Protocol of the Session on March 5, 2009

Reden wir über die Umsetzung des Gesetzes! Fangen wir mit den Kosten an! Welche Berufsgruppe wird hier eingebunden, und wo wird geschrieben, dass keine nennenswerten Kosten entstehen? – Es sind die Ärzte. Die Berliner Kinderärzte sollen pro Jahr pro Praxis Portokosten in Höhe von ca. 1 300 Euro tragen. Das scheint wenig zu sein. Diese Kosten sind zumutbar und werden nicht erstattet. Aber sie belasten eine Facharztgruppe, die bei dem jetzigen Vergütungssystem ohnehin am stärksten benachteiligt wird. Auch hier muss der Senat sich überlegen, wie er damit umgeht. Wenn er Private bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben in die Pflicht nimmt, muss er auch die Kosten tragen. Er kann nicht alles auf die Ärzte abwälzen.

[Beifall bei der FDP]

Kommen wir zu den Bezirken! – Frau Lompscher! In der „Morgenpost“ werden Sie wie folgt zitiert:

Die Bezirke haben in diesem Fall nicht geklagt, dass sie zu wenig Personal für die neue Aufgabe haben.

Nun steht in der Begründung des Gesetzentwurfes auch die Stellungnahme des Rates der Bürgermeister. Darüber bin ich sehr froh. Da steht, er fordere mehr Personal, beispielsweise

für diejenigen Hausbesuche, bei denen eine Begleitung in sozialmedizinischer und/oder sozialpädagogischer Hinsicht erforderlich ist.

Die Antwort von Ihnen, Frau Senatorin: „Dieser Anregung bzw. Empfehlung wird nicht gefolgt.“ – Das werden wir auch im Ausschuss diskutieren. Hoffentlich werden Sie dort diesen Widerspruch auflösen.

Reden wir über den Dialog mit den Beteiligten! Ja, mit den verschiedenen Gruppen wurde gesprochen, mit den Ärzten, mit den Hebammen, mit anderen Gruppen, aber erst in einem späten Stadium der Gesetzesentstehung. Jetzt, wo der Entwurf endlich vorliegt, sehen wir: Es wurde kaum etwas berücksichtigt. – Insoweit freue ich mich, Frau Kollegin Scheeres, auf die von Ihnen angekündigte Anhörung im Ausschuss, die wir auch unterstützen. Wir hoffen, dass die Experten bei dieser Gelegenheit endlich zu Wort kommen. Wir Parlamentarier schauen dann, was wir übernehmen.

Zu den Migranten wurde einiges gesagt. Die Fragen, die im Raume bleiben, sind: Wie erfolgt die migrantenspezifische Ansprache? Wie sollen die Eltern die Schreiben verstehen? Soll auch die Staatsangehörigkeit an die Stelle übermittelt werden, sodass entsprechend Einladungsschreiben in der jeweiligen Landessprache versandt werden? – Das sind Fragen, die für mich noch nicht beantwortet sind.

Auch zur Fortbildung haben wir noch Fragen. Bisher sind nur die Kinderärzte in der Gesetzesbegründung zu § 11

genannt. Sie sollen über die Durchführung und Inhalt der Früherkennungsuntersuchung fortgebildet werden,

da der Aspekt des Kinderschutzes bisher kein expliziter Bestandteil der Früherkennungsuntersuchung war.

Es soll auch interkulturelle Fortbildung geben und die Schweigepflicht behandelt werden. So viel, so gut. Was aber ist mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Jugendhilfe? Wir Liberale fordern seit Langem, Herr Kollege Albers, dass auch hier Fortbildungsangebote unterbreitet und auch vom Senat bezahlt werden.

[Zuruf von Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion)]

§ 6 habe ich gelesen, da stehen diese Mitarbeiter nicht drin, da ist nur von den Kinderärzten die Rede. Schauen Sie es sich an! – Aber im Ausschuss können wir das diskutieren. Für uns ist auch die Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe wichtig. Wie groß ist deren Fortbildungsbedarf? Und vor allem: Wo sind hier bei ihnen die Kosten für die Fortbildung hinterlegt?

