Der Senat wird aufgefordert, bei der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards und des Schutzes der Verbraucher/-innen in der Pflege insbesondere folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:
Die Transparenz, insbesondere die Qualität und die Preise der Leistungen betreffend, sowie eine Vereinfachung, Vereinheitlichung und bessere Übersichtlichkeit der Informationen im Pflegebereich sind in Abstimmung mit den anderen Bundesländern anzustreben.
Qualitätskontrollen müssen weiterentwickelt werden. Aufsichtswahrnehmung von Heimaufsicht und medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK) müssen harmonisiert bzw. stärker aufeinander abgestimmt werden.
Für ältere, pflegebedürftige und behinderte Menschen mit komplexem Hilfebedarf muss eine besondere Beratungs- und Unterstützungsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. Dabei sind auch ehrenamtliche und Selbsthilfestrukturen finanziell zu unterstützen.
Der Senat soll sich außerdem für bundeseinheitliche Mindeststandards im Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz sowie im Ordnungsrecht einsetzen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Systematik der Transparenzsysteme nicht zu einer Benachteiligung ambulanter Pflegedienste gegenüber stationären Pflegeeinrichtungen führt. Auf Bundesebene ist darauf hinzuwirken, dass die Rahmenvorgaben hinsichtlich der Mitwirkung der Bundesberichtserstattung sowie des Statistikwesens weiterentwickelt werden.
Der Senat wird aufgefordert, das Hospizkonzept von 1998 – Förderung der Hospizentwicklung im Land Berlin – und den im 2006 vorgelegten Bericht zur Fortschreibung des Hospizkonzeptes – Drs 15/3581 und 15/3855 – fortzuschreiben.
1. über die rechtlichen und strukturellen Entwicklungen sowie die finanziellen Rahmenbedingungen seit der letzten Fortschreibung – 2005 – zu berichten,
2. die Themen Sterben, Tod und Trauer weiterhin zu enttabuisieren und im Bewusstsein der Öffentlichkeit noch tiefer zu verankern,
3. in den Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege eine Sterbe- und Abschiedskultur zu etablieren,
4. unter Moderation des Senats gemeinsam mit den Kranken- und Pflegekassen, der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung, den Interessenvertretungen, den ambulanten ehrenamtlichen Hospizdiensten, stationären Hospizen sowie palliativmedizinischen und palliativpflegerischen Strukturen, den Verbänden – ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern –, den Berufsverbänden sowie Weiterbildungseinrichtungen eine würdige Sterbe- und Abschiedskultur entsprechend den Bedürfnissen der betroffenen schwerstkranken und sterbenden Menschen sowie deren nahestehenden Bezugspersonen zu sichern,
6. das Zusammenwirken von Haupt- und Ehrenamtlichen sowie Angehörigen im Rahmen der Sterbebegleitung unabhängig vom Sterbeort durch geeignete Maßnahmen zu befördern.
Darüber hinaus wird der Senat aufgefordert, bei den Krankenkassen darauf hinzuwirken, dass in die Vertragsverhandlungen zur ambulanten spezialisierten Palliativversorgung die Verbände der Träger der auf diesem Gebiet bereits tätigen und spezialisierten Pflegedienste einbezogen werden, damit neben der palliativärztlichen Versorgung auch die palliativpflegerische Versorgung sichergestellt wird. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auch die Bewohner/-innen in Pflegeheimen in die spezielle Palliativversorgung einbezogen werden.
Der Senat wird aufgefordert, beim Bund initiativ zu werden, um den Fortbestand des „Parlaments der Bäume“ dauerhaft zu sichern. Es ist zu erreichen, dass das Grundstück, auf dem sich das „Parlament der Bäume“ befindet, nicht länger als Bauland in den Planungen des Bundes geführt wird und dass für das „Parlament der Bäume“ eine unbefristete Bestandsgarantie gegeben wird.
Dem Verkauf des 2 078 m2 großen Grundstücks Englische Straße 3 in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf zu den im Kaufvertrag vom 3. September 2009 zur Urkundenrolle Nr. 328/2009 des Notars Reinhard Arf in Berlin in Verbindung mit dem Änderungsvertrag vom 19. April 2010 zur Urkundenrolle Nr. 84/2010 des vorgenannten Notars vom Liegenschaftsfonds vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, in welchen Fällen es wohnungspolitisch, finanzpolitisch und für die städtischen Wohnungsunternehmen betriebswirtschaftlich sinnvoll ist, von der Insolvenz bedrohte Immobilien des sozialen Wohnungsbaus zu erwerben.