Protocol of the Session on February 22, 2007

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Danke, dass Sie mir Gelegenheit dafür geben darzustellen, was Berlin zur Bildung und Betreuung von Kindern zu bieten hat. – Schon Ihre Fragen deuten darauf hin, dass unser Angebot in Berlin so umfassend und vielfältig ist, dass es einer gebündelten Darstellung bedarf.

Ich habe guten Grund zu glauben, dass wir am Ende der heutigen Debatte alle – wenn wir der Debatte und den Tatsachen, die dabei erwähnt werden, tatsächlich folgen – mit dem Brustton der Überzeugung sagen können: Berlin ist eine moderne, kinderfreundliche Stadt.

[Elfi Jantzen (Grüne): Ach, Herr Zöllner!]

Es ist wichtig, dass Berlin aufhört, sein Licht unter den Scheffel zu stellen. Wir müssen unsere Stadt so präsentieren, wie sie wirklich ist,

[Beifall bei der SPD]

mit ihren Schwächen, aber auch mit ihren Stärken. Die Bildung und Betreuung von Kindern ist familienpolitisch, gesellschaftspolitisch und wirtschaftspolitisch eine wesentliche Stärke Berlins. – Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion! Die Bundesfamilienministerin von der Leyen könnte ihre vielen Initiativen zur Kinder- und Familienpolitik letzten Endes in einem Satz bündeln: Schaut auf diese Stadt, schaut auf Berlin!

[Beifall bei der SPD – Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion – Mieke Senftleben (FDP): Oh nee! Das ist zu viel, Herr Zöllner!]

Für Berliner Eltern ist das Angebot attraktiv, weil es im Hinblick auf Quantität, Qualität, Vielfalt und Preis deutschlandweit vorbildlich ist. Beginnen wir bei den Quantitäten: Knapp 50 % aller null- bis dreijährigen Berlinerinnen und Berliner werden in Tageseinrichtungen oder in Tagespflege betreut. Bei den Drei- bis Fünfeinhalbjährigen sind es schon 80 %, und im letzten Jahr vor der Schule sind es mehr als 95 %. Das sind Fakten, und das ist deutschlandweit spitze. Zum Beispiel haben in München nur 17 % der Unterdreijährigen einen Platz in Kita oder Tagespflege, in Stuttgart sind es sogar nur 16 %, insgesamt in den alten Bundesländern 7 %. Anders als in anderen Bundesländern bietet Berlin bereits seit dem 1. August 2003 allen Familien mit einem Bedarf einen Betreuungsplatz. Das bedeutet, ein festgestellter Bedarf wird auf jeden Fall erfüllt, anders als anderswo. Über die Erfüllung des bundesrechtlichen Rechtsanspruchs auf einen Halbtagsplatz für die drei- bis fünfeinhalbjährigen Kinder hinaus formuliert § 4 des Berliner Kindertagesförderungsgesetzes einen bedingten Anspruch auch auf eine längere Betreuung. Auch die Unterdreijährigen haben in Berlin einen Bedarfsanspruch auf Betreuung.

Der Bedarfsanspruch gilt nach Prüfung von Bedarfsvoraussetzungen. Dabei wenden wir die allgemeine Bedarfsdefinition des Bundesrechts an und haben darüber hinaus weitere, relativ wichtige bedarfsbegründende Kriterien gesetzlich festgeschrieben. Grundsätzlich erhalten Kinder einen Platz, wenn dies aus pädagogischen, sozialen oder familiären Gründen notwendig erscheint, zum Beispiel, wenn in der Familie überwiegend nicht Deutsch gesprochen wird, wenn das Kind in einer Pflegefamilie lebt, aber auch bei erheblichen Entwicklungsverzögerungen oder wenn es den Eltern nicht möglich ist, das Kind aufgrund von Arbeitssuche, Krankheit oder außergewöhnlichen Belastungen angemessen zu fördern. Wo in Deutschland finden Sie Vergleichbares?

Im Ergebnis heißt das: Für alle Kinder ist eine bedarfsgerechte Förderung von bis zu elf Stunden sichergestellt. Ergänzende Tagespflege käme bei Bedarf dann noch darauf. Diese bedarfsgerechte Versorgung gilt ebenso bei der flächendeckenden Bereitstellung für Hortplätze für

Schulkinder. Deshalb ist klar: Es gibt keine ungedeckten Bedarfe, weil wir eine atmende Kapazität in diesem Bereich haben.

Es ist eine der Aufgaben der bezirklichen Jugendhilfeplanung, ein in jeder Hinsicht bedarfsgerechtes, vielfältiges Angebot zu gewährleisten. Im Rahmen des Projekts Sozialraumorientierung wird eine verstärkte Verzahnung der einzelnen Angebote der Jugendhilfe erreicht. Auch die Zusammenarbeit der Tageseinrichtungen untereinander erfolgt insbesondere auf bezirklicher Ebene. Die Zusammenarbeit der Tageseinrichtungen mit dem Jugendgesundheitsdienst ist in § 9 des Kindertagesförderungsgesetzes verankert. Im Rahmen des Netzwerks Kinderschutz wird eine entsprechende Verordnung Näheres regeln. Das heißt, nicht nur der Einzelbedarf, sondern die Koordination hat eine feste kalkulierbare Grundlage.

Kommen wir nun zum Thema „Qualität, Angebots- und Trägervielfalt in der Bildung und der Betreuung“. – Es gibt diese Vielfalt, sowohl im Bereich des Angebots als auch der Träger bis zum Schuleintritt. Die Angebots- und Trägervielfalt in der Betreuung bis zum Schuleintritt hat sich in den letzten Jahren kontinuierlich zugunsten der Einrichtungen freier Träger weiterentwickelt. Insbesondere im Ostteil der Stadt konnte der Anteil der freien Träger deutlich ausgeweitet werden. Der Senat hat es sich zum Ziel gesetzt, das Verhältnis zwei Drittel der Plätze in öffentlicher Trägerschaft zu einem Drittel in freier Trägerschaft umzukehren. Dieses Ziel ist zum Wohle des Gesamtsystems erreicht worden. Ein Drittel der Plätze werden von den fünf Eigenbetrieben in kommunaler Trägerschaft angeboten. Damit wurde auch die Vielfalt von Krippen und Kitas deutlich sichtbar und – was das eigentlich Wichtige ist – zum Nutzen der Betroffenen verstärkt.

Das 2006 eingeführte Gutscheinverfahren ist die Grundlage von Angebots- und Trägervielfalt wie für Qualität. Die Eltern können ihre Gutscheine, die aufgrund des jeweiligen individuellen Bedarfs erteilt werden, bei jedem Träger einlösen, der ihren Erziehungsvorstellungen entspricht und ein entsprechendes Angebot bereithält. In dieses Verfahren sind auch die Tageseinrichtungen der Eigenbetriebe und der Kindertagespflegestellen eingebunden. Dadurch ergibt sich ein Wettbewerb zwischen den Einrichtungen, wie ihn Berlin bisher noch nicht erlebt hat. Von diesem Wettbewerb profitieren die Eltern und die Qualität des gesamten Systems, weil die Betroffenen am besten beurteilen können, was für sie wichtig, richtig und gut ist.

Darüber hinaus ist die Sicherstellung bedarfsgerechter Angebote vorrangige Aufgabe der bezirklichen Planung. Mit dem Inkrafttreten des Kindertagesbetreuungsreformgesetzes und der entsprechenden Verordnung wurden weitere wichtige Strukturveränderungen umgesetzt. Im Zusammenhang mit der vorgezogenen Schulpflicht wurde die frühere gespaltene Förderung der Kinder im Jahr vor der Einschulung – auf der einen Seite im Kindergarten oder in Vorklassen der Schule – aufgegeben. Die Hort

betreuung erfolgt nunmehr in Verantwortung der Schule. Zusätzlich zu den schulischen Angeboten besteht für freie Träger die Möglichkeit, ihr Angebot in Kooperation mit einer Schule fortzuführen.

Auch für ungewöhnliche Bedarfe außerhalb der üblichen Öffnungszeiten gibt es geeignete Angebote. Seit der Einführung des Anmelde- und Bedarfsprüfungsverfahrens 1996 melden Eltern dem Wohnsitzjugendamt neben ihrem gewünschten Betreuungsumfang auch die nötigen, gewünschten Betreuungszeiten. Für die Festlegung des Betreuungsumfangs werden die Arbeits- und Wegezeiten berücksichtigt. Darüber hinaus wurden mit der Verabschiedung des Kindertagesbetreuungsreformgesetzes und dem Erlass der Kindertagesförderungsverordnung in diesem Zusammenhang erwähnenswerte Veränderungen vorgenommen. Ich erwähne hier nur wenige Beispiele:

Die Öffnungszeiten für Tageseinrichtungen sind nicht mehr fest vorgegeben. Träger sollen bedarfsgerechte Öffnungszeiten anbieten. – Ich habe vorhin darauf hingewiesen: Die Marktmacht des Gutscheinverfahrens und der Nachfrageseite wird es optimal regeln. – Daneben gibt es wie bisher die Möglichkeit, ergänzende Kindertagespflege in Anspruch zu nehmen, wenn die üblichen Öffnungszeiten nicht ausreichen, um den individuellen Bedarf zu decken.

Die Tagesbetreuung von Schulkindern ist in die Verantwortung der Schule überführt worden. Die Betreuungszeiten werden nach unterschiedlichen Modulen angeboten und decken die Zeit von 6 bis 18 Uhr ab. Ergänzende Tagespflege ist auch hier weiterhin möglich. Außerdem wurden die Träger verpflichtet, während der Schließzeiten in Absprache mit den Eltern und gegebenenfalls in Kooperation mit anderen Trägern eine angemessene Betreuung sicherzustellen. Eine Bemühenszusage, wie sie in den alten Betreuungsverträgen enthalten war, ist nicht mehr ausreichend, sondern die Sicherheit für die Eltern ist gegeben.

Auf der fachlichen Grundlage des Berliner Bildungsprogramms verfolgen die Träger in ihren Kitas eigene organisatorische und inhaltliche Konzepte. Mit diesen speziellen Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungskonzepten bieten sie ein außerordentlich vielfältiges Angebot. Das ist gut. Es bietet den Eltern die Möglichkeit, nach ihren Vorstellungen genau den richtigen Platz für ihr Kind zu finden.

Die Kindertagespflege ist vor allem ein Angebot für Kinder bis zu dem dritten Lebensjahr. Eltern wünschen teilweise gerade für ihre sehr jungen Kinder einen Tagespflegeplatz. Sie schätzen den familiären Rahmen, die Flexibilität des Angebots und die sehr kleinen Gruppen. Darüber hinaus richtet sich die Tagespflege insbesondere an Kinder, die aus individuellen Gründen über einen besonderen Betreuungsbedarf verfügen – zum Beispiel aus gesundheitlichen Indikationen – oder deren Eltern auf außergewöhnliche Betreuungszeiten angewiesen sind.

Auch für die Tagespflege gilt das Berliner Bildungsprogramm als fachliche Richtschnur. Auf das Bildungsprogramm bezogene Fortbildungen gibt es auch für die Tagespflegepersonen.

Die verschiedenen Erziehungs-, Betreuungs- und Bildungskonzepte der Berliner Tagesbetreuungsangebote entsprechen unterschiedlichen Wünschen und familiären Bedürfnissen. Sie werden nur in dem Umfang finanziert, in dem sie nachgefragt werden – also wieder in der Nachfrageseite eine im System eingebaute Kontrolle nach Qualität und Bedürfnissen der Betroffenen. Die Eltern suchen sich das beste Angebot für ihr Kind selbst aus, deshalb macht es keinen Sinn, über vermeintliche Stärken und Schwächen der einzelnen Konzepte zu philosophieren. Das hängt – und das ist das Schöne im Leben – immer von der Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer Bedürfnisse ab.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Die Angebote für Kinder im Grundschulalter werden durch die Grundschulen auch in Kooperation mit freien Trägern und der Jugendhilfe gestaltet. Sie sind abhängig von der Schulform. Mit der verlässlichen Halbtagsgrundschule und der offenen bzw. gebundenen Ganztagsgrundschule stehen Eltern seit dem Schuljahr 2005/2006 in allen Bezirken schulische Angebote zur Verfügung, die sich konzeptionell und auch zeitlich unterscheiden. Auch hier haben die Eltern die Qual der Wahl, die in diesem Fall zu einem Reichtum wird.

Die Bildungsangebote der Schule beruhen auf einem ganzheitlichen Konzept. Sie berücksichtigen Unterricht, Erziehung, Förderung und Betreuung gleichermaßen und sind miteinander zu einem Ganzen verzahnt. Die vormittäglichen und nachmittäglichen Bildungsangebote beziehen sich daher aufeinander.

Im Kindergartenförderungsgesetz wurden allgemeine Qualitätsziele vorgegeben. Darüber hinaus wurde festgeschrieben, dass der Abschluss einer Qualitätsvereinbarung eine Voraussetzung für die Finanzierung darstellt. Im Ergebnis bedeutet das, dass Land und Träger sich einig sind, dass die Arbeit mit dem Bildungsprogramm Voraussetzung für die Finanzierung ist. Keine Betreuung ohne Bildung und Erziehung!

