Mich würde interessieren: Wie weit sind Sie denn mit den konkreten Planungen? Für wie viel Prozent der Fläche haben Sie bzw. der Bezirk Interessenten? Wenn ich das richtig verstanden habe, macht sehr viel der Bezirk, und der Senat hält sich da so ein bisschen heraus. Vielleicht können Sie einmal darstellen, wie erfolgreich das bis jetzt ist. Denn die Ansiedlung Inventux ist da ja schon ein bisschen länger her. Wir als Grüne würden uns freuen, wenn dieser Clean-Tech-Park tatsächlich in absehbarer Zeit Realität würde.
Herr Präsident! Herr Ziller! Das eint uns, jedenfalls diese Auffassung, dass dieser Clean-Tech-Park ganz schnell Realität wird. Aber zuerst, das ist eben so bei Maßnahmen, die auch über die Gemeinschaftsinitiative GRW gefördert werden, muss das Gelände erschlossen werden. Es wird jetzt nach und nach erschlossen. Aber eine solche Anwerbung braucht auch Zeit; Unternehmen entscheiden sich nicht innerhalb von zwei, drei Wochen oder wenigen Monaten, nach Berlin zu kommen, bzw. auch innerhalb von Berlin oder Deutschland umzusiedeln auf diesen Platz. Das heißt, es ist sehr gut, dass es hier eine entsprechende Vorlaufphase gibt, dass solche Unternehmen auch geworben werden können.
Es gibt mehrere Interessenten, die vor Ort – und das ist richtig, dass es vor Ort passiert – beraten werden. Ich kann Ihre Auffassung nicht teilen, dass wir das dem Bezirk überlassen. Wir haben hier tatsächlich eine gemeinsame Strategie. Und wenn Sie bei Ihrem zuständigen Bezirksstadtrat fragen, wird der Ihnen das auch bestätigen.
[Beifall bei der Linksfraktion – Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): Die sprechen nicht miteinander!]
1. Welchen Bearbeitungsstand hat der folgende Vorgang? Nach unserer Kenntnis sind die für Bildung sowie die für Finanzen zuständigen Senatsverwaltungen durch die Senatsverwaltung für Inneres bereits seit Februar 2010 aufgefordert, eine abgestimmte Stellungnahme dazu abzugeben, dass ein Bezirk nur dann den gesetzlichen Ansprüchen zur Finanzierung der Jugendarbeit entspricht, wenn er mindestens zehn Prozent der Gesamtjugendhilfemittel für die Jugendarbeit berücksichtigt.
2. Welche Initiativen sind denkbar, damit die Rechte der Jugendarbeit nach den in Berlin geltenden Ausführungsgesetzen in Zukunft durch die Berliner Bezirkshaushalte eingehalten werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Barth! Nach § 45 Abs. 2 AG KJHG muss, wie Sie richtig zitiert haben, der angemessene Anteil für Jugendarbeit mindestens 10 Prozent der Gesamtjugendhilfemittel betragen. Wie Sie richtig festgestellt haben, wurde von der Bezirksaufsicht der Senatsinnenverwaltung eine zwischen den Verwaltungen abgestimmte Antwort auf die Frage der gesetzlichen Ansprüche zur Finanzierung der Jugendarbeit erbeten. Am 18. Oktober 2010 wurde eine mit der Senatsverwaltung für Finanzen abgestimmte Stellungnahme an die Senatsverwaltung für Inneres übersandt. Dabei wurden insbesondere zwei wesentliche Aussagen festgehalten: erstens, wie die Höhe der Finanzierung der Jugendarbeit berechnet wird – das kann man ja unterschiedlich – und andererseits, welchen Verbindlichkeitsgrad diese Regelung haben soll.
Jedoch wurde im Nachgang weiterer Klärungsbedarf zur Interpretation des entsprechenden Paragraphen, der so kompliziert ist – deswegen will ich ihn nicht wiederholen –, geltend gemacht. Die Regelung stellt eine ausdrückliche fachpolitische Selbstbindung des Landes Berlin dar. Sie zielt zunächst auf das Land Berlin in seiner Gesamtheit. Das heißt, es müssen für die Berechnung des 10Prozent-Anteils sowohl zentrale Mittel auf der Ebene der Hauptverwaltung als auch die bezirklichen Mittel berücksichtigt werden. Bei der Verabschiedung der Norm hat der Gesetzgeber auf die Gesamtsumme der Jugendhilfeleistungen des Landes im Jahr 1993 abgestellt. Allerdings ist diese Regelung im Lichte der seit 1995 eingeführten Globalsummen im Haushalt in den Bezirken zu betrachten. Daher müssten für die Berechnung des zehnprozentigen Anteils die bezirklichen Mittel und die zentral veranschlagten Mittel zusammen berücksichtigt werden. Daher besteht für das Land in seiner Gesamtheit zunächst die Verpflichtung, bei der Haushaltsplanaufstellung die Vor
gaben des entsprechenden Paragraphen zu beachten. Darüber hinaus arbeitet jetzt eine Projektgruppe unter Federführung meines Hauses unter Beteiligung der Bezirke, der Ligaverbände, des Landesjugendrings und der Senatsverwaltung für Finanzen an der Definition von anderen Standards, die man mit einbeziehen muss, wie Jugendfreizeitstätten, mit dem Ziel einer Rahmen- und Zielvereinbarung, um dieses etwas komplizierte Gebiet in den einzubeziehenden Haushalts- und Ausgabenpositionen eindeutig definieren zu können.
Danke schön für die ausführliche Antwort! – Meine Nachfrage: Gibt es eine statistische Erfassung, aus der der Grad der Versorgung der Bezirke hervorgeht? Wenn ja, wie breit ist das Spektrum der relativen Versorgung im Vergleich der Bezirke?
Ich kann nur sagen, dass mir keine bekannt ist. Ich kann nicht sagen, ob nicht eine existiert. Ich würde auch bezweifeln, weil ich eben versucht habe, die Problematik der Erfassung der Ausgabenpositionen, die man letzten Endes hinzurechnen muss, sieht, dass eine schon jetzt existierende Statistik, die sicher nicht auf einem Einigungspunkt beruhen kann, was man alles mit einbezieht, tatsächlich aussagekräftig ist. Aber wie gesagt, ich kenne keine.
Danke! – Eine Nachfrage von Frau Senftleben. – Nein? Ach, von Herrn Schruoffeneger; Entschuldigung, ich habe mich vertan. Herr Schruoffeneger – bitte!
Das bleibt aber immerhin im Wahlkreis. – Eine Frage, Herr Senator, nachdem Sie eben versucht haben, die finanztechnischen Abgrenzungen zwischen Jugendarbeit und Jugendhilfe darzulegen. Meinen Sie nicht, dass es Zeit wäre, mal wieder eine gesamtstädtische Planung als Fachverwaltung vorzulegen, wie z. B. den Jugendfreizeitstättenbericht, der schon über zehn Jahre alt ist, oder einen Bericht oder Plan für die Jugendarbeit in Berlin, gerade auch nach den neuen Konzeptionen der Ganztagsschule, wo Jugendarbeit sich ja neu definieren muss. Wann werden Sie etwas in diese Richtung auf den Tisch packen?
Ich schließe mich dem an, was Sie gesagt haben, dass die sicher relevanten Veränderungen, die man in diesem Zusammenhang sehen muss, die sich im Jugend- und im Schulbereich und in der Verzahnung dieser beiden Bereiche in den letzten Jahren ergeben haben, Anlass wären, zum gegebenen Zeitpunkt einen solchen Bericht zu machen. Ich gehe davon aus, dass wir relativ schnell übereinkommen, dass das eine interessante und spannende Aufgabe für die nächste Legislaturperiode sein könnte, um sie nicht am Ende einer Legislaturperiode in eine dann möglicherweise nicht ganz sachgerechte Diskussion zu ziehen.
1. Wie rechtfertigt der Bildungssenator den Abzug von OSZ-Lehrern „nach Gutsherrenart“ an den Vorschlägen der Schulen vorbei, wenn er doch sonst so gerne die Eigenverantwortung der Schulen betont?
2. Wie verantwortet der Bildungssenator die Auswirkungen auf die Schulen, wenn durch seine kurzsichtigen Entscheidungen Abiturienten von ihren Lehrern getrennt werden und die abgezogenen Lehrkräfte schon im nächsten Schulhalbjahr, sprich in sechs Monaten, wieder an den Schulen gebraucht werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Senftleben! Zur Frage 1: Die Personalausgleichsmaßnahmen zwischen den Schulen dienen ausschließlich dazu, alle
dabei aber die Schulprofile zu erhalten und die pädagogische und organisatorische Arbeit an den Schulen sicherzustellen. An den beruflichen Schulen und den Oberstufenzentren wurde nach Lehrkräftebedarfsfeststellung – Stichtag 1. November 2010 – ein Überhang von 36 Lehrkräften festgestellt.