Sie haben in § 6 formuliert, der Bestand und die Weiterentwicklung bestehender Angebote des Kinderschutzes würden gesichert. Nun hat Frau Kollegin Scheeres von einigen Angeboten, von frühen Förderungen gesprochen. Das ist alles richtig, aber wir sind uns doch auch einig, Herr Kollege, dass das bisher nicht ausreicht. Auch die Besuche von Erstgebärenden, die im Gesetz genannt werden, sind doch zurzeit in der jetzigen Personalsituation nicht umsetzbar. Insoweit hoffe ich, dass Sie auch hier Ihren Worten Taten folgen lassen und mehr Mittel bereitstellen.

Wir Liberale unterstützen das Anliegen, aber halten das schwedische Modell für eine bessere Lösung, das eine engmaschige aufsuchende Betreuung gewährleistet, das Ihnen aber anscheinend zu teuer ist. Immerhin ist hier die Teilnahmequote bei 99 Prozent. Da können wir uns noch einiges abschauen.

Ein letzter Satz, Herr Präsident, zu dem angesprochenen Projekt: „Ich geh’ zur U! Und Du?“ von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Sie haben bisher abgelehnt – das steht auch in diesem Gesetzesentwurf –, dass Sie hier eine landesweite Organisation –

Herr Kollege! Sie müssen jetzt zum Schluss kommen!

Ein letzter Satz, Herr Präsident!

Aber wirklich!

und Koordination gewährleisten. Das haben Sie bisher abgelehnt. Ich möchte nur darauf hinweisen, Herr Kollege Albers: Bei diesem Projekt gab es eine Erfolgsquote bei den Migranten von 31 Prozent. Somit sollten Sie auch hier vielleicht mehr Personalkapazität bereitstellen und – –

Und Sie haben jetzt um 30 Prozent überzogen, Herr Kollege!

Herr Präsident! Ich hoffe, es hat sich trotzdem gelohnt.

[Heiterkeit]

Dann geht es in der Ausschussberatung schneller. – Danke sehr!

[Beifall bei der FDP]

Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung der Gesetzesvorlage Drucksache 16/2154 federführend an den Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie, an den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung – mit der Bitte um Behandlung im Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“ – und an den Hauptausschuss. – Ich höre dazu keinen Widerspruch, dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 8:

I. Lesung

Gesetz zur Inregressnahme von Mitgliedern des Senats (Senatorenregressgesetz – SenRegrG)

Antrag der FDP Drs 16/2168

Dieser Tagesordnungspunkt ist vertagt.

Die lfd. Nr. 9 war Priorität der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 5 b.

Jetzt kommen wir zur

lfd. Nr. 10:

Nachwahl

Mitglieder sowie stellvertretende Mitglieder der G 10-Kommission des Landes Berlin

Wahlvorlage Drs 16/0066 – alt –

Ich weise Sie hierbei auf die Tischvorlage der Drucksache 16/2191 hin.

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses. Wer die neuen Mitglieder sowie Stellvertreter für die G-10-Kommission gemäß Drucksache 16/2191 zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind, soweit ich sehe, alle Fraktionen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist einstimmig so entschieden.

Jetzt kommen wir zur

lfd. Nr. 11:

Zwei Personen zur Vertretung der Interessen von Frauen und der Umweltbelange – sowie deren Stellvertreter/-innen – zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Technischen Universität Berlin

Wahlvorlage Drs 16/2142

Die Drucksache 16/2142 ergänzt die Drucksache 16/1724, nunmehr ist auch ein stellvertretendes Mitglied zur Vertretung von Umweltbelangen vorgeschlagen worden.

Wir kommen zur einfachen Wahl durch Handaufheben. Wer die Vorschläge gemäß Drucksache 16/1724 und 16/2142 in das TU-Kuratorium zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind wiederum alle Fraktionen. – Ich bitte um die Gegenprobe. – Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann ist es so beschlossen.

Wir kommen zu

lfd. Nr. 12: