Gemäß Artikel 95 Abs. 2 Satz 2 Verfassung von Berlin wird die Präsidentin des Rechnungshofs vom Präsidenten des Abgeordnetenhauses ernannt, und nach § 6 Abs. 4 Rechnungshofgesetz werden Sie, Frau Claßen-Beblo, vor dem Abgeordnetenhaus vereidigt. Ich bitte Sie, zur Ernennung und Vereidigung nach vorn zu kommen!
Frau Claßen-Beblo! Ich ernenne Sie hiermit zur Präsidentin des Rechnungshofs von Berlin und verlese die Ernennungsurkunde:
Frau Marion Claßen-Beblo wird gemäß Artikel 95 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung von Berlin vom 23. November 1995, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 779, zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Juli 2006, Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 710, mit Wirkung vom 10. Dezember 2009 unter gleichzeitiger Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zur Präsidentin des Rechnungshofes von Berlin ernannt.
Nach § 6 Abs. 4 des Rechnungshofgesetzes hat die Präsidentin des Rechnungshofs vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin den folgenden Eid zu leisten:
Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und dem Gesetz zu führen und meine ganze Kraft hierfür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.
Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch, getreu der Verfassung und dem Gesetz zu führen und meine ganze Kraft hierfür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.
Nun haben Sie den Eid geleistet. Nun sind Sie wirklich im Amt. Ich wünsche Ihnen alles Gute zum guten Nutzen Berlins und natürlich als große Hilfe für das Abgeordnetenhaus. Alles Gute! Viel Erfolg!
Wir unterbrechen nun die Sitzung für fünf Minuten, sodass jeder die Gelegenheit zur Gratulation hat.
Meine Damen und Herren! Wir fahren mit der Sitzung fort. – Mit der eben erfolgten Wahl hat sich die Vorlage des Senats Drucksache 16/2719 erledigt.
Ein Mitglied für den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vermögens- und Baupolitik am Spreedreieck
Jetzt komme ich zur Abstimmung. Wer diesem Vorschlag folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Soweit ich sehe, ist das einstimmig. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das so beschlossen. – Vielen Dank! Gratulation für Herrn Statzkowski!
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie Artikel I und II, Drucksachen 16/2594 und 16/2817. Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Der Fachausschuss empfiehlt einstimmig, den Gesetzesantrag Drucksache 16/2594 in neuer Fassung anzunehmen. Wer dem Antrag entsprechend der Fassung Drucksache 16/2817 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ich stelle fest, alle Fraktionen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das Gesetz zur Änderung des Berliner Nachbarrechtsgesetzes in neuer Fassung angenommen.
Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der drei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch.
Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I bis III, Drucksache 16/2572. Eine Beratung ist nicht vorgesehen.