Protocol of the Session on April 14, 2011

Wir haben Erfahrungen damit gesammelt, wir werden den Anforderungen an das Gesetz wesentlich deutlicher gerecht, und wenn es zukünftig gilt, weitere Schritte zu gehen – u. a. in dem Bereich, in dem wir derzeit noch rechtliche Unsicherheiten haben, z. B. bei nichtinstitutionellen Zuwendungsempfängern –, dann werden wir das diskutieren und dort ggfs. Nachbesserungen vornehmen.

Meine Fraktion kann sich für die Konstruktivität bei den Beratungen nur bedanken; wir können stolz auf dieses Gesetz sein, und deswegen werden wir ihm selbstverständlich zustimmen. Über nächste Schritte kann man künftig diskutieren, das ist im Miteinander in diesem Hause sicherlich auch möglich. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank, Herr Dr. Lederer! – Für die Fraktion der Grünen hat Kollege Esser das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Werter Herr Lederer! Sie haben den geschichtlichen Vorlauf einigermaßen korrekt dargestellt.

[Dr. Fritz Felgentreu (SPD): Aber nur einigermaßen! – Heiterkeit bei der SPD]

Der Kern der Sache ist aber, dass sich das Vergütungs- und Transparenzgesetz von Rot-Rot aus 2005 als unzureichend erwiesen hat.

[Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): So etwas kommt vor!]

Es entspricht nicht den Transparenzbedürfnissen, tat es eigentlich schon damals nicht, die das Parlament und vor allem die Öffentlichkeit haben. Der Rechnungshof hat das immer wieder kritisiert, zuletzt im Jahresbericht 2008 – passiert ist nichts. Danach führten wir zwei weitere Jahre fruchtlose Diskussionen miteinander. Daraufhin haben wir, werte Frau Kolat, nicht Sie, es in die Hand genommen, ein Gesetz vorzulegen, das gewährleistet, dass die Gehälter von Aufsichtsräten, Beiräten, vor allem aber Vorständen und Managern der öffentlichen Unternehmungen, aber auch von Stiftungen und Zuwendungsempfängern in Zukunft öffentlich so darzustellen sind, dass tatsächlich erkennbar wird, was der Einzelne verdient, was der Einzelne an Zusatzleistungen bekommt und was er auch an Versprechungen für die Zukunft bekommen hat. Und dabei soll auch erkennbar sein, was erfolgsunabhängig an diesen Zahlungen ist und was daran erfolgsabhängig ist. Das war der Gegenstand unseres Gesetzesvorschlags. Wir haben uns dabei – Herr Wegener hat das ja erwähnt – listigerweise an einem Gesetz orientiert, das CDU und FDP zur Zeit der Regierung Rüttgers und Pinkwart in NRW eingeführt hatten.

[Dilek Kolat (SPD): Die haben doch nur abgeschrieben!]

Nein, die haben gar nichts abgeschrieben. – Ich sagte „listigerweise“, wir haben da einiges abgeschrieben, denn wir haben ja geahnt, geradezu gewusst, nach all den Jahren fruchtloser Diskussionen, dass jetzt aufseiten der SPD und der Linken notwendigerweise Bewegung kommen musste.

[Beifall bei den Grünen, der CDU und der FDP]

Sie mussten jetzt ein Gesetz vorlegen. Das konnten Sie nicht auf sich sitzen lassen. Und so, wie wir es eingestielt haben, ist es dann auch gekommen.

Natürlich haben wir dann auch versucht, Frau Kolat, bis zur letzten Sekunde, an den Stellen, die Herr Wegener genannt hat, Verbesserungen zu erzielen. Ich füge aber den Punkt Zahlungen an Ehemalige hinzu – wo sich immer die Frage stellt: Hatte die SPD etwas zu verbergen?

Dazu kann man vielleicht die Rede von Frau Matuschek aus der ersten Lesung zu Rate ziehen. Wir haben also bis zur letzten Sekunde versucht, da irgendwie etwas rauszuholen in den Verhandlungen mit Ihnen. Und dass man dann am Endpunkt einer solchen allerletzten Ausschusssitzung nicht gleich ja sagt, sondern irgendwie sagt: Na ja, nun ist es eigentlich schon fast da, wo wir es haben wollten, aber da gab es noch ein paar Punkte, das hätten wir gern noch besser gehabt, und das dann bei mir in einer Enthaltung mündet, ist menschlich verständlich. Ich sage Ihnen aber auch: Dann schläft man eine Nacht, dann redet man mit den Kolleginnen und Kollegen, dann überlegt man noch mal politisch, und dann ist eigentlich klar: Wir sagen heute hier im Plenum freudig ja zu Ihrem Gesetz und freuen uns insbesondere an dieser Stelle auch über uns selbst. Wir haben an einem dicken Brett gebohrt, einem Max-Weberschen, über Jahre. Irgendwann kommt man auch mit dem kleinen grünen Bohrer durch. – Danke!

[Beifall bei den Grünen]

Vielen Dank, Herr Kollege Esser! – Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Kollege Thiel.

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Esser! Ich erinnere mich noch: Als Sie uns im Beteiligungsausschuss ankündigten, dass Sie uns ein Transparenzgesetz vorlegen werden, haben Sie in Ihrer freundlichen Art grinsend gesagt: Na ja, wir nehmen mal als Druckvorlage die aus NRW und orientieren uns daran. – Das fand ich sehr charmant und gleichzeitig ärgerlich. Ich hätte selbst auf die Idee kommen sollen. Da waren Sie mal schneller gewesen. Den Punkt gestehe ich Ihnen zu.

[Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Aber was dann die Koalition macht, das finde ich schon ganz schön grenzwertig. Statt die Vorlage durch entsprechende Änderungsanträge aus Ihrer Sicht zu verbessern oder zu erweitern, machen Sie einen Ersetzungsantrag und schreiben oben groß darüber: Antrag der Koalition. Im Wissenschaftlichen würde man fragen: Hat das nicht schon den Tatbestand des Plagiats erfüllt, was Sie hier tun? Ich finde das schon ein bisschen an die Grenze gehend.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Bei aller Sympathie für dieses Gesetz, weil es schließlich auf einer schwarz-gelben Folie aufbaut, frage ich mich: Reicht denn eigentlich ein Gesetz aus? Reichen bei diesem Senat und bei dieser Koalition Gesetze aus? – Denken wir mal ein bisschen zurück in der jetzigen Legislatur: Da waren neue Führungsposten zu besetzen. Und wir haben ein Landesgleichstellungsgesetz, und wir haben ein Berliner Betriebegesetz. Beide Gesetze wurden bei der Besetzung von Führungspositionen aufs Sträflichste miss

achtet. Sie haben anschließend trotz Gesetzen einige Sachen wieder revidieren müssen. Was macht uns das deutlich?

[Zuruf von Dr. Fritz Felgentreu (SPD)]

Ich habe Sie leider nicht verstanden. Herrn Esser würde ich verstehen. Sie müssen noch ein bisschen üben, Herr Felgentreu.

[Beifall bei der FDP und den Grünen]

Es geht doch nicht nur um Gesetze, sondern bei Gesetzen geht es auch immer um die Haltung derjenigen, die Gesetze anwenden und die die Verantwortung tragen. Das hat etwas mit Charakter zu tun. Ich frage mich allen Ernstes, gerade in dem Zusammenhang: Wie ist denn das mit Ihrem Charakter und Ihrer Haltung zur weitergehenden Transparenz, z. B. Stichwort Wasserverträge. Erst als das Volksbegehren erfolgreich war, kam Bewegung in die Sache. Vorher hat sich über viele Jahre nichts getan. Der Senat hat schlicht und einfach seine Sachen exekutiert. Er hätte etwas tun können, spätestens 2004/2005 bei der Neuverhandlung der Berechnungsgrundlagen oder aber wie Senator Wolf jetzt sagt: Man könnte nachdenken, ob das betriebsnotwendige Kapital nicht anders definiert werden kann. – Warum denn jetzt erst und warum nicht schon vor drei, vier oder fünf Jahren?

[Beifall bei der FDP]

Oder: Wie stand es mit der Transparenz beim Spreedreieck? Da haben weder die Koalition noch der Senat von der Transparenz etwas spüren lassen, sondern Sie haben gezwungenermaßen einen Untersuchungsausschuss einberufen lassen müssen, Sie haben stundenlange Sitzungen durchgeführt, und Tausende von Seiten wurden durchgearbeitet. So viel zu Ihrem Verständnis von Transparenz. Und wir haben morgen das große Vergnügen, genau dieser Intransparenz entgegenzuwirken dadurch, dass wir wieder im Untersuchungsausschuss HOWOGE sitzen dürfen. Wenn ich von Transparenz rede, dann von Transparenz in etwas weiterem Sinne und nicht nur eng zugeschnitten wie dieses Gesetz. Denn dazu ist das Wesentliche schon von der Kollegin Kolat und dem Kollegen Wegner gesagt worden.

[Beifall bei der FDP]

Ich will Ihnen nur deutlich machen, dass Sie Transparenz im Munde führen und in der Praxis dazu beitragen, intransparent zu handeln. Oder wie erklärt man denn, nachdem man großartig das Richtfest von Berlin-Brandenburg International gefeiert hat, dass man ein paar Tage später an die Öffentlichkeit geht und sagt: Na ja, den Eröffnungstermin müssen wir doch verschieben; und man hat das vorher schon gewusst? Zur Glaubwürdigkeit der politisch Handelnden trägt so ein Verhalten nicht bei.

