1. Wie geht der Senat vor, um sicherzustellen, dass nicht weiter ehemalige MfS-Mitarbeiter in der Charité und ihren Tochterfirmen – z. B. der Charité Facility Management GmbH –, noch dazu in leitenden Positionen, tätig sind?
2. Wie will der Senat dafür sorgen, dass der Ruf der Charité als wichtige Berliner Wissenschafts- und Gesundheitseinrichtung und das Vertrauen der Berlinerinnen und Berliner in diese Institution durch die Tätigkeit von inoffiziellen und hauptamtlichen MfS-Mitarbeitern nicht weiter geschädigt werden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Otto! Durch das am 29. Dezember 2006 in Kraft getretene 7. Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurden die Regelungen zur Überprüfung von Personen auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für die Staatssicherheitsdienste der ehemaligen DDR neu gefasst. Die Personen oder Personengruppen, die auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst überprüft werden können, sind im Einzelnen in den §§ 20 und 21 jeweils in Abs. 1 Nr. 6 und 7 StasiUnterlagen-Gesetz aufgeführt. Hierzu zählen unter anderem Beamte und Angestellte, die eine Behörde leiten oder eine vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen.
Der Vorstand der Charité hat hierzu mitgeteilt, dass Personenüberprüfungen durch die Bundesbeauftragte nur bei Personen, die eine mit der Behördenleitung vergleichbar verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen bzw. sich um diese Funktion bewerben, veranlasst werden.
Anders als bei der bis zum 28. Dezember 2006 geltenden Fassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes darf Personen eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst außer in den im aktuell geltenden Gesetz genannten Fällen in dienst- und arbeitsrechtlichen Fällen nicht mehr vorgehalten werden.
In der Vergangenheit hat die Charité Anfragen an die sogenannte Gauck-Behörde gestellt und je nach Ergebnis der Auskunft arbeitsrechtliche Schritte unternommen. In der Vergangenheit wurden Leistungskräfte überprüft und aus aktuellem Anlass eine erneute systematische Überprüfung von Leistungspositionen veranlasst. Der Vorstand der Charité führt die Überprüfung unter Beachtung der
Direkten und unmittelbaren Einfluss auf die Besetzung von leitenden Positionen der Charité habe ich selbst nur durch die nach § 12 Abs. 9 des Berliner Universitätsgesetzes zugewiesene Aufgabe als Personalstelle für die drei Vorstandsmitglieder – Vorstandvorsitzende/Vorstandvorsitzender, Dekan/Dekanin und Direktor/Direktorin – des Klinikums.
Allerdings besteht in der Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats eine weitere Kontrollmöglichkeit bezüglich der Positionen, deren Inhaberinnen bzw. Inhaber durch den Aufsichtsrat der Charité bestellt werden. Dies betrifft nach § 11 Abs. 2 Satz 2 des Berliner Universitätsgesetzes die kaufmännischen Leiterinnen bzw. Leiter der Fakultät und des Klinikums sowie die Pflegedirektorin bzw. den Pflegedirektor. Die Bestellung für diese Personen erfolgt jedoch auf Vorschlag des Vorstandes der Charité, dem als Personalstelle primär die Verantwortung für die rechtmäßige und sachgerechte Auswahlentscheidung obliegt.
Bezüglich der Einstellungspraxis in Tochtergesellschaften der Charité ist einzig und allein der Vorstand über die Gesellschafterrolle der Charité verantwortlich und einzubeziehen. In diesen Fällen stehen meiner Verwaltung und mir keine Aufsichtsfunktion über die Tochtergesellschaften zu.
Zu Punkt 2: Ich werde im Rahmen meiner Funktion als Aufsichtsbehörde der Charité weiterhin darauf drängen, dass die einschlägigen Rechtsnormen zur Bewältigung der bis in die heutige Zeit spürbaren Nachwirkungen der Vergangenheit wie bisher eingehalten werden. Ich bin sicher, dass der Vorstand der Charité sich seiner Verantwortung für das Personal der Charité bewusst ist und die von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Instrumentarien zweckentsprechend und korrekt einsetzt. Der Ruf der Charité und das Vertrauen der Bevölkerung sehe ich durch vorgekommene Einzelfälle nicht beeinträchtigt.
