Die Deckung des Bedarfs an Gemeinschaftsschulplätzen soll in der bezirklichen Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden, sofern erforderlich auch durch die Neugründung von Gemeinschaftsschulen.
Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen Funktionsstellen an den Gemeinschaftsschulen besetzen können.
Im Rahmen der Schulstrukturreform sind die vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen der OSZ für verbindliche Kooperationen mit integrierten Sekundarschulen einzubeziehen. Dabei geht es insbesondere um Angebote
Dem Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schularten kommt im weiteren Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler eine besondere Bedeutung zu. Mit den beiden gleichwertigen Schularten der integrierten Sekundarschule und dem Gymnasium, die beide zu allen Schulabschlüssen einschließlich des Abiturs führen, werden gute Voraussetzungen geschaffen, um alle Schüler/-innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten bestmöglich zu fördern.
Für den Übergang von der Grundschule in die integrierte Sekundarschule und das Gymnasium bedeutet dies Folgendes:
Die Eltern sowie die Schüler/-innen haben Anspruch auf eine frühzeitige und individuelle Beratung durch die Grundschule, die schriftlich zu dokumentieren ist, in welcher weiterführen
den Schule/Schulart die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich die optimale Förderung entsprechend ihrer/seiner Lernentwicklung, Kompetenzen, Leistungen, Begabungen und Neigungen erhalten wird.
Die Eltern entscheiden nach einem verbindlichen Beratungsgespräch mit der Grundschule, ob ihr Kind an einer integrierten Sekundarschule oder einem Gymnasium angemeldet werden soll. Sie haben Anspruch auf ein Beratungsgespräch an der Schule, an der sie ihr Kind anmelden wollen.
Die integrierten Sekundarschulen und die Gymnasien nehmen im Rahmen freier Plätze alle angemeldeten Schüler/-innen auf.
Gibt es an einer integrierten Sekundarschule oder an einem Gymnasium mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze, so ist ein Aufnahmeverfahren durchzuführen, das für beide Schularten gleich zu gestalten ist, nach folgenden Kriterien:
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Rahmen eines Auswahlverfahrens bzw. Auswahlgespräches mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler nach transparenten und gerichtsfesten Kriterien mindestens 60 Prozent der Plätze vergeben.
Bis zu zehn Prozent der Plätze werden weiterhin im Rahmen einer Härtefallregelung im Einvernehmen zwischen Schule und Bezirk vergeben.
Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich zum Halbjahr der Klasse 7 abzeichnet, dass sie die Ziele der Jahrgangsstufe voraussichtlich nicht erreichen werden, ist eine Bildungs- und Erziehungsvereinbarung zwischen Schule, Eltern und Schülerin oder Schüler zu schließen.
Führt die Bildungs- und Erziehungsvereinbarung nicht dazu, dass am Ende der Klasse 7 die Ziele erreicht werden, so wechselt eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums in die Klasse 8 der integrierten Sekundarschule und setzt dort den Bildungsweg fort.
Das neue Übergangsverfahren wird unter Berücksichtigung der in Punkt 1. genannten Ziele wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Über die Ergebnisse der Evaluation ist nach vier Jahren zu berichten.
Der Grundsatz „Integration hat Vorrang“ – entsprechend dem gültigem Schulgesetz – gilt und wird weiter ausgebaut im Rahmen der Entwicklung eines Gesamtkonzepts der „Inklusiven Schule“ entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Der Senat wird aufgefordert darzustellen, wie das Wahlrecht der Eltern gewährleistet und der Ausbau der gemeinsamen Erziehung umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist darzustellen, inwieweit es mit Blick auf die optimale Förderung jedes Kindes möglich und sinnvoll ist, derzeit vorgehaltene Doppelstrukturen, insbesondere für die Kinder mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Lernen“, zugunsten des gemeinsamen Unterrichts schrittweise mit dem Ziel der verstärkten Integration in die Regelschule abzubauen und die sonderpädagogischen Förderzentren zu Beratungs- und Kompetenzzentren mit Netzwerkfunktion umzubauen.
Ganztagsschulen begünstigen eine Lehr- und Lernkultur, die auf die Interessen und Voraussetzungen des einzelnen Kindes eingeht, die Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit erzieht und Freude am Lernen und an Leistung vermittelt. Denn an Ganztagsschulen gibt es mehr Zeit. Mehr Lehr- und Lernzeit, um die Schülerinnen und Schüler optimal individuell zu fördern. Ganztagsschulen sind in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Voraussetzung, um insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder mehr Chancengleichheit zu schaffen.
Ein umfangreiches Angebot an zusätzlichen Aktivitäten gibt jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit, seine besonderen Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass alle integrierten Sekundarschulen von Anfang an zu Ganztagsschulen ausgebaut werden und auch bei den Gymnasien der Einstieg in den Ganztagsschulbetrieb gemacht wird.
Im Bereich der Grundschule wird angestrebt, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Ganztagsschulen zu ermöglichen.
Der Senat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen (z. B. Schulgesetz) zügig zu erarbeiten,
über die Arbeiten regelmäßig zu berichten und dem Abgeordnetenhaus eine entsprechende Senatsvorlage zur weiteren Beratung vorzulegen.
die Entwicklung eines Leitbildes für die neue integrierte Sekundarschule. Das Leitbild soll insbesondere darstellen und Anregungen geben, wie an der integrierten Sekundarschule eine neue Kultur des individuellen Lernens und individuellen Förderns entsteht, wie durch Binnendifferenzierung alle Schülerinnen und Schüler zu höchstmöglichen Lernergebnissen geführt werden können, wie der Schulalltag an einer ganztägigen integrierten Sekundarschule funktionieren kann und welche personellen, räumlichen und sachlichen Ressourcen für die integrierten Sekundarschulen zu Verfügung stehen.
Einführung der neuen integrierten Sekundarschule beginnend zum Schuljahr 2010/11. Der Prozess der Umwandlung sollte zum Schuljahr 2011/12 abgeschlossen sein.
begleitende schulbezogene Fort- und Weiterbildung zur Qualifizierung des pädagogischen Personals, insbesondere mit dem Schwerpunkt „Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen“. Hierbei soll auf die Erfahrungen aus der Pilotphase Gemeinschaftsschule zurückgegriffen werden.
Die Lehrerausbildung muss entsprechend den Anforderungen der Sekundarschule und des Gymnasiums insbesondere im Schwerpunkt „Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen“ angepasst werden.
ein Verfahren, das es den Bezirken ermöglicht, für einen Übergangszeitraum im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform benötigte Schulgebäude über den – gemessen an der Zahl der Schülerinnen und Schüler – bestehenden Bedarf hinaus vorzuhalten, ohne dadurch Nachteile bei den Bezirkszuweisungen zu erleiden.
Der Senat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass moderne Techniken des E-Governments (Mobile Bürgerämter und Onlineangebote) zügig weiter ausgebaut werden und eine breitere Anwendung finden, um somit allen Berlinerinnen und Berlinern notwendige Behördengänge zu erleichtern. Hierfür soll der Senat gemeinsam mit den Bezirken die Zielvereinbarung zu den Bürgerdiensten fortentwickeln und sie konsequent den sich ändernden Bedarfen der Bevölkerung, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, anpassen.
b) Das mobile Bürgeramt (das Amt kommt zum Bürger) soll stadtweit zum Einsatz kommen, um z. B. mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger bei Behördengängen zu unterstützen.
c) Die elektronische Terminvergabe zur Vermeidung unnötiger Wartezeiten in den stationären Bürgerämtern ist flächendeckend zu ermöglichen.
d) Stationäre Bürgerämter, die künftig durch den Einsatz von elektronisch, telefonisch oder mobil angebotenen Dienstleistungen weniger aufgesucht werden, sollen sich verstärkt auf Bevölkerungsgruppen einstellen, die keinen Zugang zu neuen Medien haben, wohl aber ein hohes Maß an individueller Betreuung benötigen.
e) In Einzelfällen soll geprüft werden, ob wenig aufgesuchte Bürgerämter zugunsten mobiler Lösungen eingeschränkt werden können.