Protocol of the Session on June 12, 2008

Jetzt ist der Kollege Otto von den Grünen an der Reihe. – Bitte schön, Herr Otto!

Ich möchte gern Frau Senatorin Lompscher zum Stichwort GEWOBAG–Altlastenskandal in Reinickendorf etwas fragen. Frau Lompscher, wie beurteilen Sie angesichts der jüngst bekannt gewordenen neuen Einzelheiten

über die Handlungsweise der städtischen Gesellschaft den Imageschaden für die GEWOBAG und das Land Berlin?

Frau Senatorin Lompscher, bitte schön!

Herr Otto! Angesichts der Tatsache, dass es sich um ein langwieriges Verfahren mit einem großen Vorlauf handelt und weitere Untersuchungen stattfinden, enthalte ich mich zum jetzigen Zeitpunkt einer Beurteilung.

Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Otto – bitte schön!

Haben Sie denn zur Kenntnis genommen, Frau Lompscher, dass schon etliche Fakten öffentlich geworden sind, die belegen, dass der Vorstand dieser Gesellschaft sehr wohl wissentlich bei den arglistigen Täuschungsmanövern gegenüber Anlegern und Selbstnutzern von Wohnungen auf dem Altlastengebiet gehandelt hat?

Frau Senatorin Lompscher, bitte schön!

Da mir aus der Zeitungslektüre bekannt ist, dass Gerichtsverfahren anhängig sind, nehme ich durchaus zur Kenntnis, dass es Auseinandersetzungen gibt, die zu beurteilen ich jedoch nicht befugt bin.

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt geht es weiter mit einer Frage des Kollegen Schruoffeneger von den Grünen. – Bitte schön, Herr Schruoffeneger, Sie haben das Wort.

Danke! – Ich habe eine Frage an den Finanzsenator. – Herr Sarrazin! Kennen Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1969 zur Definition außer- und überplanmäßiger Ausgaben, das deutlich feststellt, dass alle Maßnahmen, die im Rahmen des Haushaltsaufstellungsverfahrens und der Haushaltsberatung eine Rolle spielten, nicht anschließend als unvorhergesehen außerplanmäßig finanziert werden dürfen? Sind Sie bereit, sich an dieses Urteil zu halten?

Herr Senator Dr. Sarrazin, bitte schön!

Ich kenne das Urteil nicht. Ich halte mich an jedes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nicht aber unbedingt an Ihre Interpretation des Urteils, Herr Abgeordneter Schruoffeneger.

Danke schön, Herr Senator! – Gibt es eine Nachfrage des Kollegen Schruoffeneger? – Bitte schön!

Herr Senator! Wie interpretieren Sie die rechtlichen Regelungen, dass außer- und überplanmäßige Ausgaben nur zulässig sind, sofern sie unvorhergesehen und unabweisbar in Bezug auf das vom Senat beschlossene Krankenhausinvestitionsprogramm sind, in dem Maßnahmen finanziert werden, von denen die zuständige Gesundheitssenatorin selbst sagt, sie würden vorgezogen, weil jetzt Geld vorhanden sei?

Herr Senator Dr. Sarrazin, bitte schön!

Dies sind alles Maßnahmen, welche in der Investitionsplanung enthalten sind. Außerplanmäßig war ihre Dringlichkeit. Es ist nicht fachlich an mir, die Dringlichkeit zu beurteilen. Dafür haben wir eine zuständige Fachsenatorin. In jedem Fall werden nur Maßnahmen ergriffen, die ohnehin in der Investitionsplanung enthalten sind.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit einer Anfrage des Kollegen Jahnke.

Ich frage den Finanzsenator! – Gibt es Einschätzungen von Ihrer Verwaltung, was die Steuervorschläge der CSU für Berlin an Einnahmeausfällen bedeuten würden?

Herr Senator Dr. Sarrazin, bitte schön!

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Diese gibt es. Es liegen offizielle Zahlen vom BMF vor, was das kostet. Das, was die CSU jetzt vorschlägt, kostet in der Summe pro Jahr 28 Milliarden €. Das ein großes Maßnahmenpaket. Für die Pendlerpauschale, über die meist vorrangig gesprochen wird, liegt der Teilbetrag bei 2,5 Milliarden €. Dies würde für das Land Berlin in der Summe Einnahmeverluste von 810 Millionen € zur Folge haben, aus dem Element Pendlerpauschale etwa 70 Millionen €.

Danke schön, Herr Senator! – Es gibt keine Nachfrage des Kollegen Jahnke.

Nun ist Frau Kollegin Ströver an der Reihe. – Bitte schön, Frau Kollegin Ströver, Sie haben das Wort.

Meine Frage richtet sich auch an den Finanzsenator. – Herr Sarrazin! Ist Ihnen bekannt, dass in Berlin die Zahlung von Vermögensteuer – solange es sie gab – und Erbschaftsteuer auf Kunstwerke dadurch vermieden werden konnte, dass sich die Eigentümer verpflichteten, diese Kunstwerke jederzeit an öffentliche Museen auszuleihen, wenn es diese Einrichtungen wünschten? Wie wird dieses Verfahren derzeit im Land Berlin gehandhabt?

