In jeder Plenarsitzung zehn Mal. Das werden wir gleich wieder hören. Dann haben Sie alle Zeit der Welt, hier etwas von Parteitagen und Parteitaktik zu erzählen. Ich wünsche Ihnen dabei viel Spaß. Das hat aber mit der Sache überhaupt nichts zu tun.
Eine andere Frage wäre es, Frau Paus, wenn die Verwendung des Gewinns für öffentliche Zwecke vorgeschrieben würde. Das tun wir aber nicht, weil wir wissen, dass dies nach EU-Maßstäben zweifellos eine Diskriminierung wäre, nämlich ein Bevorzugen öffentlich-rechtlicher Bieter.
Wir wollen zweitens, dass der Vertrag, in dem die Pflichten des Erwerbers der Landesbank verankert werden, öffentlich ist und im Abgeordnetenhaus diskutiert werden kann, bevor er abgeschlossen wird. Das hat der Finanzsenator auf meine Nachfrage im Rechtsausschuss zugesichert. Natürlich handelt es sich bei dem Verkauf der Landesbank um ein Vermögensgeschäft, welches im Parla
ment zustimmungspflichtig ist. Deshalb sage ich Dr. Sarrazin: Wir waren etwas irritiert darüber, dass Sie den Antrag der Koalitionsfraktionen als „nicht schädlich“ bezeichnet haben.
Ich sage deshalb ganz deutlich: Die EU-Kommission beobachtet die Verwaltung und uns bei unserem Tun ganz genau. Aber auch wir, die Abgeordneten der Koalition, beobachten Herrn Dr. Sarrazin genau bei seinem Tun.
[Dr. Martin Lindner (FDP): Der (weist auf den leeren Stuhl von Senator Dr. Sarrazin) findet es so spannend, dass er gar nicht hier ist!]
Herr Dr. Sarrazin hat die nicht ganz einfache Aufgabe, den Verkauf der Landesbank diskriminierungsfrei über die Bühne zu bringen und dabei auf die Einhaltung der von uns im Antrag formulierten Bindungen zu achten. Falls das bislang falsch verstanden worden sein sollte: Dieser Antrag ist keine höfliche Bitte des Parlaments. Der Antrag ist die Formulierung von Anforderungen an das wahrscheinlich bedeutsamste Vermögensgeschäft der Legislaturperiode.
Die im Antrag formulierten Kriterien sind für uns das Maß für die Zustimmung zum Vermögensgeschäft. Wir haben uns entschlossen, liebe Frau Paus, nicht das Sparkassengesetz zu ändern, weil die Befassung mit EU-Recht uns zu dem Ergebnis gebracht hat, dass das während des laufenden Verkaufsverfahrens als Diskriminierung, als Bevorzugung einzelner Bieter gewertet werden könnte. Dass Sie das in der Zwischenzeit immer noch nicht in ihrer Fraktion erörtert haben, ist nicht unser Problem. Wir werden diese Pflichten hier im Land durchsetzen, trotz des Krähens der Grünen. Wir lassen uns daran nicht hindern. Deshalb werden wir in Berlin am Ende so viel wie möglich vom roten „S“ erhalten. Der vorhandene Spielraum ist eng, das stimmt, aber wir werden ihn nutzen. Wir tragen diese Verantwortung und nicht die Grünen. Das ist gut so. – Danke!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wo er recht hat, hat Herr Sarrazin recht. Das betrifft seine Einschätzung, dass der Koalitionsantrag nicht schädlich ist. Er ist aber auch nicht nützlich, weil er Dinge regelt, die selbstverständlich sind für das gesamte Haus. Selbstverständlich für das gesamte Haus dürfte sein, dass wir Wert darauf legen, dass soviel wie möglich, am besten alle Arbeitsplätze in Berlin bei diesem Verkaufsverfahren
gesichert werden, dass es weiterhin einen mit Steuererträgen verbundenen Unternehmenssitz in der Stadt gibt und dass das Bankgeschäft nicht vollständig ausgelagert wird. Würde man etwa den politisch Verantwortlichen unterstellen – so weit will ich gegenüber Rot-Rot gar nicht gehen –, sie würden das vernachlässigen, dann, arme Regierung, müssten Sie alle gleich zurücktreten. Also handelt es sich um eine Selbstverständlichkeit.
Keine Zwischenfragen! – Selbstverständlich ist an dieser Stelle aber auch, dass die geltenden Gesetze angewandt werden. Dazu gehört das Sparkassengesetz. Darin steht vieles zum Auftrag der Sparkasse in der Fläche, nämlich genau das, was auch im Antrag von Rot-Rot noch einmal wiederholt wird. Selbstverständlich ist auch, dass die Selbstverpflichtung der deutschen Kreditinstitute zum Konto für Jedermann eingehalten wird
und sich ein Sparkassen-Kunde auch beim Bundesverband der Sparkassen, der seinen Sitz in Berlin hat, beschweren kann, wenn er dieses Konto nicht eröffnet bekommt. Insofern gibt es praktisch nur Selbstverständlichkeiten in diesem Antrag, wie wir gestern bei den Beratungen im Hauptausschuss zu den Punkten 2 und 3 deutlich gemacht und deshalb dagegen gestimmt haben.
