Der Senat wird aufgefordert, auf der Grundlage der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses das Konzept zur Weiterentwicklung des Kulturforums – Masterplan – zu aktualisieren. Dabei sind die weiterhin gültigen Essentials des Konzeptes zu beachten:
die freie Sichtbeziehung über den Stadtlandschaftsraum von der Nationalgalerie zur Philharmonie ist zu erhalten,
es ist eine fußgängerfreundliche Vernetzung mit dem umliegenden Tiergarten und dem Potsdamer Platz zu schaffen,
die derzeitigen freiraumkonzeptionellen Überlegungen und künftigen Aufgaben des Ortes sind zu berücksichtigen.
Auf die Umbauung der St. Matthäuskirche und die Schaffung eines der Kirche zugeordneten Stadtplatzes wird verzichtet.
Die am Ort betroffenen Einrichtungen und Institutionen sind einzubeziehen. In dem Konzept sind mögliche landeshaushaltswirksame Belastungen darzustellen. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 30. April 2011 zu berichten.
Wahl einer Abgeordneten als Vertreterin Berlins für die 36. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 3. bis 5. Mai 2011 in Stuttgart
Das Abgeordnetenhaus hat für die 36. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 3. bis 5. Mai 2011 in Stuttgart folgende Abgeordnete als Vertreterin Berlins gewählt:
Bezahlbare Mieten sichern III: Mieten von städtischen Wohnungen auch bei Neuvermietung am Mietspiegel orientieren
Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sich bei Neu
Das Abgeordnetenhaus erteilt gemäß § 101 LHO Entlastung wegen der Einnahmen und Ausgaben des Rechnungshofs im Haushaltsjahr 2009.
Dem Verkauf des insgesamt 32 025 m² großen Grundstücks Robert-W.-Kempner-Str. 3, 5 in Berlin SteglitzZehlendorf – ehemalige Von-Steuben-Kaserne – zu den vom Liegenschaftsfonds im Kaufvertrag vom 15. September 2010 – UR-Nr. FT 892/2010 des Notars Fabian Thur LL.M. – vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
Abschluss der Vereinbarung des Landes Berlin mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin gemäß § 3 des Berliner Universitätsmedizingesetzes
Dem Abschluss der Vereinbarung des Landes Berlin mit der Charité – Universitätsmedizin Berlin gemäß § 3 des Berliner Universitätsmedizingesetzes wird zugestimmt.