sondern dafür einsetzen, dass ihre Kinder ernährt werden. Notfalls müssen sie gezwungen werden, dieses Geld dafür einzusetzen. Da sehe ich nicht das Problem, wenn hier auf der anderen Seite nichts, aber auch gar nichts zu Lösung beigetragen wird, kein einziger seriöser Vorschlag von Ihnen kommt, sondern nur oberschlaumeiermäßig die gesamte Linke auftritt und uns wiederum belehrt, wie unsozial wir hier sind.
Das kann ja wohl nicht wahr sein! Sie sind unsozial. Sie alle haben die letzten Jahre versäumt, dieses gravierende Problem in den Griff zu kriegen. Sie alle! Da kann es nicht angehen, sich hier oberlehrerhaft hinzustellen und wieder in unsere Richtung zu deuten.
Sie beleidigen hier Menschen in dieser Stadt, die von Transferleistungen ohne eigene Schuld abhängig sind und verlangen von denen noch für 21 Cent – ich sage es Ihnen
noch einmal –, ihre Kinder ordentlich zu ernähren, mit Frühstück und Abendessen zu versorgen. Nein! Nehmen Sie es zur Kenntnis, rechnen Sie nach! Kümmern Sie sich darum, wie es aussieht!
Es gibt relativ einfache Lösungen: Rheinland-Pfalz, Herr Zöllner, kommt ja da her. Da gibt es einen Fonds für einkommensschwache Familien, wo zugeschossen wird. Die Initiative des Saarlandes begrüßen wir auch. – Und jetzt hören Sie einmal zu, wo der Unterschied ist: Mit der Initiative des Saarlandes soll ein Mehrbedarf anerkannt werden, den die Eltern zusätzlich für das Essen bekommen, und das soll dann direkt an die Schule gehen. Das finde ich okay und in Ordnung, aber nicht von dem wenigen Geld, das sie haben, noch das abzuziehen, sodass sie dann nicht genug übrig haben, um ihre Kinder ordentlich zu ernähren, wie Ihre Kollegin Ihnen dann hinterher wieder vorwerfen wird.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jantzen! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, wozu ich keinen Widerspruch höre.
Wenn die Damen und Herren vielleicht unserem Verlauf wieder etwas lauschen wollen! Frau Senftleben, wir wollen weitermachen.
Für die Beratung steht den Fraktionen wieder eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die SPD-Fraktion, Frau Abgeordnete Scheeres. – Ich bitte, die nötige Ruhe wieder einziehen zu lassen. – Danke!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bildung beginnt und endet nicht mit der Schule, sondern ist ein vielschichtiger, lebenslanger Prozess. Dabei ist der frühe Beginn ein Garant für eine erfolgreiche Bildungsbiografie. Dies macht uns deutlich, welche Bedeutung unsere Krippen, Kindertageseinrichtungen und Horte in Berlin haben. Sie sind unverzichtbar für eine gute, individuelle Entwicklung der Kinder, den Abbau von Benachteiligung und die Chancengleichheit zum Zugang von Erwerb von Bildung, und sie sind unverzichtbar für die Eltern, was die Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeht.
Für uns ist es schon seit Jahren selbstverständlich, den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab drei Jahre umzusetzen. Auch erfüllen wir schon längst das, was zurzeit auf Bundesebene sehr intensiv diskutiert wird, die Betreuung der Unterdreijährigen auszubauen. In Berlin besuchen bereits heute 42 % aller Kinder unter drei Jahre die Krippe und die Tagespflege. In den Berliner Kindergärten reicht die Quote je nach Alter sogar bis zu 96 % heran. Wenn Sie mit anderen Eltern aus anderen Bundesländern reden, werden Sie hören, dass wir um unsere Bildungssituation hier in Berlin beneidet werden.
Wir haben insgesamt in Berlin nicht nur quantitativ eine Infrastruktur für Familien auf hohem Niveau, sondern wir haben auch eine sehr gute Qualität. Wir haben im letzten Jahr das Bildungsprogramm und das Sprachlerntagebuch auf den Weg gebracht, der Entwurf eines Bildungsprogramms für die offene Ganztagsschule liegt auf dem Tisch, und wir werden es in den nächsten Wochen sehr intensiv diskutieren.