Und das Letzte, was ich Ihnen auch noch gern vorführen möchte, ist: die Transparenz um die Frage Zukunft des ICC. In der zweiten Legislaturperiode erlebe ich von Ihnen, von der Koalition, dass Sie alles tun, um endgültige Entscheidungen zu verschieben, auf Zeit spielen und keinen Mut haben, irgendwelche Entscheidungen zu tref

fen. Irgendwann wird die Kiste so verrottet sein, dass sich wahrscheinlich der Zahn der Zeit des Gebäudes bemächtigen wird und Fakten schafft und die Politik außen vor ist. Sehen Sie, das ist alles mit Ihren Begriffen von Transparenz zu verbinden.

[Beifall bei der FDP]

Wir finden, das Gesetz geht in die richtige Richtung. Wir wünschen uns aber auch noch mehr Transparenz im politischen Alltag der Politikerinnen und Politiker. – Ich danke Ihnen!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank, Herr Kollege Thiel! – Das Wort für die Senatsbank hat der Finanzsenator Nußbaum.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ja in Ordnung, dass Sie sich weitgehend über die Urheberschaft für diese guten Gedanken in diesem Gesetz unterhalten und streiten.

[Sebastian Czaja (FDP): Es geht um Transparenz, nicht um Ankündigungen!]

Es scheint ja, dass im Wesentlichen Einvernehmen besteht über das, was hier geregelt worden ist. Es deckt sich ja auch mit dem, was wir im Senat anstreben, nämlich die Transparenz zu verstärken. Wir haben auch Komplimente von außen bekommen. So hat der Verein für mehr Demokratie in seinem Bericht 2010 extra hervorgehoben, dass Hamburg und Berlin sich in den letzten Jahren zu Motoren der direkten Demokratie entwickelt haben. Auch Transparency International informiert über unsere Initiativen, insbesondere beispielsweise beim Informationsfreiheitsgesetz, dass diese Regelung Vorbildcharakter hat. Wir versuchen an vielen Stellen, zuletzt bei den Wasserverträgen, im Sinne der Transparenz eine Vorreiterrolle einzunehmen. Wir sind dabei, beispielsweise eine Zuwendungsdatenbank zu etablieren, in der die Empfänger von Zuwendungen gebeten werden, freiwillig Informationen über sich zu veröffentlichen, damit wir ein Transparenzlogo erhalten. Kurzum, wir haben versucht, im Senat die Transparenz nach vorne zu bringen, zum Teil auch gegen die Opposition.

Was regelt jetzt das Zweite Vergütungs- und Transparenzgesetz konkret? – Es sagt, dass wir dort, wo das Land Berliner Unternehmen leitet, ob es die Verkehrsbetriebe sind, die Stadtreinigung, Theater, Wohnungsbaugesellschaften, die Leistung dieser Betriebe öffentlich messen wollen. Wir wollen damit nicht nur die Leistung dieser Betriebe, die sie im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Berliner und Berlinerinnen erbringen, messen, sondern wir wollen auch die Gehälter der Menschen, die diese Unternehmen führen, kontrollieren und sichtbar machen und damit auch ihre Leistungen vergleichbar machen. Es

geht nicht darum, dass sich jemand für sein Gehalt, für seine Bezahlung, für seine Vergütung schämen muss, aber es muss auch klar sein: Menschen in der ersten oder zweiten Führungsebene eines öffentlichen Unternehmens müssen sich auch anderen Standards stellen als solche, die in der Privatwirtschaft tätig sind. Es ist klar, dass wir selbst in vergleichbar großen Unternehmen, wie es sie auch in der Privatwirtschaft gibt, im öffentlichen Bereich nie die Gehälter, Vergütungen oder Boni und Altersregelungen zahlen können wie in der Privatwirtschaft. Wir reden nicht über Dax-Unternehmen, deshalb können und wollen wir auch nicht über Dax-Gehälter reden. Aber wir reden trotzdem über Gehälter, die deutlich über dem liegen, was sonst im öffentlichen Bereich beispielsweise für Senatoren und Staatssekretäre, aber auch für Beamte und Angestellte gezahlt wird. Wir reden hier über eine Größenordnung von etwa 200 Menschen, die wir mit diesem Gesetz letztlich erfassen. Es geht dabei darum, keine Neiddebatte auszulösen, sondern eine Transparenz herzustellen, damit auch die Öffentlichkeit – die Berlinerinnen und Berliner, das Parlament – sehen kann: Sind die Leute – sozusagen – ihr Geld wert? Genauso müssen wir fragen: Ist das Unternehmen, das aus öffentlichen Mitteln gezahlt wird, seine Leistungen wert?

