Faktisch können Sie das an den Gesetzen sehen. Herr Hoffmann, da bitte ich Sie, die Gesetze noch mal genau nachzulesen. Dort wird nämlich deutlich, dass wir zwischen Zuwendung und Entgelten unterscheiden müssen. Ich sage das hier noch einmal, weil es nach wie vor kunterbunt durcheinandergeht – nicht nur hier, aber auch hier. Staatliche Zuwendungen werden auf Antrag gewährt. Dabei muss eine Sachbegründung und ein Finanzplan vorgelegt werden. Es sind Projekte gegen Rechtsextremismus, Frauenprojekte oder auch die Projekte der LigaVerträge, die diese Zuwendungen erhalten. Diese Gelder müssen auf den Cent genau abgerechnet werden. Man kann also davon ausgehen, dass eine anderweitige Nutzung hier nicht möglich ist, es sei denn, man wählt den illegalen Weg.
Inwieweit das Controlling hier verbessert werden muss, sollte man prüfen. Dazu hat die CDU auch einen Antrag vorgelegt. Er beschäftigt sich ausschließlich mit dem Personalbedarf in den Verwaltungen. Ob in diesem Bereich tatsächlich ein weiterer Personalbedarf besteht, wird davon abhängen, welche Aufgaben die Verwaltungen hier zu erledigen haben.
Und das bedarf einer tieferen Diskussion über die Arbeitsteilung etwa zwischen Verwaltungen und LigaVerbänden. Dann muss man das entscheiden. Aber wir werden darüber noch genauer diskutieren. – Auf jeden Fall kann man davon ausgehen, dass im Zuwendungsbereich ein hohes Maß an Transparenz herrscht.
Auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Soziales finden Sie eine Datenbank, wo Sie alle Projekte abrufen können, wo Ihnen aufgezeigt wird, wie viele Gelder sie bekommen und wofür sie diese Gelder bekommen. Meine Damen und Herren von der FDP! Vielleicht gucken Sie noch mal und entscheiden dann, ob Sie Ihren Auftrag über einen Projekteatlas aufrecht erhalten.
Jetzt komme ich zu dem Bereich der Entgelte. Er ist etwas schwieriger. Unter ihn fällt auch die Treberhilfe. Es geht hier auch um weitaus mehr Geld als im Zuwendungsbereich. Richtig, Herr Hoffmann, hier schließt der Senat mit dem Träger Rahmenvereinbarungen über die zu erbringende Dienstleistung und über die Entgelte ab.
Über die Festlegung der Höhe der Entgelte gibt es bundesweit gültige Kriterien. Der Senat hat keinen Einfluss auf die Aufteilung dieser Entgelte, das heißt, er kann eben nicht bestimmen, ob die Beschäftigten tariflich bezahlt werden oder ob das Geld für Rücklagen verwendet wird. Und er hat eben auch nicht das Recht, Einblick in die Unterlagen zu nehmen. Selbst wenn es bei der Leistungserbringung zu Qualitätsmängeln kommt, kann er nicht automatisch die Unterlagen prüfen.
[Beifall bei der Linksfraktion – Gregor Hoffmann (CDU): Das Hauptproblem liegt in der Vertragsgestaltung!]
Hören Sie mir doch zu, ich haben Ihnen doch auch zugehört. – Dafür trägt jetzt eben nicht der Senat von Berlin die Verantwortung, das ist auch keinem Schlendrian in Berlin geschuldet, es ist auch kein Sumpf, das ist die Bundesgesetzgebung,
Es gab deshalb bei der Treberhilfe den Aufsichtsrat. Der hatte die Aufgabe, Aufklärung zu leisten und Transparenz zu schaffen. Dann, meine Damen und Herren, ist es ausgesprochen befremdlich, wenn sich in diesem Aufsichtsrat keine Mehrheit findet, um für die notwendige Aufklärung zu sorgen.
Noch befremdlicher ist es – weil das bei diesem Thema ja eine enorm wichtige Rolle bei der Opposition spielt, wer welche Parteimitgliedschaft hat –, dass diese Aufsichtsratmehrheit an der Stimme von Herrn Lobbedey von der CDU scheiterte.
