Protocol of the Session on July 10, 2008

Zum Finale am 29. Juni waren nach Schätzungen etwa 500 000 Fans auf der Fanmeile. Hier muss allerdings gesagt werden, dass es selbst bei einem verstärkten Takt der S-Bahn nicht möglich wäre – aufgrund der Mindestzugfolgezeiten, der einzuhaltenden Abstände zwischen den Zügen und der maximalen Fahrgastkapazität der Züge –, alle Fahrgäste ohne Wartezeiten zu befördern. In einer solchen Situation ist schlicht der Transport von einer halben Million Fahrgästen ohne eine Wartezeit nicht möglich. Unregelmäßigkeiten und Störungen hat es nicht gegeben.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Ueckert, bitte!

Frau Senatorin! Ich habe den Eindruck und habe auch von vielen anderen gehört, dass sie nicht so zufrieden sind mit den Leistungen der Verkehrsunternehmen wie Sie. Ich frage Sie: Beruht das vielleicht darauf, dass die Verkehrsunternehmen diese subjektive Meinung Ihnen gegenüber

selbst abgeben konnten? Sehen Sie keine Möglichkeit, bei derartigen Großereignissen vorher beratend in einem Runden Tisch oder einem Gremium einzugreifen und Vorgaben zu machen, welche Leistungen zu erbringen sind?

Frau Senatorin Junge-Reyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Ueckert! Wenn Großereignisse über mehrere Tage gehen oder einen ganzen Tag in Anspruch nehmen, gibt es eine Abstimmung zwischen den Verkehrsbetrieben und uns. Dann, wenn es sich um ein stundenweise erhöhtes Verkehrsaufkommen handelt, sind die Verkehrsbetriebe in der Lage und nach den Verkehrsverträgen verpflichtet, die entsprechenden Maßnahmen und die Notwendigkeit, z. B. den Einsatz zusätzlicher Züge in U- und S-Bahn, einzuschätzen und entsprechend zu handeln. Das haben sie in diesem Fall getan.

Subjektive Einschätzungen, von denen Sie sprechen, sind mir nicht bekannt. Ich wiederhole noch einmal: Eine Bewältigung von zusätzlichen Verkehren ist in dem Maß möglich, wie die Sicherheit gewährleistet werden kann, wie Taktzeiten nicht unterschritten werden und wie Wagenkapazitäten im Lauf einer solchen einzuhaltenden Taktzeit eingesetzt werden können.

Danke schön, Frau Senatorin!

[Zuruf von Özcan Mutlu (Grüne)]

Das war keine Nachfrage! – Gut!

Dann geht es weiter mit der Frage des Kollegen Zillich von der Linksfraktion zu dem Thema

Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften im neuen Schuljahr – Konsequenzen der neuen Zumessungsrichtlinien für die Schulen

Bitte, Herr Zillich, Sie haben das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie bewertet der Senat die Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften im nächsten Schuljahr in Bezug auf Transparenz und Gerechtigkeit, und wie viele Schulen sind demnach nun besser bzw. schlechter ausgestattet als im letzten Schuljahr?

2. Wie reagiert der Senat auf die mehrfach von Elternvertretungen und Schulen geäußerte Kritik, dass ins

besondere Schulen mit einem hohen Anteil von Schülern/Schülerinnen nichtdeutscher Herkunftssprache nach den neuen Zumessungsrichtlinien eine schlechtere Personalausstattung als bisher erhalten, die auch durch den sogenannten Dispositionspool nicht ausgeglichen wird?

Danke schön! – Das Wort zur Beantwortung hat der Bildungssenator. – Bitte schön, Herr Prof. Zöllner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Zillich! Zur Beantwortung der Frage, ob es in diesem Jahr transparenter und gerechter zugeht als im letzten, muss man wissen, wie es in diesen beiden Jahren zugegangen ist.

Ich beziehe mich auf die beiden zentralen Punkte, die diskutiert werden. Das ist zunächst die Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften zur Abdeckung des Unterrichts ohne jegliche Sonderzuweisungen. Das bisherige System war dadurch charakterisiert, dass die Zuweisung allein aufgrund eines Schülerfaktors erfolgte. Das bedeutete, dass kleine Klassen von 20 bis 23 Schülerinnen und Schülern nicht einmal so viele Lehrerwochenstunden zugewiesen bekamen, wie es für die Abdeckung der Stundentafel erforderlich war. Das bedeutete auch, dass Schulen, die Klassengrößen von 25 bis 28 Schülerinnen und Schüler hatten, spürbar mehr Lehrerwochenstunden zugewiesen bekamen als sie zum Abhalten der Stunden nach der Stundentafel gebraucht hätten. Das waren 20 bis über 30 Prozent mehr als notwendig. Diesen Zustand habe ich geändert, und zwar dahin gehend, dass jede Lerngruppe und Klasse unabhängig von ihrer Größe – bei maximal 24 Schülerinnen und Schülern – erst einmal so viele Stunden erhält, wie zur Einhaltung des Pflichtunterrichts erforderlich sind. Hinzu kommen zwei Stunden, um im Fall einer Erkrankung oder einer notwendigen Differenzierung eine Reserve zu haben. Für Klassen mit mehr als 24 Schülerinnen und Schülern bekommen die Schulen aufgrund der damit verbundenen größeren Belastung zusätzliche Hilfe. Da ich kein Dukatenesel bin, ist es zwar spürbar mehr, aber nicht mehr so viel wie vorher. Wenn man das in Rechnung stellt, ist das nicht transparenter, aber aus meiner Sicht die einzig verantwortbare Zuweisungsmöglichkeit von Lehrerwochenstunden. Denn wenn eine Schule noch nicht einmal so viele Lehrerwochenstunden erhält, wie sie für die Erfüllung ihrer Pflicht benötigt, ist das eine extreme Ungerechtigkeit.

Der zweite Aspekt, um den es geht, ist die Zuweisung zur Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache. Auch hier muss man die heutige Situation mit der früheren vergleichen. Bisher wurden 300 Lehrerstellen im Berliner Schulsystem nach der sog. NdH 40-Regel verteilt. Das heißt, rein rechnerisch wurde eine kleinere Klassengröße zugrunde gelegt, was einen

Vorteil bei der Lehrerwochenstundenzuweisung brachte. Dieses geschah aber nicht in Relation zur Größenordnung der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, sondern im Sinn einer Ja-Nein-Entscheidung. Wenn man unter 40 Prozent lag, bekam man nichts, und oberhalb der 40 Prozent hatte man einen Vorteil. Dabei bekam eine Schule mit 80 Prozent Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache nicht mehr als Schulen, die bei 40 Prozent lagen.

Im bisherigen System gab es zudem 700 Lehrerstellen, die ohne jegliche Festlegung und Regel verteilt wurden, nämlich die sog. DaZ-Stunden. Die Verteilung erfolgte über Einzelentscheidungen – historisch gewachsen – der Schulaufsicht.

Dieser und der letzte Block wurden nun zusammengefasst und mit 111 zusätzlichen Stellen aufgestockt. Sie werden nun – bis auf 200 Stellen – proportional zur Anzahl der Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache und der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die lernmittelbefreit sind – das charakterisiert die Schulen in Brennpunktlagen am besten –, verteilt. Nur 200 – im Gegensatz zu den früheren 700 – Stellen werden durch Einzelentscheidungen der Schulaufsicht über den Dispositionspool verteilt. – Ich habe in ernsthaften Gesprächen noch keinen in dieser Stadt – einschließlich der Verbände – gefunden, der das jetzige System nicht transparenter und gerechter als das frühere empfindet.

Sie haben außerdem gefragt, wie ich mich zu der mehrfach geäußerten Kritik stelle, Schulen mit vielen Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache bekämen in diesem Schuljahr weniger Lehrerwochenstunden als zuvor. Eine Äußerung von mir kann zu diesem Sachverhalt erst gemacht werden, wenn ich weiß, ob das tatsächlich der Fall ist.

[Özcan Mutlu (Grüne): Das kann man doch jetzt schon errechnen!]

Derzeit weiß ich das nicht. Ich weiß nur, dass im letzten Jahr und in allen vorangehenden Jahren durchschnittlich 2 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler von den Schulen gemeldet wurden, als tatsächlich vorhanden waren. Noch heute gibt es einzelne Schulen, die mir mehr als 100 Prozent Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache melden oder 124 Prozent Kinder mit Lehrmittelbefreiung. Deshalb bringe ich diesen Meldungen leichte Zweifel entgegen. Eine Durchsicht im letzten Jahr hat ergeben, dass viele Schulen 10 Prozent und mehr Schülerinnen und Schüler angemeldet haben, als dort eintrafen. Das bedeutet, dass, wenn jetzt eine Schule mit beispielsweise 40 Lehrerinnen und Lehrern glaubt, sie habe zwei zu wenig, es sich herausstellen kann, dass sie zu viel Lehrpersonal hat, weil sie zum Schuljahresbeginn zu viele Schülerinnen und Schüler angemeldet hat. Deshalb ist die Sache momentan nicht beurteilbar.

Wenn einzelne Schulen künftig etwas weniger Stellen haben als zuvor, dann liegt das daran, dass andere Schulen in den letzten Jahren benachteiligt und ungerecht behan

delt wurden. Deshalb ist eine gerechterer Behandlung und gleichartigere Beurteilung eingeführt worden. Ich bin der festen Überzeugung, dass gerade die engagierten Lehrerinnen und Lehrer in den Brennpunktschulen, selbst wenn sie eine Stelle abgeben müssen, das neue System gerechter finden. Denn diese Lehrerinnen und Lehrer kennen die Probleme, die bei einem großen Anteil nichtdeutscher Schülerinnen und Schüler entstehen, aus eigener Erfahrung.

