Protocol of the Session on September 10, 2009

Der wachsende Linksextremismus verwirrt jetzt auch den Senat!

Bitte schön, Herr Dr. Juhnke!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Hält der Senat von Berlin nunmehr die Einrichtung eines „Runden Tisches Linksextremismus“ für erforderlich, nachdem der Innensenator am letzten Montag im Innenausschuss konstatierte, dass es für linksextreme Straftaten in der Gesellschaft oft ein klammheimliches Einverständnis gibt?

2. Ist der Senat mit dem LKA-Chef der Meinung, dass Fahrer teurer Kraftfahrzeuge im Falle des Anzündens selbst schuld sind, wenn sie ihr Auto über Nacht auf der Straße geparkt haben?

Danke schön! – Der Senator für Inneres, Herr Dr. Körting, hat das Wort – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Juhnke! Ich halte alles für sinnvoll – um auf Ihre erste Frage einzugehen –, was linksextremistische Gewalt eindämmen könnte, und ich bin bereit, über alle Maßnahmen nachzudenken, was man dagegen machen kann. Ich sehe

allerdings im Moment – das habe ich auch in einem Interview deutlich gemacht – in einem Runden Tisch noch kein geeignetes Mittel, um damit effektiv etwas zu erreichen.

Bei den linksextremistischen Gewalttaten haben wir eine andere Situation als beim Rechtsextremismus. Wir haben einen Runden Tisch gegen Rechtsextremismus, weil es in unserer Bevölkerung insgesamt – nach allen Umfragen, die wir kennen – durchaus eine Anfälligkeit für rechtsextremistische Gesinnung, Ausländerfeindlichkeit und Ähnliches gibt. Das variiert zwischen 10 und 15 Prozent, je nach Umfrage, die wir kennen. Hier halte ich es für sinnvoll, an einem Runden Tisch darüber nachzudenken, welche Maßnahmen man zur Sensibilisierung der Bevölkerung treffen kann, um die Bevölkerung daran zu hindern, derartigen Strömungen zuzulaufen.

Die Situation bei linksextremistischen Gewalttätern ist schlichtweg eine andere. Es gibt keine wirkliche – auch keine gefühlte – Unterstützung der Bevölkerung für linksextremistische Gewalttaten – glücklicherweise. Möglicherweise gibt es bei dem einen oder anderen vielleicht eine klammheimliche Freude, es gibt auch den einen oder anderen Kommentar in der Zeitung, der derartige Gewalttaten völlig zu Unrecht verniedlicht. Ich sehe im Moment nicht, dass ein Runder Tisch uns bei der Bekämpfung dieser Kriminalitätsform nützt.

Die zweite Frage muss ich umformulieren, Herr Kollege Dr. Juhnke.

[Andreas Gram (CDU): Dürfen Sie aber nicht!]

Aber ich darf sie in meiner Antwort umformulieren! – Der Direktor des Landeskriminalamtes hat zu keinem Zeitpunkt gesagt, dass Menschen, die ihren teuren Pkw irgendwo parken, selbst schuld daran seien, wenn er angezündet wird. Schuld sind immer nur die kriminellen Täter, ausschließlich, sonst niemand!

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Ich gebe aber gerne zu, dass der Direktor des Landeskriminalamtes in einem längeren Vortrag – für den Sie sich, wie die anderen Mitglieder des Innenausschusses auch, bei ihm bedankt haben, ohne einzelne Darstellungen von ihm in Frage zu stellen –, in dem er über Prävention gesprochen hat, eine für mich missverständliche, missglückte und unzulässige Analogie zu einem Brillantring gezogen hat, den man unter einer Laterne ablegt. Ich halte das für eine falsche Analogie, weil ich als Kraftfahrer gezwungen bin, mein Fahrzeug im Regelfall auf öffentlichem Straßenland abzustellen. Ich habe das dem Direktor des Landeskriminalamtes gegenüber zum Ausdruck gebracht und deutlich gemacht. Diese missglückte Analogie ändert aber nichts daran, dass ich die Arbeit dieses hochkompetenten Kriminalisten für unsere Stadt schätze und meine, dass er eine Menge für die Sicherheit in der Stadt getan hat.

[Beifall bei der SPD]

Der Kollege Juhnke hat noch einmal das Wort.

Herr Senator! Ich kann nur schwer nachvollziehen, wie Sie versuchen, eine analytische Trennung zwischen der Sympathie für den Links- oder Rechtsextremismus herbeizuführen und deshalb den Runden Tisch auf der einen Seite bejahen, auf der anderen nicht bejahen. Sie haben sich widersprochen: Gibt es nun die Sympathie für den Linksradikalismus, oder ist das ein Phänomen, das nur auf der rechten Seite zu beobachten ist?

