Vielen Dank!
Frau Lompscher! Es freut mich, dass Sie aus der Opposition heraus die Sorgen und Nöte der lärmbelasteten Bewohnerinnen und Bewohner aufrufen.
Herr Doering! Brüllen Sie jetzt hier nicht so herum. Wir haben heute 100 Tage Rot-Schwarz und uns anhören müssen, was passiert oder nicht passiert ist. Wir hatten vorher aber zehn Jahr Rot-Rot. Wir haben jetzt 85 Tage vor der Eröffnung des Flughafens. Der Beschluss ist frühzeitig gefallen. Es war klar, dass die Eröffnung hier im Juni stattfinden wird. Es sind jetzt erst 4 Prozent der Lärmbelasteten mit passiven Schallschutzmaßnahmen versehen.
Man muss ganz klar sagen: Hier ist Rot-Rot a. D. insgesamt in der Verantwortung. Hier können Sie sich jetzt auch nicht aus der Verantwortung herausstehlen.