Protocol of the Session on February 25, 2010

Ich habe versucht, den Sachverhalt in seiner Gesamtheit darzustellen. Dabei bin ich auch auf die rechtliche Situation eingegangen, die beispielsweise gegenüber dem öffentlichen Schulsystem klar und eindeutig geregelt ist und im Rahmen der normalen Kontrollmechanismen weitgehend abgewickelt wird. Ich gehe auch davon aus, dass Ähnliches bei Schulen in freier Trägerschaft stattfindet. Ich werde gewährleisten, dass eine Interpretation – beispielsweise hinsichtlich der Meldepflicht bestimmter Vorfälle – nicht mehr möglich ist. Die juristische Beurteilung ist aus meiner Sicht eindeutig, und die Schulaufsicht ist in jedem Verdachtsfall zu informieren.

Danke schön, Herr Prof. Zöllner! – Jetzt hat der Kollege Zillich eine Nachfrage. – Bitte schön!

Vielen Dank für die Beantwortung! Wir haben bisher über zurückliegende Fälle geredet. Es ist aber auch notwendig, daraus Schlussfolgerungen für die Zukunft zu ziehen. Deswegen lautet meine Frage: Wir bewertet es der Senat im Hinblick auf die Eignung und Zuverlässigkeit eines Schulträgers, wenn Mitarbeiter, die sexueller Übergriffe verdächtig sind, intern an andere Bildungs- und Jugend

einrichtungen versetzt werden, ohne die Schulaufsicht zu informieren?

Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!

Ich halte das sowohl im Sinne des Gesetzes als auch unseres Erziehungsauftrags, den wir im schulischen Bereich – unabhängig, ob in privater oder öffentlicher Trägerschaft – haben, nicht für verantwortbar. Die Tatsache, dass die Verantwortlichen im aktuellen Fall das Problem angesprochen haben, ist für mich ein Beleg dafür, dass sie die Sache genauso beurteilen wie ich. Da ein solcher Schritt nicht leicht fällt, gehe ich davon aus, dass eine verantwortungsvolle Position gegeben ist.

Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage von Dr. Albers. – Bitte schön!

Nach Presseberichten ist der Leiter des Canisius-Kollegs konkret seit Ende 2006 über vermeintliche Missbrauchsfälle an seiner Schule informiert gewesen. Wann ist die zuständige Senatsverwaltung vom Leiter des CanisiusKollegs erstmals über diese Verdachtsmomente informiert worden?

Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!

Die Schulaufsicht wurde Anfang dieses Jahres informiert. Sie hat dem betreffenden Schulleiter zugesagt, den Weg zu gehen, den er gegangen ist. Wann er selbst ein Bild von dieser Situation gehabt hat, kann ich persönlich im Moment noch nicht beurteilen. Ich verlasse mich in diesem Zusammenhang nicht auf Zeitungsberichte.

Danke schön! – Jetzt gibt es noch eine Nachfrage von Frau Kollegin Jantzen. – Bitte schön, Frau Jantzen, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Wir wissen, dass es für die Opfer von sexuellem Missbrauch und Übergriffen sehr schwer ist, sich anderen Menschen anzuvertrauen. Deswegen frage ich noch einmal in die Richtung: Halten Sie eigentlich die Angebote, die es auf neutralem Boden

für Kinder und Jugendliche gibt, sie in ihrer Situation zu stärken, aber auch, sich an Hilfen in Berlin zu wenden, für ausreichend insbesondere im Hinblick auf Jungen, die in der Debatte als Opfer sexueller Übergriffe früher sehr vernachlässigt worden, im Alltag diesem wirklich sehr, sehr stark ausgesetzt sind?

Herr Senator Zöllner, bitte!

Solange es einen solchen Fall von sexuellem Missbrauch geben wird, sind alle Maßnahmen, die man hat, nicht ausreichend. Ich meine aber, dass die scheinbar einfachen Lösungen, die man in solchen Fällen so gern geht, in der Diskussion – möglicherweise spielen Sie darauf an, dass wir berlinweit einen entsprechenden Beauftragten oder Ähnliches – – nicht zielführend sind, weil ich der festen Überzeugung bin, dass gerade in dem Problembereich, den Sie angesprochen haben und so, wie ich Sie verstanden habe, der nur sehr sensibel zu beurteilen ist und den betroffenen jungen Menschen teilweise sehr viel Schwierigkeiten macht, ein persönliches Vertrauensverhältnis der Bereich ist, der eine Chance bietet, dieses anzusprechen, und nicht eine offizielle Amtsperson. Solange es vorkommt, ist es nicht ausreichend. Einfache Lösungen helfen da nicht. Das, was ich versucht habe, allgemein anzusprechen, ein Klima des Vertrauens in der Schule, dass sich letzten Endes jeder Lehrer aufgerufen fühlt, die Augen offen zu halten und auch feinfühlig genug ist, hinzuhören, wenn es passiert – das ist nicht durch formal ernannte Personen oder Amtsträger erreichbar –, ist wichtig. Es muss ein tägliches Wechselspiel von verantwortungsvollem, pädagogischen Personal mit Schülern geleistet werden.

Danke schön!

Wir kommen nun zur Frage des Kollegen Klaus-Peter von Lüdeke von der Fraktion der FDP über

Wie geht es weiter bei der Planung der A 100?

Bitte schön, Herr von Lüdeke!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat den aktuellen Rückzug des A 100-Gutachtens der Ingenieurgesellschaft Spiekermann nach erfolgter Beauftragung durch das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, und welchen Einfluss auf das laufende Planfeststellungsverfahren hat dieser Rückzug?

2. Plant der Senat, zeitnah die Entsperrung der Mittel zur Planungsdurchführung beim Hauptauschuss zu beantragen, und zu welchem Zeitpunkt ist eine Entsperrung zur Planungsfortführung zwingend erforderlich?

Danke schön, Herr von Lüdeke! – Die Stadtentwicklungssenatorin, bitte schön, Frau Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Lüdeke! Das von Ihnen benannte Gutachten hatte wohl die Aufgabe zu verfolgen, bereits vorweg genommene Einschätzungen noch einmal zu bestätigen. Insbesondere wurde wie folgt vorgegangen: Anstelle der Abbiegeströme bei Inbetriebnahme der Bundesautobahn wurden Abbiegestromverhältnisse aus dem Jahr 1998 verwendet. Anstelle des Hauptstroms Elsenbrücke Ecke Stralauer Allee wurden im Signalzeitplan die Nebenrichtungen der Zufahrten Alt-Stralau und Markgrafendamm bevorzugt. Es gab zu der Leistungseinschätzung und der Koordinierungsfähigkeit aufgrund der sogenannten Knoteneinzelbetrachtung offensichtlich vollständig falsche Annahmen. Insbesondere die signalgesteuerten Zulaufstrecken waren mit völlig unrealistischen Werten bewertet.

Für eine derzeitige Abschätzung ist ein anderer Stand der Verkehrstechnik inzwischen State of the Art, und das Gutachten bietet auf diese Weise keine Basis zur Beurteilung der Verkehrssituation im Planfall. Die Verfasser des Gutachtens haben erkannt, dass dieses Gutachten keine Aussagekraft für die geplante Verlängerung der A 100 hat und dass diese Gutachten mit den Ergebnissen jeder Aussagekraft entbehrt, so die Mitteilung des Gutachterbüros an das Bezirksamt, und hat sich inzwischen von den Ergebnissen distanziert und im übrigen offensichtlich angeboten, dies wohl auch schon getan, das Entgelt an das Bezirksamt zurückzuüberführen.

Zurzeit werden die Einwendungen und die Erörterung ausgewertet. Nach Abschluss der Bewertung werde ich dem Hauptausschuss eine Vorlage zur Entsperrung der Mittel vorlegen.

Danke schön! – Es gibt eine Nachfrage des Kollegen von Lüdeke. – Bitte schön!

Sie haben meine zweite Frage nicht so ganz beantwortet. Wann wäre die letzte Möglichkeit der Entsperrung dieser Mittel, damit die Mittel Berlin nicht verloren gehen? Sehen Sie irgendwo andere Widerstände vielleicht aus

Ihrer eigenen Fraktion gegen die Entsperrung der Mittel, oder sind diese vom Tisch!

Frau Senatorin, bitte!

Die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel sind – wie Sie wissen, Herr von Lüdeke – Mittel, die im Bundesverkehrswegeplan beschlossen worden sind. Es gibt eine gesetzliche Regelung zur Verwendung dieser Mittel. Eine wie auch immer geartete Annahme, dass solche Mittel nicht zur Verfügung stehen könnten, entbehrt jeder Grundlage. Ein Wegfall von Mitteln kann ich nicht erkennen. Es müsste ein Gesetz verändert werden. Ich sehe im Moment kein Bestreben auf Bundesebene oder bei den Fraktionen, dies im Bundesrat zu tun. Es besteht also kein Anlass zur Sorge.

[Beifall bei der FDP]

Danke schön! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Behrendt von der Fraktion der Grünen. – Bitte schön, Herr Behrendt!

Danke schön, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Das ist ein wenig ein eigenartiger Vorgang. Mich interessiert deshalb, ab wann Sie und Ihr Haus eigentlich Kenntnis davon hatten, dass das Gutachten von den Erstellenden zurückgezogen wird. Soweit ich weiß, ist das passiert, bevor die Auftraggeber, also das Bezirksamt, davon Kenntnis erlangt haben. Mich interessiert auch, wie häufig es Ihrer Kenntnis nach in den letzten Jahren vorgekommen ist, dass solche Verkehrsgutachten vollständig zurückgezogen wurden, statt sie nachzubessern.

Frau Senatorin, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Wir hätten es gern gesehen, wenn auf die Fachlichkeit der Senatsverwaltung vom Bezirksamt zurückgegriffen worden wäre. Das Bezirksamt hat hier offensichtlich ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die entsprechenden Grundlagen nicht in der Weise zur Verfügung haben konnte, wie dies eigentlich fachlich gerechtfertigt sein würde. Wir haben durch die Presse Kenntnis von diesem Gutachten erhalten und haben dann anschließend von einer Bezirksstadträtin, einem Mitglied des Bezirksamtes, das Gutachten übersandt bekommen. Darauf

hin haben wir uns das Gutachten selbstverständlich angeschaut und haben unter anderem die von mir gerade geschilderten bzw. von dem Gutachter festgestellten Unzulänglichkeiten bemerkt.

Danke schön, Frau Senatorin!

Es geht weiter mit der Frage des Kollegen Dr. Arndt von der SPD-Fraktion zu dem Thema

Weiterentwicklung des Kulturforums

Bitte schön, Herr Dr. Arndt, Sie haben das Wort!

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie ist der Planungsstand für die Weiterentwicklung des Kulturforums, und welche konkreten Maßnahmen sind für die nähere Zukunft geplant?

2. Welche Abstimmungs- und Informationsprozesse wurden mit den betroffenen örtlichen Einrichtungen und Beteiligten sowie mit der Fachöffentlichkeit bisher durchgeführt?

Danke schön! – Die Stadtplanungssenatorin Frau JungeReyer, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Masterplan zum Kulturforum besitzt weiterhin Gültigkeit. Die aktuelle, gemeinsam mit den Institutionen am Kulturforum vorgenommene Analyse hat allerdings gezeigt, dass die vorgesehenen ergänzenden Bauten nur mittel- oder langfristig realisierbar sind. Sie sind im Augenblick wirtschaftlich nur schwer darstellbar. Da der derzeitige Zustand des öffentlichen Raumes in keiner Weise der Bedeutung des Ortes gerecht wird, wollen wir, nachdem wir im Jahr 2009 kurzfristige Maßnahmen ergriffen haben, beispielsweise das Entfernen toter Bäume, das Auslichten von Gehölzen oder die Reparatur defekter Fußbodenbeläge und der Möblierung, nunmehr sukzessive die Ergebnisse des prämierten Wettbewerbs umsetzen. Ziel ist eine stufenweise Realisierung des Freiraumkonzeptes. Dabei wollen wir vordringlich die Eingangsbereiche der Institutionen, also vor allem der Philharmonie, verbessern.

Für die Umgestaltung des Freiraums, für die ersten beiden Teilbereiche östlich der Philharmonie und in der Nähe des Kammermusiksaals bzw. an der Matthäus-Kirche sind im Haushalt 2011 und 2012 in der Finanzplanung Mittel vorgesehen. Wir wollen 2010 eine sehr konkrete Realisierungsplanung für diese Bereiche beauftragen.

Die Überarbeitung des Freiraumkonzepts erfolgte im Rahmen eines intensiven Werkstattprozesses seit Mitte 2009. In diesem Werkstattprozess sind die Anrainer, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit ihren Institutionen, die Berliner Philharmoniker und die Stiftung St.-Matthäus-Kirche sehr intensiv eingebunden gewesen. Fachliche Experten haben diese Runden begleitet. Die Öffentlichkeit ist ebenfalls in den Diskussionsprozess einbezogen worden. Eine Bürgerwerkstatt fand vor zwei Tagen, also am 23. Februar, statt. Es gibt eine breite Zustimmung zu den Aufwertungen, die hier geplant sind. Wir wollen mit weiteren Veranstaltungen die Öffentlichkeit informieren und sie an den Planungen beteiligen. Das Freiraumkonzept wird dann im Rahmen dieser Beteiligungen weiterentwickelt und soll bis zum Jahresende in eine Bebauungsplanunterlage eingearbeitet werden, die wir ihnen dann gern vorstellen.

Danke schön, Frau Senatorin! – Jetzt gibt es eine Nachfrage des Kollegen Arndt. – Bitte, Herr Kollege Arndt!

Frau Senatorin! Ich hätte das gern etwas konkreter gewusst. Würden Sie sagen, dass sich die städtebaulichen Vorgaben, die seinerzeit im Masterplan beschlossen worden sind, nicht mehr durchsetzen lassen und dass man wieder zu dem Stadtlandschaftenkonzept von Scharoun zurückkehrt?

Frau Junge-Reyer!