Es kann doch nicht sein, dass es keinerlei Kenntnis auf Landesebene darüber gibt, über welche Dauer, Anzahl, Ordnungsmaßnahmen, Strafverfahren gegen Schulschwänzer, Dauerschwänzer eingeleitet werden.
Jahr für Jahr fordert irgendein Vertreter, gelegentlich auch der Fraktionsvorsitzende der SPD, Geldbußen, Kürzungen des Kindergeldes – alles Sprechblasen, nichts dergleichen passiert. Dieses Gesetz kann uns endlich in die Lage versetzen, tatsächlich etwas gegen das Schulschwänzen zu tun anstatt nur darüber zu reden.
Auch wenn wir Bauchschmerzen haben bezüglich des Themas freie Schulen: Dieses Gesetz soll nicht scheitern. Dass die Gefahr dazu besteht, haben wir in den letzten Wochen immer wieder gehört. Angeblich wollen mehrere Abgeordnete der Linksfraktion dem Gesetz nicht zustimmen. Ich weiß nicht, ob das stimmt und die Koalition keine Mehrheit hat. Aber was richtig ist, muss auch richtig bleiben. Wir wollen dieses Gesetz, weil es eine Selbstverständlichkeit ist, was in diesem Gesetz steht. Deshalb werden wir dem Gesetz heute zustimmen, auch wenn wir
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Steuer! – Für die Linksfraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Zillich das Wort. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Man konnte jetzt in den Redebeiträgen der Opposition so ein bisschen begutachten, welche Projektionen mit dieser Datei jeweils verbunden sind. Herr Steuer! Ich muss Sie leider belehren, es wird nicht möglich sein, mit dieser Datei Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern zentral zu erfassen.
Dazu ist sie auch nicht da. Herr Kollege Lux! Zu Ihnen muss ich auch noch ein Wort sagen: Es gibt wirklich gute Gründe, bei einer solchen Datei skeptisch zu sein.
Es gibt gute Gründe, vernünftig abzuwägen. Aber ein Betrag dazu ist nicht, was Sie hier gemacht haben.
So ziemlich kein Satz von dem, was Sie gesagt haben, stimmte. Ich muss an der Stelle wieder einmal meine Oma zitieren, die immer völlig richtig gesagt hat: Du redest, wie du es verstehst, und das ist nicht doll.
In der Tat geht es bei dem Gesetz zentral um eine Verbesserung der Schulorganisation. Es geht darum, Ausstattung transparenter und genauer zu machen. Dass das nötig ist, dürfte hier keiner bestreiten, weithin in Berlin auch nicht. Es geht darum, Planungsprozesse genau und transparent zu gestalten, sie auf einer aktuellen und zutreffenden Datengrundlage zu gestalten. Und es geht darum, in Zukunft zu vermeiden, dass Doppelanmeldungen und falsche Angaben die Planungssicherheit erschweren, die die Schulen für ihre pädagogische Arbeit brauchen. Die Schulverwaltung soll in die Lage versetzt werden, genau nachzuvollziehen, wie viele Lehrerinnen und Lehrer und wie viele Erzieherinnen und Erzieher eine Schule braucht. Sie ist dann natürlich auch in der Pflicht zu reagieren, wenn Pädagogen fehlen. Schulen sollen davon entlastet werden, wieder und wieder Berichte schreiben zu müssen und doch nicht davon ausgehen zu können, dass Entscheidungen, die über sie getroffen werden, auch tatsächlich auf der Grundlage der von ihnen gelieferten Daten erfolgen.
Es ist schon angesprochen worden: In der Tat ist bei einer solchen Datei Misstrauen angebracht. Deswegen haben wir die Debatte sehr intensiv geführt. Und wir haben sehr genau geprüft. Wir haben zentrale Kritikpunkte aufgegriffen und entsprechende Änderungen vorgenommen. Ein zentraler Kritikpunkt war die Zusammenführung besonders sozialsensibler Daten. Nun ist es so, dass wir die Schulen in Berlin nach der Anzahl der Kinder mit Migrationshintergrund, nach der Anzahl der Kinder, die aufgrund der sozialen Situation in ihren Familien von der Zuzahlung zu Lernmitteln befreit sind, ausstatten. Deswegen müssen diese Daten an den Schulen erhoben werden, und deswegen werden sie jetzt erhoben. Aber es ist nicht nötig, in der Schulverwaltung zu wissen, auf welchen Schüler, auf welche Schülerin so etwas konkret zutrifft. Deswegen haben wir in das Gesetz eine Regelung aufgenommen, die die Zusammenführung, Speicherung, ja jegliche Form der Verarbeitung dieser Daten außerhalb der konkreten Schule in personalisierter Form ausschließt.
