Protocol of the Session on March 8, 2007

Zweitens kann ich nicht abschätzen, inwieweit die Menge und die Qualität des Essens hier eine Rolle spielt. Der Betrag von 43 € für ein Mittagessen für einen Monat entspricht – zumindest nach meiner Lebenserfahrung, selbst wenn sie hinsichtlich des täglichen Einkaufens beschränkt ist – den Realitäten. Diese Kosten entstehen tatsächlich und sind eher noch sehr niedrig angesetzt, sodass ich dahinter prinzipiell keine Ungerechtigkeit vermute, wenn für einen ganzen Monat Mittagessen 43 € gezahlt werden.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Buchholz von der Fraktion der SPD zu dem Thema

Einsetzung einer/eines Berliner Tierschutzbeauftragten

Bitte schön, Herr Buchholz!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe zwei Fragen an den Senat:

1. Wie weit sind die Vorbereitungen für die Einsetzung einer bzw. eines Berliner Tierschutzbeauftragten gediehen?

2. Wie wird das Auswahlverfahren gestaltet, und wann ist mit der Ernennung zu rechnen?

Danke schön, Herr Abgeordneter! – Frau Senatorin Dr. Knake-Werner hat das Wort. – Bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Buchholz! Es soll in der Tat eine Tierschutzbeauftragte bzw. einen Tierschutzbeauftragten geben. Das haben Sie auch schon verkündet. Dem liegt ein Beschluss des Parlaments aus dem letzten Jahr zugrunde. Die zuständige Senatorin wird diesen Beschluss auch umsetzen. Es geht dabei darum, den Tierschutz in Berlin durch das Einsetzen einer bzw. eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten zu fördern. Die Koalition hat dieses Anliegen auch in die Koalitionsvereinbarung geschrieben und damit noch einmal unterstrichen, dass wir dem besondere Bedeutung beimessen.

Zu Ihrer Frage: Es gab in den letzten Wochen eine ganze Reihe von praktischen und konkreten Fragen zu klären, unter anderem: Welche persönlichen Anforderungen soll ein solcher ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragter eigentlich haben? Welche Einstellung muss er zu den im Tierschutz aktiven staatlichen, aber auch nichtstaatlichen Einrichtungen haben? Welche organisatorischen und verwaltungstechnischen Unterstützungen sind für diese Aufgabe erforderlich? Und wie konkret müssen die Aufgaben sein, um die sich eine Tierschutzbeauftragte kümmern muss?

Das ist bisher weitgehend geklärt. Jetzt kommt es darauf an, eine geeignete Kandidatin bzw. einen geeigneten Kandidaten für dieses Ehrenamt zu suchen. Die zuständige Senatsverwaltung führt derweil informelle Gespräche mit aktiven Tierschutzorganisationen in Berlin und mit der Tierärztekammer. Ziel ist, eine Person zu finden, die für dieses Amt geeignet ist und für die sich auch die anderen betroffenen Einrichtungen erwärmen können, sodass eine gute Zusammenarbeit garantiert ist. Wenn all diese Fragen abgeschlossen sind, wird die Senatorin eine Tierschutzbeauftragte oder einen Tierschutzbeauftragten berufen.

Danke schön, Frau Knake-Werner! – Herr Buchholz hat eine Nachfrage und hat dazu das Wort.

Frau Senatorin! Sie haben ausgeführt, dass es eine ehrenamtliche Funktion sein wird. Darüber gibt es eine Diskussion. Können Sie bitte begründen, warum eine ehrenamtliche Funktion als Tierschutzbeauftragter bzw. Tierschutzbeauftragte Vorteile bringt, gerade auch für diejenige Person, die diese Funktion ausübt?

Frau Senatorin Dr. Knake-Werner – bitte schön!

Ich habe durchaus positive Erfahrungen mit ehrenamtlichen Beauftragten. Auch die damalige Entscheidung, eine Patientenbeauftragte für Berlin im ehrenamtlichen Status zu berufen, war erst einmal umstritten. Es hat sich aber erwiesen, dass gerade ihre Ehrenamtlichkeit eine ganz wichtige Rolle in ihrer Funktion spielt, weil sie von den staatlichen Stellen unabhängig ist und sich in dieser Unabhängigkeit bewegen kann. Auch bei der Kontaktaufnahme zu anderen Einrichtungen, beim Anbieten eigener Schulungen für Patientenfürsprecher/-innen und öffentlichen Auftritten gibt es eine größere Freizügigkeit und Möglichkeit, als bei jemandem, der in die Hierarchie und den Staatsapparat eingebunden ist.

Danke schön, Frau Senatorin! – Es gibt eine Nachfrage von Frau Abgeordneter Hämmerling von Bündnis 90/Die Grünen. – Bitte schön, Frau Hämmerling!