Danke schön, Herr Präsident! – Sehr geehrter Herr Senator! Die Rechtslage kennen sicherlich alle. Es ist schön, dass Sie das Stasi-Unterlagen-Gesetz noch einmal vorgetragen haben. Ist es für Sie nicht auch erschreckend, wenn – wie jüngst im September – über die Presse veröffentlicht wird und belegt ist, dass zum Beispiel der Geschäftsführer der CFM – das ist ja nicht irgendeine Firma, sondern eine Tochtergesellschaft der Charité – inoffizieller Mitarbeiter war und nur wenige Monate zuvor weitere leitende Mitarbeiter dieses Unternehmens enttarnt wurden?
Ist das für Sie nicht doch eine Frage? Was macht man als Senator, wenn man so etwas liest? Denkt man dann nicht: Oh! Das ist jetzt aber ein politischer Schaden, zumindest für diese Institution und auch für Berlin? Man muss sich doch Gedanken machen, wie man damit umgeht.
Erstens, sehr verehrter Herr Abgeordneter, bitte ich um Entschuldigung! Indem ich versucht habe, Ihre Frage zu beantworten, weil Sie mich nach dem Wie, den Grundlagen und den Möglichkeiten gefragt haben, wäre es inkorrekt gewesen, dies nicht zu beantworten.
Zweitens werden Sie verstehen, dass ich versuche, mich von Ihnen nicht in Versuchung führen zu lassen, hier konkret über eine laufende Personalangelegenheit zu sprechen, vor allen Dingen, weil sie nicht abgeschlossen ist.
Drittens: Mit der Bewertung darf ich Ihnen versichern, dass ich eine politische Verunsicherung nur dann gegeben sehe, wenn unverantwortlich über Fälle geredet wird, die nicht abgeschlossen sind, und Werturteile gefällt worden sind, ohne dass man Einzelfälle geprüft hat.
2. Wie wird bei einem eventuellen Verkauf des Objektes die jetzige kulturelle Nutzung auch künftig sichergestellt sein?
Danke schön, Herr Abgeordneter! – Der Regierende Bürgermeister als Kultursenator – bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!
Herr Präsident! Herr Brauer! Zu 1 und 2: Die Liegenschaft befindet sich im Vermögen des Bezirks Mitte. Der Bezirk plant, die Liegenschaft Palais am Festungsgraben, Am Festungsgraben 1, zu verwerten. Teile der Liegenschaft werden zurzeit durch das Maxim-Gorki-Theater genutzt. Es handelt sich dabei zum einen um Flächen in der Immobilie, 2 288 m2 von insgesamt 7 178 m2 Nutzfläche, zum anderen um für die Erschließung und den Betrieb des Theaters notwendige Zuwegungen über den Garten der Liegenschaft.
Zudem befindet sich im Gebäudekomplex das konzeptgeförderte Theater am Palais. Diese Förderung wurde kürzlich evaluiert und eine Fortsetzung bis 2014 empfohlen. Die Übertragung ist vom Senat zu beschließen. Ich glaube, wir müssen gegebenenfalls bei so einem Punkt all die Fragen im Vorhinein klären, die notwendig sind, um beim Eigentumsübertrag – wenn man den überhaupt macht –die Belange der kulturellen Nutzer mit zu berücksichtigen.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Eine Nachfrage des Kollegen Brauer. – Bitte, Herr Brauer! Sie haben das Wort.
Herr Regierender Bürgermeister! Sie sagten eben: wenn man die Eigentumsübertragung überhaupt macht. – In der kürzlich von Ihnen dem Parlament vorgelegten Konzeption über die Errichtung einer Kunsthalle in Berlin wird unter anderem völlig zu Recht der Abbau bezirklicher Kulturinstitute beklagt. Hier wäre die Gelegenheit, einen Top-Standort zu erhalten, und deshalb stelle ich die Frage, weshalb die von Ihnen geführte Senatskulturverwaltung eine Übernahme dieser Immobilie „Palais am Festungsgraben“, die vom Bezirksamt Mitte angeboten wurde, abgelehnt hat.
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich habe gerade noch einmal Rücksprache gehalten. Wir müssen klären, ob es dieses Angebot gegeben hat. Ich glaube, es geht dem Bezirk primär um den Verkaufserlös, der nicht unbedeutend ist. Das sollten wir im Einzelnen noch mal versuchen zu klären.
1. Wie bewertet der Senat die aktuell von der S-Bahn begonnenen Entschädigungsregelungen für Stammkunden, obwohl der reguläre Fahrbetrieb noch nicht wiedergestellt ist, und welche Abstimmungen haben diesbezüglich mit dem Senat stattgefunden?
2. Welche Maßnahmen ergreift der Senat, um sich bei der S-Bahn für zusätzliche Entschädigungs-regelungen aus dem seit Monaten andauernden S-Bahnchaos für alle betroffenen Bürger einzusetzen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter von Lüdeke! Im Rahmen der regelmäßig mit der S-Bahn und der Deutschen Bahn stattfindenden Gespräche hat der Senat in den letzten Wochen selbstverständlich vehement auf eine angemessene Entschädigung für die Kundinnen und Kunden gedrängt. Das erste Angebot, das die S-Bahn bzw. die Deutsche Bahn gemacht hatte, war unzureichend, insbesondere als im September weitere Probleme auftauchten und weitere Verkehrseinschränkungen hinzunehmen waren. Dem ist die Deutsche Bahn AG in ihren Entschädigungsregelungen gefolgt, indem sie weitere Kunden und Kundinnen in die Regelung einbezogen hat. Öffentlich bekannt geworden sind diese zusätzlichen Regelungen. Vor allen Dingen ist mir wichtig, dass die weitergehenden Entschädigungsregelungen jetzt auch Studierenden und Gelegenheitskunden und vor allen Dingen auch die von der S-Bahn-Krise sehr stark, allerdings unterschiedlich stark betroffenen Gewerbetreibenden mit einbezieht. Ich glaube, dass diese Regelungen in die richtige Richtung gehen. Man wünscht sich mehr. Allerdings ist eine rechtliche Möglichkeit zur Durchsetzung weiterer Forderungen nicht gegeben. Deshalb bin ich froh darüber, dass dem vehementen Drängen, auch von mir selbst und vom Senat, wenigstens ein Stück nachgegeben worden ist.
Angesichts der noch bestehenden gravierenden Leistungseinschränkungen drängen wir vor allen Dingen darauf – es sind immerhin höchstens 60 Prozent der einsetzbaren Züge ständig auf der Schiene –, dass sobald wie möglich wieder ein so weit wie möglich stabiler Betrieb gewährleistet wird. Die ersten Informationen zum 19. Oktober zur Verlängerung der Züge bzw. der Ver
kürzung der Taktzeiten liegen im Augenblick vor. Allerdings hilft dies nicht, in Aussicht zu nehmen, dass wir einen soliden, ordentlichen Betrieb, der vertragsgerecht gestaltet werden könnte, in absehbarer Zeit wieder zur Verfügung haben. Wir drängen darauf, dass die S-Bahn das ursprünglich gegebene Versprechen, im Dezember wieder zu einem regelmäßigen Betrieb zu kommen, auch einhält.
Frau Senatorin! Sehen Sie denn nicht auch das Problem, dass hier ein Schaden entstanden ist, der in seiner zeitlichen Befristung überhaupt noch nicht beendet ist? Wie kann man dann zu einer Lösung kommen und sagen: Hier gibt es eine Entschädigung.? Auf welcher Basis denn bitte schön? Und wie sieht die für die anderen Geschädigten aus, wie beispielsweise Autofahrer, die als Folge jeden Tag in Staus stehen? Irgendwo müsste man da etwas stärker mit der S-Bahn verhandeln und vor allen Dingen abwarten, wann der Schaden überhaupt beendet ist.
Herr von Lüdeke! Es ist offensichtlich kaum möglich, in einer solchen Situation allen Betroffenen in gleicher Weise gerecht zu werden. Ich will Ihnen darstellen, dass es natürlich Kundinnen und Kunden im öffentlichen Personennahverkehr gibt, die kaum betroffen sind und dennoch eine Entschädigung erhalten, weil sie Abonnenten sind. Auf der anderen Seite gibt es Abonnenten, die lediglich die hier definierten Entschädigungen bekommen, aber in überwältigender Weise, in weit überwiegender Weise von dieser Krise betroffen sind. Dies jeweils nachzuvollziehen, scheint mir kaum möglich zu sein. Deshalb ist es mir wichtig gewesen, dass es weitere Zusagen für Entschädigungsregelungen gegeben hat. Zu mehr hat sich die Deutsche Bahn nicht bereit erklärt.
Ich gehe davon aus, dass jetzt alles getan wird, so schnell wie möglich wieder einen stabilen Betrieb zu bekommen. Ich bin sicher, dass die Kundinnen und Kunden vorrangig außerordentlichen Wert darauf legen, wieder stabil, zuverlässig und sicher fahren zu können. Ich darf Ihnen bei der Gelegenheit versichern: Auf die Abzüge von den Zahlungen, die das Land Berlin übernimmt, die wir neuerlich wieder für den Monat Oktober formuliert haben, würden wir sehr gern verzichten, wenn wir stattdessen wieder ein ordentliches Angebot hätten.