Herr Senator!

Meiner Einschätzung nach gibt es für linksextremistische Taten wie das Anbrennen von Autos oder Ähnliches – also für hochkriminelle Taten – nach wie vor keine Sympathie in der Bevölkerung, und ich hoffe, das bleibt auch so.

Danke schön!

Es geht weiter mit einer Anfrage des Kollegen Zillich von der Linksfraktion über

Schulhelfer

Bitte schön, Herr Zillich, eilen Sie herbei und ergreifen das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Welche Position vertritt der Senat zu Darstellungen in verschiedenen Medien – u. a. „Berliner Morgenpost“ vom 7. September 2009, RBB-Abendschau am 7. September 2009, ganzseitige Anzeige in der „taz“ vom 5. September 2009 –, dass es in der Ausstattung mit Schulhelfern bzw. Schulhelferstunden für Schülerinnen und Schüler mit teilweise schweren Behinderungen erhebliche Kürzungen gibt und es z. T. nicht mehr gewährleistet sei, dass diese Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können?

2. Wie haben sich seit 2005 die für den Einsatz von Schulhelfern zur Verfügung stehenden Mittel im Verhältnis zum Bedarf entwickelt, wie hat sich dabei die Betreuungssituation für die betroffenen Kinder und Jugendlichen verändert, und wie wird durch den Senat sichergestellt, dass diese Kinder und Jugendlichen ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können?

Herr Kollege Steuer folgt mit der Frage zum Thema

Warum sind gerade behinderte Kinder alle Jahre wieder das Sparschwein des Senates?

[Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): Schlechte Fragestellung!]

Bitte schön, Herr Kollege Steuer!

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Schulen haben für die bei ihnen angemeldeten schwerbehinderten Kinder einen Antrag auf den Einsatz eines Schulhelfers gestellt, und wie viele davon haben keine zusätzlichen Helferstunden bewilligt bekommen?

2. Wie bewertet der Senat Pressemitteilungen, nach denen die an den Schulen eingesetzten Betreuerinnen und Betreuer nicht genügend Betreuungsstunden für behinderte Schülerinnen und Schüler beinhalten und die zusätzliche Versorgung der Schulen durch Schulhelferinnen und Schulhelfer nicht ausreichend abgesichert ist?

Es antwortet der Bildungssenator Prof. Zöllner – bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur Frage 1 zu dem entscheidenden Punkt, welche Position der Senat in diesem Zusammenhang vertritt: Kriterium für die Versorgung mit Schulhelfern ist die Gewährleistung, dass die Betroffenen ihr Recht auf Bildung uneingeschränkt wahrnehmen können und dass aus diesem Grund jedem Einzelfall nachgegangen wird, ob dies gewährleistet ist. Da meine Verwaltung bisher in keinem Fall diese Gewährleistung nicht festgestellt hat, gehe ich davon aus, dass dies diesem zentralen und entscheidenden Anliegen gerecht wird.

Im Einzelnen ist es so: In der Berichterstattung in den verschiedenen Medien ist wiederholt die Befürchtung geäußert worden, durch die Veränderung im Bereich des Schulhelfereinsatzes könne das Recht auf Bildung nicht mehr gewährleistet werden. Dem ist aus meiner Sicht nicht so. Die für die Schulen vorgesehene Personalbemessung für Unterricht und Betreuung von Lehrkräften, Erzieherinnen und Erziehern sowie an sonderpädagogischen Förderzentren auch mit pädagogischen Unterrichtshilfen sowie Betreuerinnen und Betreuern ermöglicht den Schulbesuch und sichert die Erfüllung der Schulpflicht auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.

Darüber hinaus kann durch den Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern als schulorganisatorische bzw. schulergänzende Maßnahme eine zusätzliche unterstützende Leistung erbracht werden. Schulhelferinnen und Schulhelfer kommen zum Einsatz, wenn aufgrund der Art, der Schwere und des Umfangs der Behinderung die Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe nicht im Rahmen der personellen Grundausstattung der Schule zu leisten sind. Das heißt, es gibt diese Priorität. Die Tätigkeit der Schulhelfer dient der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen bei der Erfüllung der Schulpflicht und sichert somit ihr Recht auf Bildung und Erziehung gemäß § 2 Schulgesetz. Die Schulhelfer unterstützen die behinderten Schülerinnen und Schüler unter anderem bei der Mobilität, beim Toilettengang bzw. der Hygiene, der Nahrungsaufnahme sowie beim Gebrauch besonderer Unterstützungsmittel. Die Entscheidung, dass in Ausnahmefällen der besonders zu begründende Schulhelfereinsatz auch an sonderpädagogischen Förderzentren und nicht nur im gemeinsamen Unterricht, der sogenannten Integration an allgemeinbildenden Schulen, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich ist, erfolgt unter Berücksichtigung der Personalausstattung der Förderzentren mit besonders qualifiziertem Personal sowie der erheblich geringeren Klassenfrequenz im Vergleich zur Regelschule.

