Protocol of the Session on December 14, 2006

Der Senat nutzt die Erinnerung an das 200-jährige Bestehen der ersten Berliner Universität und den Blick auf 300 Jahre Charité im Jahre 2010, um auf nationaler und internationaler Ebene auf den Wissenschafts- und Forschungsstandort Berlin aufmerksam zu machen.

Zur Stärkung der Gesundheitswissenschaften in der Region Berlin-Brandenburg wird der Senat die weitere Entwicklung der Charité Universitätsmedizin Berlin mit ihrem enormen Wachstumspotenzial zu einem wettbewerbsfähigen Anbieter auf dem Gesundheitsmarkt unterstützen. An der Charité ist bis zum 30. Juni 2007 eine konsequente und transparente Trennungsrechnung zwischen Lehre und Forschung einerseits und der Krankenversorgung andererseits einzuführen und organisatorisch abzusichern. Die vorhandenen Leitungsstrukturen werden mit dem Ziel der Stärkung ihrer Handlungsfähigkeit überprüft. Ebenso wird geprüft, welche weitergehenden Effekte durch andere organisationsrechtliche Modelle in der Krankenversorgung erzielt werden können.

45. Gesundheit fördern

Der Senat folgt dem Leitbild der gesunden Stadt. Den ressort- und trägerübergreifenden Prozess zur Erarbeitung von und Orientierung an Gesundheitszielen wird der Senat unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Senat der Gesundheitsförderung und Prävention unter sozialkompensatorischen Aspekten widmen. Der Senat beabsichtigt, ergänzend zu den obligatorischen Schuleingangsuntersuchungen, künftig in den Kindertagesstätten einmal jährlich eine Gesundheitsuntersuchung der dreieinhalb- bis viereinhalbjährigen Kinder, die im Vorjahr nicht an einer Vorsorgemaßnahme teilgenommen haben, einzuführen.

Bei Gesundheit Berlin e.V. wird eine Fachstelle für Gesundheitsförderung und -prävention zur fachlichen Unterstützung der Landesgesundheitskonferenz eingerichtet. Der Senat wird ein neues Konzept der Prävention für spezifische Zielgruppen entwickeln, um die Zunahme von Neuinfektionen mit dem HIV einzudämmen. Der Senat wird den Psychiatrieentwicklungsplan auf den Prüfstand stellen. Der Reformprozess des öffentlichen Gesund

heitsdienstes wird fortgesetzt. Der Senat wird das Amt der bzw. des Patientenbeauftragten stärken und damit eine noch effektivere Patientenberatung, Patienteninformation und Politikberatung ermöglichen.

46. Vielfalt der Krankenhausträger sichern, Suchthilfe anbieten

Der Erhalt der Trägervielfalt im Krankenhausbereich wird vom Senat unterstützt. Der Senat wird für eine verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger über die Versorgungsqualität der Berliner Krankenhäuser durch Unterstützung einer Transparenzoffensive sorgen. Die Krankenhausplanung wird von einer detaillierten bettenbezogenen auf eine leistungsorientierte Planungsmethode umgestellt.

Berlin wird zum maßgeblichen wissenschaftsgestützten Gesundheitsstandort Deutschlands mit internationaler Attraktivität weiterentwickelt. Die Gesundheitsregion Berlin-Brandenburg ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, dessen positive Entwicklung in enger Kooperation mit unserem Nachbarland durch Vernetzung der medizinischen Wissenschaftszentren und Produktionsstätten für Medizinprodukte gestärkt wird.

Mit dem Ziel, alle wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesundheitspolitischen Potenziale optimal zu entwickeln, werden klare und eindeutige Vorgaben zur strategischen Ausrichtung der beiden größten und bedeutendsten Krankenhausunternehmen – Charité Universitätsmedizin Berlin und Vivantes GmbH –, deren Eigentümer das Land Berlin ist, gemacht. Ziel ist die Vernetzung der beiden öffentlichen Gesundheitsunternehmen im Sinne einer strategischen Kooperation.

Der Senat wird weiterhin präventive, therapeutische und rehabilitive Maßnahmen im Suchtbereich koordinieren und fördern. Ein besonders wichtiges Handlungsfeld in der Gesundheits- und Suchthilfepolitik ist der Schutz der Nichtraucher. Der Senat wird den Entwurf eines Nichtraucherschutzgesetzes für öffentliche Gebäude, Krankenhäuser und Gaststätten vorlegen.