Deswegen geht es auch nicht darum, öffentliche Unternehmen oder das Management öffentlicher Unternehmen in Misskredit zu bringen oder eine Sonderbehandlung herbeizuführen, aber wir gewährleisten mit dieser Regelung, dass für Mehrheitsbeteiligungen des Landes Berlin in Zukunft die Gesamtbezüge einzeln aufgegliedert werden. Hier werden also keine Gehaltsbestandteile mehr versteckt. Das gilt für die Grundvergütung. Das gilt für Gewinnbeteiligung, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen, Nebenleistungen jeder Art. Es gilt aber auch für Abfindungen, wenn jemand ausscheidet, und es gilt auch für Zulagen und Kredite. Ich glaube, weiter kann man nicht gehen.

Wichtig ist es auch, dass es damit transparent wird. Denn bei den Vergütungszahlen, wenn man sie eben nicht aufschlüsselt, ist beispielsweise auch nicht klar, ob damit eine Altersversorgung abgegolten ist oder ob es sich um eine Nettovergütung handelt und die Altersversorgung noch obendrauf kommt. Deshalb ist wichtig, es im Detail aufzugliedern, damit eine klare Vergleichbarkeit der einzelnen Gehälter mit den einzelnen Leistungen stattfinden kann.

Für mich ist neben diesem Aufschlüsselungsgrad aber etwas Weiteres entscheidend– und das ist eine neue Qualität –: dass wir dieses Transparenzgesetz nicht nur auf die mehrheitlich von uns kontrollierten Unternehmen anwenden, sondern auch auf Träger. Dieses Gesetz kommt auch bei privaten Trägern zur Anwendung, die sich überwiegend aus Steuermitteln finanzieren. Das ist mir persönlich besonders wichtig. Denn es ist unerheblich, ob es sich um Unternehmen handelt, die im mehrheitlichen Besitz der öffentlichen Hand sind, oder ob es sich um Unternehmen handelt, die sich indirekt letztlich komplett oder mehr

heitlich aus öffentlichen Mitteln finanzieren. Da möchte ich die gleiche Transparenz haben wie bei den unmittelbar kontrollierten Unternehmen.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD, der Linksfraktion, den Grünen und der FDP]

Ich glaube, wir brauchen da sogar noch ein Stück mehr Transparenz, weil ich bei den von uns mehrheitlich kontrollierten Unternehmen auch über Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung und andere gesellschaftsrechtliche und satzungsmäßige Rechte Einblick in das System erhalten kann, während ich bei privaten Trägern ohne ein solches Transparenzgesetz eben nicht sehe, ob das, was wir zahlen, wirklich in die Leistung des Trägers hineingeht, ob der Träger diese Zuschüsse wirklich benutzt, um seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich zu bezahlen, oder ob er es nutzt, wie beispielsweise im Falle der Treberhilfe, um sich unanständige Geschäftsführergehälter zu bezahlen. Deswegen ist es wichtig, dass wir auch die privaten Träger mit in dieses Transparenzgesetz hineinpacken.

Ich persönlich bin der Auffassung, dass Transparenz die erste Voraussetzung ist. Aber Transparenz allein reicht nicht. Transparenz ist kein Selbstzweck, sondern Transparenz ist die Voraussetzung, um danach eine öffentliche Kontrolle auszuüben. Es geht darum, die Chance – sowohl für die Öffentlichkeit als auch die betreffenden Gremien – zu nutzen, im Anschluss daran die Kontroll- und Überwachungsfunktionen wahrzunehmen. Deswegen ist es der erste Schritt. Der zweite, aber viel wichtigere Schritt ist es, dass aus dieser Transparenz dann auch aktive Schlüsse gezogen werden, aktives Handeln abgeleitet wird und dass sich aus dieser Transparenz dann hoffentlich auch eine Diskussion entwickelt, ob das, was wir an Vergütung zahlen, auch angemessen ist, ob es im direkten horizontalen Vergleich mit anderen Führungspositionen des Landes, aber auch vertikal mit Blick auf die Größe, die Bilanzsumme und Bedeutung eines Unternehmens angemessen ist.

Ich glaube, dass dieses Gesetz in diesem Zusammenhang ein sehr gutes Angebot an die Berlinerinnen und Berliner, aber auch an die Gremien ist, mit der dadurch erfolgten Transparenz sowohl unsere mehrheitlich kontrollierten aber auch die privaten Träger zu begleiten und in eine offene und nicht in eine Neiddebatte hineinzukommen, ob die Bezüge angemessen sind. – Vielen Dank!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]