Schönen Dank, Herr Präsident! – Soll der oder die Tierschutzbeauftragte mit eigenen Kompetenzen und Betretungsrechten ausgestattet werden? Wenn nicht, teilen Sie die Auffassung, dass es dann eher ein ehrenamtlicher Beauftragter mit Placebo-Funktion ist, um zu verschleiern, dass die Regierung aktiv sehr wenig für den Tierschutz macht?

Frau Dr. Knake-Werner – bitte schön!

Vielen Dank! – Frau Hämmerling! Selbstverständlich wird auch ein Tierschutzbeauftragter mit Kompetenzen ausgestattet sein, die so groß sein werden, wie er oder sie sie sich selbst nimmt. Das hat viel damit zu tun, wie qualifiziert jemand für dieses Amt ist.

[Elfi Jantzen (Grüne): Soll das jetzt personenabhängig sein? – Uwe Doering (Linksfraktion): Auf jeden Fall!]

Ich möchte zuerst einmal antworten, dann können Sie das kommentieren. – Wichtig ist, dass dieser Tierschutzbeauftragte eine Beratungsfunktion gegenüber der Senatorin hat.

[Claudia Hämmerling (Grüne): Das ist Kompetenz?]

Dazu gehört so etwas wie Rechtsfolgenabschätzung bei den Landesgesetzen. Er muss die Kompetenz haben, Initiativen zu erarbeiten und in den Diskussionsprozess einzu

bringen, ist Ansprechpartner für Beschwerden von Tierschutzorganisationen und kann selbstverständlich selbst Recherchen über Verstöße gegen das Tierschutzrecht anstellen. All diese Möglichkeiten hat jemand, der Tierschutzbeauftragter ist.

Nach Rücksprache mit der Senatorin wird es – wie bei der Patientenbeauftragten nachvollziehbar – die Möglichkeit geben, die eigene Arbeit öffentlich zu präsentieren und in eigenen Berichten auf die kritischen Fragen hinzuweisen und mit dafür Sorge zu tragen, dass es dort, wo es nötig ist, eine Verbesserung der Tierschutzarbeit im Berliner Senat geben wird.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit der Anfrage des Kollegen Henkel von der Fraktion der CDU zu dem Thema

Erfassung von Intensivtätern in Berlin

Bitte schön, Herr Kollege Henkel!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie viele Intensivmehrfachtäter – IMT – und wie viele so genannte kiezorientierte Mehrfachtäter – KOMT – wurden in Berlin im Jahr 2006 in den Polizeidirektionen 1 bis 6 erfasst?

2. Wie viele Tatverdächtige sind davon deutsche Staatsangehörige, und wie viele dieser Gruppe haben einen Migrationshintergrund?

Der Senator für Inneres, Herr Dr. Körting, hat das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Henkel! Im Jahr 2006 wurden 214 Personen neu in den Polizeidirektionen 1 bis 6 in das Intensivtäterprogramm der Polizei aufgenommen. Das verteilt sich auf die Direktionen unterschiedlich: In der Direktion 1 waren es 28, in der Direktion 2 waren es 30, in der Direktion 3 waren es 40, in der Direktion 4 waren es 32, in der Direktion 5 waren es 43 und in der Direktion 6 waren es 31.

Ich ergänze, dass unabhängig von der Frage, was im Jahr 2006 an Tätern dazugekommen ist, im Intensivtäterprogramm der Polizei insgesamt 728 Personen als Intensiv- bzw. kiezorientierte Mehrfachtäter erfasst sind, und zwar 614 als Intensivtäter und 114 als kiezorientierte Mehrfachtäter.

Für das Jahr 2006 sieht es so aus, dass von 214 neu aufgenommenen Personen 114 einen Migrationshintergrund haben. Davon haben 82 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit und 32 die deutsche. Ich kann das noch ergänzen für die Gesamtzahl der in den Jahren vorher erfassten 728 Personen insgesamt, die ich genannt hatte. Von diesen 728 Personen haben 474 einen Migrationshintergrund, und zwar 306 eine ausländische Staatsangehörigkeit, 168 Personen sind deutsche Staatsangehörige.

Wenn ich das ingesamt auf die genannte Personenzahl beziehe, ergibt sich ein ähnliches Bild wie in der Studie, die Prof. Ohder im Innenausschuss vorgestellt hat. Bei den Intensiv- und kiezorientierten Mehrfachtätern kommen wir auf einen Anteil von rund 65 % Personen mit Migrationshintergrund, wenn ich richtig gerechnet habe.

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt liegt uns eine Nachfrage des Kollegen Henkel vor. – Bitte!

