Protocol of the Session on July 1, 2010

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 16/3339 Antrag der Grünen Drs 16/2928

b) Dringliche zweite Lesung

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz – IFG)

Beschlussempfehlung InnSichO Drs 16/3340 Antrag der SPD und der Linksfraktion Drs 16/2939

Das ist die Priorität der Fraktion Die Linke. – Den Dringlichkeiten wird offenbar nicht widersprochen.

Ich eröffne die zweite Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der jeweils zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. – Ich rufe auf die Überschriften sowie die Einleitungen sowie die jeweiligen Artikel I und II Drucksachennummern 16/2928 und 16/2939 sowie 16/3340. Für die Beratung stehen den Fraktionen jeweils bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Linksfraktion mit Herrn Kollegen Lederer. – Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 28. Januar dieses Jahres haben wir im Plenum schon einmal über zwei unterschiedliche Anträge diskutiert. Der eine Antrag zu diesem Thema stammte von der Fraktion der Grünen und bezog sich auf die Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes, der andere stammte von SPD und Linke, also den Koalitionsfraktionen. Trotz Unterschieden innerhalb der Anträge verfolgten beide das Ziel, größere Transparenz in den wichtigen Sektoren der Daseinvorsorge in Berlin zu schaffen.

Der Hintergrund für diese Überlegungen besteht darin, dass sich in Teilen der Politik und in der Stadtgesellschaft ein Sinneswandel vollzogen hat. Noch im Jahr 1999 hat das Haus mit Mehrheit eine Vertraulichkeitsklausel akzeptiert, die in die Teilprivatisierungsverträge über die Berliner Wasserbetriebe eingefügt worden war, und die nicht zuließ, dass Dritte – damit waren seinerzeit auch Abgeordnete gemeint – Einsicht in diese Verträge haben nehmen können. Damals haben die Grünen und die PDS vor dem Verfassungsgerichtshof erklagt, dass Abgeordneten selbstverständlich eine Einsicht in diese Unterlagen gewährt werden muss, weil sie diejenigen sind, die letztlich für die Berlinerinnen und Berliner entscheiden, inwieweit solche Verträge zulässig sind, abgeschlossen werden sollen oder nicht.

Die andere Seite der Medaille ist das Konstrukt der Berliner Wasserbetriebe. Darüber ist oft diskutiert worden. Auch haben PDS und Grüne damals gemeinsam gegen das Konstrukt geklagt. Wir haben uns damals leider nicht vor dem Verfassungsgericht durchsetzen können. Ich halte diese Teilprivatisierung nach wie vor für das eigentliche Problem. Die Geheimhaltung ist das zweite, aber die Teilprivatisierung als solche hätte niemals stattfinden dürfen. Wir sind jetzt mit deren Konsequenzen nach wie vor konfrontiert.

[Beifall bei der Linksfraktion – Beifall von Björn Jotzo (FDP) und Volker Thiel (FDP)]

Nun hat der Senat – auch angestoßen durch dieses Haus – versucht, mit RWE und Veolia eine Offenlegung der Verträge auf dem Verhandlungsweg zu erreichen. Das ist bisher gescheitert. Aber es gibt ein emsiges und von manchen möglicherweise als ein wenig penetrant empfundenes Agieren und Engagement des Berliner Wassertisches, der das Volksbegehren „Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ auf den Weg gebracht hat. Nicht nur das. Es hat sich insgesamt etwas im Klima der Stadt verändert. Darüber freue ich mich. Das hat den entsprechenden Druck, dass wir hier über die Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes reden können.

Wenn wir diesen Antrag heute verabschieden, dann ist es nur noch einer, weil sich SPD, Grüne und Linke auf einen gemeinsamen geeinigt haben. Der mag an der einen oder anderen Stelle nicht allen weit genug gehen, die an den Verhandlungen beteiligt waren. Ich finde trotzdem, dass es als Konsequenz aus den Erlebnissen des Jahres 1999 ein großer Schritt ist. Es ist einmalig in der Bundesrepublik, das ein solch weit gehendes Gesetz verabschiedet wird. Das ist ein guter Tag für dieses Parlament. Das kann man hier so festhalten.

