Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der 29 Paragrafen miteinander zu verbinden. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 bis 29 – Drucksache 16/3883. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die Grünen – die Annahme der Vorlage. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der FDP, CDU, SPD und die Linksfraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Grünen. Wer enthält sich? – Keiner. Dann ist das Berliner Hinterlegungsgesetz so beschlossen.
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsrechts (Sechzehntes Landesbesoldungsrechtsänderungsgesetz – 16. LbesÄndG)
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel 1 und 2 – Drucksache 16/3835 – auf. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig – mit den Stimmen aller Fraktionen – die Annahme der Vorlage. Wer der Gesetzesvorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Stimmt jemand dagegen, oder gibt es Enthaltungen? – Nein! Dann ist das Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsrechts beschlossen.
Gesetz zur Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes – Speicherung von Videoaufnahmen auf 48 Stunden verlängern!
Ich eröffne die erste Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Für die Fraktion der CDU beginnt Herr Dr. Juhnke. – Bitte!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Videoüberwachung ist ein bei der politischen Linken ungeliebtes Kind. Gibt es aber Erfolge durch schnelle Aufklärung dank Videoüberwachung zu verzeichnen, sonnen sich alle gerne in ihrem Licht. So ist es kürzlich auch im Fall des Überfalls mehrerer Jugendlicher auf dem U-Bahnhof Lichtenberg geschehen.
Heute geht es hier aber nicht um das Ob der Videoüberwachung, denn es gibt sie ja Gott sei Dank im öffentlichen Personennahverkehr, sondern um das Wie. Wir wiederholen heute hier eine langjährige Forderung der CDU. Wir haben bereits 2009 einen entsprechenden Antrag gestellt. Wir greifen damit auch einen aktuellen
Wunsch der Berliner Verkehrsbetriebe auf, der von der BVG bereits vor einigen Jahren geäußert wurde.
Jetzt hat auch mit seinem Gespür für Spontanpopulismus und seiner Fähigkeit zum Ignorieren des eigenen Geschwätzes von gestern der Regierende Bürgermeister das Thema entdeckt, und neben seinen – durch keine eigene Leistungsbilanz gedeckten – Äußerungen zum Thema Islamkonferenz auch die Zeit gefunden, sich für die Ausdehnung der Videoaufzeichnung auf 48 Stunden auszusprechen.
Das ist die Wahrheit, Herr Wowereit. – Hingegen wehren sich die roten Parteien noch, und der Innensenator, der nicht da ist, druckst verlegen herum.
Dabei liegt es auf der Hand: Viele Opfer kommen erst nach den 24 Stunden dazu, eine Anzeige zu stellen. Insbesondere bei Vorgängen, die am Wochenende passieren, werden diese häufig erst in der Familie besprochen, bevor man sich entscheidet, zur Polizei zu gehen. Auch ältere Leute sprechen häufig zunächst mit den Kindern darüber, wie man verfahren soll. Auch von einzelnen Opfergruppen, wie zum Beispiel Homosexuellen, wissen wir, dass sie sich häufig zuerst an eine Opferberatungsstelle wenden. – Soweit die Ausführungen, die wir seinerzeit im Ausschuss dazu hören konnten. Das heißt also, dass die 24 Stunden bei Weitem nicht ausreichen.
Darüber hinaus kommt in Absurdität hinzu, dass man auf dem gleichen Bahnhof beim Wechsel des Bahnsteigs von oben nach unten, nämlich von der S- zur U-Bahn, von einer 48- zu einer 24-Stunden-Aufzeichnung wechselt, weil unterschiedliche Rechte gelten. Das ist eine Absurdität, die keinem Menschen zu erklären ist.
Natürlich sind auch die 48 Stunden grundsätzlich diskutabel. Längere Fristen kann man sich auch vorstellen. Die Logik spricht nicht dagegen. Auch nach 48 Stunden melden sich noch Opfer. Die Statistik sagt, dass erst nach 96 bis 120 Stunden – vier bis fünf Tagen – keine nennenswerten Steigerungen an Anzeigen mehr zu erwarten sind. Ich persönlich hätte mit einer Ausweitung auf vier Tage kein Problem, denn ich glaube, dass die Sorge, dass jemand freiwillig und ohne Verdachtsmomente vier Tage alte Aufzeichnungen von U-Bahnstationen ansieht – selbst bei der Qualität mancher Fernsehprogramme –, unbegründet ist.
Der Vorschlag wäre hier im Haus aber kaum durchsetzbar, denn es gibt auch hier genug Leute, die sich zwar an jedem Geldautomaten an der Tankstelle oder im Kaufhaus filmen lassen und im Internet gegenüber privaten Firmen persönlichste Daten offenbaren, aber ausgerechnet dem Staat misstrauen und vermuten, das eigene Leben könnte so interessant sein, dass sich Heerscharen nirgendwo etatisierter Beamter mit den eigenen Frühstückvorlieben
beschäftigen könnten. Hier geht es aber um ernstere Sachen als die Marke der Nussnougatcreme. Der Senat gibt selbst zu, dass es im Jahr 50 bis 60 Fälle sind, in denen die Daten zu früh gelöscht werden und das Opfer und die Polizei zu spät kommen. Das ist eine ganze Menge. Das ist mindestens ein Fall wöchentlich. Hinter jedem Fall steht das Schicksal eines Einzelnen. Bei Vertrauen in die Aufzeichnungen würden sich sicher auch noch mehr Leute melden.
Insgesamt muss zu dieser ganzen Debatte gesagt werden: Videoüberwachung ist nur eine Maßnahme zweiter Wahl. Erste Wahl ist die ausreichende Anzahl von Polizeibeamten. Deshalb fordern wir die Wiedereinführung der Doppelstreifen aus BVG und Polizei. Notrufsäulen – so sinnvoll sie auch sein mögen – und Videoüberwachung sind nur ein passiver Schutz. Aktiven Schutz bietet nur ausreichendes Sicherheitspersonal, welches von Rot-Rot in den vergangenen Jahren systematisch abgebaut wurde.
Dennoch ist die Videoüberwachung eine preiswerte Maßnahme, um die Sicherheit zu erhöhen. Die vorgeschlagene Verlängerung der Aufzeichnungspflicht ist praktisch kostenlos. Ich bin gespannt, welche abenteuerlichen Volten heute hier geschlagen werden, um auch in dieser für jeden normal denkenden Menschen völlig eindeutigen Maßnahme noch etwas Abscheuliches zu entdecken. Aber bedenken Sie: Die Nutzer der BVG und die Berlinerinnen und Berliner werden kein Verständnis für die Herumeierei haben, die der Senator und Rot-Rot bisher vorgeführt haben. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Kollege Juhnke! Anlass für den heute vorliegenden Antrag ist der ebenso bedauerliche wie abscheuenswürdige Überfall am U-Bahnhof Lichtenberg. Ich sage im Namen des ganzen Hauses: Dieser Überfall ist zu verurteilen. Wir hoffen auf die Genesung der beiden Opfer.
Aber es gibt weitere Überfälle auf U-Bahnhöfen, die zeigen, dass durchaus Handlungsbedarf besteht. Die Frage ist, wie die Politik auf solche Vorfälle reagiert. Der konservative pawlowsche Reflex schreit sofort nach längeren Speicherzeiten, mehr Polizei und härteren Strafen. Genau in diese Kerbe schlägt auch der hier vorgelegte Antrag. Eigentlich ist es ein liebloser Antrag. Die Begründung ist gespickt mit einer Schweizer Studie aus dem Jahr 2003 – sieben Jahre alt –, aber immerhin mit einer Quellenangabe versehen. Es gibt einen Gesetzesvergleich mit anderen
Bundesländern, und der Antrag ist von der verbleibenden Innenpolitikerriege der örtlichen CDU unterschrieben. Fertig ist ein typischer CDU-Antrag. Nein, liebe Kollegen von der CDU, so geht es nicht!
