Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der Änderungen miteinander zu verbinden und höre hierzu keinen Widerspruch. Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung auf sowie den zu ändernden Paragrafen 17a. Das sind die Drucksachen 16/3202 und 16/3257. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Antrag und Beschlussempfehlung beinhalten keine Regelung über das Inkrafttreten. Ich schlage deshalb die übliche Gesetzesformel vor: „Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.“
Der Fachausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die FDP und bei Enthaltung von CDU und Grünen – die Annahme des Gesetzesantrages mit Änderungen. Wer der Drucksache 16/3202 mit den Änderungen der Beschlussempfehlung Drucksache 16/3257 sowie der soeben von mir genannten Regelung zum Inkrafttreten zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Regierungsfraktionen. Die Gegenprobe! – Das ist die FDP. Die CDU und Bündnis 90/Die Grünen enthalten sich. Damit ist das Gesetz zur Änderung des Berliner Schulgesetzes angenommen.
Gesetz über die Verwaltung und den Abbau des Personalüberhangs in Berlin (Personalüberhangsgesetz Berlin – PersÜG Bln)
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis III Drucksache 16/2265 auf. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich – gegen die CDU und bei Enthaltung der FDP – die Ablehnung des Gesetzesantrages. Wer der Drucksache 16/2265 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CDU. Die Gegenprobe! – Das sind SPD,
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag)
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Paragrafen miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also die Überschrift und die Einleitung sowie die Paragrafen 1 und 2 sowie den Staatsvertrag, Drucksache 16/3219, auf. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Hauptausschuss empfiehlt einstimmig die Annahme der Gesetzesvorlage Drucksache 16/3219. Wer dem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Gegenstimmen und Enthaltungen gibt es nicht. Dann ist das beschlossen. Das Gesetz zum Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt ist damit angenommen.
Die Tagesordnungspunkte 7 und 8 stehen auf der Konsensliste. Der Tagesordnungspunkt 9 war Priorität der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 4.5.
Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 25 Mitglieder der 14. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin
Nach § 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung hat der Präsident des Deutschen Bundestages bestimmt, dass die 14. Bundesversammlung am 30. Juni 2010 im Berliner Reichstagsgebäude stattfindet.
Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt wer
den. Gemäß der Bekanntmachung über die Zahl der von den Volksvertretungen der Länder zu wählenden Mitglieder der 14. Bundesversammlung hat das Abgeordnetenhaus 25 Mitglieder zu wählen.
Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Bundespräsidentenwahlgesetz haben die Landtage die Wahl zur Bundesversammlung unverzüglich vorzunehmen. Die Sitze werden gemäß § 4 Abs. 3 Bundespräsidentenwahlgesetz im Höchstzahlverfahren nach d' Hondt zugeteilt. Bei der jetzigen Sollstärke der Fraktionen entfallen nach diesem Verfahren auf die Fraktion der SPD 9 Sitze, die Fraktion der CDU 6 Sitze, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen 4 Sitze, die Fraktion Die Linke 4 Sitze und die Fraktion der FDP 2 Sitze.
Außerdem sind von den Fraktionen genügend Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber zu benennen. Ihre Zahl kann von derjenigen der jeweils benannten Bewerberinnen und Bewerber abweichen.
Wie § 74 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses entnommen werden kann, können die Wahlvorschläge der Fraktionen zusammengefasst und zu einem gemeinsamen Vorschlag verbunden werden, über den in einem Wahlgang abgestimmt wird.
Den gemeinsamen Wahlvorschlag zur Wahl der auf das Land Berlin entfallenden 25 Mitglieder der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin entnehmen Sie bitte der auf Ihren Tischen liegenden Drucksache 16/3270, die ich allerdings auch noch einmal vorlese – für den Fall, dass einer den Zettel nicht gelesen haben sollte.
Der gemeinsame Wahlvorschlag der auf das Land Berlin entfallenden 25 Mitglieder der 14. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin gemäß § 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung lautet folgendermaßen: