Protocol of the Session on May 20, 2010

Es gehören dazu insbesondere die umfangreichen Qualifizierungsmaßnahmen zur Umsetzung des Berliner Bildungsprogramms, die Durchführung flächendeckender interner und externer Evaluationen der pädagogischen Arbeit und die flächendeckende Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch ab dem ersten Tag des Kitabesuchs der Kinder. Weiterhin gibt es vielfältige Modellvorhaben.

Unterstützt werden diese Maßnahmen durch die Verbesserung des Personalschlüssels, die im Rahmen der Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes im Dezember 2009 vom Parlament beschlossen wurden. Nunmehr steht den pädagogischen Fachkräften mehr Zeit zur Verfügung, um sich zu qualifizieren und den anspruchsvollen Vorgaben des Bildungsprogramms zu entsprechen.

Auch im Bereich der Kindertagespflege sorgt der Senat für eine fortlaufende Qualifizierung des Angebots. Berlin beteiligt sich an den entsprechenden Aktivitäten eines Bundesprogramms. Das hat zur Konsequenz, dass Tagespflegepersonen in einem höheren zeitlichen Umfang und somit intensiver als in der Vergangenheit wie auch die entsprechenden Damen und Herren in den Kitas weiterqualifiziert werden.

[Beifall bei der SPD]

Danke schön! – Frau Scheeres hat eine Nachfrage. – Bitte schön, Frau Scheeres!

Herr Senator! Der aktuellen Presse konnte entnommen werden, dass Berlin in einem Kindergartenmonitoring bei der Höhe der Kitagebühren im Vergleich zwischen 100 Städten auf Platz zwei der geringsten Gebühren rangiert. Wie bewerten Sie diesen Stand?

Herr Senator – bitte!

Es ist richtig, dass Berlin wie in vielen anderen Bereichen im Bildungsbereich auch hier vorbildlich auf einem der vorderen Plätze – auf Platz zwei – rangiert.

[Beifall von Sandra Scheeres (SPD) und Dr. Felicitas Tesch (SPD)]

Es ist eine Bestätigung dessen, dass man das eine tun muss und das andere nicht lassen darf, dass die Anstrengungen sowohl zur Qualitätsverbesserung als auch die Betragsfreiheit erst ein stimmiges Gesamtpaket machen, wie es sich auch in den niedrigen Beitragssätzen zeigt, die im Durchschnitt jetzt schon erhoben werden und die in Zukunft noch ersichtlich weiter sinken werden.

[Beifall bei der SPD]

Frau Jantzen von den Grünen hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Auch wir freuen uns natürlich, dass wir in der frühen Bildung und Erziehung vergleichsweise gut dastehen. Ich frage Sie aber, Herr Zöllner: Ist Ihnen bekannt, dass wir inzwischen im Kindergartenbereich nicht genug Plätze, also einen höheren Bedarf und mehr Anmeldungen als Plätze in den Kindergärten haben? Was gedenken Sie zu tun, damit die bessere Qualität nicht zulasten der Quantität und damit der besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht?

Herr Prof. Zöllner – bitte!

Das ganze Bündel von Maßnahmen ist offensichtlich stimmig und kann nur insgesamt wirken. Ich freue mich, dass Sie in Ihrem Vorspann zur Kenntnis genommen haben, dass es viel schlechter sein könnte, wie man so leger sagt. Sie wissen genau, dass das per Verordnung nicht erreichbar ist, wenn in einem Bereich möglicherweise die Nachfrage etwas steigt. Ich gehe davon aus, dass

sich das regulieren wird, weil wir beide Bereiche mit den gleichen Anstrengungen und Fürsorge unterstützen.

[Elfi Jantzen (Grüne): Die Antwort freut mich!]

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit der Frage Nr. 2 und der Frage Nr. 4. Zuerst hat der Kollege Dr. Juhnke von der Fraktion der CDU das Wort zu dem Thema

Dank Lompscher auch künftig die volle Dröhnung!

Bitte schön, Herr Juhnke!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welches Signal soll von der Verwaltungsvorschrift des Senats, wonach ein Ermittlungsverfahren, anders als im übrigen Bundesgebiet, selbst dann einzustellen ist, wenn jemand mit 10 Gramm Haschisch oder Marihuana erwischt wird, an die Drogenabhängigen Berlins ausgesandt werden, und wie ist das mit den gesundheitspolitischen Zielsetzungen des Senates vereinbar?

2. Wie geht der Senat mit Dealern um, die z. B. in den drei Drogenkiezen Weinmeisterpark, Hasenheide und Kottbusser Tor Drogenmengen genau bis zur Toleranzgrenze bei sich tragen und sie als Eigenbedarf deklarieren, bzw. warum werden in Berlin Verfahren eingestellt, die im Rest der Republik geradewegs vor den Strafrichter führen?

