Das Problem ist allen bekannt. Es ist weder in Berlin noch in anderen Bundesländern bislang gelungen, Haftanstalten so zu führen, dass keine Handys in die Anstalten geschmuggelt werden können. Dank des technischen Fort
schritts ist außer Telefonieren und dem Verschicken von Kurzmitteilungen auch das Verschicken von MMS möglich, das Erstellen von Videos, das Erstellen von Fotos. Damit verbindet sich nicht nur eine Gefahr für die Planung von Straftaten, sondern auch die Gefahr der Begehung neuer Straftaten.
Die Lösung, die sowohl der Entwurf des Senats als auch der der CDU vorsieht, ist die Einführung von sogenannten Jammern oder Störern, die das Telefonieren mit Handys in den Haftanstalten verhindern. Ganz bemerkenswert ist allerdings, lieber Kollege Kohlmeier, dass unser Gesetzesentwurf aus dem September 2008 datiert, der Senat hat es dann immerhin sechs Monate später geschafft, einen fast wortgleichen abgeschriebenen Entwurf vorzulegen, nämlich immerhin schon am 17. März 2009. Da stellt sich wieder einmal heraus: Die Senatorin ist die Getriebene. Es ist immer das gleiche Spiel bei der rot-roten Regierung. Einen Antrag der Opposition, den auch Rot-Rot inhaltlich nicht ablehnen kann, übernimmt der Senat, macht eine eigene Gesetzesvorlage, die letztlich wörtlich fast identisch ist. Der Antrag der CDU ist noch weitergehender als der des Senats es ist,
er ermöglicht nämlich auch noch das vom Kollegen Behrendt beschriebene Auffinden von Handys mit der Wünschelrute. Ich glaube, das mit der Wünschelrute funktioniert nicht ganz so, aber jedenfalls ist das in unserem Antrag auch enthalten.
In der gestrigen Sitzung des Rechtsausschusses hat tatsächlich der Staatssekretär als einen der Unterschiede beider Anträge dargestellt, bei uns wäre die Rede von der Fläche der Haftanstalt, der Entwurf des Senats hingegen würde sich mit der Grenze um die Fläche der Haftanstalt befassen. Einmal geht es also um die Fläche und einmal um die Linie, die darum gezogen ist. Ob das ein qualifizierter Unterschied ist, der dazu führt, dass man den Entwurf des Senats abstimmen muss, müssen Sie selbst entscheiden.
Das vom Kollegen Behrendt bereits angesprochene Problem mit den Kosten ist in der Tat ganz bemerkenswert. In der Sitzung des Rechtsausschusses am 22. April, als die Sachverständigen angehört worden sind, stellte sich heraus, dass seriöse Angaben zu der Frage, welche Kosten in welcher Höhe entstehen werden, überhaupt nicht gemacht werden konnten. Auf die weitere Frage, woher die 2,5 Millionen Euro kommen, hat die Senatorin sich dann irgendwann zu der Antwort entschlossen, die 2,5 Millionen seien die Kosten, die für die Jugendstrafanstalt erforderlich wären.
Ich darf an dieser Stelle aus dem Senatsentwurf zu der Frage, welche Kosten für das Gesetz entstehen, zitieren:
Das Gesetz wird mittelbar durch Anschaffung und Betrieb der technischen Geräte zur Störung und Unterbringung des Mobilfunkverkehrs Kosten verursachen. Sie sind abhängig von den technischen Systemen, die ausgewählt werden, und von den räumlichen Gegebenheiten in den Anstalten. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass insgesamt Kosten in einer Größenordnung von 2,5 Millionen Euro entstehen.
Von der Jugendhaftanstalt war an dieser Stelle nicht die Rede. Das heißt, die Gesamtkosten liegen in der Tat völlig im Dunkeln. Wir beschließen also heute ein Gesetz, von dem keiner weiß, was es im Ergebnis kosten wird.
Obwohl die Kostenproblematik in der Tat erheblich ist, hat sich die CDU-Fraktion in der Gesamtabwägung entschlossen, anders als die Regierung konstruktiv zu sein, und dem Ergebnis trotzdem zuzustimmen, denn das Ziel, das das Gesetz verfolgt, ist richtig, nämlich die Verhinderung von Telefonmöglichkeiten mit Handys im Strafvollzug.
Was die Kosten angeht, vertrauen wir auf Herrn Senator Nußbaum, dass er auf die Kostenbremse treten wird. Darauf konnte man sich auch schon bei seinem Vorgänger immer verlassen. – Danke schön!
Danke schön, Frau Kollegin Seibeld! – Für die Linksfraktion hat nunmehr der Kollege Lederer das Wort. – Bitte schön, Herr Dr. Lederer!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Meine Damen und Herren! Die Probleme sind genannt. Wer telefonieren in Haftanstalten unterbinden und dazu technische Mittel einsetzen will, die möglicherweise den Mobilfunkverkehr auch in anderer Weise stören, der braucht hierfür eine Rechtsgrundlage. Für diese Rechtsgrundlage liegt jetzt ein Gesetzentwurf vor. Sie müssen sich entscheiden, ob Sie dem zustimmen wollen oder nicht. Wir wollen ihm zustimmen, damit wir eine Rechtsgrundlage haben, auf der die Tests auch in Zukunft fortgeführt werden können. Das ist es, was schlicht und ergreifend heute passiert. Viel mehr passiert hier nicht.
Eine andere Frage ist, ob man am Ende eines solchen Projekts möglicherweise entscheidet, dass man bei der alten Praxis bleiben will oder möglicherweise Wünschelruten einsetzen möchte, wo dann Personal zweimal am tag durch die Haftanstalt tigert und an jeder Zelle
wünschelt, ob möglicherweise ein Mobilfunkgerät vorhanden ist – wer weiß, was die beste Variante ist – oder ob „Jammer“ am Ende die geeignete Form sind. Was
sinnvoll ist, wird man entscheiden, wenn man genauer weiß, wo es langläuft. Das Problem teilen alle Gesetzentwürfe, die zu diesem Thema auf dem Tisch lagen, dass man am Ende nicht weiß, was es kostet. Gucken wir uns das an.
finde ich etwas albern. Alle werden am Ende die Frage zu beantworten haben, ob man diese Kosten, ob man diesen Aufwand für das Ergebnis treiben will, was es nach sich zieht. Diese Frage wird zu beantworten sein. Dazu wird man an einem bestimmten Punkt auf der Basis eines seriösen technischen Konzepts und seriöser Zahlen eine Entscheidung zu treffen haben. Wir sind noch nicht abschließend entschieden. Das sage ich auch gleich. Wenn das alles eine Menge Geld kostet und sich nicht wirklich lohnt, dann sollte man lieber alles beim Alten lassen. Diese Entscheidung muss dann getroffen werden, und zwar nach haushaltspolitischen und fachpolitischen Kriterien.
Das ist eigentlich alles recht übersichtlich. Warum das noch eine Rederunde brauchte, kann ich nicht wirklich verstehen.
Vielleicht muss der eine oder die andere vor den Sommerferien noch einmal hier einen Auftritt haben, aber geschenkt. Lassen Sie es uns jetzt zum Abschluss bringen! Das Thema wird uns ohnehin erhalten bleiben.
Danke schön, Herr Kollege! – Für die FDP-Fraktion hat nunmehr der Kollege Dr. Kluckert das Wort. – Bitte schön, Herr Kluckert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dr. Lederer hat recht: Die Rederunde hätte man sich in der Tat schenken können,
nichtsdestotrotz hier die Stellungnahme der FDPFraktion: Auch wir wollen illegalen Mobilfunk in den Justizvollzugsanstalten unterbinden. Wir haben dafür bereits eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, nämlich für die Jugendstrafanstalt mit dem Jugendstrafvollzugsgesetz. Jetzt geht es darum, mit diesem Gesetzentwurf eine neue Ermächtigungsgrundlage zu schaffen, nämlich für den Erwachsenenvollzug.
Der Antrag der CDU wäre völlig ausreichend gewesen. Er hätte auch das Problem gelöst. Er ist letzten Endes aus Baden-Württemberg abgeschrieben. In Baden-Württemberg besteht auch eine hervorragende Justizverwaltung, unter FDP-Führung natürlich.
Der Senat hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Herr Kohlmeier hat es schon deutlich gemacht, wieso. Er hat gesagt: Selbstverständlich werden Anträge der Opposition nicht angenommen. Das ist ein roter Faden, der sich durch Ihre Koalitionspolitik zieht,
und es ist Ihre Arroganz der Macht, Herr Kohlmeier, mit der Sie immer wieder auftreten – nicht Sie persönlich, sonder Ihre ganze Fraktion und Ihr Koalitionspartner.
Nichtsdestotrotz ist es so, dass der Senatsentwurf einige nützliche Anpassungen an die Berliner Situation vorgenommen hat, und er hat auch die fortgeschrittene Fachdiskussion aufgenommen, insofern werden wir diesem Senatsentwurf auch zustimmen, denn er ist maßgerecht für die Berliner Verhältnisse.
Jetzt weiß ich nicht, bei wem ich mich entschuldigen muss, das ist immer eine Frage der Perspektive, Herr Kohlmeier!
Wir müssen zwischen der Ermächtigungsgrundlage und der technischen Umsetzung trennen. Wir entscheiden mit diesem Gesetzentwurf nur über die Ermächtigungsgrundlage, und wir haben uns dafür entschieden, illegalen Mobilfunk in Justizvollzugsanstalten unterbinden zu können. Deswegen wollen wir eine gesetzliche Grundlage, damit die Senatsverwaltung, damit die Handelnden vor Ort auch auf der sicheren Rechtsseite sind. [Beifall bei der FDP]
Von uns gibt es allerdings damit keine Zustimmung zu konkreten Maßnahmen, wie das umgesetzt wird, denn konkrete Maßnahmen – Herr Lederer hat es gesagt – können weder in ihrer Wirksamkeit noch hinsichtlich ihrer Kostenauswirkung zurzeit seriös beurteilen. Wirksamkeit und Kosten sind bisher völlig ungeklärt.