Durch die flächendeckende Umsetzung dieses Berliner Bildungsprogramms ist die vorschulische Förderung gesichert und qualitativ ausgebaut worden.

[Zurufe von Elfi Jantzen (Grüne) und Mieke Senftleben (FDP)]

Darüber hinaus sind Neugründungen und Platzzahlerweiterungen für freie Träger wesentlich erleichtert worden. Träger können der Finanzierungsvereinbarung beitreten und werden dann im Rahmen des Gutscheinverfahrens finanziert. Grundsätzlich stellen diese rechtlichen Vorgaben sicher, dass jedes Kind zuverlässig die Betreuung und

Förderung erhält, die es aufgrund seiner ganz persönlichen Situation benötigt.

Bei der Qualitätsentwicklung der Berliner Grundschulen geht es grundsätzlich um eine Weiterentwicklung der Lernkultur, um die Verbesserung der Qualität des Unterrichts und die individuelle Förderung aller Schülerinnen und Schüler. Das Mehr an Zeit durch das ganztätige Angebot schafft Raum für inhaltliche und methodische Veränderungen schulischer Bildungsangebote. Ziel ist die Weiterentwicklung der Grundschule zu einem ganzheitlichen System von Bildung, Erziehung und Betreuung, in dem Unterricht und außerunterrichtliche Angebote inhaltlich organisatorisch aufeinander bezogen sind und auf die Lern- und die Lebensbedürfnisse der Schülerinnen und Schüler.

Für die Analyse der Stärken und Schwächen der unterschiedlichen Konzeptionen gilt das Gleiche wie bei den vorschulischen Angeboten. Die Bildungsangebote der Grundschulen einschließlich der außerschulischen Förderung sind ein ganzheitliches Konzept der Schule, aber kein „Einheitsbrei“ für alle Schulen. Das Schulgesetz, die Rahmenlehrpläne und die Formen von eigenverantwortlicher Schule geben zahlreiche Interpretations- und damit Gestaltungsfreiräume vor, die pädagogisch genutzt werden sollen und tatsächlich pädagogisch genutzt werden. Die Pädagoginnen und Pädagogen entscheiden darüber gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern und sonstigen Partnern weitgehend selbst für ihre Schule, und zwar so, dass diese berlinweiten Standards auch inhaltlich bundesrepublikanisch vorbildlich sind.

Die Qualifizierungsanforderungen an das pädagogische Personal in Kitas, Horten, Kinder- und Schülerläden sind die Ausbildungen zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern, Diplomsozialarbeitern, Diplomsozialpädagogen, Diplompädagogen sowie andere gleichwertig anerkannte Abschlüsse. Für die Tätigkeit von Tagespflegepersonen in Tageseinzelpflege wird keine pädagogische Grundausbildung vorausgesetzt, aber der Besuch der Pflegeelternschule und darüber hinaus eine große Anzahl von Nachweisen, die ihre Qualifikation belegen bzw. sie steigern.

Das Land lässt sich die Förderung von Kindern in den Kitas und in den Kindertagespflegen viel kosten. Im Berliner Durchschnitt werden nur ca. 13 % der tatsächlichen Kosten durch Elternbeiträge erbracht. Der Rest wird vom Land übernommen – in diesem Haushaltsjahr immerhin rund 750 Millionen € einschließlich der Verwaltungskosten. Die niedrigsten Einkommensgruppen zahlen nur den Mindestbeitrag. Tatsächlich werden in Berlin für 73 % der betreuten Kinder nur bis zu 50 € berechnet. Ab diesem Jahr ist das letzte Kitajahr in der Schule gänzlich beitragsfrei, und zwar für alle. Im Laufe dieser Legislaturperiode werden wir alle drei Kitajahre beitragsfrei stellen.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Ich gehe noch kurz auf einzelne Punkte ein, die Sie interessierten, die aber im Zusammenhang schlecht darstell

bar waren, zum einen die Höhe der Rentenzahlung für Tagespflegepersonen. Nach den neuen bundesrechtlichen Vorgaben sind für Tagespflegepersonen auf Antrag angemessene Aufwendungen für eine Alterssicherung hälftig zu erstatten. Als angemessen wird der Mindestsatz zur gesetzlichen Rentenversicherung angesehen. Dieser betrug bisher 78 €, die hälftige Erstattung also 39 € monatlich, und zwar bezogen auf die Tagespflegeperson, nicht auf das einzelne Kind. Seit dem 1. Januar 2007 hat sich der Mindestsatz auf 79,60 € leicht erhöht. Seit Inkrafttreten der Änderung des Sozialgesetzbuches III im Rahmen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes vom 1. Januar 2005 ist noch keine Erhebung der Rentenzahlung der einzelnen Bezirke erfolgt.

Der letzte Punkt, auf den ich einzeln eingehe, bezieht sich auf die Beschränkung der Betreuung in den Tagespflegestellen auf maximal fünf Kinder. Im Bundesgesetz ist festgelegt, dass eine Betreuungsperson maximal fünf Kinder betreuen darf. Die landesrechtliche Absicherung der Tagesgroßpflege ist mit § 18 des entsprechenden Gesetzes erfolgt. Ausführungsvorschriften dazu sind in Bearbeitung. Im Vorgriff auf diese Ausführungsvorschriften wurde den Jugendämtern der Bezirke empfohlen, zunächst die Tagesgroßpflegestellen als Verbund von zwei Betreuungspersonen mit einer maximalen Kinderzahl von acht Kindern beizubehalten, weil diese die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen.

Dies war so mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Februar 2006 abgestimmt. Die vom Bundesministerium beabsichtigte Änderung von § 43 Sozialgesetzbuch in Bezug auf eine Besitzstandswahrung für Tagesgroßpflegestellen mit acht Kindern und nur einer Betreuungskraft, die die festgelegten fachlichen Voraussetzungen erfüllt, ist noch nicht erfolgt. Es handelt sich hier um eine Übergangsfrist, die den Tagesgroßpflegepersonen für diesen Zeitraum die Möglichkeit der Fortführung ihrer Stelle zu den Bedingungen vor dem Oktober 2005 einräumen würde. Bis zum 30. September 2010 bestünde damit die Möglichkeit, eine Änderung in der Betriebsform oder in der Anzahl der Betreuungspersonen vorzunehmen.

Es gibt keine Beschäftigten in der Kindertagespflege, folglich auch keine Entlassungen, weil Sie das nachgefragt haben. Bei Tagespflegepersonen handelt es sich um Selbständige, die in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen. Sie haben damit keinen Anspruch auf Zuweisung von Kindern, sondern werden von den Eltern ausgewählt, und das ist der richtige Weg.

Lassen Sie uns – hoffentlich gemeinsam – ein Fazit ziehen: Die Kindertagesbetreuung in Berlin bietet den Eltern ein bedarfsgerechtes und vielfältiges Angebot, sowohl zur Förderung als auch zur Betreuung ihrer Kinder. In quantitativer Hinsicht ist das Angebot bedarfsgerecht. Die Vielfalt an organisatorischen und inhaltlichen Konzepten ermöglicht den Eltern die Wahl eines Platzes, der sowohl ihren Betreuungsbedarf als auch ihren inhaltlichen Vor

stellungen und Wünschen entspricht. Auch die Weiterentwicklung des Berliner Angebots der Kindertagesbetreuung wird wesentlich durch die Nachfrage der Eltern bestimmt. Entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag und der Nachfrage der Eltern werden die Tageseinzelpflege und die Tagesgroßpflege auch weiterhin ihren festen Platz in der Berliner Betreuungslandschaft behalten.

Entwicklungsbedarf sieht der Senat allerdings hinsichtlich des Ziels, dass die Kinder in allen Angeboten der Kindertagesbetreuung tatsächlich auch inhaltlich auf hohem qualitativem Niveau gefördert werden.

[Mieke Senftleben (FDP): Das ist das Problem!]

Auch dieser Aspekt bestimmt in zunehmendem Maße das Wahlverhalten von Kindern –

[Elfi Jantzen (Grüne): Das von Kindern auch!]

von Eltern.

Mit der Implantation des Berliner Bildungsprogramms, der flächendeckenden Einführung des Sprachlerntagebuchs, den umfänglichen Qualifizierungsprogrammen für die Kindertagespflege sind nach meiner festen Meinung die Weichen in die Richtung auf weitere Qualitätssteigerungen in der Betreuung und Erziehung richtig gestellt. Mit dem Abschluss der Qualitätsvereinbarung Tageseinrichtungen haben auch die Träger deutlich gemacht, welchen Beitrag sie dabei entsprechend ihrer Verantwortung für die Entwicklung der Qualität der Einrichtungen zu übernehmen bereit sind. Ich gehe davon aus, dieses ist die ideale Basis, die führende Stellung von Berlin in diesem zentralen Bereich für die Zukunftsfähigkeit einer sich wandelnden Gesellschaft nicht nur zu halten, sondern weiter auszubauen. – Ich bedanke mich!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der CDU]