Herr Senator Dr. Sarrazin!

Ich erinnere mich vage an eine derartige Möglichkeit, Frau Abgeordnete. Ich bin sicher, dass wir sie so anwenden, wie es dem Geist des Gesetzes entspricht, wenn sie in Berlin angewandt wird.

Gibt es eine Nachfrage, Frau Ströver? – Bitte, Frau Ströver!

Da es sich nicht um ein Gesetz handelt, sondern um eine Vereinbarung zwischen nicht-steuerzahlenden Bürgern und der Stadt, möchte ich fragen, ob die öffentlichen Museen von dieser Möglichkeit wissen, auf Kunstwerke im Privatbesitz zuzugreifen, oder handelt es sich nur um eine reine Formalien, damit die Eigentümer dieser Kunstwerke Steuern sparen können?

Herr Senator Dr. Sarrazin, bitte!

Ich weiß nicht genau, was die öffentlichen Museen wissen. Ich bin aber sicher, dass alle mit privaten Sammlern gute Kontakte pflegen. Sie haben meist sehr gute Steuerberater, sodass das Wissen über diesen Weg an die Museen fließen wird.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt geht es weiter mit dem Kollegen Hillenberg. – Bitte schön, Herr Kollege Hillenberg, Sie haben das Wort.

Ich habe eine Frage an den Innensenator Dr. Körting. – Herr Körting! Mir ist zu Ohren gekommen, dass die Polizei in letzter Zeit Pkws angehalten hat, die an der Kühlerhaube die Deutschlandfahne geflaggt haben. Stimmt das?

Herr Senator Dr. Körting!

Herr Kollege Hillenberg! Mir ist ein derartiger Vorgang bekannt. Er beruht auf der Straßenverkehrszulassung in der Straßenverkehrsordnung.

Es gibt eine Nachfrage des Kollegen Hillenberg. – Bitte schön, Herr Hillenberg!

Gut. Das nehme ich erst einmal so hin. Das kontrollieren wir.

Sie müssen eine Frage stellen!

Ich möchte nicht kleinlich werden, aber könnten Sie sich vorstellen, diesbezüglich mit dem Polizeipräsidenten zu reden, ob es nicht wichtiger wäre, betrunkene Hooligans und andere zu kontrollieren, statt den Abbau der Fahnen zu fordern? Kann damit so lange gewartet werden, bis die Siegesfeier für die deutsche Europameisterschaftsgewinnung abgeschlossen ist?

Herr Senator Dr. Körting, bitte schön!

Herr Kollege Hillenberg! Ich möchte mit der letzten Frage anfangen. Wenn die Polizei so lange wartet, gibt es keine Fahnen mehr, die abzunehmen sind.

[Beifall bei der SPD und der Linksfraktion]

Dann hat sich das Problem erübrigt. Selbstverständlich wird die Polizei immer nach dem Grundsatz handeln, was wichtiger ist, und sich eher um Hooligans als um Fahnen kümmern. Es gibt aber auch die Situation – damit meine ich nicht die seitlich an den Pkws befestigten Fahnen –, dass Fahnen senkrecht stehen und unmittelbar am Kühler angebracht werden. Das habe ich selbst gesehen. Damit führen sie unmittelbar zu einer Sichtbeeinträchtigung für den Fahrer und zu einer Verkehrsgefährdung. Es liegt also durchaus im Interesse des Fahrers, darauf hinzuweisen, die Fahne besser am Fenster als vorn am Kühler anzubringen.

Danke schön, Herr Senator!

Jetzt ist Frau Herrmann von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einer Frage an der Reihe. – Bitte schön, Frau Herrmann!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senator für Bildung und Wissenschaft, der auch für Jugend zuständig ist: Welche pädagogischen Maßnahmen leiten Sie derzeit neu gegen die steigende Kinderkriminalität ein? Oder lassen Sie die Kinder alleine, bzw. stehen die Kinder der Justiz- und Innenverwaltung alleine gegenüber?

Herr Senator Dr. Zöllner, bitte!

Sie haben schon in der Formulierung Ihrer Frage zu erkennen gegeben, dass diese nicht mit einem einzigen markigen Satz zu beantworten ist. Selbstverständlich ist die Kriminalität von Kindern – als wie groß und wie schwer man sie im Einzelfall auch beurteilen mag – nur durch ein Bündel von Maßnahmen in unterschiedlichster Verantwortung anzugehen. Ich könnte jetzt die Zeit der Spontanen Fragestunde nutzen und auch noch die Zeit der Aktuellen Stunde damit verbringen, dieses in der Verantwortung mehrerer Senatsressorts liegende komplexe Thema darzulegen. Ich glaube, das Problem mit Ihrem Einverständnis lösen zu können, indem ich darauf verweise, dass dieses im entscheidenden Punkt niemals eine Einzelmaßnahme sein kann, sondern letzten Endes – wenn man überhaupt etwas nennen will – nur durch das Grundver

ständnis von Schule und die Gesamtverantwortung, die man als Bildungsinstitution auch im Hinblick auf Erziehungsaufgaben hat, anzugehen ist.