Siebenundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Landesbeamtengesetzes (Siebenundzwanzigstes Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz – 27. LBÄndG)
Der Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung hat die Beschlussvorlage des Senats einstimmig für erledigt erklärt. Zu dieser Empfehlung höre ich keinen Widerspruch. Damit ist die Erledigungserklärung beschlossen.
Die Linksfraktion schlägt für Frau Siglinde Schaub als Mitglied nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Gabriele Hiller vor. Wer Frau Dr. Hiller zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion der CDU, die Fraktion der FDP, die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Sehe ich nicht. – Dann gratuliere ich Ihnen ganz herzlich, Frau Dr. Hiller! Viel Erfolg!
Ein stellvertretendes Mitglied für den Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Vermögens- und Baupolitik am Spreedreieck
Die Linksfraktion schlägt für das bisherige stellvertretende Mitglied Frau Abgeordnete Jutta Matuschek nunmehr Herrn Abgeordneten Uwe Doering vor. Wer Herrn Doering zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Hand
Handzeichen. – Das sind die Koalitionsfraktionen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Das erste war die Mehrheit. – Herzlichen Glückwunsch, Herr Doering! Viel Erfolg!
Viel Geld im märkischen Sand, wenig Fahrgäste in den öffentlichen Verkehrsmitteln – wie zukunftsfähig ist die ÖPNV-Anbindung von BBI?
Für eine kurze Stellungnahme seitens des Senats hat Frau Senatorin Junge-Reyer das Wort. – Frau Junge-Reyer, halten Sie das aufrecht?
Ich war gefragt worden, ob ich anlässlich der Großen Anfrage rede, und habe dem Parlamentsdienst zugesagt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bitte das Hohe Haus um Entschuldigung, wenn ich Verwirrung angerichtet habe. Ich war von dem üblichen Verfahren ausgegangen – mit einer ersten Rederunde durch die Fraktionen –, bei allem Respekt.
Sie haben eine schriftliche Antwort auf die Große Anfrage erhalten. Deshalb gehe ich davon aus, dass Sie nicht möchten, dass ich mich mit jeder Frage ausführlichst befasse, sondern auf einzelne Fragen kurz eingehe. Lassen Sie mich eingangs sagen, dass wir davon ausgehen können, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass Berlin einen leistungsfähigen Flughafen bekommen wird und das dieser Flughafen sehr gut erreichbar sein wird! Er wird von Anfang an – d. h. mit der Inbetriebnahme im Jahr
2011 – an die Schiene angebunden sein. Beim Vergleich der Erreichbarkeit mit anderen großen Städten können wir zur Kenntnis nehmen, dass z. B. in München 45 Minuten, in Paris 30 Minuten und in London je nach Flughafen ebenfalls mindestens eine ebenso lange Zeit benötigt werden. Wir werden mit dem Flughafen-Express über die Dresdner Bahn 20 Minuten vom Hauptbahnhof nach BBI benötigen. Auch die vorübergehende Lösung der Anhalter Bahn wird uns ein kurze Anbindung über 30 Minuten bescheren.
Der Anschluss wird über drei Strecken geführt – zunächst über die Anhalter Bahn. Sie wird nach Fertigstellung durch die Dresdner Bahn ersetzt. Die zweite Strecke ist die Regionalbahn über Karlshorst aus östlicher Richtung. Die dritte Strecke ist die S-Bahn, die für den gesamten Südosten Berlins, aber in Verbindung mit dem gesamten Netz der Stadtbahn und dem öffentlichen Personennahverkehr eine in der Qualität erhebliche Anbindung zum Flughafen bieten wird.