[Beifall bei der Linksfraktion und den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Es wird von nun an Berliner öffentlichen Stellen nicht mehr möglich sein, Verträge mit Privaten im Bereich der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Abfallentsorgung, des Nahverkehrs, der Energieversorgung, des Krankenhauswesens und auch der hoheitlich intendierten

Datenverarbeitung vertraulich zu erklären. Das Problem bleibt aber. Artikel 14 GG schützt Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Privater. Das können wir hier grundsätzlich nicht überwinden. Deshalb finde ich es gut, dass die drei Fraktionen einen Weg gefunden haben, zumindest in der Abwägung der unterschiedlichen Güter den öffentlichen Belangen ein sehr großes Gewicht beizumessen und im Monopolfall sogar vorzuschreiben, dass ein Überwiegen der öffentlichen Interessen vermutet ist. Denn welcher Wettbewerber soll in einem Monopol ein Interesse an legitimen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen haben? Die gibt es dort offenbar gar nicht. Wir können versuchen, das in einem gesetzlichen Rahmen vorzugeben, quasi die Abwägung vorzunehmen. Wir haben das getan und zwar ziemlich strikt.

Das neue Gesetz nützt uns auch in Bezug auf die Berliner Wasserbetriebe, weil wir nämlich einen Mechanismus eingefügt haben, der den Senat in einen erneuten Verhandlungs- und Entscheidungsprozess zwingt und der unter Nutzung des Sachverstandes des Informationsfreiheitsbeauftragten tatsächlich eine Offenlegungslösung für die Berliner Wasserbetriebe erzwingen wird. Ich hoffe, dass es sich tatsächlich umfassend und gänzlich um die Teilprivatisierungsverträge handelt, dass an dieser Stelle eine umfassende Offenlegung erfolgt. Die Privaten werden ihre Argumente vorlegen. Sie werden sicher versuchen, an dieser Stelle weitestmögliche Vertraulichkeit der Verträge zu erreichen. Der Senat aber wird am Ende eine Entscheidung treffen müssen, und wir werden sehr genau hingucken, wie diese aussieht.

Die FDP wird uns gleich erklären, dass wir eigentlich alle Verträge überhaupt und immer offenlegen sollten und zwar auch bezogen auf fiskalische Geschäfte und Ähnliches. Deswegen werden Sie sich heute enthalten. Ich bitte Sie noch einmal: Stimmen Sie dem Gesetz zu! Es ist bundesweit einmalig. Es spricht auch – das sollten wir an anderer Stelle diskutieren, angesichts eines Antrags, den Sie uns vorlegen – einiges dagegen, sämtliche Verträge offenzulegen, wenn das Land Berlin in Verhandlungssituationen und auf Wettbewerbsmärkten bei Grundstücken, Verpachtungen, Betriebsstätten und Ähnlichem – –

Würden Sie bitte zum Schluss kommen!

Ja, das tue ich. – Ich sehe vor mir auf dem Pult durchaus, dass ich zum Schluss kommen mag, aber vielleicht lassen Sie mich den Satz noch zu Ende führen.

Es ist nicht immer sinnvoll, alles offenzulegen, denn es können durch Kenntnisse Dritter, Konkurrenten und Mitbewerber auch fiskalische Schäden für das Land Berlin entstehen. Das sollten wir dann diskutieren, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt. Heute geht es um die Daseinsvorsorge. Ich freue mich über dieses Gesetz und

über die breite Zustimmung, die es heute in diesem Haus bekommen wird.

[Beifall bei der Linksfraktion und den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Für die CDU-Fraktion hat nun der Kollege Melzer das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Beginn feststellen, dass die CDU-Fraktion ebenfalls der klaren Auffassung ist, dass die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf einen sachgerechten Zugang zu Informationen haben. Mehr Informationsfreiheit und mehr Transparenz sind tatsächlich die richtigen Stichworte in dieser Debatte. Eine offene und transparente Informationspolitik wird im Übrigen auch die Akzeptanz der jeweiligen Entscheidung im Regelfall erhöht. Deshalb war es auch richtig zu überlegen, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit bei möglichen Privatisierungsverträgen sichergestellt werden kann und gewährt ist.

Die kritische Frage, mit der man sich auseinandersetzen muss, ist die der rückwirkenden Konsequenzen dieses Gesetzes. Nicht zuletzt ist die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe Aufhänger dieser Diskussion gewesen. Deshalb möchte ich für CDU-Fraktion festhalten, dass Vertragstreue und Verlässlichkeit des Landes Berlin für uns eine ganz besondere Bedeutung haben. Das Land Berlin muss weiterhin ein verlässlicher und vertrauenswürdiger Vertragspartner für Investoren bleiben. Im Grundsatz gilt deshalb: Was gestern vereinbart wurde, muss auch noch heute gelten.

[Beifall bei der CDU]

In der Debatte ist aber auch deutlich geworden: Ein schrankenloser Zugang ist vor dem Hintergrund des Datenschutzes und der Datensicherheit weiterhin nicht unproblematisch. Es bleibt eben auch das verfassungsrechtliche Gebot, dass Datenfreigabe an bestimmte Zwecke gebunden sein muss. Es gibt Fälle – auch das ist deutlich geworden –, wo der berechtigte Schutz des geistigen Eigentums und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu wahren ist. Das Spannungsfeld zwischen dem Informationsbedürfnis einerseits und der Wahrung der grundgesetzlich gesicherten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse andererseits bleibt auch nach den Beratungen im Innen- und im Datenschutzausschuss bestehen.

Noch mal zu den Wasserbetrieben! Wer hier Transparenz möchte, der muss auch die ganze Wahrheit sagen. Die Wasserbetriebe und die Teilprivatisierungsverträge waren Aufhänger dieser Diskussion. Deswegen wollen wir noch einmal klar und deutlich sagen, wie die Berliner Politik, wie der Berliner Senat, SPD und Linke, in der Vergangenheit mit den Wasserbetrieben umgegangen ist. Mal forderte der Linken-Senator Wolf, mal der SPD-Frak

tionsvorsitzende Müller die Offenlegung der Wasserverträge. Mal stritten sich beide darüber, dann beschließt der Parteitag der SPD, ein anderes Mal der Parteitag der Linken.

[Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): So ist Politik!]

Wir haben viele hochtrabende Worte über den möglichen Anteilsrückkauf der Wasserbetriebe gehört. Auch hier haben sich SPD und Linke besonders hervorgetan. Was Sie aber konsequent verschwiegen haben, ist, dass Sie weder das Geld haben noch ein Verkäufer dieser Anteile in Sicht ist. Deswegen ist das nicht mehr Transparenz gewesen, sondern ausschließlich linke Schlagwortpolitik. Und das reicht eben nicht.

[Beifall bei der CDU – Zuruf von Sven Kohlmeier (SPD)]

Das Wasservolksbegehren wurde ursprünglich vom Senat verboten. Das Recht mussten sich die Initiatoren erst vor dem Verfassungsgericht erstreiten. Und auch hier stelle ich mir die Frage: Ist das die Senatstransparenz, die propagiert wird? – Ich denke, das ist nicht transparent, sondern das ist ideologisch.