Herr Senator! Wenn Sie in der Lage sind, mir diese Zahlen zu nennen, warum sind Sie dann nicht in der Lage, wie Sie in der Beantwortung einer Kleinen Anfrage von uns schreiben, uns die Anzahl der Strafanzeigen, die 2006 ingesamt erfasst wurden, zu nennen und uns auch die Verteilung auf die Polizeiabschnitte zur Kenntnis zu geben?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Kollege Henkel! Wir haben eine Tatverdächtigenkartei für Intensivtäter. Dort machen wir spezifische Ermittlungen. Ansonsten wird für Straftaten insgesamt nicht erforscht, ob die Täter Migrationshintergrund haben. Bei Straftaten kann ich Ihnen eine Statistik liefern – die gibt es auch in der polizeilichen Kriminalstatistik –, wie viele Personen deutsche Staatsangehörige sind und wie viele eine ausländische Staatsangehörigkeit haben. Wobei die polizeiliche Statistik noch viel mehr verfeinert werden kann, weil man es noch in die verschiedenen Staatsangehörigkeiten des Auslands differenzieren kann.

Ansonsten wird das für die einzelne Straftat nicht ermittelt, sondern hier ist es auf die Täter bezogen. Sie müssen immer unterscheiden zwischen Tatverdächtigenstatistiken und Straftatenzahlen. Bei den von mir genannten Intensivtätern heißt das nicht, dass die 728 genau 728 Straftaten begangen haben, sondern, wie sich aus der Begrifflichkeit ergibt, können das 7 000 Taten sein. Das wird nicht noch einmal gezählt.

Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Saleh von der Fraktion der SPD. – Bitte schön!

Herr Senator! Gibt es Kooperationen der Polizei mit verschiedenen Institutionen wie Schulen, Kirchen und Moscheevereinen, um so an die Jugendlichen ohne Migrationshintergrund sowie an die 40 % der unter 18-jährigen Berlinerinnen und Berliner mit Migrationshintergrund zu gelangen?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Kollege Saleh! Die Zahl von jugendlichen Intensivtätern macht uns, auch was Jugendgruppengewalt betrifft, große Sorgen. Deshalb gibt es seit über drei Jahren eine besondere Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz, was die Zuständigkeit für Intensivtäter betrifft. Das heißt, es sind jeweils ein Staatsanwalt und ein Polizist für einen ganz bestimmten Täter zuständig, es wird nicht mehr danach aufgeteilt, wo die Tat geschehen ist oder danach, wer gerade zufälligerweise im Kommissariat ist. Wir versuchen also, feste Zuständigkeiten zu schaffen, damit ein Mensch, der solche Straftaten begangen hat, von vornherein immer einen bestimmten Bearbeiter hat, der ihm auf die Füße treten kann.

Das ist auf kiezorientierte Mehrfachtäter bzw. auf diejenigen ausgeweitet worden, die noch nicht zehn Straftaten schwerer Art begangen haben, aber sieben oder neun. Damit haben wir die Intensivtäterschwelle in der Behandlung durch die Staatsanwaltschaft und Polizei mit diesen sogenannten Schwellentätern bis auf fünf derartige Straftaten herabgesetzt. Das ist die eine Maßnahme.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl anderer Maßnahmen. Die Polizei hat im Hinblick darauf, dass das teilweise im Schulbereich angelegt ist, mit verschiedenen Schulen Kooperationsvereinbarungen und Vereinbarungen über eine Zusammenarbeit geschlossen.

Genauso gibt es inzwischen bei der Polizei – da ist Berlin federführend, muss man hier ganz unbescheiden sagen – Kooperationsvereinbarungen mit einer ganzen Reihe von Moscheevereinen. Das heißt, dass man sich gerade bemüht in einem Bereich, wo es schwierig ist, an die Eltern heranzukommen, aus sprachlichen, aus Herkunftsgründen, ganz einfach, weil die es nicht so gewohnt sind, mit öffentlichen Institutionen zu kommunizieren, aber vielleicht mit ihrem Imam. Wir haben Kooperationsvereinbarungen mit den Moscheen geschlossen, um auf die Art und Weise genau das, was Sie angesprochen haben, zu erreichen, nämlich die Eltern zu erreichen. Letztlich nützt

es mir nichts, wenn ich sage, soundso viele Täter habe ich, und die schnappe ich irgendwann und stelle sie dann vor Gericht; sondern im Grunde muss ich zu einem Ergebnis kommen, dass möglichst wenig Taten begangen werden, d. h., dass ich schon im präventiven Bereich dazu komme, dass solche Leute gar nicht erst zu Mehrfach- oder Intensivtätern werden, damit ich im Interesse der Sicherheit der Allgemeinheit solche Straftaten verhindern kann. Genau das ist ein Standbein dessen, was auch Polizei macht – nicht nur repressiv, sondern auch präventiv tätig zu sein.