Zweiter Kritikpunkt war die Auskunftserteilung an die Polizei. Hier haben wir eine Regelung gefunden, die klarstellt: Es erfolgt kein Abgleich mit anderen Behörden, weder mit der Polizei noch mit der Ausländerbehörde noch mit der Meldebehörde noch mit irgendjemandem sonst. Im Gegenteil! Auskünfte an die Ausländerbehörde sind ausgeschlossen. Für Auskünfte an die Polizei gilt das, was hier schon dargestellt worden ist, nämlich nur im Einzelfall und nur der Name der Schule. Wir haben eine Regelung gefunden, von der der Berliner Datenschutzbeauftragte in der Ausschussanhörung gesagt hat, dass dadurch für ihn kein realistisches Risiko bestünde, dass über diese Datei eine Rasterfahndung durchgeführt werden könnte, und dass dies nach seiner Auffassung auch nicht zulässig wäre.
Zum Dritten haben wir in der Koalition klargestellt und aufgenommen, dass wir natürlich wollen, dass trotz der schwierigen gesetzlichen Lage auf Bundesebene, die dringend geändert werden muss, Kinder ohne Aufenthaltsstatus ein Recht auf Bildung haben. Deswegen wird gegenüber den Schulen klargestellt – das haben wir in der Koalition besprochen –, dass erstens diese Datei kein Fahndungsinstrument nach Illegalisierten sein kann – sie taugt dazu nicht – und dass zweitens der Aufenthaltsstatusdaten an den Schulen auch darüber hinaus weder erhoben noch weitergegeben noch an irgendwen gemeldet werden.
Gerade in meiner Partei und in meiner Fraktion haben wir es uns nicht einfach gemacht, diese Entscheidung zu treffen. Aber wir sind zu einer Entscheidung gelangt, die ich hier vertrete. Ich kann Ihnen versichern, dass die Debatte in meiner Fraktion und in meiner Partei bedeutend sachli
Ich komme zum Schluss. – Ich halte es für eine Stärke, dass wir dazu in unserer Fraktion unterschiedliche Auffassungen haben, denn der Gesetzentwurf ist dadurch besser geworden, dass Bedenken und Kritikpunkte berücksichtigt worden sind.
Wir erteilen keinen Blankoscheck. Wir tun in dieser Datei nur das, was notwendig ist, um die Ziele zu erreichen. Ich bitte deswegen um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Zillich! – Das Wort zu einer Kurzintervention hat der Abgeordnete Lux. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Zillich hat gerade gesagt, kein Satz von dem, was ich gesagt habe, stimmte. Da ich meine Sätze absichtlich wähle, habe ich mich mittelbar als Lügner bezeichnet gefühlt.
Deswegen würde ich gerne kurz die Gelegenheit ergreifen, um zu entgegnen: Es war so ziemlich jeder Satz wahr, den ich gesagt habe.
Sie erheben Daten von jeder Schülerin und von jedem Schüler in diesem Land, darunter eine Menge sensitiver Daten. Und Sie erheben eine Fülle von Daten in einer zentralen Datei, ohne die Strukturen vor Ort jeweils zu stärken. Sie wissen überhaupt nicht, wie die Schulen vor Ort das bewältigen sollen. Wer soll das mit welchen
Mitteln machen? Wie sicher sind diese Daten? All diese Fragen konnten Sie nicht beantworten. Zu Ihren glorreichen Veränderungen, die Sie eingebracht haben: Getretener Quark wird breit, nicht stark.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lux! – Herr Zillich möchte antworten und hat dazu die Gelegenheit. – Bitte sehr!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will hier nicht das Spiel spielen: Ja, nein, doch, ja, nein!
Die Kurzintervention gibt mir die Gelegenheit, noch mal anzumerken, dass die Grünen ursprünglich einen Änderungsantrag gestellt hatten, den sie dann im Verfahren zurückgezogen haben, wahrscheinlich weil sie der Auffassung waren, sie müssten jetzt, möglicherweise auch aufgrund der Debatten in der Koalition, mit einer anderen Grundeinstellung an dieses Gesetz herangehen.
[Zurufe von den Grünen – Özcan Mutlu (Grüne): Die Anhörung hat gezeigt, dass diese Datei Schwachsinn ist!]
Zum Zweiten gibt mir das noch die Gelegenheit, auf einen Punkt einzugehen, der den Änderungsantrag der CDU, aber auch unseren Änderungsantrag betrifft.