47. Verbraucherschutz ausbauen

Verbraucherschutz ist eine öffentliche Aufgabe. Deshalb arbeitet der Senat weiterhin eng mit der Berliner Verbraucherzentrale und den anderen Verbraucherschutzorganisationen zusammen. Anhand von Leitlinien und mit Hilfe eines Aktionsplanes wird die Verbraucherschutzpolitik neu ausgerichtet. Der „aufsuchende Verbraucherschutz“ im Kiez muss intensiviert werden, die stärkere Zielgruppenorientierung wird fortgesetzt. Insbesondere der gesundheitliche Verbraucherschutz sozial benachteiligter Bevölkerungsgruppen soll wohnortnah verbessert werden. Zur Stärkung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in der Region Berlin-Brandenburg wird ein Staatsvertrag zur Zusammenführung der entsprechenden Untersuchungseinrichtungen beider Länder angestrebt.

48. CO²- und Staub-Emissionen reduzieren, Lärm mindern

Die Zielsetzung, die CO²-Emissionen im Zeitraum von 1990 bis 2010 um 25 % verursacherbezogen zu reduzieren, wird weiter intensiv verfolgt. Der Senat wird daher auch künftig die erforderlichen Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie unterstützen. Darüber hinaus wird insbesondere durch die Umsetzung des im Juli 2006 beschlossenen Landesenergieprogramms – einschließlich der Schaffung eines „Klimaschutzrates“ – die Entwicklung hinsichtlich einer nachhaltigen Energieerzeugung und verstärkter Energieeffizienz vorangetrieben.

Zur Einhaltung der durch EU-Recht gesetzten Anforderungen an die Luftreinhaltung und der damit verbundenen Grenzwerte ist mit dem im August 2005 verabschiedeten Luftreinhalte- und Aktionsplan 2005 bis 2010 ein Maßnahmenkatalog beschlossen worden, der langfristig zur Verbesserung der Luftqualität und auch zur Reduzierung der Grenzwertüberschreitungen in Berlin führen wird. Zu den darin enthaltenen Maßnahmen gehört auch die stufenweise Einführung einer Umweltzone innerhalb des S-Bahn-Ringes ab 2008. Zur Senkung der Feinstaubbelastung soll darüber hinaus eine Baustaub-Verordnung erlassen werden. Der Senat setzt die EUUmgebungslärmrichtlinie zügig um. Im Rahmen der Umsetzung des Abfallwirtschaftskonzeptes ist die Entsorgungssicherheit bis Ende 2015 gesichert. Der Senat wird die Abfallvermeidung und Abfallmengenreduzierung weiter fördern.

49. Ökologisch wirtschaften

Im Sinne der Ziele und Prinzipien der Berliner Lokalen Agenda 21 wird der Senat bei der Auftragsvergabe und der öffentlichen Beschaffung umweltbewusst handelnde Unternehmen und ökologisch effiziente Produkte bevorzugen; dies gilt auch für die Beteiligungsbetriebe. Der Senat prüft, ob Ausschreibungsverfahren nach der EUVergaberichtlinie so gestaltet werden können, dass ökologische Anforderungen bis zu einem Drittel als zuschlagsentscheidende Kriterien genannt werden können. Umweltschutzrelevante Investitionen vor allem in kleineren und mittleren Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sollen weiterhin durch das Umweltentlastungsprogramm II unterstützt werden. Auch sonstige Förderinstrumente werden unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten eingesetzt. Mit dem Ziel des Abschlusses von Kooperationsvereinbarungen soll die Zusammenarbeit mit der Wirtschaft intensiviert sowie mit den Hochschulen initiiert werden.

50. Die Stadt baulich und sozial entwickeln

Die polyzentrale Struktur Berlins wird bewahrt. Wesentliche Ziele der Stadtentwicklung sind: Innen- vor Außenentwicklung, Sicherung des Wohnens in der Stadt, Be

grenzung des Flächenverbrauchs, Überprüfung der Flächenvorhaltung für Infrastruktur, Neubestimmung von Einzelhandels- und Büroflächenbedarf und Flächenvorsorge für Zukunftsbranchen. Die Bürgerbeteiligung sowie die Mitwirkung von Institutionen, Organisationen und Wirtschaft werden im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft für die Zukunft der Stadt gestärkt. Das Planwerk Innenstadt wird weiterentwickelt, um die Innenstadt als Wohn- und Arbeitsort für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu bewahren und zu qualifizieren. Die öffentlichen Räume im historischen Zentrum von Berlin werden entwickelt und durch eine Gestaltungsverordnung qualitativ gesichert. In der Mitte der Spreeinsel soll das Humboldt-Forum entstehen. Besonderes Augenmerk gilt der Weiterentwicklung der City West (Bereiche Kurfürstendamm, Gedächtniskirche und Tauentzienstraße), die zum Gebiet mit gesamtstädtischer Bedeutung erklärt wird. Die freien Flächen um den Hauptbahnhof sowie zwischen Hauptbahnhof und Parlaments- und Regierungsviertel werden mit dem Ziel einer urbanen Nutzungsmischung städtebaulich entwickelt. Das Kulturforum wird auf der Grundlage des Masterplanes weiterentwickelt.

In dem Bereich zwischen Siegessäule und Alexanderplatz wird künftig der Senat die Zuständigkeit für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bei Sondernutzungen von gesamtstädtischer Bedeutung übernehmen. Damit soll in diesem Gebiet, das von besonderer Bedeutung für die Hauptstadtfunktion sowie für die nationale und internationale Präsentation Berlins ist, eine einheitliche Handhabung der Nutzung von öffentlichem Straßenland sichergestellt werden.

Die Instrumente der Grün- und Freiflächenplanung werden im Interesse der Standortstärkung, der Tourismusförderung und der Attraktivität von Wohnquartieren zu einem integrierten Handlungskonzept „Grüne Stadt Berlin“ zusammengefasst. Bei den Berliner Umlandflächen hat der Grundsatz des Schutzes von Freiflächen und des Erhalts der natürlichen Ressource Vorrang vor ihrer Veräußerung, die in jedem Fall der Zustimmung des Regierenden Bürgermeisters bedarf. Die Bedingungen für Zwischennutzungen auf landeseigenen Grundstücken werden mit dem Ziel der Erleichterung überprüft. 51. Sicher wohnen

Das Stadterneuerungsprogramm wird bis zum Ende der Legislaturperiode abgeschlossen. Die verfügbaren Mittel werden auf Projekte mit mehrfachem städtebaulichen und sozialen Nutzen konzentriert. Die Innenstadt wird weiter als Wohnort für alle Generationen und breite Schichten der Bevölkerung gesichert. Der Senat erarbeitet ein gesamtstädtisches Konzept „Wohnen im Alter“.

Der Mietspiegel wird durch einen Betriebskostenspiegel ergänzt und weiterentwickelt. Der bestehende Mieterschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen wird auf Wirksamkeit und Zielgenauigkeit überprüft und bei Bedarf ausgeweitet.

Kommunale Wohnungsbaugesellschaften sind ein unverzichtbares Instrument für die Sicherung von bezahlbarem und angemessenem Wohnen und behalten einen ausreichenden Marktanteil. Verkäufe von Wohnungen werden auf das zur Eigensicherung und Bestandsarrondierung zwingend erforderliche Maß begrenzt und erfolgen vorrangig an Mieter, Genossenschaften oder städtische Wohnungsunternehmen. Deren wirtschaftliche Konsolidierung wird fortgeführt. Die Besetzung der Aufsichtsräte der städtischen Wohnungsbaugesellschaften entscheidet der Senat. Für die Wohnungsbaugesellschaft Mitte wird ein Konzept mit dem Ziel des weitestgehenden Erhalts des Bestandes erarbeitet.

Die Entwicklung bestehender und die Gründung neuer Genossenschaften sowie die Einbeziehung genossenschaftlichen Wohnens in die steuerliche Förderung der Altersvorsorge werden unterstützt.

52. Mobilität erhalten und erhöhen

Im Mittelpunkt der Verkehrspolitik stehen die Verkehrssicherheit und die Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehr). Die Verkehrsunfallkommission wird gestärkt, die Geschwindigkeitsüberwachung intensiviert und jährlich ein Verkehrssicherheitsbericht vorgelegt. Bei neuen Verkehrsanlagen wird das Instrument „Sicherheitsaudit für Stadtstraßen“ erprobt. Die „Null-Promille-Initiative“ des Senats in den Gremien des Bundes und der Länder wird fortgeführt.

Öffentlicher Nahverkehr ist ein Stück Daseinsvorsorge. Gleichwertige Mobilitätschancen, Barrierefreiheit, Sicherheit und Fahrpreisstabilität sind deshalb Grundsätze der Nahverkehrspolitik. Der ÖPNV-Tarif wird mit den Nahverkehrsunternehmen und dem Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg beraten. Wesentliches Ziel ist die Bindung von Stamm- und die Gewinnung neuer Kunden. Die Tarifgestaltung muss sich neben den betriebswirtschaftlichen Kriterien auch an der Akzeptanz durch die Fahrgäste und sozialen Gesichtspunkten orientieren.