Wir gehen – eine erstaunliche Behauptung in Ihrer Anfrage, Frau Hämmerling – selbstverständlich davon aus, dass wir einen ÖPNV-Anteil von etwa 32 000 Personenfahrten pro Tag haben werden. Selbst wenn wir nicht gleich bei Eröffnung des zusätzlichen Angebots des BBI den Modal Split von 50:50 erreichen können, werden wir doch in absehbarer Zeit dieses Ziel, das im Übrigen auch Gegenstand der Planfeststellung ist, erreichen können. Wir werden also einen sehr hohen Anteil der unmittelbaren Anbindung durch den ÖPNV haben, und ich glaube, dass es sich auch lohnt, mit den Gesellschaftern Bund, Berlin und Brandenburg vereinbart zu haben, über 600 Millionen Euro in die Schieneninfrastruktur zu investieren.
Entschuldigung, Frau Senatorin! – Ich bitte die Damen und Herren dort hinten, Platz zu nehmen. Oder wenn es Sie nicht interessiert, was die Frau Senatorin uns mitteilen möchte, dann gehen Sie bitte nach draußen! Ansonsten stören Sie nur die Abläufe. – Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Nur kurz will ich auf die Frage der Schleife zum alten Bahnhof Schönefeld eingehen. Beim BBI haben wir es mit einer positiven wirtschaftlichen Entwicklung auch rund um den Flughafen zu tun – für die gesamte Region Berlin-Brandenburg. Dazu gehört auch, dass der Ortsteil Schönefeld z. B. an die S-Bahnverbindung angeschlossen bleibt.
Bei der gewählten Variante nutzt die S-Bahn künftig zwei der insgesamt vier Gleise des Berliner Außenrings, und sie wird in einer Kurve zum Flughafen führen, die eine Fahrzeitverlängerung von sechs Minuten für einen au
ßerordentlich langen Streckenabschnitt bedeutet. Dies bedeutet aber gleichzeitig, dass wir für die wirtschaftliche Entwicklung, wie dargestellt, in der gesamten Umgebung und für den Anschluss an den öffentlichen Personennahverkehr auch aus der unmittelbaren Umgebung eine Garantiefunktion übernehmen.
Der jährliche Energieaufwand dieses Abschnitts lässt sich selbstverständlich nicht einfach beziffern. Aber Sie wissen, dass gerade der Schienenverkehr einen außerordentlich geringen Energieverbrauch hat im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern. Deshalb lässt sich dieser Aufwand rechtfertigen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten nach dem aktuellen S-Bahnvertrag bis zum Jahr 2017. So ist das inzwischen verabredet. Selbst wenn wir danach davon ausgehen, dass die bisherigen Bedingungen – ich glaube nicht, dass wir davon ausgehen müssen, dass wir weiter so viel bezahlen müssen – Gegenstand der finanziellen Verabredungen sind, dann werden wir uns hier in einer Größenordnung von etwa 7 Millionen Euro für Berlin und Brandenburg teilen müssen.
Natürlich müssen wir einen Beitrag dazu leisten, dass die Beeinträchtigungen während der Zeit des Umbaus so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb will ich darauf hinweisen, dass die Züge des geplanten Flughafen Express ab Inbetriebnahme des Flughafens BBI selbstverständlich diesen Bereich gar nicht berühren. Sie werden zunächst über die Anhalter Bahn und später über die Dresdener Bahn geführt.
Zum Zweiten sind die auf der Stadtbahn verkehrenden Linien RE 7 und RB 14 für die Fachleute in einer Situation, wo geeignete Umleitungsstrecken bei kurzzeitigen Sperrungen am Ostkreuz zur Verfügung stehen. Bei der S-Bahn wird in Zusammenhang mit dem Umbau ein geändertes Linienkonzept eingeführt, das heißt, die S 9, die bisher aus Spandau in Richtung Schönefeld fuhr, wird voraussichtlich ab August 2009 über den Ostring geführt. Sie nutzt dann im Bereich Ostkreuz die dann neu aufgebauten Anlagen des Berliner Innenrings und bleibt vom weiteren Umbau des Ostkreuzes damit weitgehend unbeeinflusst. Die S 45 wird nach Südkreuz verlängert. Mit dem Umstieg am Südkreuz zum Beispiel zur S 2 und S 25 steht eine sehr leistungsfähige Anbindung zur Innenstadt zur Verfügung.
