Die GEZ bleibt. Sie haben es gehört. Sie wird sogar aufgestockt, wie wir so nach und nach erfahren. Das ist ärgerlich, und ich habe Sorge, dass es z. B. bei Lebenspartnerschaften dann weiter bei der Schnüffelei bleibt. Da werden wir als Länderparlamente aufmerksam darauf achten müssen, inwiefern dieser Aufbau auch dazu führt, dass weiter herumgeschnüffelt wird.
Aus Rundfunkgebühren werden Beiträge. Sie sind nicht mehr pro Gerät fällig, sondern pro Haushalt. Der Betrag bleibt. Dass damit die ungeliebte Diskussion und Abstimmung über Beitragserhöhungen in den Länderparlamenten, die wir ja immer führen müssen, beendet sei, ist wohl ein frommer Wunsch. Auch diese Chance wurde nicht genutzt.
Der stabile Beitrag ist allein noch keine Garantie für gute Arbeit in den Rundfunkanstalten. Diese haben in den letzten Jahren aufgrund der sinkenden Gebührenaufkommen drastische Maßnahmen ergriffen. Personal wurde abgebaut, Betriebsteile wurden ausgelagert und Produktionen fremdvergeben. Die Leiharbeit hat zugenommen. Talk- und Unterhaltungsshows wie die von Jauch, Pflaume, Will oder Mälzer bringen zwar Image und Quote, aber keine Arbeitsplätze im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, weil diese Sendungen von den Stars und deren eigenen Firmen fertig produziert und geliefert werden. Und sie sind unkontrollierbar teuer. Neben Millionengagen für die Prominenten fließen hohe Summen an Gebührengeldern in private Produktionsfirmen und gefährden damit Arbeitsplätze und Programmqualität der öffentlichrechtlichen Rundfunksender. Noch ist der öffentlichrechtliche Rundfunk mit Tausenden Beschäftigten ein wichtiger Arbeitgeber. Er bietet umfängliche Ausbildung und stärkt damit Binnenkonjunktur und Kaufkraft. Allerdings blieben uns Mehrfachübertragungen von englischen Hochzeiten – Frau Ströver wies darauf bereits hin – mit Wiederholungen in der Nacht auf allen möglichen öffentlich-rechtlichen Sendern – nicht erspart.
Die neue Haushaltsabgabe verwirklicht somit einen weitgehenden, wenn auch nicht befriedigenden demokratischen Weg, um die Freiheit des Rundfunks vor politischen und wirtschaftlichen Einflüssen zu schützen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland ist die
Konsequenz aus 13 Jahren tausendjährigem Reich: nie wieder gleichgeschaltete Medien. Auch deswegen muss er von der Gesellschaft finanziert werden, unabhängig von Steuern. Ob es dabei um Gebühren oder Beitrag geht, es handelt sich immer um einen Solidarbeitrag, für den die Gesellschaft aufkommt, unabhängig davon, ob und wie viel eine Person Fernsehen schaut oder Radio hört.
Die Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus wird deshalb dem Fünfzehnten Rundfunkstaatsvertrag zustimmen.
Danke schön, Frau Dr. Hiller! – Für die FDP-Fraktion hat nunmehr Frau von Stieglitz das Wort. – Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute reden wir über einen Staatsvertrag, den Herr Wowereit bereits ratifiziert hat, noch vor Jahresende und wohl deshalb, weil es alle anderen auch tun. Damit wurde ein Vertrag abgesegnet, der den Systemwechsel, den er verspricht, nicht einlöst. Herr Zimmermann! Der Staatsvertrag ist nicht gelungen.
Wir haben im Rahmen einer Anhörung am 8. Dezember und bei der Debatte zur Beschlussfassung im Ausschuss für Medien Ende März eingehend unsere Bedenken gegen dieses Vertragswerk dargelegt. Wir haben deutlich auf dringend erforderlichen, passgenauen Regelungsbedarf hingewiesen.
Rundfunkgebühren sind ein Thema, das alle betrifft, denn Rundfunkgebühren sind Zwangsgebühren. Dieser Zwang wird durch Schwarzseher umgangen. Das führt zu Ungerechtigkeit und Spitzeltum. Beides wollen wir nicht länger dulden. Eine Reform muss dringend erfolgen.
Aber: Darf diese Einsicht zu einer übereilten Weichenstellung verleiten? – Nein, liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf Sie nicht.
Der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sollte ein großer Reformwurf werden. Die Medien kommentieren ihn nicht als ganz große Reform, aber doch als Schritt in die richtige Richtung. Aber dieser Vertrag hilft den Bürgern nicht. Die Abkehr von der Geräteabhängigkeit wird versprochen, aber nicht eingelöst. Dieses Vertragswerk ist mitnichten ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn Sie, meine Damen und Herren von Rot-Rot und Schwarz, das anders sehen.
Wir Liberalen lehnen es strikt ab, dass den Bürgern vorgegaukelt wird, es handele sich um eine Reform. Fakt ist: Die GEZ zieht weiterhin die Gebühr ein, auch wenn sie jetzt Abgabe heißt. Die GEZ-Schnüffelei wird nicht abgeschafft, sondern sie findet nur woanders statt: nicht mehr an der Haustür, sondern hinter den Kulissen, ohne die Einwilligung des Bürgers, in und zwischen den Behörden. Das steht in § 11 des Vertrages. Der Verwaltungsaufwand steigt, die GEZ mutiert immer mehr zur Datenkrake und wie wir hören, müssen auch noch mehr Mitarbeiter eingestellt werden. Es wird nicht verdeutlicht, wie sich das neue Gebührenmodell auf die Programmgestaltung auswirkt. Zahlen nun die Bürger mehr Gebühren, ohne dass die Programmqualität steigt? Findet Bildung und Information der Bürger weiterhin als endloses Frage- und Antwortspiel in Quizsendungen und Talkshows statt? All das ist offen, und außerdem sind die Vorgaben des Vertrages intransparent. Der Öffentlich-Rechtliche müsste seinem Grundauftrag entsprechend darlegen, wie sich die bessere Finanzausstattung auch auf das Programmangebot auswirkt und sich dort widerspiegelt.
Wir fordern deswegen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat ein Konzept vorzulegen, aus dem ersichtlich wird, erstens wie die Höhe der bei der KEF angemeldeten Gebühr ermittelt wurde, und zweitens, wie die erhofften Mehreinnahmen zu einer gesteigerten Qualität der Angebote eingesetzt werden. Mehreinnahmen zu generieren auf dem Rücken der Bürger und der Wirtschaft, das freut den öffentlich-rechtlichen Rundfunk natürlich. Das ist aber genau das Gegenteil dessen, was wir Liberale in diesem Haus seit Jahren fordern. Frau Ströver hat es bereits erwähnt. Wir werden uns weiter mit Nachdruck für die Abschaffung des Gebührenmodells einsetzen, heißt es jetzt gerätebezogene Rundfunkgebühr oder haushaltsbezogene Rundfunkabgabe. Wir bejahen das Gebot der Staatsferne und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Systems, wir bejahen die Abkehr von einer geräteabhängigen Gebühr, wir fordern seit Langem
die Umstellung des Systems auf eine steuerfinanzierte Medienabgabe ohne GEZ und ohne Ausnahmetatbestände. – Frau Michels! Wir verstehen es, denn wir wollen eine Reform, die diesen Namen auch verdient.
Leider ist der Fünfzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag keine Reform, sondern eine Stabilisierung des bestehenden Gebührenmodells unter einem neuen Namen auf einer Basis, die für den Öffentlich-Rechtlichen wesentlich einträglicher ist. Letztendlich wird dieses vorgelegte Reformmodell nach wie vor von dem Wunsch geleitet, möglichst alle Endgeräte zu erfassen, im Haushalt, Kfz, Zweitwohnungen und nicht zuletzt bei den Betriebsstätten.
Wir lehnen diesen Vertrag in der vorliegenden Fassung ab. Wir haben nicht nur starke Bedenken wie die Grünen, Frau Ströver, sondern wir lehnen den Vertrag ab, denn die notwendigen grundlegenden Strukturveränderungen mit deutlicher Stärkung und Fokussierung auf den Grundversorgungsauftrag bleibt aus. – Vielen Dank!
Der Fachausschuss und der Hauptausschuss empfehlen mehrheitlich – gegen die FDP – die Annahme der Vorlage. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen außer der FDP. Die Gegenprobe! – Das ist die FDP. Ersteres war die Mehrheit. Damit ist das so beschlossen. Enthaltungen? – Die sehe ich nicht. Das Gesetz zum Fünfzehnten Änderungsstaatsvertrag ist damit beschlossen.
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Paragrafen miteinander zu verbinden, und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 3 mit der Drucksachennummer 16/3890. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Grünen – die Annahme der Vorlage. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen außer den Grünen. Danke! – Die Gegenprobe! – Das sind die Grünen. Ersteres war die Mehrheit. Dann ist es so beschlossen. Enthaltungen sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz zum Fünften Staatsvertrag über die Änderung des Landesplanungsvertrages beschlossen.
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der überschaubaren drei Artikel miteinander zu verbinden. – Widerspruch dazu höre ich nicht. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis III – Drucksache 16/3590. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.
Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig mit allen Fraktionen die Annahme der Vorlage. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen außer der FDP. Danke! – Die Gegenprobe! – Ersteres war die Mehrheit, dann ist es einstimmig so beschlossen. Enthaltungen? – Die FDP. Damit ist das Gesetz zur Änderung zuständigkeitsrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Sozialwesens so beschlossen.
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der vier Artikel miteinander zu verbinden, wozu ich keinen Widerspruch höre. Ich rufe also auf die Überschrift, die Einleitung sowie die Artikel I bis IV – Drucksache 16/3525. Eine Beratung ist erfreulicherweise nicht mehr vorgesehen.
Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig – bei Enthaltung der FDP – die Annahme der Vorlage. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen außer der FDP. Danke! – Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Dann ist das einstimmig so beschlossen. Enthalten tut sich die FDP. Damit ist das Berliner Gesetz zur Ausführung des Umweltschadensgesetzes beschlossen.