Der Aufgabenträger für den ÖPNV wird durch eine von den Verkehrsunternehmen unabhängige Bestellerorganisation unterstützt, die dem Weisungsrecht und der direkten Einflussnahme des Senats unterliegt. Die Kundenfreundlichkeit wird verbessert. Der Fortbestand der BVG als voll integriertes und vollständig im öffentlichen Eigentum stehendes Unternehmen wird gewährleistet; die notwendige Konsolidierung ist fortzuführen. Ein Verkehrsvertrag mit der BVG wird die zu erbringenden Verkehrsleistungen definieren und deren finanzielle Abgeltung durch das Land regeln.

Zur Förderung des Fahrradverkehrs werden die Markierung von Radfahrspuren auf Straßen fortgeführt, die zeitliche Ausdehnung von Busspurausweisungen geprüft, das Fahrradroutennetz ausgebaut und Lücken im Radverkehrsnetz geschlossen. Plätze, Straßen und Querungsmög

lichkeiten werden weiterhin fußgängerfreundlich umgestaltet. Der Senat setzt sich dafür ein, die Straßenverkehrsordnung und andere Bundesvorschriften zu ändern, um die Voraussetzungen zur Förderung des Fahrrad- und des Fußgängerverkehrs zu verbessern sowie den Schilderwald zu reduzieren.

53. Wirtschafts- und Technologieförderung zielgenau ausrichten

Aufgabe der Wirtschaftspolitik des Senats ist es, die Bedingungen zur Schaffung neuer und zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze nachhaltig zu verbessern. Vor dem Hintergrund des weltweiten Strukturwandels gilt es, die Wachstumschancen zu ergreifen, die der konjunkturelle Aufschwung in Deutschland auch Berlin bietet. Dabei kommt dem Dienstleistungssektor eine herausgehobene Bedeutung zu; nach wie vor spielt die Industrie jedoch eine Schlüsselrolle für Wachstum und Beschäftigung.

Die Wachstumschancen in der gemeinsamen Wirtschaftsregion Berlin-Brandenburg liegen insbesondere in den Know-how-intensiven, eng mit dem wissenschaftlichen Potenzial der Region vernetzten Wirtschaftsbereichen sowie in den Wachstumsmärkten der Tourismus- und Kreativwirtschaft. Die Grundlagen für eine Konzentration der Wirtschafts- und Technologieförderung auf einige zentrale Zukunftsfelder und auf den Ausbau der Stärken Berlins sind gelegt. Um die Spitzenstellung Berlins auf all diesen Feldern auszubauen, kommt es jetzt darauf an, die zur Verfügung stehenden Kräfte aller Akteure zielgerichtet zu bündeln. Der Senat wird daher in enger Kooperation mit Brandenburg schwerpunktmäßig die Netzwerkknüpfung und Clusterbildung entlang der Wertschöpfungsketten zwischen Wissenschaft und Wirtschaft auf den Feldern Gesundheit, Kommunikation und Verkehr/Mobilität forcieren, wobei den technologischen Kompetenzfeldern Bio- und Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Medien, Verkehrstechnik sowie optische Technologien eine Schlüsselstellung als technologische Kernbereiche zukommt.

Zur Unterstützung der Wachstumschancen im strukturellen Wandel wird die Förderpolitik des Landes weiterhin vor allem auf die wissensbasierten Zukunftsbereiche und den Ausbau der dafür erforderlichen Infrastruktur ausgerichtet. Über ein effektives Controlling wird die vollständige Inanspruchnahme der Berlin zur Verfügung stehenden Bundes- und EU-Mittel gesichert. Die IBB wird als Förderbank weiter zu einem unbürokratischen Dienstleister der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, und als Partner der in Berlin tätigen Banken entwickelt.

Der Senat wird im ersten Jahr der Legislaturperiode gemeinsam mit den Partnern in Wirtschaft und Wissenschaft über die notwendige Feinjustierung der Förderinstrumente und -strukturen beraten und entscheiden. Der vom Regierenden Bürgermeister berufene Technologie- und Innovationsrat des Landes Berlin wird den Senat und die

Technologiestiftung Berlin bei der Umsetzung dieser Zielsetzung unterstützen.

Die Entwicklung des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Adlershof sowie des Biomedizin-Campus Buch wird der Senat weiterhin intensiv begleiten und fördern. Im Rahmen einer aktiven Kommunikationsstrategie sind Berlin und die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg weltweit als erfolgreicher Technologie- und Innovationsstandort zu positionieren.

54. Wirtschaftsfreundliche Bedingungen schaffen

Verwaltungsmodernisierung und Deregulierung werden als Bestandteile aktiver Wirtschafts- und Ansiedlungspolitik mit unvermindertem Vorrang und in enger Zusammenarbeit von Senatskanzlei und Fachressorts fortgesetzt.

Durch eine stärkere Vereinheitlichung und Verzahnung der Strukturen der Wirtschaftsförderung (Berlin Partner GmbH, Zentrale Anlauf- und Koordinierungsstelle in der für Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung, bezirkliche Anlauf- und Koordinierungsstellen) und durch den weiteren Abbau von Doppelzuständigkeiten ist die Wirksamkeit dieser Einrichtungen für potenzielle Investoren und Bestandsunternehmen zu verbessern und die Berliner Wirtschaft noch stärker von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Genehmigungsverfahren sind hinsichtlich ihrer Dauer, Struktur und Transparenz zu optimieren.

Der Senat bekennt sich zum Industriestandort Berlin und seiner wechselvollen Geschichte mit Zukunft. Eine verbesserte Bestandspflege und eine Intensivierung des begonnenen Industriedialogs sollen die in den letzten Jahren gewachsenen wettbewerbsfähigen Strukturen in der Berliner Industrie nachhaltig unterstützen und ausbauen. Das „Frühwarnsystem“ gegen Betriebsschließungen und die Akquisition von Neuansiedlungen werden ausgebaut. Mittelstand und Handwerk sind nicht zuletzt wegen ihrer Bedeutung für den Arbeitsmarkt besonders zu unterstützen. Insbesondere soll durch ein abgestimmtes Vorgehen von IBB und Hausbanken der Zugang zu Kleinstkrediten verbessert und die Modernisierung von Betrieben unterstützt werden. Die kleinteilige und Fachlosvergabe öffentlicher Aufträge wird ebenso sichergestellt wie die termingerechte Begleichung von fälligen Rechnungen. Der Senat wird durch Veränderung der Bewertungskriterien in öffentlichen Ausschreibungen gewährleisten, dass die regionale mittelständische Wirtschaft und innovative Unternehmen der Region stärker Berücksichtigung finden.

Als Voraussetzung für die Entwicklung des Messe- und Kongressgeschäftes der Messe Berlin GmbH wird der Senat zeitnah über ein Konzept zur Sanierung des ICC oder zum Neubau eines Kongresszentrums auf dem Standort der Deutschlandhalle entscheiden. Die Fortführung der Internationalen Luftfahrtausstellung (ILA) am Standort Berlin-Brandenburg wird unterstützt.

55. Gleichstellung und Chancengleichheit von Frauen und Männern praktizieren

Die Gleichstellung der Geschlechter in allen Lebens- und Arbeitsbereichen gehört zu den zentralen Aufgabenstellungen des Senats. Alle Politikbereiche sind der Gleichstellung und Frauenförderung verpflichtet. Gender Mainstreaming und Gender Budgetierung sind in ein Regelverfahren zu überführen und sollen im alltäglichen Verwaltungshandeln zur selbstverständlichen Norm werden.

In einem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm sind die frauen-, gleichstellungs- und genderpolitischen Schwerpunktsetzungen der Verwaltungen darzustellen.

Der Senat wird sich mit allem Nachdruck für die Förderung von Frauen in den landeseigenen Unternehmen und in der Privatwirtschaft einsetzen. Um bestehende Disparitäten beim Zugang zum Arbeitsmarkt abzubauen, werden weiterhin Qualifizierungs- und Beratungsangebote speziell für Frauen gefördert. Die Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen sind durch Frauenförderpläne mit konkreten Zielen umzusetzen. Der Frauenanteil in Führungspositionen ist deutlich zu erhöhen. Dies gilt auch für die Besetzung von Gremien. Die Förderung von Frauen und der Prozess der Gleichstellung sind auch in den Bereichen von Forschung und Lehre fortzusetzen. In den Hochschulverträgen sind qualitative Aspekte der Gleichstellung zu berücksichtigen und die gleichstellungsorientierten Ziele und Leistungsanreize weiterzuentwickeln. Der Senat wird dafür Sorge tragen, dass das Wirken von Frauen in Geschichte und Gegenwart in der öffentlichen Wahrnehmung deutlich wird.

Der Berliner Aktionsplan gegen häusliche Gewalt wird mit dem Ziel fortgeschrieben, dass weitere Maßnahmen und Konzepte zur verbesserten Prävention und Intervention gegen Gewalt vor allem an Mädchen und Frauen entwickelt werden. Berlin wird auch weiterhin ein bedarfsgerechtes Angebot an Frauenhaus- und Zufluchtswohnplätzen vorhalten.

56. Geld gerecht verteilen