Danke schön!

Dann ist die Frau Kollegin Dott von der Linksfraktion an der Reihe mit der Frage Nr. 4 zum Thema

Drogen – zwischen Genuss und Missbrauch

Bitte schön, Frau Dott!

Danke, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Wie hat sich der Konsum sogenannter illegaler Drogen im Vergleich zu sogenannten legalen Drogen in Berlin in den letzten Jahren entwickelt, und welche Auswirkungen hatte die Veränderung der Definition der „geringfügigen Menge zum Eigengebrauch“ von Cannabis auf diese Statistik, auch bezogen auf die aktuelle Entscheidung zur Beibehaltung dieser Regelung?

2. Wie schätzt der Senat die Wirksamkeit der Berliner Drogenpolitik unter besonderer Berücksichtigung des Präventionsgedankens ein, und welche Rolle spielt Entkriminalisierung bei den Bemühungen um einen aufgeklärten Umgang mit möglichen Gefahren?

Danke schön! – Es antwortet Frau Senatorin Lompscher – bitte schön!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Juhnke! Sehr geehrte Frau Dott! Zunächst einmal möchte ich darauf hinweisen, dass an der gemeinsamen allgemeinen Verfügung drei Verwaltungen beteiligt sind und dass dieser Verfügung vor ihrer Einführung 2005 eine intensive politische Debatte vorausging. Bei der gemeinsamen allgemeinen Verfügung der Senatsverwaltungen für Justiz, für Inneres und Sport sowie für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zur Umsetzung des § 31a Betäubungsmittelgesetz handelt es sich nicht um eine Verschärfung, sondern um die Fortführung der bisher geltenden bewährten Regelungen. Damit wird nicht nur rechtspolitische Kontinuität gewahrt, mit diesem seit dem 17. Mai 2005 geltenden Verwaltungsvorschriften wurde es auch den Berliner Strafverfolgungsbehörden ermöglicht und erleichtert, ihre Kapazitäten auf die Bekämpfung des Rauschgifthandels zu konzentrieren.

[Benedikt Lux (Grüne): Schön wär’s!]

Darüber hinaus enthält die allgemeine Verfügung auch die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörden, die Betroffenen über Angebote der Drogenhilfe zu informieren. Diese Verknüpfung, Betroffene auch über Konsequenzen von riskantem Drogenkonsum und von Drogensucht aufzuklären und ihnen eine Hilfestellung für ein drogenfreies Leben anzubieten, wird den gesundheitspolitischen Zielstellungen des Senats eher gerecht als die wiederholte Forderung nach Strafverschärfung.

Suchtprobleme haben vielfältige Ursachen. Bei Abhängigkeit handelt es sich um eine Krankheit. Die Kriminalität kann eine Begleiterscheinung sein, die bekämpft werden muss. Deswegen umfasst die Berliner Drogen- und Suchtpolitik neben Repressionen und Kontrolle eben auch Prävention, Überlebenshilfe, Schadensbegrenzung, Beratung und Therapie. Berlin verfügt über ein differenziertes und effektives System von Hilfen zum Ausstieg aus der Abhängigkeit. Die Suchtprävention in Berlin wurde 2005 neu strukturiert und die Zentrale Fachstelle für Suchtprävention eingerichtet. Ebenfalls 2005 wurde das Netzwerk zur Früherkennung und Frühintervention bei Cannabismissbrauch eingeführt. 2008 – das ergänzend – wurde das Präventions- und Hilfsangebot für allem für jugendliche Alkoholmissbraucher erweitert.

Ich kann ohne Umschweife sagen, dass diese Drogenpolitik Berlins erfolgreich ist. Das zeigen auch die nachfolgenden Zahlen. Der Konsum von Ecstasy hat seinen Höhepunkt in den 90er-Jahren gehabt, seitdem geht er kontinuierlich zurück. Die am häufigsten konsumierte illegale Droge ist nach wie vor Cannabis, gleichwohl ist auch der Konsum von Cannabis in den letzten Jahren vor allem bei Jugendlichen zurückgegangen.

2003 lag der Anteil von Cannabiskonsumenten bei 15- bis 16-jährigen Schülern, die die Droge in den letzten 30 Tagen konsumiert haben, in Berlin noch bei 14 Prozent und 2007 nur noch bei 7,5 Prozent. Das ist ein klarer Beleg für den Nutzen verstärkter Aufklärung und ein Erfolg des 2005 gegründeten Netzwerks. Allerdings ist der Konsum sogenannter harter illegaler Drogen wie Heroin oder Kokain in Berlin seit Jahren gleichbleibend. Die Zahl der Konsumentinnen und Konsumenten wird auf ca. 10 000 Personen geschätzt. Die Zahl der Drogentoten jedoch ist seit 2005 von 195 auf 155 im Jahr 2009 zurückgegangen.