[Oliver Schruoffeneger (Grüne): Vielleicht kann mal jemand den Senat holen! Es ist niemand mehr da!]
Herzlichen Dank! – Herr Goetze! Ihr Vorredner hat gerade gesagt, dass es sich um das wichtigste Vermögensgeschäft in der Legislaturperiode handelt. Teilen Sie meine Auffassung, dass es dann besonders bemerkenswert ist, wie der Senat von Berlin an der Diskussion um das wichtigste Vermögensgeschäft teilnimmt und uns seine Aufmerksamkeit schenkt?
Diese erkennbare Nullpräsenz, Herr Dr. Lindner, korrespondiert ganz klassisch mit den Nullinformationen, die uns der Finanzsenator im Hauptausschuss gegeben, beziehungsweise gerade nicht gegeben hat. Wir haben gestern festgestellt, dass er keinen Zeitplan hat. Aus der Verwaltung kam einmal der Hinweis in öffentlicher Sitzung, es werde über die Frage eines Börsengangs eine Entscheidung vor der Sommerpause getroffen. Er selbst hat gestern gesagt, nach der Sommerpause. Einen Zeitplan gibt es nicht, und so läuft das ganze Verfahren völlig konzeptlos.
Worauf man aber, Herr Dr. Lindner, großen Wert legt, ist die Befriedigung der innerparteilichen Probleme der Linksfraktion.
Damit kommen wir zum Kern des Inhalts dieses Antrags. In einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ hat der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Deutschen Bundestag, Lafontaine, deutlich gemacht, dass er eine Änderung des Sparkassengesetzes wünscht, um die Heuschrecken, wie er sie nennt, davon abzuhalten, die Berliner Sparkasse zu schlucken. Wir haben eben gerade festgestellt, dass wesentliche Inhalte dieses Antrags bereits im Sparkassengesetz enthalten sind. Offenbar gibt man an dieser Stelle der PDS, der Linkspartei nach. Würde der rot-rote Senat doch an eine Heuschrecke, wie Lafontaine sagt, verkaufen, dann würde dies ein eindeutiger Verstoß gegen den Koalitionsvertrag sein. Wörtlich sagt dann Lafontaine weiter:
Das, meine Damen und Herren, ist der einzige Grund, nämlich die Beruhigung der Linksfraktion hier im Haus, dass dieser Antrag gestellt wird und wir ihn abstimmen sollen, obwohl es eigentlich keinen Regelungsbedarf gibt. Wir sagen: Zwei Punkte von vieren sind überflüssig – dabei haben wir gestern schon nicht mitgemacht –, der Rest ist selbstverständlich, das müssen wir nicht noch einmal beschließen. Deshalb werden wir uns heute der Stimme enthalten.
[Beifall bei der CDU – Beifall von Dr. Martin Lindner (FDP) – Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Ich habe mich zu einer Zwischenfrage gemeldet! Sie können mich doch nicht einfach ignorieren!]
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Koalition legt dem Abgeordnetenhaus diesen Antrag zur Sicherung sparkassentypischer Dienstleistungen als Willensbildung dieses Hauses vor, die wirklich entscheidenden Sparkassenfunktionen für die Sparkasse in Berlin festzuhalten und beim Veräußerungsprozess zu berücksichtigen.
Jetzt gibt es selbstverständlich viel Kritik, und zwar vor allem von den Grünen. Es wird gesagt, diese Punkte müsse man in einer Gesetzesänderung einbringen. Allerdings kritisieren die Grünen im gleichen Atemzug – siehe Pressemitteilung von dieser Woche –, dass sich der Verkauf der Landesbank im rechtsfreien Raum bewege. Man muss sich das einmal vor Augen halten: Sie fordern im laufenden Veräußerungsprozess, dass wir das Sparkassengesetz ändern – sprich: die Rechtsgrundlage für den Verkauf wegziehen –, und behaupten im gleichen Moment, dass sich der Verkauf im rechtsfreien Raum bewege.
Dies ist nicht der Fall, sondern die Veräußerung findet auf einer klaren rechtlichen Grundlage statt – nämlich dem Sparkassengesetz, das wir im Jahr 2005 beschlossen haben.
Frau Paus, bitte hören Sie auf zu pöbeln! Das mache ich bei Ihren Reden nicht, und Sie brauchen das jetzt auch nicht zu tun.
[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Ramona Pop (Grüne) meldet sich zu einer Zwischenfrage.]
Das Sparkassengesetz, das wir vor anderthalb Jahren verabschiedet haben, ist die Rechtsgrundlage für diesen Veräußerungsprozess. Selbstverständlich sind dabei auch die Vorgaben der Europäischen Union zu berücksichtigen, und die sind nicht gering. Der Brief von Frau Kroes ist Ihnen bekannt. Man schaut also sehr genau hin, wie wir das in Berlin praktizieren und dass der Verkauf tatsächlich diskriminierungsfrei erfolgt.
Schauen Sie sich bitte einmal die Sparkassengesetze anderer Kommunen an, und vergleichen Sie, was unser Sparkassengesetz verglichen damit regelt! Es ist nicht das Schlechteste für die Sicherung von Sparkassenfunktionen.