Trotz unserer Erfolge wollen und dürfen wir auf dem erreichten Niveau nicht stehenbleiben. Wie Sie alle wissen, liegt seit 2005 das neue Kindertagesförderungsgesetz vor, und mit diesem Gesetz haben wir die Wahlmöglichkeiten und die Rechte der Eltern gestärkt und sorgen für mehr Verbindlichkeit und Transparenz in der Kindertagesbetreuung. In diesem Zusammenhang bieten wir auch seit 2006 den Berliner Eltern für alle Förderangebote im Vorschulbereich den sogenannten Kitagutschein an. Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Kinder die Chance erhalten, unsere Bildungsangebote wahrzunehmen.
Nach Bundesrecht haben Kinder ab drei Jahren bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch auf einen Halbtagsplatz, ohne dass die Eltern begründen müssen, warum sie einen Bedarf sehen. In Berlin können darüber hinaus sogar schon zweijährige Kinder fünf Stunden unabhängig von einem Bedarf betreut werden. Nur wenn Eltern einen längeren Betreuungsbedarf haben, muss dies begründet und nachgewiesen werden. Kriterien sind hier die Berufstätigkeit, die Ausbildung, die Arbeitssuche, soziale, familiäre oder auch sprachliche Belange. Auch wenn wir die Kriterien prinzipiell richtig finden, haben wir dennoch bedauerlicherweise feststellen müssen, dass die Umsetzung der Verordnung in den Bezirken sehr unterschiedlich praktiziert und teilweise sehr restriktiv ausgelegt wird. Und hier sehen wir Handlungsbedarf.
Es kann nicht sein, dass ein Kind aus der Kita genommen wird, weil seine Mutter das Studium beendet hat, einen Job gefunden hat und zwischen Studium und Job drei Monate warten muss. Dieses kann man dem Kind nicht
Es kann auch nicht sein, dass Familien klar den Bedarf äußern, dass sie mit ihrer Erziehungssituation überfordert sind, ganz deutlich soziale und sprachliche Auffälligkeiten beim Kind vorliegen und dass dennoch nur ein Halbtagsplatz zur Verfügung gestellt wird. All das geht unserer Meinung nach nicht, und deshalb stellen wir diesen Antrag.
Ich kann es nicht oft genug wiederholen: Wir wollen möglichst vielen Kindern die Chance eröffnen, eine individuelle Förderung in Berlin zu erhalten. Die geschilderte Problematik macht deutlich, dass anscheinend in den Bezirksämtern die Umsetzung der geänderten Verfahren teils nicht so richtig funktioniert und es der Unterstützung bedarf, um Handlungssicherheit in den Ämtern vorzufinden.
Auch ist es unserer Meinung nach dringend notwendig, dass der Beratungsbedarf der Jugendämter stärker im Mittelpunkt der Arbeit stehen muss. Die Beratungsfunktion der Mitarbeiter für die Familien muss allen bewusst sein. Es kann nicht nur sein, dass einfach nach Antragslage gehandelt wird. Ziel muss dabei immer sein, den kindlichen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung durchzusetzen und die Gutscheinerteilung klarer und einheitlicher zu gestalten. Wichtig ist unserer Meinung nach, dass das Personal weiter kontinuierlich geschult und qualifiziert wird, um eine einheitliche Verfahrensweise sicherzustellen. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass wir in Zusammenarbeit mit den Bezirken und den freien Trägern Kriterien erarbeiten, Verfahren diskutieren, die den Zugang zu Tageseinrichtungen und außerunterrichtlicher Förderung sowie der Betreuung in den Horten erleichtern und vereinheitlichen. Gegebenenfalls müssen wir hier auch die rechtlichen Grundlagen überarbeiten. – Danke!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Scheeres! – Für die CDU-Fraktion hat das Wort Frau Demirbüken-Wegner! – Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor zwei Jahren wurde von den Regierungsfraktionen der Gesetzesentwurf zur Weiterentwicklung des bedarfsgerechten Angebots und der Qualität von Tagesbetreuung zur Beschlussfassung vorgelegt und wie immer im Galopp durch die Ausschüsse gepeitscht, ohne auf die fachlichen Anregungen und Kritiken aus der Anhörung vom 30. Mai 2005 einzugehen. Bereits nach zehn Tagen wurde die Auswertung eines noch druckfeuchten Wortprotokolls durch rotroten Mehrheitsbeschluss erzwungen. Trotz aller Warnungen und Anträge der Opposition haben Sie das Gesetz
verabschiedet. Sie haben das so gewollt. Sie haben das so durchgepeitscht. Sie waren überzeugt, den richtigen Weg zu gehen.