Wer Transparenz einfordert, der muss auch Vorbild sein. Und vorbildlich hat der Senat bei den Berliner Wasserbetrieben nicht agiert. Warum sagen Sie eigentlich den Berlinerinnen und Berlinern nicht, dass das Land der größte Nutznießer aus den Berliner Wasserbetrieben ist und nicht die privaten Investoren, die Sie verschmähen? Ein Kaufpreis von 2 Milliarden Euro! 270 Millionen Euro Stammkapital wurden der Gesellschaft entzogen. Mehr als eine halbe Milliarde Euro Gewinnabführung ist in den letzten zehn Jahren in die Kassen des Landes Berlin geflossen. Für 2010 und 2011 sollen insgesamt 220 Millionen Euro als Einnahmen für den Landeshaushalt generiert werden. Und selbst bei den höheren Tarifen beim Wasser ist der Senat Preisgenehmigungsbehörde. Sie spielen überall mit, wenn es um die Tarife, wenn es um die Kosten geht. Insbesondere spielt der Senat aus SPD und Linken dann mit, wenn es darum geht, die Gewinne abzuschöpfen. Schenken Sie den Menschen endlich klares Wasser oder klaren Wein ein, anstatt die privaten Investoren zu diffamieren!

Grundsätzlich gilt: Wir wollen ein Mehr an Transparenz bei zukünftigen Privatisierungsverträgen, wir sind für verstärkte Transparenz in dieser Diskussion. Eine Verstaatlichung der Wasserbetriebe als nächsten Schritt, wie es auch immer propagiert wird, lehnen wir allerdings ab, insbesondere in Anbetracht der jetzigen Regierungskonstellation. – Vielen Dank!

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank, Herr Kollege Melzer! – Für die SPDFraktion hat der Kollege Kohlmeier das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf dieses Gesetz kann das Land Berlin, auf dieses Gesetz kann das Parlament stolz sein.

[Vereinzelter Beifall bei der Linksfraktion]

Ich wundere mich ein bisschen, dass die Opposition aus CDU und FDP nicht klatscht. Möglicherweise ist ihr das seit gestern abhanden gekommen. – Es ist ein guter Tag für Berlin, es ist ein guter Tag für die Demokratie, und es ist insbesondere ein guter Tag für die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land,

[Beifall bei der SPD, den Grünen und der Linksfraktion]

nicht nur, weil hier drei Fraktionen kollegial zusammengearbeitet und ein sehr gutes Ergebnis erzielt haben – wofür ich mich recht herzlich bedanken möchte –, sondern es ist insbesondere ein guter Tag, weil wir eine Lücke im Informationsfreiheitsgesetz schließen. Zukünftig können Bürger und juristische Personen – und dazu zählen auch eingetragene Vereine – Akteneinsicht in Verträge der Daseinsvorsorge verlangen. Und diese sind offenzulegen.

Ich möchte Ihnen einige Behauptungen darstellen, die unter anderem auch vom „Wassertisch“ aufgestellt werden, und Ihnen zeigen, warum diese unzutreffend sind und wie es tatsächlich ist, was wir heute miteinander verabschieden wollen. Wenn in den Bereichen der Daseinsvorsorge Beteiligungen an Unternehmen übertragen werden, unterliegen diese dem Informationsrecht des Informationsfreiheitsgesetzes. Das haben wir ausdrücklich in § 7a Abs. 1 festgeschrieben. Der Vertragspartner muss die Voraussetzung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und einen wesentlichen wirtschaftlichen Schaden darlegen. Das Informationsinteresse an der Auskunft überwiegt etwa dann, wenn zum Beispiel kein Wettbewerb stattfindet, oder wenn eine Monopolstellung besteht. Das alles steht in § 7a Abs. 1 und Abs. 2. Es ist die richtige Regelung, die wir getroffen haben, weil sie das Informationsrecht stärkt.

