Protocol of the Session on December 14, 2006

56. Geld gerecht verteilen

Der Senat wird sich für eine nachhaltige Verbesserung der Finanzausstattung von Bund, Ländern und Gemeinden insbesondere durch Verbreiterung der Bemessungsgrundlagen bestehender Steuern sowie durch Wiedereinführung der Vermögensteuer einsetzen. Wegen der angespannten Finanzlage wird der Senat künftig Steuerrechtsänderungen, die zu Mindereinnahmen der Länder oder Gemeinden führen, nicht unterstützen. Zusätzliche Einnahmen des Landes werden zur Absenkung der Schuldenaufnahme verwandt.

Die Finanzzuweisung an die Bezirke erfolgt weiterhin auf der Basis einer realitätsnahen Zumessung der Mittel für Sozialausgaben und des Produktsummenbudgets. Die

Transfermittel werden ausschließlich über das Produktsummenbudget zugemessen.

Das Modell des bezirklichen Wertausgleichs wird unter Beteiligung von Senat, Rat der Bürgermeister und Abgeordnetenhaus bis zum 30. Juni 2007 evaluiert. Ziel ist, für die Haushaltsberatungen 2008/2009 ein verbessertes Wertausgleichsystem zu etablieren. Die Verwendung von Budgetgewinnen aus den Planmengenverfahren ist durch die Bezirke prüffähig zu gestalten und dem Abgeordnetenhaus vorzulegen. Die Basiskorrekturen bedürfen künftig der Zustimmung des Senats.

57. Finanzbeziehungen Bund-Länder reformieren

Auf die Klage des Landes Berlin zur Gewährung von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen hat das Bundesverfassungsgericht am 19. Oktober 2006 festgestellt, dass sich Berlin nicht in einer extremen Haushaltsnotlage befinde, folglich keinen Anspruch auf zusätzliche Hilfe habe. Das bedeutet, dass Berlin die Folgen seiner außergewöhnlichen Situation, immense Teilungslasten bewältigen und gleichzeitig den radikalen Abbau der Bundeshilfe hinnehmen zu müssen, allein tragen muss.

Berlin wird sich auch für den zweiten Schritt der Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung engagieren – für die Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern und für die weitere Stärkung der Effizienz unseres Bundesstaates –, und zwar sowohl im Interesse des Landes im Hinblick auf die Bewältigung seiner außergewöhnlichen Haushaltslage als auch – wie beim ersten Reformschritt – im längerfristigen Interesse der gesamten Ländergemeinschaft an Instrumentarien zum Umgang mit Haushaltskrisen im Bundesstaat. Dabei sind auch Vorschläge zur Lösung der Altschuldenproblematik zu diskutieren.

Der bis 2019 festgeschriebene Finanzausgleich und der ebenfalls bis dahin geltende Solidarpakt II sind in ihren finanziellen Wirkungen zu erhalten.

58. Öffentliche Daseinsvorsorge garantieren

Der Senat wird die Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge in Landesbesitz erhalten. Hierzu gehören die BVG, die BSR, Wohnungsbaugesellschaften und bestehende Mehrheitsbeteiligungen an den BWB. Der Senat hält auch an der öffentlichen Trägerschaft von Charité und Vivantes fest. Der Senat wird die weitere Positionierung der Europäischen Kommission zur Daseinsvorsorge aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass Gestaltungshoheit und Handlungsspielräume der Länder und Kommunen zur Erbringung von Leistungen der Daseinsvorsorge erhalten bleiben.

Der Senat wird auch darauf achten, dass bei der Verwaltung und Verwertung landeseigener Liegenschaften die Flächenvorsorge insbesondere für Zwecke der Wirtschaftsansiedlung – auch von Kleinbetrieben –, der Da

seinsvorsorge und neuer Wohnformen berücksichtigt wird.

Das Beteiligungsmanagement der landeseigenen Unternehmen wird weiter verbessert. Es soll nicht nur für eine effektive Erfüllung der Aufgaben der erforderlichen öffentlichen Unternehmen sorgen, sondern auch deren Effizienz steigern und dadurch einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten.

59. Bauliche und technische Substanz erhalten

Der Senat wird über die notwendigen Instandhaltungsinvestitionen im Rahmen einer nachhaltigen Finanzpolitik entscheiden. Maßstab ist der Vorrang der Substanzerhaltung öffentlicher Infrastruktur vor Neubau, um zu verhindern, dass kurzsichtige Sparmaßnahmen später teuer bezahlt werden müssen. Dies gilt insbesondere für den Straßenbau und für das Netz des öffentlichen Personennahverkehrs. Die Bezirke werden angehalten, dem Zustand der Stadtstrassen ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

60. Konsolidierungspolitik nachhaltig fortsetzen, Neuverschuldung begrenzen

Zur Lösung der finanzpolitischen Aufgaben in der 16. Wahlperiode verfolgt der Senat eine Doppelstrategie: eine weitere Verbesserung des Primärüberschusses einerseits durch zunehmende Effizienzsteigerung in der Ausgabenstruktur und andererseits durch strukturelle Verbesserung der Einnahmen des Landes. Beiden Aufgaben stellt sich der gesamte Senat.

