Ich glaube das sehr wohl, weil ich weiß, dass das Thema Europa und die Stärkung des europäischen Gedankens an den Berliner Schulen eine zentrale Rolle spielen.
Meine Frage richtet sich ebenfalls an Herrn Zöllner und dreht sich um den angekündigten Orkan, der viele Eltern wegen des Schulwegs ihrer Kinder beunruhigt. Bereits heute wurden etliche Kinder nicht zur Schule geschickt. Können Sie uns erläutern, wie die Rechtslage ist, wenn sich die Eltern entscheiden, ihre Kinder nicht zur Schule zu schicken? Wie wird vorgegangen, wenn die Kinder in der Schule sind und der Heimweg durch starken Sturm gefährlich werden kann?
Grundlage sind in diesem Zusammenhang entsprechende schulgesetzliche Regelungen nach den §§ 4 und 44 bis 46. Entsprechende Informationen sind aus meinem Hause gegenüber den Schulen ergangen. Die Schulen können in eigener Verantwortung entscheiden, ob eine spezifische Situation, in diesem Fall eine Wettersituation, dazu führen kann, dass den Schülerinnen und Schülern – in diesem Fall ab 13.00 Uhr – freigegeben werden sollte. Außerdem wurde durch die Medien bekannt gemacht, dass sie, wenn Eltern aufgrund einer Wettersituation ihre Kinder nicht zur Schule schicken, als entschuldigt gelten. Dies ist auch bei Überschwemmungen, Schnee o. Ä., wenn Straßen nicht passierbar sind, so. Ich gehe davon aus, dass auch die Hotline, die wir heute geschaltet haben, mögliche Unklarheiten der Schulen und Eltern beseitigen kann. Damit ist hoffentlich ein ausreichender Informationsstand der Betroffenen gewährleistet worden.
Mir ist die Situation der Kinder wichtig, die in der Schule sind und den Heimweg nicht antreten können. Wie wird in solchen Fällen verfahren? Müssen die Kinder in der Schule bleiben, bis ein gefahrloser Heimweg möglich ist, oder müssen die Eltern die Kinder abholen? Wie soll das laufen?
Ich gehe davon aus, dass die Situation im Einzelfall entschieden werden muss. Nur die Verantwortlichen in den Schulen können entscheiden, ob und wann die Kinder heimgeschickt werden können. Ansonsten muss eine Aufsicht in der Schule vorgehalten werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Regierenden Bürgermeister: Gibt es Bestrebungen im Senat, eine neue Sympathie für den Sprecher der in Spanien verbotenen Batasuna, dem politischen Arm der ETA, zu entwickeln, die im Sinne der Bundestagsabgeordneten Lötzsch steht,
und künftig auch mit Arnaldo Otegi, einem wegen Entführung zu sechs Jahren Haft verurteilten ETATerroristen, Treffen zu organisieren, in denen solch ein Vertreter der Linken vom Kampf über das Europa der Völker und Bürger spricht?
Ich habe Herrn Hoffmann nicht verstanden. Ich habe die Frage gestellt, um hier einen geregelten Ablauf zu gewährleisten. – Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!
Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Ich kenne diesen Vorgang nicht und kann Ihnen deshalb darauf nicht antworten.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Medienlandschaft sehr gut kennen und den Vorgang wahrgenommen haben. Deshalb frage ich Sie noch einmal, welche Konsequenzen Sie als Regierender Bürgermeister aus einem derart politisch unsensiblen Verhalten ziehen. In Spanien sind 200 000 Menschen auf die Straße gegangen, um gegen die ETA zu demonstrieren, weil es dort zu Toten kam. Oder wird in Kauf genommen bzw. gewünscht, dass die Linkspartei.PDS Kontakt zu terrororientierten Gruppen unterhält, um die Linke in Europa zu vereinigen?
Herr Abgeordneter! Auch wenn Sie meinen, man müsse alles in der Zeitung lesen, muss ich Ihnen sagen: Ich habe es nicht gelesen. Ich kenne den Vorgang nicht und bin nicht in der Lage, Ihnen zu antworten.
Jetzt geht es mit einer Frage des Kollegen Otto von der Fraktion der Grünen weiter. – Bitte schön, Sie haben das Wort!
