Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II, Drucksache 16/3260. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt mehrheitlich gegen Grüne, bei Enthaltung von CDU und FDP die Annahme der Vorlage. Wer der Gesetzesvorlage Drucksache 16/3260 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen. Das ist die Mehrheit. Die Gegenprobe! – Das ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Das sind die Fraktionen der CDU und der FDP. Fraktionslose Kollegen sehe ich nicht. Damit ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes Berlin angenommen.
Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Dazu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II, Drucksache 16/3637. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung empfiehlt mehrheitlich gegen die CDU die Ablehnung des Antrags. Wer dem Antrag Drucksache 16/3637 dennoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die CDU-Fraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie die FDP-Fraktion. Fraktionslose sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzesantrag abgelehnt.
Vier Abgeordnete zu Vertretern Berlins für die 36. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 3. bis 5. Mai 2011 in Stuttgart
Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. – Die Fraktionen haben sich auf eine verbundene Wahl gemäß § 74 Abs. 1 Satz 2 unserer Geschäftsordnung verständigt. Folgende Abgeordnete sind vorgeschlagen worden: für die Fraktion der SPD Frau Abgeordnete Dilek Kolat, für die Fraktion der CDU Herr Abgeordneter Oliver Scholz, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Abgeordneter Thomas Birk, für die Fraktion Die Linke Herr Abgeordneter Uwe Doering.
Wer die Genannten in die Hauptversammlung des Deutschen Städtetags wählen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Koalitionsfraktionen, die Grünen, CDU und FPD. Ich frage nach den Gegenstimmen. – Enthaltungen sehe ich nicht. Dann ist das einstimmig. Damit sind die vorgeschlagenen Abgeordneten für die 36. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetags gewählt. – Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!
Die Tagesordnungspunkte 9 bis 11 stehen bereits auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 12 wurde als zweite Lesung vorgezogen. Tagesordnungspunkt 13 steht wiederum auf der Konsensliste.
Die lfd. Nummer 1, das ist die Verordnungsnummer 16/287 – Erste Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung-Durchführungsverordnung Berlin –, wird auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen an den Ausschuss für Bauen und Wohnen überwiesen.
Die lfd. Nummer 2, das ist die Verordnungsnummer 16/288 – Verordnung über die Lernmittel in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Lernmittelverordnung, Lernmittel-VO –, wird auf Antrag der Fraktion der CDU an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie überwiesen.
Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die antragsstellende Fraktion der CDU. Frau DemirbükenWegner hat das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Fragestunde im letzten Plenum hat es noch einmal bekräftigt. Der Senat
hat sich mit dem Kitabrief an Berliner Eltern quasi die erste Wahlwerbung auf Steuerzahlerkosten genehmigt: Finanzeinsatz 28 000 Euro. Dazu Frage 1 an Herrn Nußbaum: Wo waren Sie in diesem Augenblick?
Frage 2: Worum ging es dem Senat nun wirklich? – Es ging, wie Herrn Zöllner vor 14 Tagen treuherzig beteuerte, nur um eine Sachinformation.
Aber warum dann diese schwülstige Parteiprogrammrhetorik? Die stößt einem beim Lesen schon richtig sauer auf, wenn angeblich und eigentlich nur über die finanzielle Entlastung der Eltern durch die beitragsfreie Kita unterrichtet werden soll.
Da drängt sich doch geradezu Frage 3 auf: Was mögen wohl erst die Eltern beim Lesen dieses Briefes gedacht haben, die sich seit Wochen vergeblich um einen Kitaplatz bemühen, wie z. B. in Friedrichshain? Der offene Brief der Jugendstadträtin aus Friedrichshain-Kreuzberg, Frau Herrmann, dürfte wohl bekannt sein. Der heißt: „Mangelware Fachpersonal, Mangelware Kitaplatz“. Sie weist jetzt schon darauf hin, dass mindestens 1 500 Plätze geschaffen werden müssen. – Der offene Brief ist dem Senat inhaltlich seit April 2009 bekannt. – Alle Plätze sind dort vergeben, und auch die Nachbarbezirke haben keine freien Kapazitäten mehr. Diese Eltern können also nicht sparen, weil ihnen wegen fehlender Kinderbetreuungsangebote die Rückkehr in den Beruf verbaut wird. Vielfach müssen sie die hohen Kosten für private Betreuung aufbringen, damit sie wieder berufstätig sein können. Sie gucken – wie die Berliner sagen würden – in die Röhre.
Aber weiter im Text! Dort ist zu lesen: Sie werden sicherlich feststellen, dass sich der Kitabesuch positiv auf die Entwicklung Ihres Kindes auswirkt. – Gegen diese Feststellung ist im Grunde nichts einzuwenden, aber was ist
mit den Eltern, die das umsetzen wollen und denen bei der Anmeldung gesagt wird, sie mögen sich brav in die Warteliste einreihen, weil es keine freien Plätze gibt? Da ergibt sich blitzschnell die Frage 4: Müssen sich diese Eltern nicht ziemlich verschaukelt vorkommen?
Doch wie heißt es so schön in dem zitierten Brief: Ein Kitabesuch scheitert seit diesem Jahr nicht mehr am Geldbeutel. – Aber er scheitert, wie der RBB sehr ausführlich berichtete. Und woran? – Er scheitert daran, dass der Senat seit langem die Kitabedarfsplanung vernachlässigt, nicht auf die sich positiv verändernde Bevölkerungsentwicklung eingeht, nicht einkalkuliert, dass es mehr Plätze geben muss, wenn dafür massiv und aus gutem Grund geworben wird.
Damit hängt ein Nächstes zusammen, das vom Senat sogar – zwar zaghaft, aber immerhin – eingeräumt wird: Wir wissen aber auch, dass es manchmal Probleme gibt. Deshalb arbeiten wir daran, die Qualität der Krippen und Kitas in Berlin stetig zu verbessern. – Na endlich! Nach langer Zeit eine begrüßenswerte Erkenntnis! Aber warum macht sich der Senat so wenig Gedanken darüber, wie viele zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher dafür gebraucht werden, wie hoch der Nachsetzungsbedarf ist und in welchem Umfang und welcher Qualität zum Beispiel Ausbildung und Qualifizierung notwendig sind? Würde er das machen, würden auch die Antworten auf die vielen Kleinen Anfragen, die sich mit diesen drängenden Fragen beschäftigen, faktenreicher, konkreter, problemorientierter und aussagekräftiger.
Aber das sind sie nicht, die Antworten des Senats. Vielfach hat man sogar den Eindruck, dass er gar nicht so genau wissen will, wo im Einzelnen die besonderen Schwierigkeiten liegen. Denn nach seiner Lesart liegt die Verantwortung allein bei den Bezirken – wie immer.
Schnell wird dann mit § 19 Kitafördergesetz und mit § 7 der Kindertagesbeförderungsverordnung gewinkt. Darum erwarte ich auch gleich in den Folgebeiträgen der Regierungsfraktionen diverse Belehrungen, dass der Senat gar nichts tun könne. Doch diese Auffassung teilt die CDU nicht – ausdrücklich nicht. Trotz dieser Paragrafen hat der Senat immer noch eine Gesamtverantwortung. Diese liegt nach unserer Meinung insbesondere im Bereich der gesamtstädtischen Planung für die bereitzustellenden Rahmenbedingungen.
Mit dieser Auffassung befinden wir uns in guter Gesellschaft, denn auch der Landesjugendhilfeausschuss ist dafür, die bezirklichen Planungen zu einer Gesamtplanung zusammenzuführen. Wir fordern deshalb den Senat auf, endlich aktiv zu werden und gemäß unserem Antrag zu verfahren.
Eine umfassende Kitabedarfsplanung ist aber auch unter haushälterischen Aspekten dringend notwendig. Gerade
das Abgeordnetenhaus als Haushaltsgesetzgeber muss auch in diesem Bereich über die notwendigen Eckdaten verfügen, um zu sachgerechten Entscheidungen und Beschlüssen zu kommen. Verweigern Sie deshalb unserem Antrag nicht Ihre Stimme, und fordern Sie mit uns den Senat auf, im Sinne des Antrags tätig zu werden!