Protocol of the Session on February 17, 2011

Begrenzung der Anzahl der Spielhallen, bezogen auf einzelne Stadtquartiere und bestehende Sozialräume, z. B. über einen Mindestabstand zwischen Spielhallen,

Verbot von Mehrfachkonzessionen – nur eine Spielhalle pro Gebäude –,

Verringerung der maximalen Anzahl von GeldGewinnspielgeräten pro Spielhalle,

Verschärfung der Voraussetzungen zum Betrieb einer Spielhalle – Zuverlässigkeit des Betreibers, Anforderungen an Aufsichtspersonal, Schulungen zur Suchtprävention –,

erweiterte Kontrollpflichten des Betreibers – Eingang, Räume –,

Verbesserung des technischen Spielerschutzes,

eingeschränkte Öffnungszeiten durch Sperrzeitenregelungen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2011 über die Umsetzung zu berichten.

Gesamtkonzept zur Eindämmung von Spielhallen und Spielsucht (III): Spielsucht vorbeugen, Prävention ausbauen

Der Senat wird aufgefordert, im Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Eindämmung der Spielhallenflut und der Spielsucht in Zusammenarbeit mit den Bezirken die Präventionsarbeit zur Verhinderung von Spielsucht auszu

bauen und um neue Präventionsprojekte und -kampagnen zu ergänzen.

Insbesondere sind präventive Aufklärungsangebote zu Risiken des Automatenspiels für Jugendliche bereits in den Schulen, aber auch in sonstigen Jugendeinrichtungen oder internetbasierten Angeboten wie beispielsweise dem „jugendnetz-berlin.de“ einzurichten bzw. zu verstärken. Für Erwachsene sind Angebote in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, z. B. in Form von Informationsschriften oder Veranstaltungen zur Glücksspielsucht, zu fördern.

Bereits etablierte Einrichtungen wie das „Präventionsprojekt Glücksspiel“ der Fachstelle für Suchtprävention oder das „Café Beispiellos“ sind finanziell und personell in die Lage zu versetzen, ihr Präventionsangebot zu erweitern. Unter anderem ist die berlinweite Aktion „Faules Spiel! Der Automat gewinnt immer“ – www.faules-spiel.de – der Fachstelle für Suchtprävention auszuweiten und durch gezielte Kampagnen noch umfassender öffentlichkeitswirksam zu platzieren. Auch zusätzliche Aktionen und Kampagnen sind zu prüfen und anzustoßen.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. März 2011 über die Umsetzung zu berichten.

Dem drohenden Fachkräftemangel wirkungsvoll begegnen

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten alle Bildungsgänge und Maßnahmen in der Berufsausbildung, in der beruflichen Weiterbildung, im Hochschulsystem sowie im so genannten Übergangssystem in ihrer Effektivität zu verbessern und auf das Ziel von anerkannten Abschlüssen auszurichten. Dabei kommt es darauf an,

dass jedem ausbildungswilligen Jugendlichen eine berufliche Erstausbildung im dualen System angeboten werden kann. Dabei ist auf ein möglichst hohes betriebliches Ausbildungsplatzangebot hinzuwirken. Ergänzend müssen nach dem Muster des auslaufenden Bund-Länder-Sonderprogramms zusätzliche Ausbildungsplätze im Verbund mit Betrieben durch das Land Berlin finanziert werden,

die flächendeckende vertiefte berufliche Orientierung mit Mindeststandards an allen allgemeinbildenden Schulen zu verbessern,

ein landesweit abgestimmtes Übergangsmanagement von der Schule in die Arbeitswelt für die Gruppe der Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf zu etablieren. Insbesondere müssen so genannten „Altbewerbern und -bewerberinnen“, d. h. Jugendlichen, die sich seit Jahren vergeblich um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, Perspektiven eröffnet werden. Dabei muss die Verbesserung der Qualität in berufsvorbereitenden Maßnahmen oberste Priorität haben. Die beruflichen Qualifikationen sollten wirtschaftsnah sein und

somit echte Chancen auf dem Ausbildungsmarkt eröffnen,

die bedarfsgerechte Ausstattung mit Angeboten in der Jugendberufshilfe zu sichern,

sich für eine Verbesserung der Kooperation zwischen Jobcenter – Ausbildungsfinanzierung – und Jugendamt – sozialpädagogische Begleitung – einzusetzen,

im Dialog mit den Hochschulen die in den Hochschulverträgen vereinbarte Erhöhung der Zahl der Studienanfängerplätze auch auf den Fachkräftebedarf in Berlin abzustimmen,

die berufliche Nachqualifizierung für Erwerbspersonen ohne abgeschlossene Berufsausbildung auszubauen und durch gezielte Weiterbildungsgänge nachträgliche Abschlüsse in aktuellen Ausbildungsberufen zu erreichen und die Möglichkeiten der Anpassungsqualifizierung umfassend zu nutzen,

Zusatzqualifizierung und Aufstiegsqualifizierung zu verstärken und damit die Durchlässigkeit für beruflich Qualifizierte in das Fach- und Hochschulsystem zu gewährleisten,

mit gezielten Maßnahmen möglichst durch die Oberstufenzentren im Verbund mit Betrieben Jugendliche mit Ausbildungsdefiziten zu fördern und dies mit der Zusage zu verbinden, im Anschluss daran eine Ausbildung beginnen zu können. Besonders gilt das für MDQM und das daraus resultierende Erlangen von modular anzurechnenden Bildungszertifikaten, bezogen auf die nachfolgende Erstausbildung,

auf eine Ausbildungsquote von mindestens 7 Prozent bei den Unternehmen mit Landesbeteiligung hinzuwirken,

Betriebe gezielt bei der Berufsausbildung weniger leistungsstarker Jugendlicher und Altbewerber/-innen zu unterstützen,

die Beratungsinfrastruktur im Bereich der Aus- und Weiterbildung und das Informationssystem über Weiterbildungsangebote zu verbessern,

die Fortentwicklung aller Berufsschulen zu forcieren. Dazu gehört durch einen Prüfauftrag die Auslotung von Möglichkeiten der Erstellung virtuell nutzbarer Lerninhalte der Berufsschule bei Auslandsphasen während der Ausbildung. Ein spezielles Augenmerk gilt dabei der Entwicklung des deutschen – DQR – und des europäischen – EQF – Qualifizierungsrahmens,

dass Anstöße für neue, innovative Berufe aus dem Land Berlin heraus verstärkt werden,

ein Konzept vorzulegen, wie zukünftig im öffentlichen Dienst verstärkt in innovativen Berufsbildern ausgebildet werden kann.

Änderungen des Flächennutzungsplans für die Öffentlichkeit noch transparenter gestalten

Der Senat wird gebeten, die Bürgerfreundlichkeit bei Beteiligungen der Öffentlichkeit an FNP-Änderungen noch weiter zu verbessern. Die Unterschiede zwischen den Entwürfen in den verschiedenen Beteiligungsphasen der Öffentlichkeit sollen zusätzlich zumindest im Internet übersichtlich dargestellt werden und für Bürger/-innen ohne Hilfsmittel nachvollziehbar sein. Weiterhin sollen Informationen bezüglich des FNP für die Öffentlichkeit generell so aufbereitet werden, dass Bürger/-innen auch ohne stadtplanerische Kenntnisse qualifizierte Stellungnahmen dazu abgeben können.

Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans (FNP Berlin)

I. Das Abgeordnetenhaus stimmt den vom Senat am 7. Dezember 2010 beschlossenen Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans zu.

1. Heidestraße (Mitte)

2. Insel Schwanenwerder (Steglitz-Zehlendorf)

3. Südlich Zossener Straße (Marzahn-Hellersdorf)

siehe Anlagen zur Drucksache 16/3742: 3 Änderungsblätter einschließlich Stellungnahmeblätter und Legenden

II. Das Abgeordnetenhaus stimmt den „Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Anregungen“ zu, die jeweils Bestandteil der Anlagen 1 bis 3 sind.

Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima als Grundlage für die Anpassung an Klimafolgen bei der räumlichen Planung mit breiter Beteiligung aufstellen

Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis 31. Mai 2011 einen Stadtentwicklungsplan Klima – StEP Klima – vorzulegen. In diesem Stadtentwicklungsplan sollen für die Gesamtstadt Leitlinien, Zielsetzungen und Handlungsvorschläge für die Anpassung an die Folgen des Klimawandels erarbeitet werden, mit denen mittel- und langfristig auf die Auswirkungen eines veränderten Stadtklimas reagiert und diesem entgegengewirkt werden kann.

Dabei sind u. a. Fragen nach dem erforderlichen Umfang eines klimaaktiven Grünvolumens, nach Grenzen der Verdichtung und Versiegelung sowie zur Funktionsfähigkeit insbesondere der Entwässerungssysteme bei Starkregen zu beantworten. Notwendig sind Vorbereitungen für intelligente Bewässerungssysteme für Grün- und Freiflächen sowie Straßenbäume, planerische Vorkehrungen für einen angepassten Waldbrandschutz und die Entwicklung von an das veränderte Klima angepassten Pflanzprogrammen. Frischluftschneisen und Kaltluftentstehungsgebiete müssen in ihrer Funktion gesichert und vernetzt

werden, ggf. zusätzliche Schneisen und Gebiete zur Verbesserung der stadtklimatischen Bedingungen geplant werden. Und es gilt Anforderungen an Baugebiete und Gebäude für die Anpassung an den zu erwartenden Klimawandel zu formulieren.

Der StEP Klima wird in enger senatsinterner Abstimmung sowie unter Beteiligung des Klimaschutzrates und des Landes Brandenburg sowie von Fachverbänden wie z. B. BUND und Grüne Liga erstellt.

Der StEP Klima soll als Grundlage für konkretisierende städtebauliche Planungen herangezogen werden.

Umgehend Kitaplatzbedarfsplanung vorlegen

Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Bezirken auf der Grundlage der bisherigen bezirklichen Planungen eine Kitaentwicklungsplanung unter gesamtstädtischer Perspektive zu entwickeln.

Der Senat soll dabei eine koordinierende Funktion übernehmen. Die Koordination soll insbesondere darauf ausgerichtet und geeignet sein, Über- und Unterkapazitäten benachbarter Bezirke zu erfassen und so eine Grundlage der überbezirklichen Abstimmung und Planung für die Zukunft bieten.