Durch anstehende Pensionierungen verringert sich dieser Überhang zum 7. Januar 2011 auf immerhin noch 20 Lehrerstellen. An den allgemeinbildenden Schulen besteht zugleich ein Lehrkräftebedarf. Personalausgleichsgewichte werden auf Grundlage einer gültigen Dienstvereinbarung zwischen den Beschäftigtenvertretungen und meiner Senatsverwaltung ausgeglichen. Es ist übrigens ein Beispiel dafür, dass wir eben nie 100 Prozent erreichen können, weil es selbstverständlich Gründe geben kann, in einer Schule auch mal eine halbe Lehrkraft mehr zu lassen.
Für die erforderlichen Umsetzungen wurden nur berufliche Schulen berücksichtigt, die einen Überhang von mehr als einer vollen Lehrerstelle aufweisen. Bei der Feststellung der Auswahlbereiche wurden das Schulprofil und die erforderlichen Lehrerlaufbahnen an den abgebenden Schulen berücksichtigt. Die betroffenen Schulleitungen waren an diesen Umsetzungsverfahren beteiligt. Unabweisbare Fachbedarfe wurden bei der Auswahl der Lehrkräfte durch meine Behörde berücksichtigt. Ich stehe nicht an zu sagen, dass ich in diesem Zusammenhang meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten habe, eine solche Aktivität in Bezug von sinnvoller Umsteuerung möglichst am Beginn eines Schuljahres und nicht im laufenden Schuljahr zu machen, ist aber im Einzelfall auch unvermeidbar und muss dann realisiert werden.
Zur Frage 2: Die Auswahlentscheidung basiert auf Grundlage der genannten Dienstvereinbarung. Lehrkräfte, die im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in Abschlussklassen unterrichten und für eine Umsetzung vorgesehen sind, können nach Abstimmung zwischen Aufnahme- und Abgabeschule ihre Klassen bis zum Abschluss begleiten und auf die Prüfungen vorbereiten.
Die für die Umsetzung vorgesehenen Lehrkräfte unterrichten vorrangig allgemeinbildende Fächer und sind in der Regel Lehrkräfte mit einem oder zwei Wahlfächern, deren Einsatz auf Grundlage ihrer Ausbildung im Bereich der Sekundarschulen vorgesehen ist. Momentan laufen an den beruflichen Schulen die Planungen für das Schuljahr 2011/12. Es werden 36 sogenannte schulscharfe Ausschreibungen zum 12. August 2011 durch die Schulen selber vorbereitet. Diese Ausschreibungen richten sich an
dem Fachbedarf der beruflichen Schulen im Schuljahr 2011/12 aus, der besonders wichtig ist zu befriedigen.
Herr Senator! Es tut mir ja nun leid. Sie haben uns eben mit Tatsachen konfrontiert, die eigentlich allen bekannt sind, zumindest der Fragestellerin. Und es geht auch wirklich nicht um die Verhinderung von Unvermeidbarem. Das will ich hier mal klar auch herausstellen und vornewegstellen vor meiner nächsten Frage. Und ich frage Sie dennoch mal zu einem konkreten Fall: Wie rechtfertigen Sie es, wenn ein Lehrer, ein Pädagoge versetzt wird? Dieser Pädagoge ist erstens der einzige Informatiklehrer am OSZ. Zweitens hat dieser Pädagoge eine Abiturientenklasse. Und drittens wird dieser Pädagoge auf der zukünftigen Schule nicht in seinem Fach gebraucht. Und da frage ich Sie noch mal deutlich: Ist das nicht Verschwendung von Ressourcen, die in diesem Lande sowieso äußert knapp sind? Vor allem, wenn wir mal in die vielleicht für die Verwaltung neue Denkungsart des Vordenkens gehen und wirklich rechtzeitig solche Dinge planen.
Da ich den konkreten Fall nicht kenne, kann ich mich nur zu dem Fall äußern, den Sie geschildert haben,