Dennoch können wir, seit wir die von Prognos vorgelegte Fachkräftestudie diskutiert haben, vermerken, dass wir uns sehr intensiv bemüht haben, dieses Thema anzugehen, auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Und wir spüren eine Umbruchsituation, ein Umdenken von vielen Berliner Unternehmen, dass die Unternehmen einen eigenen Beitrag leisten müssen und dass die beste Sicherung von Fachkräften die Ausbildung von zukünftigen Fachkräften im eigenen Unternehmen ist. Denn die Situation ist die, dass wir in vielen Berliner Unternehmen ältere Belegschaften haben und gleichzeitig eine geringere Zahl von Schulabgängern, die für eine Ausbildung infrage kommen.
Deshalb haben wir bereits im Januar dieses Jahres unsere Sitzung der Sonderkommission „Ausbildungsplatzsituation und Fachkräfteentwicklung“ vorgezogen, und es ist gelungen, dass Senat, Kammern, UVB, DGB und die Regionaldirektion eine gemeinsame Vereinbarung, nämlich die Berliner Vereinbarung zur Nachwuchskräftesicherung durch Ausbildung, mit einer Laufzeit bis 2014 unterzeichnet haben. Neu ist dabei nicht, dass sich die öffentliche Hand genau festlegt, wie sie intensiv tätig sein und unterstützen will, sondern dass es auch sehr konkrete Projekte in der Umsetzung gibt. Das füllt 19 Seiten.
Es gibt ganz konkrete Verantwortlichkeiten, die benannt worden sind, im Bereich Berufsorientierung, im Bereich des Übergangs von Schule und Beruf, sehr konkrete Maßnahmen, wie man sich künftig noch besser, effektiver und erfolgreicher an Jugendliche mit einem schlechteren Schulabschluss wenden kann, diesen also auch Unterstützungsangebote unterbreitet, und auch wie das Potenzial von Jugendlichen mit Migrationshintergrund besser genutzt werden kann.
Auch die Regionaldirektion wird in diesem Jahr wieder ihren Beitrag leisten, indem sie die erforderliche Platzzahl für benachteiligte Jugendliche zur Verfügung stellt. Der Senat ist selbstverständlich auch sehr aktiv tätig und wird darüber hinaus noch mal aus aktuellem Anlass dafür werben, die Nutzung der Einstiegsqualifizierung von Jugend
Sie hatten in der zweiten Frage nach konkreten Maßnahmen im Einzelnen gefragt. Das würde ich gern sehr ausführlich beantworten, aber ich glaube, dass lässt der Rahmen der Fragestunde nicht zu. Deshalb will ich das Thema nur kurz in vier Punkten anreißen. Erstens, die Förderung nach dem Richtlinienprogramm: Hier erhalten Unternehmen einen Zuschuss, wenn sie Jugendliche, die einen schlechten oder keinen Schulabschluss haben, dennoch in die Ausbildung aufnehmen und erfolgreich helfen, die Ausbildung zu durchlaufen.
Zweitens, die Förderung im Rahmen des Berliner Ausbildungsplatzprogramms: Hier geht es um Jugendliche, die zwar die Ausbildungsreife haben, aber dennoch keinen Ausbildungsplatz erringen konnten. Hier bekommen die Jugendlichen eine öffentlich geförderte Ausbildung und einen Berufsabschluss, der auch vom Senat finanziert wird. Für dieses Ausbildungsjahr stehen 500 Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Drittens, „Ausbildung in Sicht!“: das sind Projekte und Maßnahmen, die sich an Schülerinnen und Schüler richten, die insbesondere sprachliche oder auch schulische Probleme haben, die sie daran hindern, eine Ausbildung zu beginnen und einen Ausbildungsvertrag abzuschließen. Das ist eine sehr sinnvolle Maßnahme, weil sie zeigt, dass sie nach Abschluss dann auch wirklich in ein normales Ausbildungsverhältnis überführt werden kann.
Unser Mentoringprogramm, das wir erst im letzten Jahr begründet haben, beruht darauf, dass wir genau hingeschaut haben, warum es so viele Ausbildungsabbrüche gibt. Wir müssen an der Stelle sehr genau schauen, wie wir bereits durch die Beratung der Jugendlichen Abbrüche verhindern und beraten können, welcher Ausbildungsplatz in welcher Richtung für sie oder ihn der richtige ist. Aber auch wenn sie die Ausbildung begonnen haben, zeigt sich, dass viele Jugendliche eine Unterstützung brauchen. Wir haben ein Metorenprogramm ins Leben gerufen und waren sehr erfreut, dass sich so viele Ehrenamtliche, beispielsweise auch ehemalige Ausbilder, gemeldet haben, um dieses Programm zu unterstützen. Auch in der migrantischen Community ist es sehr gut angenommen. Es werden jetzt Jugendliche während der Ausbildung unterstützt, und das hilft, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden.
Als Letztes hatten Sie zu dem großen Thema Fachkräftemangel gefragt. Wir haben uns sehr intensiv damit auseinandergesetzt, seit Berlin und Brandenburg gemeinsam die Fachkräftestudie vorgelegt bekommen haben – und zwar alle Beteiligten. Das scheint mir das Entscheidende zu sein. Denn es gibt hier den ganz entscheidenden Hinweis – er wird auch gerade bundespolitisch sehr intensiv diskutiert –, dass konkret für die Region Berlin-Brandenburg, wenn wir nichts unternehmen, im Jahr 2030 ein Fachkräftemangel von bis zu 460 000 Personen besteht.
Das heißt, Gegenstrategien kann man nur gemeinsam, sehr konkret und dann auch abrechenbar entwickeln. Das haben wir mit unserem Masterplan Qualifizierung getan. Er ist Orientierungsrahmen. Er enthält zentrale Empfehlungen. Er ist abgestimmt, und er weist sehr viele Wege auf, wie das Problem eines Fachkräftemangels verhindert werden kann und umgekehrt die Potenziale Berlins von derzeit Arbeitslosen, von derzeit in der Familienphase befindlichen, von derzeit noch zu qualifizierenden Berlinerinnen und Berlinern und Brandenburgerinnen und Brandenburgern genutzt werden können.
Das ist ein großes Feld von einzelnen Maßnahmen, und das Entscheidende ist, dass alle Akteure dabei sind, die einen Beitrag leisten müssen, dass die Ziele, die Vorhaben und die Verantwortlichkeiten vor allem so konkret benannt sind, dass wir sie permanent auch in Lenkungskreisen von Berlin und Brandenburg versuchen zu evaluieren und dass dies ein Prozess ist, der gelingen wird und muss.
Vielen Dank, Frau Senatorin Bluhm, für die ausführliche Antwort Trotzdem eine Nachfrage: Wie schätzen Sie ein, ob die von Ihnen angeführten 500 Plätze im Berliner Ausbildungsprogramm ausreichend sind, und beziehen sich diese Maßnahmen auch auf den Abbau der sogenannten Altbewerberinnen und Altbewerber, also Jugendlichen, die nach längerer Zeit seit dem Schulabschluss immer noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben?
Frau Abgeordnete Müller! Es geht insgesamt um ein Set von Angeboten, Maßnahmen, Rekrutierungsmöglichkei
ten und Zugängen zu Ausbildung, auch für Jugendliche, die bereits vor längerer Zeit die Schule abgeschlossen bzw. die Schule ohne Schulabschluss verlassen haben. Dafür gibt es beispielsweise die Möglichkeiten, den Schulabschluss nachzuholen oder aber in ein Ausbildungsverhältnis überzuwechseln, das während der Ausbildung auch die Möglichkeit gewährleistet, den Schulabschluss nachzuholen. Von daher haben wir eine Nachrangigkeit verabredet.
Wir haben extra deshalb unsere Sonderkommission auf den Januar vorverlegt, um genau zu schauen, wie die Entwicklung bei den zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätzen im dualen Bereich, bei den Medizinalfachberufen und in allen anderen Bereichen ist, und dann das Vorhalten von schulischen Maßnahmen zurückzunehmen. Wir können es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend sagen, ob sie notwendig werden, denn wir sind mitten in der Vermittlungsphase. Wir stellen allerdings fest, dass wir mehr – ich glaube, 12,9 Prozent mehr – Ausbildungsplätze als im vorigen Jahr im Angebot haben, sich deshalb also auch dieses Angebot an bisher Unversorgte, sogenannte Altnachfrager, richtet, sodass also die gesamte Leistung von Ausbildung in den unterschiedlichen Bereichen immer nur in den einzelnen Bereichen in der Summe betrachtet werden kann.
Demnach beobachten wir das, wie in den vergangenen Jahren auch. Der Ausbildungs- und Vermittlungszeitraum ist noch nicht abgeschlossen, aber wir sind sehr gut aufgestellt. Wir haben in diesem Jahr die Berliner Vereinbarung mit allen Akteuren – auch mit der UVB, der IHK und der Handwerkskammer – abgeschlossen. Wir werden dieses Problem in einem intensiven, kommunikativen Prozess lösen.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Vielleicht können Sie meine Nachfrage auch entsprechend ausführlich beantworten. Mich würde interessieren, wie Sie zu der Forderung der Abgeordneten Grosse stehen, die sie im letzten Plenum formuliert hat: Sie hat sich für die Einführung einer Ausbildungs- und Weiterbildungsplatzabgabe für die Unternehmen in Berlin ausgesprochen.
Wie Sie wissen, hat sich das Bundesverfassungsgericht dazu 1980 sehr eindeutig geäußert. Ich glaube, dass das auch zielführend ist. Es hat auf die klare Verantwortung für Bildung, Schule und Studium an den Staat und ein sehr hohes Maß an Verantwortung für Ausbildung an die Unternehmen verwiesen. Insofern ist das die Richtschnur unseres Handelns in Berlin, wenn sich jetzt die demografische Situation ändert. Es ist für uns dann wichtig, gemeinsam mit Handwerkskammer, IHK und UVB dafür zu werben, dass es wirklich mehr Ausbildungsplätze gibt und dass ein Anstieg von Arbeitsplätzen im industriellen Bereich auch damit zusammenhängt, dass dort mehr Ausbildungsplätze angeboten werden. Deshalb haben beispielsweise der Regierende Bürgermeister und ich einen Ausbildungstag gemacht, wo dafür geworben wurde, dass mehr industrielle Ausbildungsplätze entstehen.
Insofern sind die Kräfteverhältnisse rein qualitativ und quantitativ festgelegt, und – das ist wirklich neu – wir haben eine feste Verabredung mit Handwerkskammer, IHK und UVB über die Bereitschaft, mehr Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, weil diese Ausbildungsplätze – von vielen Unternehmen auch erkannt – ein wichtiger Weg sein werden, um in der Zukunft die eigene Fachkräfteproblematik in Unternehmen zu lösen.
Bevor ich die nächste Frage aufrufe, habe ich die große Freude, die Delegation der Moskauer Stadtduma unter der Leitung von Herrn Platonow in unserem Hause begrüßen zu dürfen. – Herzlich willkommen!
Die Delegation ist natürlich anlässlich des 20. Jahrestages des Abschlusses des Partnerschaftsvertrags zwischen Moskau und Berlin hier und hat ein strammes Programm. Es gibt Gespräche über die BVG bzw. den öffentlichen Personennahverkehr, woran auch die Abgeordneten beteiligt sind, über Umweltfragen, über Fragen der Tierhaltung in der Stadt und dergleichen. Es ist mir eine große Freude, dass es seit 20 Jahren einen so guten Austausch und eine so enge Partnerschaft zwischen Moskau und Berlin gibt. Gute Zeit in Berlin!
1. Treffen Presseberichte zu, dass die Berliner Flughafen GmbH auf dem neuen Flughafen BER den Fluglinien einen im Vergleich zu den heutigen Entgelten um 5 Euro höheren Betrag pro Passagier in Rechnung stellt, bejahendenfalls für welchen Zeitraum soll diese erhöhte Abgabe gelten?
2. Welche Gründe hat diese Sonderabgabe, und liegen berechtigte Befürchtungen vor, dass der Flughafen eine Finanzierungslücke, ggf. in welcher Höhe, aufweist?
Danke schön, Herr Kollege Braun! – Herr Meng hat in Vertretung des Regierenden Bürgermeisters die Antwort parat. – Bitte schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Braun! Ich beantworte die beiden Fragen im Zusammenhang: Die vom Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in Brandenburg genehmigte Gebührenordnung ist seit dem 1. April dieses Jahres bereits bekannt, transparent und öffentlich zugänglich. Sie beinhaltet – das ist wahr – höhere Entgelte im Vergleich zu den bisherigen. Es wird aber auch eine höhere Leistung geboten. Das ist nun wirklich keine Überraschung, denn wir bauen hier einen internationalen Flughafen, auf den wir uns alle gemeinsam freuen sollten.
Eine Sonderabgabe zur Finanzierung des BER ist darin natürlich nicht enthalten. Am Finanzierungskonzept für den neuen Flughafen hat sich in den zurückliegenden Monaten nichts geändert. Insbesondere gibt es keine Finanzierungslücke, wie Sie in Ihrer Frage unterstellen.