Für die Gewährleistung der Schulpflicht ist das an Berliner Schulen beschäftigte landeseigene Personal zuständig. Das sind in der gemeinsamen Beschulung bzw. Integration Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, an sonderpädagogischen Förderzentren sind es neben Lehrkräften die pädagogischen Unterrichtshilfen, Betreuerinnen und Betreuer sowie Erzieherinnen und Erzieher. Mit dieser Personalausstattung ist die Erfüllung der Schulpflicht für die behinderten Schülerinnen und Schüler gewährleistet, sodass sie ihr Recht auf Bildung wahrnehmen können. Nur im Einzelfall ist zusätzlich an sonderpädagogischen Förderzentren ein Schulhelfereinsatz erforderlich, der dann selbstverständlich auch realisiert wird.

Der Schulhelfereinsatz wird von den Schulleiterinnen und Schulleitern immer nur für ein Schuljahr beantragt. Die Bewilligung wird durch die zuständige Schulaufsicht in den regionalen Außenstellen ebenfalls in der Regel für ein Schuljahr vorgenommen, aber nie für die gesamte Schulzeit der behinderten Kinder. Die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Schulhelferstunden bewilligt werden, basiert auf den in der Verwaltungsvorschrift Schule 2009 vom 10. Juli verankerten Prüfkriterien. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben keinen generellen Anspruch auf die Bewilligung von Schulhelferstunden, selbst wenn die Anspruchsvoraussetzungen im Sinne der Antragsvoraussetzungen nachweislich vorliegen. Auch die Bescheinigung einer Schwerstbehinderung durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales in Berlin reicht zur Begründung nicht aus, weil die Zielerreichung das Entscheidende ist. Ich wiederhole noch einmal: Kriterium ist nach Einzelfallprüfung, dass unter Berücksichtigung der gesamten Personalausstattung

der Lerngruppe das Recht auf Bildung uneingeschränkt gewährleistet werden kann.

Zur Frage 2: Im Haushaltsjahr 2005 standen dem Ansatz von 3,397 Millionen Euro Ist-Ausgaben in Höhe von 5,198 Millionen Euro gegenüber. Bis zum Haushaltsjahr 2009 stiegen der Ansatz bis 5,225 Millionen Euro, die IstAusgaben 2008 auf rund 8,012 Millionen Euro. Im Zeitraum 2005 bis 2009 stieg die Anzahl der betreuten Kinder von 860 auf 1 312. Dies entspricht einem Anstieg um 53 Prozent. In der Verwaltungsvorschrift ist verankert, dass die Schulhelfermaßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt werden. Im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans für den Doppelhaushalt ist ein Ansatz von jährlich 8,012 Millionen Euro für den Einsatz von Schulhelfern ausgewiesen. Dieser entspricht dem Ist des letzten Jahres. Daher orientiert sich bereits mit Beginn des Schulhelferjahres 2009/10 der Rahmen verfügbarer Mittel an den geplanten Vorgaben für den Doppelhaushalt 2010/11 in Höhe von 8,012 Millionen. Diese Summe orientiert sich am Haushalts-Ist und liegt somit erheblich über dem Haushaltsansatz von 2009 in Höhe von 5,2 Millionen Euro.

Zu den Fragen von Herrn Steuer, zu 1: Die allgemeinen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Schulhelferinnen und Schulhelfern habe ich mit meiner Beantwortung auf die Frage von Herrn Zillich ausführlich dargestellt. Ich beschränke mich daher auf die von Ihnen gewünschten Zahlen. Am Stichtag 6. Juli 2009 haben insgesamt 311 Schulen Anträge für die Bewilligung von Schulhelferstunden gestellt. Für 270 Schulen wurden Anträge bewilligt, für 41 Schulen wurden die Anträge nicht bewilligt.

