Protocol of the Session on May 12, 2011

In der oft zitierten Schröder-Studie antworteten fast 70 Prozent der Schüler, dass sie im Unterricht gar nichts oder zu wenig über das DDR-Unrecht erfahren. Auch der Landesbeauftragte hatte hier mehrfach darauf hingewiesen und Berlin aufgefordert, mehr in diesem Bereich zu machen. Das erfolgt nicht. Auch hierbei ist davon auszugehen, dass es politisch nicht gewollt ist.

Ich fühle mich in meiner Eingangsbehauptung bestätigt, dass die SPD mit Abschluss des Koalitionsvertrages mit den Nachfolgern der SED zu einer Verharmlosung und mangelnden Aufklärung des DDR-Unrechts in Berlin beigetragen hat. Ich kann nur für die Stadt und insbesondere die Opfer des DDR-Unrechts hoffen, dass dies am 18. September dieses Jahres ein Ende findet und die Bremsen bei der Aufdeckung und Aufklärung gelöst werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank, Frau von Stieglitz! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Jahresbericht 2010 als Siebzehnter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR ist damit vorgelegt und besprochen. Für den Bericht und die ansonsten geleistete Arbeit bedanke ich mich bei Ihnen, Herr Gutzeit, und Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich! Ich wünsche Ihnen weiterhin eine erfolgreiche Arbeit.

[Beifall]

Wir haben jetzt keine Rederunde mehr, aber diverse Abstimmungen.

Ich komme zu

lfd. Nr. 18:

Beschlussempfehlung

Von externen Dritten erarbeitete Gesetzesentwürfe kenntlich machen – Footprint –

Beschlussempfehlung Recht Drs 16/4002 Antrag der Grünen Drs 16/3017

in Verbindung mit

lfd. Nr. 19:

a) Beschlussempfehlungen

Sponsoringbericht des Senats: Berichtspflicht erweitern

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 16/4063 Antrag der Grünen Drs 16/2840

b) Beschlussempfehlungen

Einheitliche Regelungen fürs Sponsoring auch in Berlin

Beschlussempfehlungen Recht und Haupt Drs 16/4064 Antrag der Grünen Drs 16/3449

Eine Beratung ist nicht mehr vorgesehen. Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachennummer 16/3017 – Stichwort: Footprint – empfiehlt der Rechtsausschuss einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme in geänderter Fassung. Wer dem Antrag im Wortlaut der Beschlussempfehlung – Drucksache 16/4002 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig.

Zum Antrag der Fraktion der Grünen – Stichwort: Sponsoringbericht – empfehlen die Ausschüsse die Ablehnung, im Fachausschuss mehrheitlich gegen Grüne und FDP bei Enthaltung der CDU, im Hauptausschuss gegen Grüne, CDU und FDP. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der Grünen und der FDP. Wer ist dagegen? – Dagegen sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Die CDU-Fraktion enthält sich. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Zum Antrag der Fraktion der Grünen – Stichworte: einheitliche Regelungen – empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich – gegen Grüne und FDP und Enthaltung der CDU – die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der Grünen und der FDP. Wer ist dagegen? – Die Koalitionsfraktionen sind dagegen. – Und die CDU? – Enthält sich offensichtlich.

[Zurufe von der CDU]

Dann danke ich für die Abstimmung, und der Antrag ist abgelehnt. Die Tagesordnungspunkte 20 und 21 stehen auf der Konsensliste.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 22:

a) Beschlussempfehlung

Stammstrecke der Heidekrautbahn wieder in Betrieb nehmen – Regionaltourismus stärken!

Beschlussempfehlung StadtVerk Drs 16/4072 Antrag der CDU Drs 16/3417

b) Dringliche Beschlussempfehlungen

Einbindung der Heidekrautbahn über Wilhelmsruh nach Gesundbrunnen beschleunigen

Beschlussempfehlungen StadtVerk und Haupt Drs 16/4120 Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/3588

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Zum Antrag der Fraktion der CDU empfiehlt der Verkehrsausschuss mehrheitlich – gegen CDU und Grüne bei Enthaltung der FDP – die Ablehnung auch mit geändertem Berichtsdatum. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CDU und der Grünen. Wer ist dagegen? – Dagegen sind die Koalitionsfraktionen. Bei Enthaltung der FDP, nehme ich an, ist der Antrag abgelehnt.

Zum Antrag der Koalitionsfraktionen mit der Drucksachennummer 16/3588 empfehlen Verkehrsausschuss und Hauptausschuss einstimmig – bei Enthaltung der CDU – die Annahme. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind erwartungsgemäß die Koalitionsfraktionen, die Fraktion der Grünen und die Fraktion der FDP. Die Fraktion der CDU scheint sich enthalten zu wollen? – Das ist der Fall.

[Zurufe von der CDU]

Ich habe angeregt, ob Sie sich enthalten oder nicht, und stelle es hiermit fest. Damit ist der Antrag angenommen.

Die Tagesordnungspunkte 23 bis 25 stehen auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 26 war die Priorität der Fraktion der FDP unter 4.4.

Ich komme zur

lfd. Nr. 26 A:

Dringliche Beschlussempfehlung

Ehrenamt bei der Freiwilligen Feuerwehr stärken!

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 16/4113 Antrag der FDP Drs 16/4046

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.

Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Innenausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die FDP bei Enthaltung der CDU und der Grünen die Ablehnung des Antrags auch mit Änderungen. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Wer ist gegen diesen Antrag? – Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der CDU und der Grünen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Ich komme zur

lfd. Nr. 26 B:

Dringliche Beschlussempfehlung

Vermögensgeschäft Nr. 6/2011 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Beschlussempfehlung Haupt Drs 16/4116 Vorlage – zur Beschlussfassung – gemäß § 38 Abs. 1 GO Abghs

Wird der Dringlichkeit widersprochen? – Das ist nicht der Fall.