Ich habe eine Frage an Frau Senatorin Junge-Reyer. – Der Presse war zu entnehmen, dass der Senat jetzt doch an einer Konzeption für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften arbeitet und dass sie im Sommer vorgelegt werden soll. Trifft das zu?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Wie Sie wissen, sind wir hinsichtlich der Situation, aber auch hinsichtlich der Zukunft der städtischen Wohnungsbaugesellschaften sicher, dass in ganz erheblichem Umfang sowohl von den Wohnungsbaugesellschaften als auch vom Senat Klärung geleistet worden ist.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften befinden sich einerseits auf einem guten Weg der Konsolidierung ihrer wirtschaftlichen Situation, andererseits auf einem guten Weg, den sie fortführen, indem sie in Berlin bezahlbaren Wohnraum für Mieterinnen und Mieter zu angemessenen Preisen dauerhaft sichern. Sie gehören deshalb zu dem strategischen Vermögen der Stadt. Dies auch durch die Definition von politischen Konzepten für die Zukunft noch einmal darzustellen, ist mein Ziel, daran wird zurzeit gearbeitet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Otto! Ich nehme mir vor, eine solche Konzeption politisch zu diskutieren. Ich gehe davon aus, dass wir schneller sind, als von Ihnen angekündigt.
Danke schön, Frau Senatorin! – Weitere Fragen liegen nicht mehr vor. Damit ist die Fragestunde beendet.
Jeder Fraktion steht eine Redezeit von bis zu zehn Minuten zur Verfügung, die auf zwei Redner aufgeteilt werden kann. Als erste Rednerin hat Frau Schillhaneck von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. – Bitte sehr, Frau Schillhaneck!
Danke sehr! – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am vergangenen Freitag war es bekanntermaßen zum zweiten Mal so weit: Die mit großer Spannung erwartete Entscheidung der ersten Runde der zweiten Runde der sogenannten Exzellenzinitiative wurde verkündet. Die Berliner Universitäten haben dabei wahrlich nicht schlecht abgeschnitten. Sie wurden aufgefordert, ihre Vollanträge für über ein Dutzend Graduiertenschulen und Exzellenzcluster einzureichen. Dazu kommt die allgemein als Königsklasse angesehene sogenannte dritte Förderlinie, die Zukunftskonzepte oder auch Eliteuniversitäten. Humboldt-Universität und Freie Universität sind nun aufgefordert, ihre Konzeptionen für einen projektbezogenen Ausbau der Spitzenforschung vorzulegen. Damit sind zwei der acht so aus der gesamten Republik ausgewählten Universitäten Berliner Universitäten. Über so viel Potenzial in dieser Stadt sollte man sich freuen. Man sollte jetzt aber auch alle erforderlichen Schritte unternehmen, damit nicht wieder am Schluss die bittere Enttäuschung droht. Das würden wir gern verhindern, wir hoffen, Sie auch.
Blicken wir ein Jahr zurück. – Riesenjubel bei den Berliner Universitäten, erst recht bei der FU, die im Vorfeld der Konkurrenz zur HU von der Presse, man muss schon sagen: fast niedergeschrieben worden ist. Die FU sollte damals ihr Zukunftskonzept einreichen, ihr wurden gute Chancen eingeräumt. Wer hat ganz am Schluss abgeräumt? – München und Karlsruhe. Die FU enttäuschenderweise nicht.
Das wirft die Frage auf: Warum? – Der Exzellenzwettbewerb ist eine gemeinsame Veranstaltung von Bund und Ländern. Andere Bundesländer haben das verstanden und unterstützen ihre Universitäten nach Kräften. Im Vorfeld dieser zweiten Ausscheidungsrunde gab es nicht nur in
der Presse gewisse Irritationen über die Entscheidungsgründe für oder gegen einzelne Anträge aus der ersten Runde. Man muss nicht gleich mit Garantien für zwanzig Jahre oder ähnlichem kommen, wie der bayerische Staat es macht. Ich bin aus einer wissenschaftstheoretischen Sicht heraus nicht sicher, ob sich Bayern damit einen großen Gefallen tut. Wer weiß denn schon heute, ob das, was heute innovativ ist, das auch in fünfzehn oder zwanzig Jahren sein wird oder ob bis dahin nicht längst wieder andere Themen, andere Verfahren und Fragestellungen im Zentrum der Aufmerksamkeit stehen. Was das Beispiel jedoch zeigt: Woanders steht die Landesregierung mit mehr als nur Glückwünschen und Lob hinter ihren Universitäten und Exzellenzkandidaten.