Der Senat wird aufgefordert, sich mittels einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass für die von der Altfallregelung der §§ 104a und 104b Aufenthaltsgesetz Begünstigten eine dauerhafte Aufenthaltsperspektive geschaffen wird. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Anforderungen an die überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts erleichtert werden.
Der Senat wird aufgefordert, für die Besetzung von Vorstandspositionen und Geschäftsführungen in allen Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung ein transparentes Verfahren anzuwenden, um die Positionen nach den Grundsätzen des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) geschlechter-gerecht zu besetzen. Dazu ist die beabsichtigte Besetzung der Positionen u. a. in Form einer Ausschreibung öffentlich bekannt zu machen.
Für das Landesgleichstellungsgesetz sind dem Abgeordnetenhaus die notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen, die sicherstellen, dass die Grundsätze der Gleichstellungsverpflichtung auch für die Besetzung von Positionen im Leitungsbereich, bei Organen und Vorgesetzten- oder Leitungspositionen in den genannten Unternehmen und Einrichtungen Anwendung finden.
Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. August 2009 ein Bericht vorzulegen, wie der Senat der Gleichstellungsverpflichtung nach der Verfassung von Berlin und den
Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes hinsichtlich der Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen in Leitungspositionen, insbesondere auf der 1. und 2. Führungsebene in LHO-Betrieben, landeseigenen Unternehmen, öffentlich-rechtlichen Stiftungen und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Landes nachgekommen ist und wie die Einbeziehung von Frauen in Bewerbungsverfahren durch gezielte Maßnahmen sichergestellt und gefördert wird.
Dem Verkauf des ca. 4 367 m² großen Grundstücks Berlin-Mitte, Dorotheenstr. 94, 96, Bunsenstr. 1, zu den Bedingungen des Kaufvertrages vom 2. März 2009 zur Urkundenrolle Nr. 44/2009 des Notars Michael Schudnagies in Berlin und der Entnahme einer Teilfläche des Grundstücks von ca. 79 m² aus dem Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) wird zugestimmt. Die Entnahme aus dem SILB erfolgt zum Zeitpunkt des Termins des Eigentumsübergangs auf die Käuferin des Grundstücks.
Dem Ankauf einer 1 911 891 m² großen Fläche des ehemaligen Flughafens Tempelhof von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gemäß Kaufvertrag vom 9. Juni 2009 zur Urkundenrolle Nr. M 189/2009 des Notars Klaus Mock in Berlin wird zugestimmt.