Wir haben ebenfalls eine Regelung für rückwirkende Verträge getroffen. Es ist also zukünftig möglich, Akteneinsicht in bereits geschlossene Verträge zu nehmen. Das umfasst auch die Wasserverträge. Der Vertragspartner hat einen Vertrauensschutz nicht nur aus Artikel 14 GG, sondern auch aus dem seinerzeit abgeschlossenen Vertrag. Aus heutiger Sicht würden wir zugegebenermaßen solch einen Vertrag höchstwahrscheinlich nicht mehr mit solch einer Verschwiegenheitsklausel abschließen, aber es ist seinerzeit passiert. Deshalb mussten wir in § 7a Abs. 3 eine Regelung finden, die verfassungsgemäß und rechtsstaatskonform ist. Deshalb steht darin, dass es zunächst einmal Nachverhandlungen mit dem Vertragspartner gibt, mit dem Ziel, die Verschwiegenheitsklausel im alten Vertrag aufzugeben. Wenn diese nach sechs Monaten nicht zum Erfolg führen, dann kann Auskunft erteilt werden, und der Vertrag kann offengelegt werden, wenn das

private Geheimhaltungsinteresse das Informationsinteresse erheblich überwiegt. Auch dies muss dann der Vertragspartner entsprechend beweisen. Das ist eine Regelung, die in der Bundesrepublik ihresgleichen sucht.

Wir gehen über die Gesetzesinitiative des „Wassertisches“ in einem weiteren Punkt hinaus. In § 4 des Informationsfreiheitsgesetzes schreiben wir ausdrücklich hinein, dass das Informationsfreiheitsgesetz zukünftig in Verträgen nicht ausgeschlossen werden kann. Der Vertragspartner ist im Übrigen auf die Geltung des Informationsfreiheitsgesetzes hinzuweisen. Nach einem Vertragsschluss kann also keiner mehr kommen und sagen: Ich habe ich nicht gewusst, dass der entsprechende Vertrag offenzulegen ist. – Auch das haben wir ganz klar geregelt.

Es gibt einige falsche Behauptungen des „Wassertisches“, unter anderem in einer Pressemitteilung vom 23. Juni, in der die Initiative „Wassertisch“ erklärt, was wir heute miteinander beraten und beschließen wollten, sei ein fauler Kompromiss. Er hat unter anderem mitgeteilt, dass auch die Nachverhandlungsklausel nicht ausreichend sei. Dies zeugt entweder von rechtlicher Unkenntnis oder von bewusster Fehlinformation.

Ich habe mit dem „Wassertisch“ darüber gesprochen und ihm deutlich gemacht, dass wir eine rechtsstaatskonforme und rechtssichere Formulierung finden mussten, weil es uns allen wenig hilft, wenn die Formulierung in einem späteren Gerichtsprozess fällt und die Verträge nicht offengelegt werden. Wenn der „Wassertisch“ die Verträge so einfach offenlegen möchte, wie er es in seinem Gesetzesvorschlag vorsieht, wird auch dies gerichtlich zu überprüfen sein. Auch da wird ein Gericht entscheiden, ob überhaupt die grundrechtlichen Garantien, die nun einmal in diesem Land bestehen, eingehalten werden.

Wir machen ein Gesetz, das der Intention der Initiative „Wassertisch“ entspricht, und wir gehen darüber hinaus. Wir machen keine „Lex Wassertisch“, sondern wir machen eine „Lex Daseinsvorsorge“, aus einem Katalog, § 7a Abs. 1. – Herr Benedikt Lux schüttelt den Kopf. Möglicherweise hat er sich ein bisschen mehr vorgestellt, es ist aber trotzdem eine sehr weit reichende Regelung, die wir miteinander getroffen haben. Wir formulieren in dem Gesetz letztlich die Offenlegung für den gesamten Bereich der Daseinsvorsorge.

[Zuruf von Benedikt Lux (Grüne)]

Ich bedauere an dieser Stelle, dass der „Wassertisch“ diese Realität nicht anerkennt und in der Öffentlichkeit falsche Erwartungen in Bezug auf das Volksbegehren erweckt. Das hilft weder der Initiative noch dem Ziel, das wir alle gemeinsam haben. Wir wollen eine rechtssichere und verfassungsgemäße Offenlegung von Verträgen, und diese wird es nun mit dem Informationsfreiheitsgesetz geben.