Ihre Hauptforderung ist eine längere Speicherfrist für die Videoüberwachung bei der U-Bahn bzw. bei der BVG. Die Zahlen, die der Innensenator vorgelegt hat, haben Sie eben genannt: Von 2 800 Anfragen konnten 50 bis 60 nicht beantwortet werden, weil die Daten bereits gelöscht wurden. Das sind 2 Prozent. Da macht es sich meines Erachtens auch die BVG-Chefin, Frau Nikutta, zu einfach und lenkt von eigener Verantwortung ab, wenn sie en passant längere Speicherfristen fordert, denn der Innensenator hat durchaus recht, wenn er vor einer falschen Hektik warnt und wenn er die Fälle und Auswirkungen der bisherigen Frist von 24 Stunden zunächst evaluieren möchte. – Nur: Als Einzelmaßnahme ist eine Erhöhung der Speicherfrist auf 48 Stunden untauglich und nicht zustimmungsfähig. Ich sage ausdrücklich: als Einzelmaßnahme.
Natürlich müssen wir über die Anpassung der Speicherfristen bei der BVG nachdenken. Herr Juhnke hat es angesprochen: Es ist tatsächlich wenigen Menschen begreiflich zu machen, dass am U-Bahnhof Lichtenberg, wenn man sich unten auf dem U-Bahnhof aufhält, eine Speicherfrist von 24 Stunden gilt, und wenn man die Rolltreppe nach oben fährt, eine Speicherfrist von 48 Stunden gilt, weil man sich auf S-Bahngelände befindet. Das ist nicht erklärbar.
Die Aufklärung einer Straftat kann nicht vom Zufall abhängen. Sie darf nicht davon abhängen, ob die Tat bei der BVG oder bei der S-Bahn verübt wird. Hier bedarf es einer landesgesetzlichen Anpassung, der wir uns seitens der SPD nicht verschließen. Nur – das zählt zur Redlichkeit der Politik –: Wir haben einen Koalitionsvertrag und einen Koalitionspartner. Wir haben in den Koalitionsvertrag nicht geschrieben, dass wir uns gemeinsam für längere Speicherfristen bei der BVG aussprechen. Bisher hat sich die Linksfraktion noch nicht dahingehend eingelassen, mit uns zusammen eine Änderung des Berliner Datenschutzgesetzes vorzunehmen, so dass die SPD für eine Erhöhung der Speicherfrist auf 48 Stunden keine Zustimmung erhält. Aber die 48 Stunden sind kein Allheilmittel. Was zur Ehrlichkeit dazugehört: Zur Erhöhung der Sicherheit gehören mehrere Maßnahmen. Dazu zählt ohne Zweifel auch mehr Personal auf den Bahnhöfen. Es muss doch möglich sein, dass auf den 173 Bahnhöfen in Berlin Ansprechpartner zu finden sind, ein Mensch zu finden ist, den man im Zweifel bei Straftaten direkt ansprechen kann. Das hat nicht nur den Effekt der Erhöhung der Sicherheit, sondern es steht auch einer Hauptstadt gut an, dass es keine ausgestorbenen Räume bei den UBahnhöfen gibt. Da ist auch die BVG gefordert, sich Gedanken zu machen und sich nicht zu verweigern. Die SPD wird sich bei der anstehenden Revision des Ver
kehrsvertrages auch deshalb dafür einsetzen, dass das Thema Personal auf den U-Bahnhöfen mit der BVG verhandelt wird.
Abschließend möchte ich als Rechtspolitiker etwas Grundsätzliches sagen. Einzelfallgesetzgebung ist nie gut, sondern meist kurzatmig. Kriminalität wird nicht durch Schnellschüsse bekämpft, sondern durch Beharrlichkeit. Diese Beharrlichkeit kennen Sie von uns! Die Kriminalität ist in Berlin rückläufig, und Herr Juhnke wird das bestätigen, wenn er die letzte Kriminalitätsstatistik gelesen hat. Das müssen auch Sie anerkennen! Man darf sich darauf nicht ausruhen, aber man muss anerkennen und feststellen: Unter Rot-Rot ist Berlin sicherer geworden. – Herzlichen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das war ja eine schöne programmatische Rede von dem Kollegen Kohlmeier!