Zur Frage 2: In Klassen an sonderpädagogischen Förderzentren für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen werden im Bedarfsfall zusätzliche Betreuerinnen und Betreuer eingesetzt. Die Entscheidung über dieses zur Grundausstattung der Schule gehörende Personal trifft die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Der Einsatz eines Betreuers oder einer Betreuerin in einer Lerngruppe zusätzlich zur Sonderpädagogin oder dem Sonderpädagogen und zur sonderpädagogischen Unterrichtshilfe erfolgt unter Berücksichtigung der Schwere der Behinderungen und der Klassengröße mit ganzen oder halben Stellen. An diesen Schulen werden auch weiterhin Zivildienstleistende eingesetzt. Der Einsatz von Schulhelfern an sonderpädagogischen Förderzentren ist gemäß der Verwaltungsvorschrift, die ich mehrfach zitiert habe, zu organisieren. Danach ist in Ausnahmefällen der besonders zu begründende Schulhelfereinsatz auch an sonderpädagogischen Förderzentren im Rahmen der verfügbaren Mittel möglich. Die Entscheidung berücksichtigt die besonders hohe Personalausstattung der Förderzentren sowie die wesentlich geringeren Klassenfrequenzen. Ich gehe davon aus, dass mit der dargestellten personellen Ausstattung die Beschulung und Betreuung behinderter Schülerinnen und Schüler an sonderpädagogischen Förderzentren tatsächlich gewährleistet werden kann.

Danke schön, Herr Senator! – Zuerst gibt es eine Nachfrage des Kollegen Zillich. – Bitte, Herr Zillich!

Herr Senator! Sie haben den Umfang der bewilligten bzw. beantragten Schulhelferstunden für dieses Schuljahr dargestellt. Das veranlasst mich zu der Frage: Inwieweit und wenn ja, warum und nach welchen Kriterien unterscheidet sich das von der Bewilligungspraxis und dem Umfang im abgelaufenen Schuljahr?

Herr Senator, bitte!

Sowohl die Anzahl der beantragenden Schulen, die beantragten Stunden wie auch die Zahl der Schülerinnen und Schüler, für die beantragt wurde, waren in den vergangenen Jahren wie auch in diesem Jahr höher als die tatsächlich bewilligten. Um Ihnen ein Gefühl für die Veränderung zu geben, nenne ich Ihnen die Zahlen: Ingesamt sind für 1 377 Schülerinnen und Schüler solche Stunden beantragt worden, 1 312 Kinder haben eine entsprechende Zuweisung erhalten. Das bedeutet, die Zahl derjenigen, die keine Schulhelferstunden erhalten haben, ist sehr begrenzt. Die Ablehnung liegt daran, dass nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen durch die Verantwortlichen – die sogenannten Koordinatoren vor Ort, in der Regel Sonderpädagogen, die das wirklich beurteilen können – sich die Situation so darstellt, dass eine zusätzliche Zuweisung von Schulhelferstunden nicht erforderlich ist. Zusätzlich muss man in diesem Zusammenhang berücksichtigen, dass Einzelzuweisungen erfolgen können, aber auch eine Zuweisung für eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern, die von ein oder zwei Schulhelfern abgedeckt werden kann, wenn nicht eine permanente Präsenz der Schulhelfer für einen bestimmten Zeitraum notwendig ist.

Es gibt für die Umsetzungen einen entscheidenden, vermutlich relevanten Unterschied zwischen dem letzten und diesem Jahr. Er beruht darin, dass in den letzten Jahren ein sogenanntes zweistufiges Verfahren praktiziert worden ist, das de facto mit den etwas zu niedrigen Haushaltsansätzen im Zusammenhang zu sehen ist. Der Haushaltsansatz – ich verweise Sie auf die Beantwortung Ihrer Frage –, der sich in der Größenordnung von 5 Millionen Euro bewegt hat – bei einem Ist von 8 Millionen Euro –, ist als entsprechende Kontingente bezogen auf die Anzahl von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf auf die einzelnen Regionen verteilt worden, dann wurden Nachanträge gestellt, die genehmigt worden sind, weil in Berlin ein uneingeschränkter Schulbesuch ermöglicht werden muss. Diese zweistufige und entkoppelte Verfahren führt automatisch dazu, dass die Ent

scheidungen isoliert getroffen werden und ein optimaler Einsatz im Sinne eines effektiven Stundeneinsatzes in der ersten Runde nicht berücksichtigt worden ist, weil man davon ausgegangen ist, dass die Probleme in der zweiten Runde gelöst werden. Dies ist geändert worden, sodass jetzt die Gesamtverantwortung an einer Stelle liegt und koordiniert wird, somit auch durch Gruppenbildung oder Zuweisungen für Gruppen ein Einsatz von Schulhelfern gewährleistet werden kann, der numerisch etwas weniger Stunden beinhaltet, die Versorgung aber gleichwohl in dem Sinne, wie ich sie definiert habe, sicherstellt.

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt ist der Kollege Steuer an der Reihe. Können Sie noch einmal drücken, Herr Steuer, damit wir Sie hier auf den Bildschirm bekommen!