[Beifall bei der Linksfraktion – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Gregor Hoffmann (CDU): Der ist doch gar kein Mitglied mehr bei uns!]
Jetzt fordern Sie in Ihrem Antrag vom Senat einen umfassenden Bericht über die Entwicklung bei der Treberhilfe. Dazu kann ich nur sagen: Fragen Sie Herrn Lobbedey, der kennt die Akten und er hat den Untersuchungsbericht!
[Gregor Hoffmann (CDU): Wollen wir einmal zwischen Verantwortung in einer gGmbH und bei der Vertragsgestaltung unterscheiden!]
Wenn der Senat Ihrem Anliegen nicht nachkommen kann – Sie können sich melden und eine Frage stellen, aber so wird das nichts –, dann, Herr Hoffmann, beschweren Sie sich bei Herrn Kohl und der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung!
und die Gewinnspanne wurde nicht begrenzt. Und kontrollieren darf man eben auch nicht mehr so einfach.
Deshalb brauchen wir bundesgesetzliche Änderungen, die Kontrolle ermöglichen und Mindeststandards auch für die Beschäftigten garantieren. Die Senatorin hat schon eine entsprechende Bundesratsinitiative angekündigt. Die Grünen zeigen mit ihrem Antrag, dass sie das unterstützen. Sie würden gut daran tun, sich bei Ihren Parteifreunden auf den Regierungsbänken im Bundestag dafür stark zu machen.
Und trotzdem finde auch ich, dass wir auf Landesebene Konsequenzen ziehen müssen. Wenn der Handlungsrahmen hier auch relativ eng ist, glaube ich doch, dass es Möglichkeiten gibt. Sie von der FDP und der CDU schlagen die öffentliche Ausschreibung vor. Ein Blick in die Gesetze zeigt, dass das nicht möglich ist. Ein Träger, der entgeltbasierte Leistungen anbietet und fachliche Kompetenz mit sich bringt, hat einen Anspruch auf einen Rahmenvertrag. Ehrlich gesagt, alles andere würde der Ideologie der fast völligen freien Marktöffnung – das ist Ihre Ideologie, nicht meine – auch wirklich zuwiderlaufen.
möchte ich noch auf einen Punkt verweisen: Eine Ausschreibung bedeutet nicht automatisch ein besseres Controlling. Der Markt regelt es auch hier nicht. Dafür brauchen wir gesonderte Regelungen. Wir brauchen eine Transparenzoffensive in der sozialen Arbeit. Das können wir in Berlin angehen, da sind die ersten Schritte gegangen worden. Die Träger sollen die Gehaltsstrukturen der
Geschäftsführer und der Beschäftigten offenlegen. Man muss feststellen, dass sich schon jetzt viele sozialen Vereine der öffentlichen Kontrolle stellen und die Unterlagen offenlegen. Jetzt sind aber alle gefordert. Wer das nicht tut, der sollte Sanktionen befürchten müssen. Wir müssen weiterhin prüfen, inwieweit wir Mindeststandards und Transparenz in die Verträge aufnehmen können. Das hat Herr Hoffmann bereits gesagt, in der Frage gibt es keinen Dissens.
Zu guter Letzt müssen wir prüfen, wie es mit der Arbeit der Treberhilfe weitergeht, vor allem im Fall der Insolvenz. Die scheint jetzt nicht mehr unbedingt ausgeschlossen zu sein. Dann brauchen wir eine Lösung. Wir brauchen eine Lösung für diejenigen, die von der Treberhilfe betreut werden, die auf diese Hilfe weiterhin angewiesen sind und wir brauchen eine Lösung für die Beschäftigten, die eine gute Arbeit geleistet haben. Denn darüber hat es keine Beschwerden gegeben. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Breitenbach! – Für eine Kurzintervention hat jetzt Herr Abgeordneter Hoffmann das Wort. – Bitte schön!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ja, die Kenntnis der Bundesgesetze scheint Ihnen noch nicht so ganz gegenwärtig zu sein. Die Regelungen, die Sie treffen, gelten hier, das ist Ihr Rahmenvertrag, den Sie mit der Liga geschlossen haben. Der bildet die Grundlage. Die bundesgesetzliche Regelung verbietet keine Kontrolle und verbietet keine Transparenz.