Nach zwei Jahren setzten Sie sich nun wie ein bockiger Zappelphilipp in die Ecke und beklagen, dass das alles so nicht funktioniert. Der Schuldige ist auch gleich gefunden: Nicht das Gesetzesvorhaben ist unausgegoren, nicht Ihre Beratungsresistenz ist problematisch; nein, die Bezirke sind schuld. Eine durchaus beliebte Methode eines jeden Senats – das gebe ich zu –, bei Ihnen allerdings schon System. Folgt man Rot-Rot, so sollen es die Bezirke sein, die zu dumm sind, eine bedarfsgerechte und einheitliche Versorgung im Land zu sichern. Aber ich sage Ihnen: Schlecht gemachte Gesetze der Regierungskoalition und unzureichend ausgeführte Verordnung des Senats verursachen diesen Zustand und sorgen für ein Verwaltungschaos ersten Grades.
Wie auch an anderen Stellen der rot-roten Regierungspolitik in Berlin wird sehr plastisch und zum Leidwesen der jungen Menschen in unserer Stadt mal wieder offenbar: Mit Ihrer ideologischen Besserwisserei kann man eben nichts Besseres produzieren.
Die CDU-Fraktion hatte seinerzeit versucht, das Schlimmste abzuwenden. Allein zehn Anträge haben wir formuliert. Binnen kürzester Zeit, nämlich zum 16. Mai 2005, mündeten unsere Sachanstrengungen in einem Änderungsantrag, der von Ihnen ohne großes Lamento abgelehnt wurde. Jetzt, nach zwei Jahren, bringen Sie erneut einen Antrag ein, der in seiner Einfachheit nicht zu überbieten ist. Ihr Antrag möchte uns sagen, wie wichtig es ist, einheitliche Formulare für die Beantragung von Betreuungsbedarf zu haben. Das mag dem Niveau der Koalition entgegenkommen und wird von der Senatsverwaltung sicherlich richtig ausgefüllt werden. Aber es ändert doch die schon vorgelegte Rechtsvorschrift nicht substanziell. Ihr Antrag macht eine Menge Papier, aber er macht keinen Staat. Sie entlarven sich damit vielmehr selbst. Sie zeigen, dass Sie damals wie heute überhaupt nicht kapiert haben, worum es eigentlich geht.
Den Bezirken wird so etwas aber nicht weiterhelfen, um eine verlässlichere und gerechtere Bedarfsanerkennung vorzunehmen. Es fehlen die erforderlichen Bedarfsgrundlagen wie Personalzuschläge für die Betreuung von Kindern mit Behinderung, für die Kinder mit Sprachstandsdefiziten, sprich Sozialraumbezug, Personalzuschläge für die Qualitätsentwicklung in Kita und Hort durch Vor- und Nachbereitungszeiten. Letztendlich fehlt den Bezirken oder den Trägern das Geld für die Ausstattung all dieser Sonderbetreuungstatbestände.
Der Antrag wird in den nächsten zuständigen Ausschuss überwiesen. Sie haben also zwei Möglichkeiten: Entweder Sie machen weiter auf Ihrem rot-roten Egotrip und schalten weiter auf Stur auf Kosten unserer Kinder. Oder
Sie gehen in einen vernünftigen, sachorientierten Diskurs mit uns im Ausschuss und wir produzieren etwas, wofür wir gewählt wurden: eine gute Lösung. Wie gesagt, es ist Ihre Wahl.
Vielen Dank auch an Sie, Frau Demirbüken-Wegner! – Es folgt von der Linksfraktion Frau Dr. Barth. Sie haben das Wort!