Danke schön! – Der Kollege Zillich hat eine Nachfrage. – Bitte, Sie haben das Wort!

Vielen Dank! – Ich möchte angesichts dessen trotzdem fragen, inwieweit der Senat weitere Veränderungen in der Zukunft, was die Zumessungsrichtlinien betrifft, für notwendig hält, insbesondere was die Schulen mit einem hohen Anteil von sozial benachteiligten Kindern und von Kindern nicht deutscher Herkunftssprache betrifft.

Herr Senator Prof. Zöllner!

Ich habe akustisch den mittleren Teil Ihrer Frage nicht verstanden. Entschuldigung, aber könnten Sie die Frage bitte wiederholen!

Herr Kollege Zillich, können Sie die Frage bitte wiederholen!

Ja, gerne! – Die Frage geht dahin, ob der Senat weitere Veränderungen in der Zukunft, was die Zumessungsrichtlinien – also die Ausstattung der Schulen – betrifft, für notwendig hält, insbesondere was Schulen mit einem hohen Anteil von sozial benachteiligten Kindern oder Kindern nicht deutscher Herkunftssprache betrifft.

Herr Senator Prof. Zöllner!

Wir haben eine gute Grundlage geschaffen, aber selbstverständlich werde ich mich bemühen, gerade Problemschulen weitere Ressourcen zur Problembewältigung zukommen zu lassen. Wenn mir dieses Parlament einen entsprechenden Spielraum gibt – und nur das Parlament kann

diesen Spielraum geben –, wird man sicher die Unterstützung gerade in Problembereichen gezielt ausbauen müssen.

Kollege Mutlu hat das Wort zu einer Nachfrage. – Bitte schön!

Herr Senator! Der rot-grüne Übergangssenat hat in den sozial benachteiligten Quartieren und in Klassen mit hohem Migrantenanteil die Klassenfrequenz reduziert, und Rot-Rot hat dieses fortgeführt und sogar verbessert. Meine Frage: Sind Sie der Meinung, dass sich vor Ort die Förderung der einzelnen Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund und anderen Problemen, die vor Ort existieren, verbessert, wenn Sie die Klassenfrequenz, die bis dato in diesen Klassen bei 20 Schülerinnen und Schülern pro Klasse lag, auf bis zu 26 Schülerinnen und Schüler erhöhen? Wenn ja, sagen Sie uns bitte, wie die Lehrerinnen und Lehrer das mit weniger Mitteln und weniger Material bewerkstelligen sollen!

Herr Senator Zöllner – bitte!

Herr Mutlu! Wir reden über diesen Punkt mindestens schon zum dritten Mal. Ich stelle noch einmal in aller Klarheit fest, dass der Senat nicht die Frequenz von 20 auf 24 erhöht hat.

[Özcan Mutlu (Grüne): Natürlich!]

Ich stelle klar, dass wie in der Vergangenheit selbstverständlich nicht nur 20er-Klassen, sondern auch 18erKlassen gebildet werden können. Die Schulaufsichtsbeamten haben die klare Anweisung, dass sie, wenn eine Situation gegeben ist, dass es letzten Endes für den Lernerfolg förderlich ist, einem solchen Wunsch selbstverständlich nachkommen sollen und müssen. Ich habe durch die neuen Zumessungsrichtlinien die Voraussetzungen geschaffen, dass solche Klassen auch arbeitsfähig sind, weil sie eine entsprechende Grundausstattung bekommen.

Die zweite Frage, wie ich mir erkläre, dass möglicherweise der Unterricht besser oder schlechter wird – gesetzt den Fall, die Klassen sind größer –, stellt sich nicht. Die Tatsache, dass ich die Art und Weise und die Begründung von zusätzlichen Ressourcen nicht mehr an die Klassenmesszahl – entsprechend 20 – binde, heißt nicht, dass irgendjemand gehindert oder gedrängt wird, größere oder kleinere Klassen einzurichten. Lassen Sie uns in aller Ruhe im neuen Schuljahr ansehen, wie es letzten Endes in der Klassenbildung zugegangen ist. Ihre Vermutung, dass es im Gegensatz zu früher zur Bildung großer Klassen bei Schulen mit einem großen NdH-Anteil kommt, wird dann

im Blick auf die Realität bewertet werden können – und nicht im Sinne irgendwie geleiteter Unterstellungen.

Die Fragestunde ist wegen Zeitablauf beendet. Die heute nicht beantworteten Anfragen werden wieder mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde