Man muss ganz klar sagen: Hier ist Rot-Rot a. D. insgesamt in der Verantwortung. Hier können Sie sich jetzt auch nicht aus der Verantwortung herausstehlen.
Das heißt nicht, dass ich die Einschätzung von Frau Lompscher hier nicht teile. Hier muss beachtet werden, dass die wenige noch verbleibende Zeit, die 85 Tage, wirklich konsequent genutzt werden und überlegt wird, was noch getan werden kann. Ich finde es vor diesem Hintergrund auch mehr als verwerflich, wenn der Kollege von der SPD das so verharmlost. Das empört mich.
Wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort noch helfen wollen, muss man sehen, wie man bürgerfreundlich ohne Bürokratie Schallschutzmaßnahmen schnell und konsequent umsetzt. Deswegen bitten wir hier auch um die Unterstützung unseres Antrags. – Herr Doering! Sie haben vermutlich einfach ein schlechtes Gewissen, weil unter Rot-Rot so wenig getan wurde.
[Uwe Doering (LINKE): Wann wurde denn die Flugroute über den Müggelsee festgelegt? – Dr. Wolfgang Albers (LINKE): Frau Kubala! Sie wissen doch ganz genau, wann die Flugrouten festgelegt wurden. Als es um Sperenberg ging, war Ihnen die Lärmbelästigung auch egal!]
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal, meine Damen und Herren von den Grünen, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass sich mit dem Jahreswechsel auch der Name der Flughafengesellschaft geändert hat. Seit dem 1. Januar 2012 heißt sie wie der Flughafen selbst auch Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und nicht mehr Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH. So viel Zeit muss sein.
Nun zum Antrag: Selbstverständlich teilt die CDUFraktion Ihr Anliegen, sich für den Schutz der vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt einzusetzen. Wir haben uns immer an die Seite der Betroffenen gestellt und schon frühzeitig gefordert, die berechtigten Schallschutzmaßnahmen bis zur Eröffnung des Flughafens Berlin-Brandenburg umzusetzen. Als Abgeordnete aus Treptow-Köpenick weiß ich, wovon ich spreche. Wir stehen auch ganz klar dazu, dass der Schallschutz nicht aufgeweicht werden darf und die Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses konsequent umgesetzt werden müssen.
[Dr. Wolfgang Albers (LINKE): „Keine Flugrouten über Berlin!“ – Erinnern Sie sich an Ihre Wahlplakate?]
Dazu gehören die stete Einhaltung der Maximalpegel der Lärmbelastung und auch die Zugrundelegung der maximal genehmigten Flugbewegungen.
Im Februar habe ich den Senat in einer Kleinen Anfrage nach dem Umsetzungsstand der Schallschutzmaßnahmen gefragt. Das wurde hier schon erwähnt, ich möchte es aber trotzdem noch mal erwähnen.
Es hat sich dabei herausgestellt, dass bedauerlicherweise noch erhebliche Defizite vorhanden sind. – Können Sie mir einfach mal zuhören?
So hat von den rund 8 100 betroffenen Wohneinheiten im Südosten Berlins überhaupt erst weniger als die Hälfe einen formellen Antrag auf Erstattung von Schallschutzmaßnahmen gestellt. Insoweit sind alle Betroffenen aufgefordert, die ihnen zustehenden Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen gegenüber der Flughafengesellschaft geltend zu machen.
An dieser Stelle besteht offensichtlich noch erheblicher Informations- und Beratungsbedarf. Dabei ist nicht zuletzt auch die Flughafengesellschaft gefordert.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass auch die bereits gestellten Anträge bisher nur in unzureichendem Maße von der Flughafengesellschaft bearbeitet wurden. Denn von den rund 4 000 aus Berlin eingegangenen Anträgen auf Erstattung von Lärmschutzmaßnahmen sind bisher erst rund 1 000 und somit gerade einmal 25 Prozent bewilligt worden. Diese Zahlen belegen ein hohes Defizit in der Umsetzung dieses Programms. Besonders problematisch an diesen Zahlern ist, dass erst nach vorliegender Kostenerstattungsvereinbarung zwischen der Flughafengesellschaft und den Eigentümern die Umsetzung der baulichen Schallschutzmaßnahmen erfolgen kann. Deshalb sind bis Ende Januar leider erst 303 Wohneinheiten mit schallschutztechnischen Ertüchtigungen abgeschlos
sen worden. Das sind nicht einmal 4 Prozent der Anspruchsberechtigten auf dem Berliner Stadtgebiet. Diese Tatsache ist nicht akzeptabel. Unseres Erachtens ist dieses Defizit maßgeblich auf den Umstand zurückzuführen, dass lediglich ein von der Flughafengesellschaft beauftragtes Ingenieurbüro objektbezogen, das heißt, für jedes Gebäude individuell, die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen ermittelt. Diese Kapazitäten müssen schnellstmöglich erweitert werden, um zeitnah so viele Schallschutzmaßnahmen wie möglich realisieren zu können.
Auch auf der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 6. Februar dieses Jahres wurde das Problem bei der Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen deutlich. Herr Prof. Schwarz äußerte sich dahin gehend, dass die Flughafengesellschaft jetzt im Endspurt nochmals auf die Betroffenen zugehen möchte, um deutlich zu machen, dass es besser ist, rechtzeitig Anträge zu stellen und nicht abzuwarten, was nach der Eröffnung des Flughafens passiert. Vor Ort ist davon leider noch nichts sichtbar geworden.
Die Flughafengesellschaft muss in dieser Angelegenheit in die Offensive gehen. Es hilft nicht weiter, die Verantwortung auf die Anwohner abzuwälzen, die keine Anträge stellen oder die Kostenerstattungsvereinbarung nicht unterzeichnen. Hier ist die Flughafengesellschaft gefordert.
Vor Kurzem wurde bekannt, dass eine Vielzahl von Häusern gar nicht zu schützen ist. Auch hierzu gibt es von der Flughafengesellschaft keine Aussage zur weiteren Vorgehensweise.
Es muss gewährleistet werden, dass die dem Planfeststellungsbeschluss entsprechenden berechtigten Schallschutzmaßnahmen für die direkt betroffenen Anwohner unbürokratisch bewilligt und schnellstmöglich umgesetzt werden. Eine breite Akzeptanz des Flughafens in der Bevölkerung ist für den Erfolg des Flughafens unabdingbar. Dazu gehört bei einem derartigen Zukunftsprojekt, die Anwohner mitzunehmen. Das beinhaltet Flugrouten, die eine geringstmögliche Beeinträchtigung der Anwohner zur Folge haben, ebenso wie eine konsequente Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses. – Für die CDUFraktion beantrage ich die Überweisung an den zuständigen Fachausschuss. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Vogel! – Für die Piratenfraktion hat nun der Abgeordnete Prieß das Wort. – Bitte sehr!
Die Auseinandersetzung über die Flugrouten hat die Debatten über den Großflughafen BER Willy Brandt vollständig beherrscht. In den Diskussionen um die einzelnen Varianten und in dem Bangen und Hoffen der Betroffenen ist weitestgehend untergegangen, dass die Lärmschutzschutzmaßnahmen im Umfeld des Flughafens nur sehr zögerlich umgesetzt und dabei auch noch die Schutzziele aufgeweicht wurden. Das ist hier schon angesprochen worden, allerdings ist eine Antwort bis jetzt noch ausgeblieben.
Herr Wowereit und die anderen Senatsvertreter haben es mehrere Male angedeutet: Man soll froh darüber sein, dass sich die Lärmsituation in der Innenstadt von Berlin, in Tegel, in Reinickendorf und in Spandau verbessert hat. Das ist richtig, und das begrüßen wir ausdrücklich wie auch alle anderen Fraktionen. Aber zugleich müssen wir auch darauf achten, dass diese Verbesserung nicht zulasten einer anderen Anwohnerschaft geht. Das betrifft in erster Linie die Bürger eines Nachbarbundeslandes, nämlich von Brandenburg, also gar nicht unbedingt unsere Wähler, aber wir sind trotzdem auch da in der Verantwortung, weil wir nämlich als Land Berlin Mitbesitzer dieses Flughafens sind.
Herr Wowereit! Ich spreche Sie jetzt direkt an. Sie sitzen im Aufsichtsrat. Ich fordere Sie auf, Ihre Verantwortung dort wahrzunehmen und diesem unwürdigen Gefeilsche um die Lärmschutzniveaus ein Ende zu bereiten.
Die unklare Lage ist es nämlich, die dazu beiträgt, dass viele Anwohner diesen Antrag entweder noch gar nicht gestellt oder die Vereinbarungen nicht unterschrieben haben. Die Anwohner befürchten, dass sie über den Tisch gezogen werden, am Ende mit einem ungenügenden Schutz dastehen und zugleich mit der Unterzeichnung der Vereinbarung alle Möglichkeiten verloren haben, weitergehende Ansprüche geltend machen zu können. Auf diese Art und Weise wird die Umsetzung immer weiter verschleppt. Jetzt haben wir März. In drei Monaten soll der Flugbetrieb begonnen haben. Wir haben gehört, bisher sind erst 4 Prozent der Maßnahmen umgesetzt. Damit wird klar, dass zu diesem Zeitpunkt eine vollständige Umsetzung gar nicht zu erwarten ist. Da eine Verzögerung der Flughafenöffnung keine Option ist, verbleibt eigentlich nur eine Schadensersatzregelung für die Betroffenen, die vom Flughafen getroffen werden muss.
In diesem Sinne unterstützen wir den Antrag der Grünen. Wir sehen allerdings noch einige Schwächen in den De
tails. Zum Beispiel wird gefordert, dass diese Entschädigungsleistungen zwischen der Flughafengesellschaft, den Gemeinden und den Bürgerinitiativen ausgehandelt werden müssen. Da frage ich mich: Wie soll das gemacht werden, für jede Gemeinde individuell? – Dann hängt die Höhe der Entschädigungsleistungen von dem Verhandlungsgeschick der jeweils Beteiligten ab. Das ist für uns nicht akzeptabel. Auf diese Art und Weise erreicht man keine Rechtssicherheit. Aber über die Details können wir im Ausschuss noch einmal reden, und das sollten wir auch tun. – Ich danke.
Zu dem Antrag wird die Überweisung federführend an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr und mitberatend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfohlen. Gibt es hierzu Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern für die Kalenderjahre 2007 bis 2011 und des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer
Dringliche Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen und Verkehr vom 29. Februar 2012 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 7. März 2012 Drucksache 17/0207