Protocol of the Session on October 15, 2009

Beim Wasservolksbegehren hat der Verfassungsgerichtshof entschieden, dass zukünftig keine umfassende rechtliche Vorprüfung durch den Senat mehr stattfinden soll. Ich bin der Auffassung, dass die Abschaffung dieser rechtlichen Vorprüfung richtig ist. Der Verfassungsgerichtshof würde nämlich andernfalls permanent dazu gezwungen werden, sich über abstrakte Rechtsfragen Gedanken zu machen,

[Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Dazu ist er da!]

die sich ganz schnell erledigen würden, wenn man merkt, dass ein Volksbegehren, ein Volksentscheid gar nicht auf die Resonanz bei den Bürgern trifft. Es mag viele Volksbegehren geben, und davon mögen auch einige zu Volksentscheiden führen, aber wenige Volksentscheide werden letztendlich auch erfolgreich sein. Man kann es auch in Berlin sehen. Bisher war kein Volksentscheid erfolgreich. Deswegen halten wir die rechtliche Vorprüfung durch den Verfassungsgerichtshof und durch den Senat für überflüssig.

[Beifall bei der FDP]

Lassen Sie mich auch kurz etwas zum Inhalt des Wasservolksbegehrens sagen! Auch wir Liberalen wollen Transparenz im Rahmen einer möglichst großen Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger. Aber Transparenz für jedermann kann auch Grenzen haben, und ggf. kann Transparenz für jedermann auch an schutzwürdigen

Belangen von Unternehmen und Bürgern scheitern. Ich bin der Auffassung, beim Wasservolksbegehren dürften diese Grenzen in einigen Punkten überschritten worden sein.

Auf einem anderen Blatt steht aber das verfassungsmäßige Auskunftsrecht des Parlaments und eines jeden einzelnen Abgeordneten. Dieses Auskunftsrecht hat weitaus geringere Schranken als die Informationsfreiheit des quivis ex populo, denn es wird im Interesse der gesamten Bevölkerung ausgeübt und dient der Kontrolle der Exekutive. Und wie der Senat mit dem Auskunftsrecht des Parlaments umgeht, das ist ein Skandal!

[Beifall bei der FDP]

Ich kann Ihnen, Herr Innensenator, nur im Vorgriff – auch auf die Bemerkung zum Kitavolksbegehren – sagen: Wenn Sie wirklich meinten, dass Sie zum Schutz des Parlaments berufen seien, dann wären Sie schon längst gegen Ihre Senatskollegen eingeschritten, die einzelnen Abgeordneten ihr Akteneinsichtsrecht, das in der Verfassung garantiert ist, verfassungswidrig verweigern.

[Beifall bei der FDP]

Gegen das Kitavolksbegehren sind Sie auch nur deshalb eingeschritten, weil es dem rot-roten Senat, weil es der rot-roten Koalition politisch nicht passt.

Damit bin ich beim Kitavolksbegehren und der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Die vordergründige Argumentation des Innensenators war, er müsse das Parlament und seine Budgethoheit schützen. Das Haushaltsrecht des Parlaments werde verletzt. – Meine Damen und Herren! Die Wahrheit ist eine andere. Das Parlament hat – wie Herr Dr. Lederer ausgeführt hat – genügend Mittel, um sein Budgetrecht auch gegenüber einer Volksgesetzgebung zu wahren. Der Senat ist hier vielmehr gescheitert mit dem Versuch, unter Erfindung von Rechtsgrundsätzen und unter Heranziehung abgeschaffter Rechtsnormen ein politisch schwieriges Thema totzumachen.

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei den Grünen]

Herr Jotzo hat für die FDP im Innenausschuss damals schon darauf hingewiesen, dass der Rechtsstandpunkt des Senats kaum zu halten sein dürfte. Wir bedanken uns, Herr Innensenator, für Ihre Fürsorge und Ihre Schutzbemühungen für das Budgetrecht des Parlaments, aber wir rufen Ihnen auch gleichzeitig zu: Schützen Sie lieber die Bürgerinnen und Bürger, die jede Nacht Angst haben, dass ihr Auto von Linksextremisten angezündet wird! Diese Menschen brauchen Ihren Schutz, nicht das Parlament!

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Abschließend möchte ich festhalten: Nachdem die erste Klippe nun von den Trägern überwunden worden ist, bin ich gespannt, welche Tricksereien sich der Regierende Bürgermeister im weiteren Verfahren einfallen lassen wird, um den Trägern Steine in den Weg zu legen. Die

erste Quittung für das arrogante Verhalten im Habitus eines Sonnenkönigs, der sich selbst genug ist,

[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Lasst euch doch mal was anderes einfallen!]

hat der Regierende Bürgermeister am 27. September erhalten. Die SPD hat 20 Prozent bekommen und ist dritte Kraft in Berlin. Sie können noch bis Herbst 2011 von einer bundespolitischen Karriere träumen, danach werden die Wähler Ihren Träumen ein Ende bereiten. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP – Vereinzelter Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Das Wort hat der Senator Dr. Körting!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist richtig, der Senat hat mit den beiden Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs zum Kitavolksbegehren und zum Volksbegehren „Berliner Wassertisch“ eine Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin erlitten. Das heißt, wir werden jetzt diese beiden Volksbegehren haben. Wir werden nach meiner Einschätzung auch das Volksbegehren „Mehr Demokratie wagen!“ haben, weil wir uns auch dort auf eine Vorprüfung berufen haben, um dem Volksbegehren in der Sache zu widersprechen.

Ich glaube, einige haben in ihren Beiträgen nicht verinnerlicht, dass es sich nicht nur um eine Niederlage des Senats handelt, sondern auch eventuell um eine Niederlage des ganzen Hauses. Ich darf, so weit es die Haushaltsfrage betrifft, darauf hinweisen, dass Sie, das Abgeordnetenhaus von Berlin, 2006 – übrigens nicht durch einen Antrag des Senats zur Änderung der Verfassung, sondern einen Antrag von fünf Fraktionen – beschlossen haben, dass von einem Abweichen vom Landeshaushalt umgestellt wird auf ein Abweichen vom Landeshaushaltsgesetz. Sie haben aber in der Begründung, die die Unterschriften von Herrn Ratzmann und anderen trägt, ausdrücklich festgehalten, dass Volksgesetzgebung und direkte Demokratie auch jenseits des Landeshaushaltsgesetzes in der Verfassung selbst ihre immanente Grenzen im Budgetrecht des Parlaments finden. Darauf habe ich mich in meiner Vorlage an den Senat und darauf hat der Senat sich bei der Unzulässigkeitserklärung des Volksbegehrens berufen.

Wir sind vom Gericht dahin gehend korrigiert worden, dass das Gericht gesagt hat, es erkennt solche immanenten Budgetgrenzen nicht an – wenn der Verfassungsgeber das will, darf er sich nicht auf immanente Grenzen berufen, sondern muss diese Grenzen ausdrücklich hineinschreiben. Das ist jetzt so. Daraufhin werden wir jetzt unsere weitere Tätigkeit einstellen. Ich gehe davon aus,

dass das auch keine Probleme machen wird. Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt betrifft die Frage der Vorprüfung. Hier warne ich davor, vorschnell Hurra zu schreien. Wir haben die Situation in allen Ländern, die Volksbegehren haben, dass es entweder eine Vorprüfung durch die Regierung gibt, die ja nicht dazu führt, dass das endgültig unzulässig ist, sondern nur dazu, dass die Initiatoren den Verfassungsgerichtshof anrufen müssen – wie hier auch. Wir können nicht etwas kaputt machen. Wir können nur sagen: Stopp! Jetzt müsst ihr zum Verfassungsgerichtshof gehen, ob die der gleichen Auffassung sind wie wir! – So verfährt die Hälfte der Bundesländer.

Die anderer Hälfte der Bundesländer geht einen anderen Weg. Sie sagt, die Volksbegehren müssen bei der Regierung eingereicht werden, und wenn die Regierung Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Volksbegehrens hat – zum Beispiel die bayerische Lösung –, dann kann die Regierung mit aufschiebender Wirkung das Volksbegehren dem Verfassungsgerichtshof vorlegen. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet dann vorher, ob das Volksbegehren gegen höherrangiges Recht verstößt – insbesondere Grundrechte Dritter verletzt oder ansonsten gegen die Verfassung verstößt. Das sind die beiden Wege, die die Bundesländer haben.

Wir sind bei der Gesetzgebung davon ausgegangen, dass man dieses als Selbstverständlichkeit nicht hineinschreiben muss, zumal es einen Hinweis in einer früheren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gab, dass es realitätsfern wäre, wenn man den Weg ginge, alles zuzulassen und hinterher dann aufzuheben. Aber der Verfassungsgerichtshof hat gesagt: Das steht jetzt nicht im Gesetz expressis verbis. Es gibt keinen Verfassungsgrundsatz, dass geprüft werden muss, aber geprüft werden kann, wenn das Gesetz das vorschreibt.

Das heißt, ich glaube, wir sollten uns aus guten Gründen gemeinsam Gedanken machen – jenseits aller Polemik –, was wir bei der Volksgesetzgebung wollen. Da halte ich das Verfahren der verfassungsrechtlichen Vorprüfung, wie es in allen Bundesländern ist, für sinnvoll. Ich halte es für nicht sinnvoll, sehenden Auges Gesetze zu beschließen, bei denen wir davon ausgehen, dass sie gegen die Verfassung oder gegen Bundesrecht verstoßen, um dann hinterher dem Souverän, dem mündigen Bürgern zu sagen: Das hättest du gar nicht beschließen dürfen, weil dies verfassungs- oder bundesgesetzwidrig ist! Jetzt gehen wir mal zum Gericht und lassen das gleich wieder aufheben, was du eben beschlossen hast!

Ich glaube nicht, dass es im Sinne direkter Demokratie und im Sinne der Ermunterung des Bürgers, sich an Politik zu beteiligen, ist, wenn man ein Verfahren wählt, wo 610 000 Unterschriften gesammelt werden und hinterher bestätig wird: April, April! Das war alles nichts! – Deshalb meine ich schon, dass wir darüber nachdenken sollten, das Gesetz über die Abstimmung wieder zu korrigie

ren, und dann kann man die beiden verschiedenen Wege gehen, die ich aufgezeigt habe. Herr Lederer hat sich für den einen ausgesprochen, aber für beide Wege sprechen vernünftige Gründe. Welchen man wählt, mag man dann politisch entschieden. Das ist die Lage, wie wir sie nach diesem Volksbegehren haben.

Ich glaube, wir wären gut beraten, schnell Rechtsklarheit zu schaffen. Zu der letzten Frage hat der Verfassungsgerichtshof eben nicht gesagt: Es gibt keine präventive Vorprüfung. Sondern der Verfassungsgerichtshof hat gesagt: Die Notwendigkeit von Verfassung wegen ergibt sich nicht. Aber er hat offen gelassen, dass der Gesetzgeber dies wie in allen anderen Bundesländern auch regeln kann.

Ansonsten hat der Verfassungsgerichtshof – das muss man so sehen – die Vorschriften, die wir gemacht haben, die Sie gemacht haben, sehr großzügig, sehr weit ausgelegt. Und er hat auf den mündigen Bürger und die mündige Bürgerin verwiesen. Ich glaube, man ist vom Grundsatz her gut beraten, wenn man dieses Experiment jetzt fortsetzt.

Ich verkenne dabei nicht, dass es auch bei der Gesetzgebung manchmal zu einfach ist mit ja oder nein zu antworten. Es ist aber leider ein Problem des Volksbegehrens und Volksentscheids, dass man in diesem Rahmen keinen Abwägungsprozess unterbringen kann. Aber auch dazu haben wir als Verfassungsgeber eine Möglichkeit eröffnet: Mit jedem Volksbegehren und Volksentscheid kann das Abgeordnetenhaus von Berlin einen alternativen Gesetzentwurf zur Abstimmung stellen, der diese Abwägung vornimmt. Damit sind die Abgeordneten und die politischen Parteien in der Lage, für ihr abgewogenes Modell zu werben. Man muss aber höchstwahrscheinlich von der Möglichkeit, einen Alternativentwurf zur Abstimmung zu stellen, wesentlich stärker Gebrauch machen, um etwa das zu verhindern, was der Verfassungsgerichtshof dargestellt hat. Dann wird eben ein Gesetz gemacht, das der Gesetzgeber hinterher wieder aufheben muss, oder schlimmstenfalls muss das Bundesverfassungsgericht das Gesetz wieder aufheben, wenn es gegen höherrangiges Bundesrecht verstößt. All das wäre meiner Einschätzung nach kontraproduktiv für den politischen Bürger, der sich an der politischen Willensbildung beteiligen will.

Ich habe die Hoffnung, dass wir das, was wir jetzt an Urteilen und neuer Rechtslagen haben, verinnerlichen und jenseits des Wahlkampfs zu vernünftigen Lösungen kommen. – Danke schön!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Vielen Dank! – Für die CDU-Fraktion hat jetzt Frau Demirbüken-Wegner das Wort. Es stehen ihr noch rund fünf Minuten zur Verfügung. – Bitte, Frau Kollegin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Mitte März 2008 eine Initiative für mehr Bildungszeit und Bildungsqualität in Kindertagesstätten ihre Unterschriftensammlung startete, war es keine Überraschung, dass die Forderung nach mehr Bildungsqualität für Kitakinder eine breite Unterstützung erfährt. Das Ziel des Volksbegehrens mit einer Änderung des Berliner Kitagesetzes beinhaltete Forderungen, die längst von allen Fraktionen im Abgeordnetenhaus anerkannt wurden und sogar von den Fraktionen der SPD und der Linken seit langem angekündigt wurden, nämlich einen Rechtsanspruch auf sieben Stunden Betreuung für alle Kinder ab dem dritten Lebensjahr und die Einstellung zusätzlicher pädagogischer Fachkräfte für bessere Bildungsvoraussetzungen in den Berliner Kindertageseinrichtungen. Doch wieder einmal hatte die Koalition der SPD mit den Linken einen Haushalt verabschiedet, in dem für die vielen zusätzlichen Aufgaben in den Kindertagesstätten, nämlich die aus den Bildungsplänen resultierenden 138 Einzelanforderungen, kein Geld zur Verfügung gestellt wurde. Weitere zwei Jahre sollten die Kitakinder als Sparschweine für den Landeshaushalt herhalten. – So viel zu der Ihnen wichtigen Frage in der Begründung der Aktuellen Stunde durch Sie, Herr Gaebler.

Allen Versprechungen zum Trotz und angesichts der Gefahr einer Niederlage bei der demokratischen Beteiligung verpasste der Senat dann dem Begehren einen totalitären Todesstoß. Wie wir nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts vom 6. Oktober wissen, war das einer der vielen, vielen Irrtümer des Regierenden Bürgermeisters und seines Protagonisten, dem Bildungssenator Zöllner. Dieser verkündete doch tatsächlich am 8. September 2009 nach der Senatssitzung, der Besuch einer Kindertagesstätte sei in den letzten drei Jahren vor der Einschulung in Berlin bald beitragsfrei, und damit werde ein weiterer Meilenstein bei der Förderung von Kindern unabhängig vom Einkommen der Eltern erreicht. Kitazeit sei Bildungszeit, an der alle Kinder der Stadt teilhaben sollten, und man könne jetzt schon sehen – so der Senator –, dass Kitakinder besser vorbereitet in die Schule kämen und eine bessere Sprachfähigkeit hätten. – Ist das wirklich so oder nur gefühlt, Herr Senator?

So erleben wir diesen Senat aus SPD und Linken schon seit vielen Jahren viele Vorankündigungen und viel eigenhändiges Schulterklopfen, um nach einiger Zeit noch einmal die gleiche Botschaft zu verkünden, bis dann am Ende doch keine Entscheidung gefällt wird. So wird die Verbesserung der Bildungsqualität zwar ständig propagiert, aber die notwendigen Unterstützungsmaßnahmen werden immer wieder auf den nächsten Doppelhaushalt vertagt. – Alles nur Lug und Trug!

Wo ist das Änderungsgesetz für die beitragsfreie Kita? Wo sind die Qualitätsvereinbarungen zur Umsetzung des Bildungsprogramms? Wo sind die zusätzlichen Finanzmittel für die Personalausstattung der Kitas? – Nichts ist von Ihnen mehr verausgabt worden, außer die zusätzli

chen Mittel im Nachtragshaushalt, die Sie einsetzen mussten, weil Sie nicht einmal die demografische Veränderung in Ihrem letzten Doppelhaushalt richtig berechnen konnten. Was versteht dieser Senat überhaupt, wenn die wichtigste Maßnahme für soziale Gerechtigkeit eine drastische Erhöhung der Kitagebühren für die Besserverdienenden ist und jetzt auf einmal nur dies über die völlige Beitragsfreiheit gesichert werden kann? Haben Sie darauf eine Antwort? – Nein! Sicher haben Sie darüber nicht einmal nachgedacht.

Sie denken nur eigennützig. Sie bauen lieber nur Luftschlösser beziehungsweise Kunsthallen, als dass Sie dem Bildungsnotstand in den Einrichtungen begegnen. Wenn die dramatischen Sprachdefizite der Vorschulkinder zu auffällig sind, macht der Senat eben einen neuen Test. Und siehe da! Nicht 25 Prozent sind auffällig, sondern nur noch 15 Prozent. Warum sollte man viel Geld für die geforderte Qualitätsverbesserung des Volksbegehrens ausgeben, wenn es auch billiger geht? „Familien für dumm verkauft“ musste sogar die „Junge Welt“ am 5. September 2009 titeln und führte weiter aus, dass der Senat anders als versprochen kein Geld mehr für das personal ausgeben wolle. Der stellvertretende Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes, Herr Wellhausen, sagte in einer aktuellen Studie zur Qualitätssicherung:

Wem das notwendige Werkzeug fehlt, der kann auch mit der besten Gebrauchsanweisung nichts anfangen.

[Beifall bei der CDU]

Vielen Dank! – Nun folgt eine Kurzintervention der Kollegin Scheeres. – Bitte schön!

Frau Demirbüken-Wegner! Sie sagten, Kitakinder seien für die rot-rote Regierung Sparschweine. Ich verstehe darunter etwas ganz anderes. Ich habe hier vor drei Jahren angefangen. Wir haben im Kitabereich damals jährlich 750 Millionen Euro investiert und liegen jetzt bei über 830 Millionen Euro. Wenn das sparen ist, dann weiß ich es nicht.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Unser politisches Ziel ist, dass möglichst viele Kinder in die Kita gehen. Dieses Ziel haben wir erreicht. Wir haben eine Abdeckung im U3-Bereich von 43 Prozent, im Kitabereich von 98 Prozent. Wir steigern uns im U3-Bereich. Das bedeutet nicht, dass wir in diesem Bereich sparen, sondern wir investieren dort.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

97 Prozent unserer Fachkräfte in den Kitas sind Erzieherinnen. In anderen Bundesländern ist das anders. Da wird mit Kinderpflegerinnen gearbeitet.