Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der schulbezogenen Kinder- und Jugendsozialarbeit vorzulegen. Ziel ist dabei, die Stellung der schulbezogenen Kinder- und Jugendsozialarbeit in allen Schulformen, einschließlich des zukünftigen Ganztagsbetriebs der Sekundarschule und in den beruflichen Schulen zu definieren.
1. eine Analyse der gegenwärtigen Situation sowie die Darstellung des aktuellen und künftigen Bedarfs,
2. eine Bewertung der Erfahrungen aus den bereits bestehenden Angeboten (z. B. Schülerclubs, Schulstationen u. a.),
4. Vorschläge zur Verbesserung der Kooperation zwischen den Angebotsstrukturen von Schule und Jugendhilfe.
Bei der Erarbeitung des Konzepts sollen die Bezirke, die freien Träger und die beruflichen Schulen miteinbezogen werden.
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2008 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht enthaltenen Haushaltsüberschreitungen. Die Beträge für den Gesamthaushalt teilen sich wie folgt auf:
Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2008 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Bezirke
Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die von den Bezirken zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht
I. Das Abgeordnetenhaus stimmt folgenden vom Senat am 28. Juli 2009 beschlossenen Änderungen des Berliner Flächennutzungsplans zu:
II. Das Abgeordnetenhaus stimmt den „Stellungnahmen zu den nicht berücksichtigten Anregungen“, die jeweils Bestandteil der Anlagen 1 bis 3 sind, insoweit zu.
III. Das Abgeordnetenhaus stimmt zu, den Flächennutzungsplan auf neuer Kartengrundlage bis spätestens Ende 2009 neu bekanntzumachen. In diese Neubekanntmachung sind alle seit Januar 2004 wirksam gewordenen Änderungen des Flächennutzungsplans aufzunehmen.
großen Teilfläche des Grundstücks Berlin-Mitte, Bergstraße 53, zu den im Erbbaurechtsvertrag vom 26. August 2009 zur Urkundenrolle Nr. 76/2009 der Notarin Dr. Gabriele Hübner-Becker in Berlin vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.
Dem Verkauf des ca. 17 602 m2 großen Grundstücks in Berlin-Tempelhof-Schöneberg, Monumentenstraße 13 a, b – ehemalige Schwielowsee-Grundschule – zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 17. Juni 2009 zur Urkundenrolle Nr. 119/2009/P des Notars Jürgen Petzholtz in Berlin wird zugestimmt.