Die Busverbindung vom Bahnhof wird mit der Eröffnung der Schienenverbindung nach meiner Einschätzung nur noch eine marginale Rolle spielen. Zum Vergleich: Der Flughafenexpress wird vom Südkreuz bis zum neuen Terminal BBI nur 13 Minuten betragen. Dagegen braucht der Bus eine längere Zeit. Die Genehmigungen für die Buslinien sind im Augenblick bis zur Inbetriebnahme des Flughafenexpresses beschränkt.
Für die Fernzüge gilt, dass sie in Eigenregie der Eisenbahnverkehrsunternehmen betrieben werden. Wir setzen uns allerdings dafür ein, dass die ICE- und IC-Verbindungen Anfangs- und Endpunkte in Brandenburg am Flughafen BBI haben. Vor allem geht es uns auch um eine leistungsfähige Verbindung nach Polen, für die wir uns seit langer Zeit einsetzen. Die IC-Verbindung vom Hauptbahnhof über BBI in Richtung Breslau und Krakau ist nach wie vor von hohem verkehrspolitischen Interesse.
Der Planfeststellungsbeschluss hat eine außerordentlich lange Zeit gebraucht und braucht diese Zeit offensichtlich noch. Wenn wir ein Stück nachforschen, kommen wir natürlich zu einer Situation, die wir zur Kenntnis nehmen müssen. Seit dem Jahr 2004 erlebe ich es persönlich, dass die Deutsche Bahn immer wieder nachbessern muss. Sie muss nachbessern bei Erschütterungsgutachten, bei der Erarbeitung von Lärmgutachten, bei der Herreichung weiterer Unterlagen an die Planfeststellungsbehörde, das Eisenbahnbundesamt. Allerdings muss ich Ihnen auch sagen, dass uns die Deutsche Bahn übermittelt hat, dass sie nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Thema Schallschutz offensichtlich zusätzliche Untersuchungen und eine Überarbeitung der Planung vornehmen musste, die dazu geführt hat, dass es weitere Verzögerungen gegeben hat. Die Planungen waren eben nicht an der offensichtlich für die Deutsche Bahn nicht absehbaren Veränderung der Rechtsprechung ausgerichtet.
Sie haben gefragt, wann wir mit der Inbetriebnahme der östlichen Bahnanbindung rechnen. Nach Angaben des Vorhabenträgers, also der Deutschen Bahn, gibt es ein erklärtes Projektziel, zu dem wir und alle Beteiligten stehen. Im Augenblick werden zum Beispiel die Terminketten zur Anbindung optimiert, vor allem die Fragen des Ausgleichs und der Ersatzmaßnahmen, der Artenschutz sind Gegenstand sehr intensiver Diskussionen.
Die prognostizierten Reisezahlen sehen so aus, dass im Regionalverkehr aus südöstlicher Relation etwa 3 000 Personenfahrten am Tag und im Durchgangsverkehr über 11 000 Personenfahrten am Tag geschätzt werden sowie 15 000 Personenfahrten mindestens zum und vom Flughafen. Das macht eine Leistung von 40 Millionen im Jahr aus. Die eventuelle Trassenführung der Ostanbindung an der A 113 Richtung Grünauer Kreuz würde dem Landesentwicklungsplan Flughafen Schönefeld widersprechen. Die alternative Trassenführung, die dennoch untersucht worden ist, wurde in Gesamtabwägung der Schutzgüter – so ausdrücklich die Deutsche Bahn – gebracht. Dies spricht für die jetzt beantragte Trasse. Ich habe zitiert, was uns die Deutsche Bahn dazu mitgeteilt hat.