Die erfolgreiche Konsolidierungspolitik des Senats in der 15. Legislaturperiode und die Verbesserung der Steuereinnahmen werden einen Ausgleich des Primärhaushalts bereits im Jahr 2006 ermöglichen. Ab 2007 existiert ein verfassungsgemäßer Haushalt. Ein möglichst großer Anteil der jährlich steigenden Zinsausgaben soll aus den laufenden Einnahmen des Landes finanziert werden

Die Steuereinnahmen werden ab dem Jahr 2007 durch Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer für Grundstücke von 660 auf 810 vom Hundert und durch Erhöhung des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 4,5 vom Hundert des Steuermessbetrages erhöht.

Für den Ende 2009 auslaufenden Anwendungstarifvertrag des Landes Berlin müssen Regelungen zur weiteren Personalkostenabsenkung sowohl im Beamten- wie im Tarifbereich im Umfang von 150 Millionen € gefunden werden. Hierbei sollen die Grundsätze der Umverteilung von Arbeitszeit und Einkommen sowie beschäftigungspolitische Effekte berücksichtigt werden. Die bestehenden politikfeldbezogenen Einstellungskorridore sind aufgrund aktueller Ausstattungsvergleiche zu überprüfen und – ggf. modifiziert – fortzuschreiben. Weitere Politikfelder können dabei in der Regel nicht berücksichtigt werden.

Neue finanzwirksame Maßnahmen werden grundsätzlich nur insoweit realisiert, als zur Gegenfinanzierung Einsparungen an anderer Stelle in gleicher Höhe verwirklicht werden. Die eigene Finanzkraft des Landes soll langfristig durch Förderung der Wachstumspotenziale gestärkt werden.

Fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern des Gnadenausschusses und fünf weitere Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Gnadenausschusses

Das Abgeordnetenhaus wählt gemäß § 1 des Gesetzes über den Ausschuss für Gnadensachen vom 19. Dezember 1968 (GVBl. S. 1767), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. März 2004 (GVBl. S. 137), für die Dauer der 16. Wahlperiode des Abgeordnetenhauses fünf Personen zu ordentlichen Mitgliedern des Gnadenausschusses und fünf weitere Personen zu stellvertretenden Mitgliedern des Gnadenausschusses.

Es wurden gewählt:

als Mitglieder:

Gisela Grotzke (SPD)

Uwe Schmidt (CDU)

Kerstin Pohnke (Linksfraktion)

Ursula Groos (Grüne)

Mieke Senftleben (FDP)

als stellvertretende Mitglieder:

Burgunde Grosse (SPD)

Gregor Hoffmann (CDU)

Halina Wawzyniak (Linksfraktion)

Benedikt Lux (Grüne)

Rainer Michael Lehmann (FDP)

Vier Abgeordnete zu Vertretern Berlins für die 34. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 22. bis 24. Mai 2007 in München

Das Abgeordnetenhaus wählt für die 34. Ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 22. bis 24. Mai 2007 in München vier Abgeordnete als Vertreter Berlins.

Es wurden gewählt:

Dilek Kolat (SPD)

Ralf Hillenberg (SPD)

Florian Graf (CDU)

Uwe Doering (Linksfraktion)

Vermögensgeschäft Nr. 19/2006 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Ankauf des 1 218 m² großen Grundstücks in BerlinMitte, Bergstr. 49/Gartenstr. 30, zu den Bedingungen des als Anlage beigefügten Ankaufvertrages vom 4. Dezember 2006 zur Urkundenrolle Nr. 769/2006 des Notars Hans Peter Pietz in Berlin wird zugestimmt.

Vermögensgeschäft Nr. 15/2006 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Ankauf des 682 m² großen Grundstücks Ackerstraße 41 in Berlin-Mitte zu den Bedingungen des Ankaufvertrages vom 23. Juni 2006 zur Urkundenrolle Nr. R 514/2006 des Notars Reinhart Rath in Berlin wird zugestimmt.

Nachträgliche Genehmigung der im Haushaltsjahr 2005 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die Hauptverwaltung

Das Abgeordnetenhaus genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin nachträglich die vom Senat zugelassenen, in der vorgelegten Übersicht – Anlage zur Drucksache Nr. 16/0012 – enthaltenen Haushaltsüberschreitungen. Die Beträge für den Gesamthaushalt teilen sich wie folgt auf:

Ausgaben Hauptverwaltung 1 454 731 295,63 €