Protocol of the Session on February 1, 2007

Erst Oktober 2006 kam die Einsicht, sich an einer Bundesratsinitiative zu beteiligen, die zum Ziel hat, sich stärker in das Elternrecht einzugreifen und den jungen Menschen besseren Rechtschutz zu gewährleisten. Der Wähler hat Ihnen einen Regierungsauftrag gegeben. Dem würde ich an Ihrer Stelle dann auch mal endlich nachkommen.

Setzen sie das Gesetz endlich um! Schaffen Sie einheitliche Regelungen und ein einheitliches Vorgehen der Bezirke! Verkürzen Sie die Informationswege zur Klärung der sogenannten Kindeswohlgefährdung! „Mutter Hilflos“, diese Schlagzeile rufe ich noch mal zur Erinnerung auf: Lassen Sie Risikogruppen nicht allein!

Unter Bezugnahme auf die Drucksache 15/5016 hat der Senat nach unserer Auffassung genau das beschrieben, was unser Antrag beabsichtigt. Also sind wir inhaltlich

wohl nicht so schrecklich viel auseinander. Das Problem ist nur, es dauert alles viel zu lange, es ist nicht zwingend genug, es fehlen die passenden Ausführungsvorschriften für das im vergangenen Jahr erlassene Gesundheitsdienstreformgesetz.

Ich fasse zusammen. Erstens: Nichts wäre unsinniger, als Eltern generell unter Tatverdacht zu stellen. Ärztliche Pflichtuntersuchungen sind sinnvoll, zumal Säuglinge und Kleinkinder ohnehin in regelmäßigen Abständen zum Arzt müssen. Die Indizien sind bekannt. Man muss von den Kinderärzten erwarten dürfen, dass sie Problemfälle melden und sich nicht wegducken werden.

Zweitens: Es muss sichergestellt werden, dass die Jugend- und Sozialämter besser zusammenarbeiten. Der Deutsche Kinderschutzbund beklagt, die Jugendämter seien personell und finanziell zu schlecht ausgestattet. In Berlin hätten Jugendamtsmitarbeiter wegen Überarbeitung den höchsten Krankenstand. In Fällen, wo wenige Stunden den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen können, ist Personalmangel nicht akzeptabel.

Drittens: Die Risikogruppen sind bekannt: Es sind Drogen- und Alkoholabhängige, aber auch Familien, die seit mehreren Generationen von Sozialhilfe leben und bereits Zeichen von Verwahrlosung zeigen. Der verpflichtende Besuch der Hebamme, wiederkehrende Bluttests zur Kontrolle von Suchtanfälligen sind nicht Eingriffe in das Bürgerrecht sondern die Wahrung von Kinderrecht!

Viel wichtiger als das nachträgliche Eingreifen gegen misshandelnde Eltern aber ist die Prävention – also alles zu tun, damit Vernachlässigung, Verwahrlosung und Misshandlung gar nicht erst passieren.

Wir fordern daher:

die Veränderung des elterlichen Sorgerechts zugunsten des Kindes bei der Gefährdung des Kindeswohls – § 1666 BGB –,

eine bessere Vernetzung der staatlichen und privaten Jugendhilfe,

die Einführung eines „Frühwarnsystems“,

die Schulung von Eltern und die Einbindung der Großelterngeneration zur Stärkung der Enkel in sogenannten Mehrgenerationenhäusern.

Wenn Sie bei diesen Punkten bei mir sind, dann stimmen Sie diesem Antrag zu! Ein verwahrlostes oder gar misshandeltes Kind kann nicht auf irgendwelche weiteren Beratungen warten. Machen Sie sich klar: Jede Stunde die hier vergeht, kann mehr Kinderschmerz in dieser Stadt bedeuten!

Es vergeht keine Woche ohne Meldungen über misshandelte und vernachlässigte Kinder. Diese Meldungen schrecken die Öffentlichkeit auf und machen uns alle be

troffen. Jedes misshandelte oder vernachlässigte Kind ist eines zu viel, und deshalb ist es auch richtig, dass wir dieser Problematik die nötige Aufmerksamkeit schenken und dass bereits beschlossene Maßnahmen zum besseren Kinderschutz endlich auch umgesetzt werden. Es hilft aber wenig, wenn wir – noch dazu zu später Stunde – über den x-ten Einzelantrag der CDU debattieren.

Die tragischen Fälle von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung mit Todesfolge zeigen Lücken in der Kooperation der Dienste und Einrichtungen, die mit Kindern und ihren Familien zu tun haben. Der Aufbau eines Netzwerks Kinderschutz als soziales Frühwarnsystem ist die richtige Antwort. Frühe Hilfen für Familien in sozialen Problemlagen wirken präventiv gegen Kindesmisshandlungen und Entwicklungsverzögerungen. Wenn schwangere Frauen und junge Eltern rechtzeitig Unterstützung erfahren, können Kinder früher und besser gefördert werden. Damit kann der Teufelskreis aus schlechter Bildung, Armut, Überforderung und Gewalt durchbrochen werden.

Wir haben im Juni letzten Jahres den Senat beauftragt, ein Netzwerk Kinderschutz zu etablieren und die von ihm in einer Mitteilung – zur Kenntnisnahme – angekündigten Maßnahmen umzusetzen. Soziale Früherkennungssysteme sollen aufgebaut, Risiken für Vernachlässigung und Misshandlung nach Indikatoren besser erkannt, aufsuchende Familienhilfen verstärkt, Meldewege verbessert, feste Ansprechpartner für Kinderschutz in den Bezirken und ein berlinweiter Notruf etabliert werden.

Deutlich zu kritisieren ist, dass der Senat sich damit lange Zeit gelassen hat und die Vorlage zum Konzept Kinderschutz noch nicht durch den Rat der Bürgermeister ist. Der berlineinheitliche Notruf beim Kindernotdienst hätte bereits im letzten Jahr eingerichtet werden können. Und auch die Ansprechpartnerinnen und -partner für Kinderschutz sind leider noch nicht in allen Bezirken für Außenstehende deutlich benannt. Das ist nach dem langen Vorlauf völlig unverständlich.

Der CDU Antrag ist allerdings überflüssig und in die Reihe blinder Aktionismus einzuordnen. Im Senatskonzept auch enthalten sind Vorgaben für den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und die Zusammenarbeit zwischen KJGD und den Jugendämtern. Eine Ausführungsvorschrift für die Aufgaben des Kinderschutzes im öffentlichen Gesundheitsdienst brauchen wir nicht, wohl aber die Sicherung der notwendigen Personalausstattung sowohl in den Kinder- und Jugendgesundheitsdiensten als auch in den Jugendämtern. Hier gibt es erhebliche Probleme.

Auf der Arbeitsebene in den Bezirken gibt es bereits vielfältige Netzwerke, die auch im Bereich Kinderschutz arbeiten. Diese Netzwerke sind jedoch auf stabile Basisdienste im Jugendamt und dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst angewiesen. Wenn Sozialarbeiter wie in Neukölln oder in Mitte bereits Risikofälle nicht mehr mit der gebotenen Aufmerksamkeit verfolgen können, bleibt

die notwendige Prävention gänzlich auf der Strecke. Die Folge: steigende Ausgaben für intensivere Familienhilfen und Heimunterbringung, noch weniger Zeit und Geld für präventive Hilfen.

Dass zunehmend mehr Eltern mit der Erziehung und Bildung ihrer Kinder überfordert sind, wissen die Verantwortlichen nicht erst seit den tragischen Fällen von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung mit Todesfolge. Trotzdem wurde in keinem anderen Bereich von Rot-Rot in den vergangenen Jahren so stark gekürzt wie bei den Hilfen für Kinder und Familien.

Hier gegenzusteuern ist Aufgabe des Senats: Besserer Kinderschutz erfordert die Sicherung einer Mindestpersonalausstattung zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Wer am Fundament spart, muss sich nicht wundern, wenn das ganze Haus zusammenbricht. Vernachlässigte und misshandelte Kinder, Gewalt unter Kindern und Jugendlichen, rechtsextremistische Tendenzen und Übergriffe zeigen deutlich, dass die Erziehung und Bildung unserer Kinder dringend verbessert werden müssen.

Dienste und Einrichtungen für Kinder und ihre Familien müssen Eltern mit besonderem Unterstützungsbedarf rechtzeitig Hilfen anbieten und sie ihnen ggf. auch „aufzwingen“ können. Sie müssen aber auch Angebote wie Familienbildung und Erziehungsberatung zur Stärkung der Erziehungskompetenz präventiv für alle Eltern bereitstellen. Kitas und Schulen müssen so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben als Bildungs- und Erziehungseinrichtungen auch erfüllen und Eltern in die Bildung der Kinder einbeziehen können. Der Worte hierzu sind genug gewechselt – wir wollen von Rot-Rot endlich Taten sehen.

Kindesmissbrauch, Misshandlung und Verwahrlosung machen Schlagzeilen in Berlin. Diese Vorkommnisse füllen die Zeitungen, erschrecken die Bürger, erfüllen uns mit Entsetzen.

Wir müssen leider feststellen, dass die in der Polizeistatistik festgehaltenen Fälle der Fürsorgepflichtverletzung – in 2005 314 Fälle – und der Kindesmisshandlungen – in 2005 472 Fälle – in den letzten 5 Jahren stetig zugenommen haben; alleine im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern konnte mit 704 Fällen in 2005 ein leichter Rückgang verzeichnet werden.

Armut, Sucht, psychische Erkrankungen und frühe Schwangerschaften sind erhebliche Risikofaktoren im Zusammenhang mit der positiven Sozialisation eines Kindes. Wenn mehrere dieser Indikatoren vorliegen, steigt die Wahrscheinlichkeit für das Kind, Opfer von Verwahrlosung, Missbrauch und Misshandlung zu werden.

Kein Wunder, dass bestimmte Bezirke aufgrund ihrer negativen Sozialstruktur immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Ihre Bevölkerung ist besonders belastet. Anderer

seits kennen wir auch Fälle der Wohlstandsverwahrlosung – sicherlich ist diese schwieriger zu erkennen, als wenn Kinder zwischen Ratten und Müll leben.

Das Netzwerk Kinderschutz ist ein notwendiges und gutes Instrument, um möglichst frühzeitig die Opfer zu identifizieren und Hilfe einzuleiten. Dazu muss das Konzept endlich umgesetzt werden. Um es mit Erich Kästner zu sagen: „Es gibt nichts Gutes, außer man tut es!“

Es ist unhaltbar, dass das Konzept noch immer im Rat der Bürgermeister liegt. Hier ist auch der Senat gefordert, sich für ein schnelles Verfahren beim „Netzwerk Kinderschutz“ bei den Bezirken einzusetzen. Wir können uns das Versagen der Jugendämter aufgrund mangelnder Vernetzung mit anderen Stellen nicht mehr leisten.

Andererseits sollten wir uns, so sehr wir uns das auch wünschen mögen, nicht der Hoffnung hingeben, dass das Netzwerk die schlimmen Fälle der Vergangenheit zukünftig unmöglich machen würde. Es handelt sich hierbei um ein reaktives Instrument, das erst dann zum Zuge kommt, wenn schon etwas „passiert“ ist. Das ist leider immer spät, manchmal sogar zu spät.

Die CDU will nun den Senat anleiten, wie und welche Anwendungsvorschriften in Hinblick auf das Gesundheitsdienstreformgesetz ausgestaltet werden sollen, um dem Netzwerk Kinderschutz etwas mehr an Schlagkraft zu verpassen. Es ist eher ungewöhnlich, dass sich das Parlament auf eine Feinsteuerung einlässt. Dies wäre eigentlich Sache des Senats. Hier muss geklärt werden, inwiefern ein derartiger Eingriff seitens des Gesetzgebers notwendig ist. Dies werden wir kritisch begleiten.

Der Antrag der CDU ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass wir verstärkt auch präventive Maßnahmen im Bereich des Kinderschutzes einsetzen müssen. In diesem Zusammenhang könnte auf zentrale Bezugspersonen für sog. Problemfamilien zurückgegriffen werden. Analog des skandinavischen „Paten“-Systems wäre es sinnvoll, jeder dieser gefährdeten Familien über längere Zeiträume eine einzige Vertrauensperson an die Seite zu stellen, um Situationen der Überforderung, der Ratlosigkeit und Resignation etwas entgegensetzen zu können. Auch dies wäre ein Feld für ehrenamtlichen Einsatz.

Wir müssen neue Wege beschreiten. Verwahrlosung, Missbrauch und Misshandlung werden wir nie vollständig verhindern können – aber es ist unsere Pflicht alles zu tun, um die Zahl der Opfer so gering wie möglich zu halten und den Unglücklichen schnellstmöglich die nötige Hilfe zuteil werden zu lassen.

In den letzten Wochen mussten wir in ganz Deutschland wiederholt Fälle erleben, bei denen Kinder auf Grund von Verwahrlosung vom Jugendamt in Obhut genommen wurden. Die Fälle haben in den letzten Tagen und Wochen immer wieder die Öffentlichkeit bewegt. Besonders

betroffen haben uns die Fälle gemacht, in denen die Misshandlung von Kindern nicht verhindert wurde, weil die vorliegenden Informationen von unterschiedlichen Ämtern nicht vernünftig vernetzt wurden. Vor diesem Hintergrund ist es unstrittig, dass schnelle und umfassende Informationen die Grundlage schneller und zielgenauer Hilfe ist. Insofern ist dem Antrag der CDU also in der Analyse grundsätzlich nicht zu widersprechen.

So richtig die Analyse, so überholt ist der Antrag. Hier wird versucht mal eben ein Thema zu besetzen, ohne die vielfältigen Aktivitäten wahrzunehmen, die bereits auf dem Weg sind. Lassen Sie mich daher kurz darstellen, wo wir heute bereits stehen.

Der Senat wurde im Jahr 2005 durch das Abgeordnetenhaus beauftragt, ein integratives Konzept zur Prävention, Beratung, Früherkennung, Krisenintervention und rechtzeitige Hilfegewährung vorzulegen. Gemeinsam mit unterschiedlichen Akteuren hat der Senat das Konzept „Netzwerk Kinderschutz“ erarbeitet.

Bestandteil dieses Konzeptes, dass vom Senat bereits im November letzten Jahres entgegen genommen wurde, war die Einführung eines sozialen Frühwarnsystems und verlässlicher Melde- und Informationsstrukturen. Risikosituationen sollen so früh wie möglich erkannt werden.

Ziel der Vorschläge ist es, ein verlässliches Zusammenwirken von Entbindungskliniken, Hebammen, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, dem regionalen Sozialdienst des Jugendamtes aber auch niedergelassene Ärzte sicherzustellen. Nur so kann die frühzeitige Einleitung von Hilfen gewährleistet werden.

Die Musterkopperationsvereinbarung zwischen Jugendamt und Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, die in diesem Rahmen durch die Arbeitsgruppe „Netzwerk Kinderschutz“ erarbeitet wurde, ist dabei der richtige Ansatz. Hier liegen Ergebnisse auf dem Tisch, die weit über die Inhalte des vorliegenden Antrags hinausgehen. Dabei geht es nicht um unverbindliche Gedankenspiele, sondern um konkrete Schritte im Interesse eines verbesserten Kinderschutzes.

Das Jugendamt muss schon heute eine solche Vereinbarung in Umsetzung des Schutzauftrags des §8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes abschließen. Auch die Gesundheitsverwaltung diskutiert derzeit das Konzept bzw. die Umsetzung mit den bezirklichen Gesundheitsämtern. Ich bin optimistisch, dass in Kürze auch hier verbindliche Fakten geschaffen werden. Das Ziel umfassender und zeitnaher Information im Interesse eines gestärkten Kinderschutzes ist daher auf einem guten Weg. Ich kann nicht erkennen, welchen zusätzlichen Nutzen der vorliegende Antrag bringen soll.

Das Thema Kinderschutz bewegt die Menschen. Sie erwarten von der Politik Antworten. Sie wollen weder Schnellschüsse noch politisch Schaukämpfe. Sie wollen

funktionierende Strukturen, die Kinder schützen, Täter bestrafen und Eltern frühzeitig Hilfe zur Verfügung stellen. In diesem Sinne wird SPD-Fraktion sich auch in Zukunft produktiv in diesen Prozess einbringen – mit neuen Ideen im Interesse unserer Kinder und im Interesse unserer Stadt. Wir wollen Probleme lösen und Hilfen anbieten. Dies eint uns mit den Kolleginnen und Kollegen in der Senatsverwaltung und den Verantwortlichen bei den anderen beteiligten Akteuren. Lassen sie uns in diesem Sinne gemeinsam nach vorne gehen, statt nach hinten zu schauen.

Dr. Margrit Barth (Linksfraktion) [zu Protokoll gege- ben]:

Der Senat hat über ein Jahr lang gemeinsam ressortübergreifend und mit vielen Beteiligten beraten, wie man ein Netzwerk Kinderschutz knüpfen kann, durch das kein Kind fällt und das geeignet ist, auch im Vorfeld von Kindeswohlgefährdung überforderten Eltern Hilfe anzubieten und präventiv zu wirken. Das Ergebnis dieses Beratungsprozesses befindet sich derzeit im Rat der Bürgermeister und wird danach dem Senat zur Beratung und Beschlussfassung vorliegen.

Nun ist es nicht so, dass wir alle gespannt darauf warten, bis RdB und Senat beschließen, dann den Startschuss geben, das Netzwerk funktioniert, und alles ist wieder gut. So einfach ist das nicht. Es gibt keine einfachen und schnellen Lösungen für ein komplexes Problem, dass vor allem in den gegenwärtigen gesellschaftlichen Strukturen seine Ursachen hat.

Wir wissen, dass sich bereits durch den Prozess der Erarbeitung dieses Netzwerks alle Beteiligte in den Jugend- und Gesundheitsämtern, in den Kliniken und Arztpraxen bei Polizei und Justiz, in Kitas und Schulen auf den Weg gemacht haben und versuchen, durch neue konzeptionelle Ansätze und Kooperationen das bereits bestehende System Kinderschutz voranzubringen. Wir können davon ausgehen, dass sowohl in den Jugendämtern als auch in den Gesundheitsämtern und in anderen Verwaltungen des Senats sehr verantwortungsvoll gearbeitet wird.

Ich schlage vor, dass wir uns in der Beratung zunächst auf die Vorlage des Senats konzentrieren, die auf Grundlage der Vorgaben entstanden ist, die wir in den Fachausschüssen des Abgeordnetenhauses beschlossen haben. In diesem Kontext sollten wir dann auch über den vorliegenden CDU-Antrag diskutieren.