Bei den freien Trägern läuft ein großer Teil der Personaldeckung zurzeit über die Aufstockung von Teilzeitverträgen, denn hier geht es ja häufig nicht um zusätzliche volle Stellen, sondern um einige zusätzliche Stunden. Dieses Verfahren kommt aber naturgemäß irgendwann an sein Ende.
Der Ausbau der Ganztagsangebote im Sek-1-Bereich soll in Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe und anderen außerschulischen Partnern sichergestellt werden.
Trotzdem bleibt das Grundproblem, auf das Sie zu Recht hinweisen: Wo kriegen wir in Zukunft unser Fachpersonal her? – Nun ist auch der Senat von dieser Welt und nah an den Problemen dran – mindestens so nah wie die CDU!. Der Senat für Bildung hat bereits ein Sofortprogramm „Erzieherinnen und Erzieher“ auf den Weg gebracht. Dies besteht aus einem Maßnahmebündel, um den Mehrbedarf für die kommenden Jahre und den Ersatzbedarf für die ausscheidenden Fachkräfte aufzufangen. Das Sofortprogramm umfasst folgende Maßnahmen:
4. Ermöglichung des Einsatzes von Heilerziehungspfleger/innen in den Kindertageseinrichtungen durch Anpassung der Prüfungsverordnung an die Rahmenpläne und Standards der KMK;
5. Kurse für Berufsrückkehrer, die entweder noch gar nicht oder nur kurz als Erzieher/innen gearbeitet haben – z. B. Mütter, die wegen der Betreuung ihrer eigenen Kinder längere Zeit nicht als Erzieherinnen tätig waren –;
Die Senatsverwaltung ist hier also längst tätig und hoffentlich auch in ihrem Bemühen erfolgreich, die notwenigen Fachkräfte zu rekrutieren.
Abschließend noch eine Bemerkung zum Einkommensniveau der Erzieher/innen. Wir wollen und brauchen gut qualifiziertes Personal. Das hat ein Recht auf ordentliche Bezahlung. Gleichzeitig sind wir als Land darauf angewiesen, die Finanzierbarkeit des umfangreichen Betreuungsbereichs in Kita und Schule zu sichern. Hier eine vertretbare, zukunftsfeste Lösung zu entwickeln, ist die Herausforderung für die Politik.
Am 24. Juni teilte die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit, dass alle 81 im Berliner Schuldienst bis 31. August befristet beschäftigen Erzieherinnen und Erzieher in eine unbefristete Tätigkeit übernommen werden. Bei der Beratung im Ausschuss erklärte Senator Zöllner, dass bisher befristete Stundenaufstockungen im Umfang von 95,19 VZE in unbefristete umgewandelt und 103 unbefristete Neueinstellungen vorgenommen worden sind. Damit sehen wir den Antrag der CDU „Erzieherinnenmangel vom Senat hausgemacht – Verträge nicht mehr befristen“ vom 16. Februar im Wesentlichen als erledigt an.
Nicht erledigt ist allerdings die Problematik des Erzieherinnen- und Erziehermangels. Berlin ist zu Recht stolz auf sein quantitativ gutes Angebot. Anders als in den anderen alten Bundesländern können Mütter und Väter in Berlin Kinder und Beruf in der Regel gut vereinbaren. Das ist ein Standortvorteil im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte und bei der Ansiedlung von neuen Unternehmen. Für die Kinder bietet der Kitabesuch erweiterte Förderungsmöglichkeiten und vor allem für Kinder aus benachteiligten Verhältnissen eine Verbesserung ihrer Bildungschancen.
Durch den Erzieherinnen- und Erziehermangel – vom Senat im Übrigen viel zu lange ignoriert – steht dieser gute Versorgungsgrad jetzt allerdings auf der Kippe. In vielen Bezirken bzw. Stadtteilen übersteigt die Nachfrage nach Kitaplätzen inzwischen das Angebot. Kitas können die erlaubten Plätze nicht voll belegen, weil das pädagogische Fachpersonal fehlt. Für die durch das ElternVolksbegehren erstrittenen weiteren Verbesserungen der Personalausstattung werden mehr Erzieherinnen und
Erzieher gebraucht. Neben dem Kitaplatzmangel gerät nun auch die Verbesserung der Qualität in Gefahr. Und damit auch die von der Mehrheit dieses Hauses gewünschte Verbesserung der frühen Bildung und Förderung, insbesondere auch Sprachförderung der Kinder mit Migrationshintergrund. Das darf nicht weiter leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden!
Die beschlossenen Maßnahmen – Erhöhung der Kapazitäten der Erzieherinnen- und Erzieherausbildung, Aktivierung von Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrern, Anerkennung anderer Abschlüsse wie die Heilerziehungspflege, Erleichterung des Quereinstiegs und Nichtschülerprüfung – werden kaum ausreichen, den Bedarf an qualifizierten Fachkräften in den Kitas und Schulen in Berlin zu decken. Wenn genügend qualifiziertes Personal für die Ganztagsangebote an den Schulen vorhanden sein und die beschlossene und notwendige Qualitätsverbesserung in den Kitas nicht zulasten der guten quantitativen Ausstattung im Kitabereich gehen soll, muss das Land Berlin gehörige Anstrengungen unternehmen, um qualifiziertes Fachpersonal in Berlin zu gewinnen und zu halten.
Berlin hat in Konkurrenz zu den anderen Bundesländern denkbar schlechte Voraussetzungen, qualifiziertes Fachpersonal in Berlin zu halten. Wir haben die schlechteste Bezahlung und – trotz der stufenweisen Personalverbesserung – nicht die beste Personalausstattung in den Kitas. Viele Erzieherinnen und Erzieher haben Teilzeitstellen, mit denen sie sich und ihre Familien kaum ernähren können. Ob die viel beschworene Attraktivität der Stadt diese Nachteile tatsächlich ausgleichen kann, ist zu bezweifeln.
Erzieherinnen und Erzieher leisten eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe. Ihre Arbeit muss mehr Anerkennung finden – sowohl gesellschaftlich als auch finanziell. Ebenso wichtig sind gute Arbeitsbedingungen. Nur wenn der Erzieherinnen- und Erzieherberuf attraktiver wird, werden sich mehr junge Frauen und auch mehr Männer für ihn entscheiden. In Zeiten, wo überall die Fachkräfte knapp werden, müssen hier mehr Anstrengungen unternommen werden, um eine bessere individuelle Förderung und Bildung der Kinder in Kitas und Ganztagsschulen zu sichern.
Wir reden nun zum dritten Mal direkt über Ihr Antragsthema. Sie fordern vom Senat, von der Praxis der befristeten Arbeitsverträge bei Erzieherinnen und Erziehern in den vorschulischen und schulischen Betreuungseinrichtungen abzusehen. Aus Ihrem Antrag geht nicht klar hervor, worin sie den inhaltlichen Veränderungsbedarf sehen. Nur das Thema der Befristung aufzurufen, reicht nicht. Diese Forderung ist ziemlich realitätsfern. Mein Kollege Steffen Zillich hat Ihnen, so meine ich, hinreichend erklärt, warum wir Ihren Antrag ablehnen. Es gibt auch bis heute keine neuen Erkenntnisse zu diesem Thema.
Ihr Antrag macht keinen Unterschied in der konkreten Situation zwischen den Bereichen Kindertagesstätten und Schule. Kein Wort von Erhöhung der Ausbildungskapazitäten oder der Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsgelder. Kein Wort darüber, dass das Land Berlin ziemlich schnell mit einem Paket von gezielten Maßnahmen dem sich abzeichnenden Mangel von Erzieherinnen und Erziehern bereits erfolgreich entgegengewirkt und weiter entgegenwirken wird. Immerhin konnte in diesem Jahr eine beträchtliche Anzahl von Erzieherinnen in den Einrichtungen zusätzlich eingestellt werden. Und das ist, wie ich finde, ein gutes Ergebnis.
Wir gehen davon aus, dass in den nächsten Jahren die Umsetzung der veränderten Personalbemessung in den Kindertagesstätten weiter durch die eingeleiteten Maßnahmen erfolgen kann. Gleichermaßen haben in unserem Bereich wieder viele Berufseinsteiger eine wichtige Lebensperspektive erhalten.
Mit dem ehrgeizigen Ziel, alle Schulen zu Ganztagsschulen auszubauen, steht auch hier die Aufgabe, qualifiziertes Personal für die notwendige Qualitätsverbesserung unbefristet einzustellen. Das gilt für den öffentlichen und für den freien Träger. Hier schafft das Land die notwendigen Voraussetzungen. Davon können Sie sich, meine Damen und Herren, selbst überzeugen. Stück für Stück bewegen wir uns in die richtige Richtung.
Abschließend möchte ich hier die Gelegenheit nutzen und mich bei allen Erzieherinnen und Erziehern für ihre tagtäglich geleistete Arbeit mit den Kindern herzlich bedanken.
Mangelhaftes Personalmanagement, mangelndes Personalplanungsvermögen, all das kennen wir doch hier in dieser schönen Stadt. Das ist nichts Neues – leider! – Mit diesem Satz habe ich meine Ausführungen im Februar 2010 zu diesem Antrag begonnen – und was damals galt, gilt leider heute nach wie vor.
Irgendwann brauchen wir 1 800 Stellen. Aktuell fehlen 800 Stellen im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher in Hort und Schule. 100 sind bereits eingestellt, mehr nicht. Aber was nützt ein neues Kitagesetz, wenn die Basis die Grundlage nicht zur Verfügung steht, nämlich das gut ausgebildete Personal. Das wird gebraucht – gut ausgebildet und genügend! Ohne dies geht es nun mal nicht im Bildungsbereich. Und genau dieses Problem ist nach wie vor ungelöst. Was wir brauchen – und dann soll es denn auch gut gewesen sein für heute –: Wir brauchen eine Personalpolitik mit Perspektive, Anreizmodelle und bessere Arbeitsbedingungen.
Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die CDU bei Enthaltung der Grünen und der FDP die Ablehnung. Wer dem Antrag dennoch zustimmen möchte, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das müsste die CDU sein. – Danke! Die Gegenprobe! – Das sind die beiden Regierungsfraktionen. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag bei Enthaltung von Bündnis 90 und der FDP abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 26 steht auf der Konsensliste. Tagesordnungspunkt 27 haben wir in Verbindung mit der Priorität von Bündnis 90 unter dem Tagesordnungspunkt 4.3 behandelt. Die Tagesordnungspunkte 28 bis 31 stehen auf der Konsensliste.
Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Beide Ausschüsse empfehlen einstimmig – bei Enthaltung der Grünen und der FDP – die Annahme der Vorlage auf Drucksache 16/3452. Wer der Vorlage zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU, die SPD und die Linke. Danke! Die Gegenprobe! – Das ist die FDP. Sie stimmt dagegen. Ersteres war aber die Mehrheit. Deshalb ist es so beschlossen. – Die Grünen enthalten sich. – Danke schön!
Lfd. Nr. 1 – VO-Nr. 16/267 – Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans I-15b im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte an den Ausschuss für Bauen und Wohnen auf Antrag der Fraktion der FDP,
lfd. Nr. 2 – VO-Nr. 16/268 – Erste Verordnung zur Änderung der Sekundarstufe I-Verordnung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie auf Antrag der Fraktion der FDP und der Fraktion der CDU,
lfd. Nr. 3 – VO-Nr. 16/269 – Vierte Verordnung zur Änderung der Schuldatenverordnung an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung mit der Bitte um Ü
berweisung an den Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ auf Antrag der Fraktion der FDP.
Der Eurovision Song Contest gehört nach Berlin – rot-roter Senat muss Europas größten Musikwettbewerb in die Hauptstadt holen!