So weit zur Situation des Konsums illegaler Drogen, aber es ist auch nach weiteren legalen Drogen gefragt worden, und das schließt dann das Thema Tabak, Alkohol und Medikamente ein. Ich will das nicht weiter ausführen, vielleicht nur zum Alkohol mal ein paar Zahlen: Die Zahl der Alkoholabhängigen liegt Schätzungen zufolge bei ca. 185 000 Menschen in Berlin. Hinzu kommen ca. 370 000 Personen, die riskant Alkohol konsumieren. Probleme bereiten insbesondere die Jugendlichen, die sogenanntes Rauschtrinken betreiben, und die Tatsache, dass immer früher immer mehr Alkohol konsumiert wird. Deshalb wurde das Bundesmodellprojekt „HaLT“ – Hart am Limit – als „NachHalt“ flächendeckend in das Berliner Hilfesystem integriert und dafür auch mit Mitteln aus dem Berliner Landeshaushalt unterstützt. Insgesamt hat der Alkoholkonsum aber in den letzten Jahren leicht abgenommen. Auch das gehört zur Wahrheit. Es lässt sich sagen, dass die Wirksamkeit der pragmatisch ausgerichteten Drogenpolitik Berlins hoch ist. Und dabei spielt auch die Entkriminalisierung, also Aufklärung, Therapie und Hilfe statt Strafe, eine wichtige Rolle.

Zur zweiten Frage des Abgeordneten Juhnke: Seit vielen Jahren gibt es sowohl im Berliner Landeskriminalamt als auch in den Direktionen spezialisierte Dienststellen zur Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität. Die Polizei führt regelmäßige Kontrollen und Ermittlungen an Orten durch, die als Verkaufs- und Handelsplätze illegaler Drogen bekannt sind. Bei den taktischen Maßnahmen, die sie da anwendet, geht es insbesondere auch darum zu unterscheiden, wer Konsument und wer Dealer ist. Wenn also bei einem Dealer illegale Drogen unterhalb der Toleranzgrenze festgestellt werden, greift die allgemeine Verfügung überhaupt nicht, da diese auf Eigenbedarf ausgerichtet ist. Die Verfolgung von Handel mit Drogen, egal welcher Art und wie viel, ist in Berlin genauso konsequent wie anderswo. Natürlich werden hier keine Verfahren eingestellt, wenn gegen Gesetze verstoßen wurde.

Unsere Regelungen sind stringent, und wer dealt, muss selbstverständlich damit rechnen, vor Gericht zu landen. – Vielen Dank!

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt geht es mit den Fragen los, und zwar zuerst der Kollege Juhnke, wenn er möchte.

Ja, ich möchte!

Legen Sie los!

Frau Senatorin! Halten Sie es denn für eine kluge und logische Strategie, nur wegen der steigenden und auch unbestrittenen Probleme bei dem Konsum legaler Drogen, insbesondere bei Jugendlichen und da speziell bei Alkohol, dann im Gegenzug die Hürden zum Konsum illegaler Drogen weiter zu erniedrigen?

Frau Senatorin Lompscher – bitte schön!

Ich hatte gehofft, dass es mir gelungen ist, deutlich zu machen, dass wir hier nichts herabsetzen, sondern dass wir eine bewährte Regelung fortführen. Die Zusammenhänge zwischen den Auswirkungen des Konsums legaler und illegaler Drogen habe ich deshalb ausgeführt, weil explizit danach gefragt worden ist.

Danke schön! – Jetzt geht es mit Frau Dott weiter. – Bitte, Frau Dott!

Danke! – Frau Senatorin! Was halten Sie von der Aussage des Therapieladens, die letztlich in der Zeitung veröffentlicht wurde, dass gerade der Umgang mit Cannabiskonsumenten in Berlin dazu führt, dass die Konsumenten besser erreichbar sind und die Suchtgefahren dadurch entsprechend gesenkt werden können?

Frau Senatorin – bitte schön!

Vielen Dank! – Die Erfahrungen und die Zahlen, die wir haben, legen nahe, dass es sinnvoll ist, deutlich zu unterscheiden zwischen Konsumenten und Händlern und dass man insbesondere die Strafverfolgungsbehörden auf die Verfolgung des Handels konzentriert und dass die umfangreichen und sehr differenzierten Angebote von Prävention und Hilfe tatsächlich dazu führen, dass die – ich nenne sie mal – Versuchskonsumenten, also im jugendlichen Alter, in dem so was mal probiert wird, dass die eben nicht in eine Situation geraten, dass sie dauerhaft und missbräuchlich und dann gesundheitsgefährdend Cannabis konsumieren.