Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch der Kollege Dr. Arndt konnte uns nicht erklären, warum es einen Tag, nachdem am 11. Dezember eine Senatsvorlage eingebracht wurde, am 12. Dezember plötzlich einen Antrag der Koalition geben musste. Wir haben gemutmaßt, ob das eine Kritik an dem Senatsbeschluss sein sollte
oder ob es eine Aufweichung des Senatsbeschlusses darstellt. Da kann man unterschiedlicher Auffassung sein.
Meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen! Was ist der Gehalt Ihres Antrages, Ihres Vorstoßes, und warum greift er doch etwas zu kurz? – Der Gesellschaftervertrag des Liegenschaftsfonds nannte als Zweckbestimmung
die am Grundstücksbestand und Grundstücksmarkt sowie an wirtschafts-, stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Zielen orientierte Verwertung der Grundstücke des Landes Berlin.
Wer das geschrieben hat, der hatte offenbar strukturpolitische Aspekte im Sinn. Aber leider kamen stadtentwicklungspolitische oder gar wohnungspolitische Ziele in der Politik des Liegenschaftsfonds bisher fast gar nicht vor.
Das ist das Problem. Sie wollen das ändern, und das begrüßen wir. Die Grundstücksverkaufspolitik des Landes Berlin darf nicht ausschließlich unter kurzfristigen finanziellen Aspekten betrachtet werden. Genau das ist aber in den allermeisten Fällen bisher geschehen.
Ich will nur eines nennen: Schauen Sie sich das Kinderkrankenhaus Weißensee in der Hansastraße an! Das ist heute eine Ruine, nachdem der Liegenschaftsfonds ein sinnvolles Wohn- und Arbeitsprojekt dort nicht zum Zuge kommen ließ, sondern das Grundstück meistbietend an einen Investor verkauft hat, der vorgab, dort ein Institut errichten zu wollen. Das sind heute Ruinen, und der Schaden ist viel größer als das, was man eingenommen hat.
Die Zusammenarbeit des Liegenschaftsfonds mit den Bezirken ist so organisiert, dass im Zweifelsfall die Bezirke überstimmt werden. Das ist ein Strukturfehler. Sie haben gesagt, die Bezirke sollten mitarbeiten dürfen. Sie können aber nur mitarbeiten, wenn sie eine Stimme haben, die auch Gewicht hat. Wenn der Liegenschaftsfonds die Bezirksvertreter in einer zweiten Sitzung einfach überstimmt, dann funktioniert das nicht, denn das sind die, die wissen, was vor Ort erforderlich und vielleicht auch in Zukunft an Gebäuden und Grundstücken notwendig ist.
Sie sprechen ausschließlich vom Wohnungswesen. Sie sprechen davon, Baugruppen und Genossenschaften stärker in die Bebauung von Grundstücken in der Innenstadt einzubeziehen. Das ist zweifellos richtig. Aber Sie vergessen, dass Nachverdichtung auch Infrastruktur braucht. Sie vergessen, dass – wie wir es beim Bevölkerungswandel in verschiedenen Bezirken erleben – plötzlich Situationen eintreten, wo ganze Schulen fehlen. Es fehlen Kindergärten in bestimmten Regionen der Stadt. Es fehlen nicht nur die Gebäude – das wäre nicht so schlimm –, es gibt auch keine Grundstücke, es gibt keine Reserven. Berlin hat in bestimmten Bereichen – gerade im Zentrum – durch den Ausverkauf an Grundstücken mit einem kurzfristigen finanziellen Erfolg einen Stand erreicht, dass ein Schulgebäude gar nicht errichtet werden kann, weil kein Grundstück da ist. Das haben wir in Mitte und Prenzlauer Berg. Das sind die Probleme. Dazu steht in Ihrem Antrag überhaupt nichts.
Ein anderes Problem in diesem Zusammenhang ist die Zwischennutzung. Ein Bezirk ist schlecht beraten, wenn er ein Schulgebäude zwischennutzt oder an einen Verein
oder an Projekte übergibt, weil er – solange das Gebäude in seinem Finanzvermögen ist – durch die Kosten- und Leistungsrechnung enorme Nachteile erleidet. Das ist ein Webfehler in der Kosten- und Leistungsrechnung. Dazu habe ich hier nichts Neues, wir haben nichts Positives gehört.
Der Senat hat uns an anderer Stelle – da ging es um das Atelierprogramm – in einer roten Nummer sehr eindrucksvoll demonstriert, wie es um sein Flächenmanagement steht. Ich zitiere:
Unverändert gehen geeignete Liegenschaften von den Bezirken direkt in den Liegenschaftsfonds und werden dort zum Verkauf angeboten. Instrumente für das in der Koalitionsvereinbarung geforderte aktive Flächenmanagement stehen für die Schaffung von Ateliers bisher nicht zur Verfügung. Die Erschließung geeigneter landeseigener Immobilien erfolgt stets auf der Grundlage persönlicher Kontakte.
Das ist die Grundstückspolitik des Senats und des Liegenschaftsfonds. Und das muss geändert werden. Dazu müssen wir an dieser oder an anderen Vorlagen noch ganz schön arbeiten. – Danke!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Antragsteller! Dieser Antrag ist in der Tat sehr kompliziert und unübersichtlich verfasst. Was die Überschrift Ihres Antrags auf den ersten Blick gar nicht erkennen lässt, ist die Intention des Antrags, nämlich die Grundstücksvergabe nach Gutsherrenart zu ermöglichen und eine Grauzone in der Förderlandschaft zu schaffen, wieder mit dem Ziel der Bevorzugung bestimmter Gruppen. Zwar fordern Sie ein transparentes Verfahren, dann aber eine intransparente Direktvergabe. Ein Schelm, der Böses dabei denkt! War es beim letzten Mal der Antrag Drucksache 16/1004 derselben Antragsteller, der den Mietern im öffentlichen Wohnungsbestand neben den gesetzlich vorgesehenen Regelungen zur Miethöhe zusätzliche Mietpreisdeckelungen auf kommunaler Ebene hat zukommen lassen wollen, so ist es diesmal ein Antrag für künftige Wohnungseigentümer, die in einem intransparenten Verfahren förderungsbevorteilt werden sollen. Aber vielleicht haben Sie noch mehr solcher Anträge in der Pipeline. Wir sind gespannt, was noch alles kommen wird.
Nicht klar ist aber auch, ob diejenigen, die in Ihrer Presseankündigung zu diesem Antrag benannt wurden, nämlich erfolgreiche Einrichtungen im Bildungsbereich und
der übrigen Daseinsvorsorge, oder am Ende die Zielgruppen, die in der Vorlage – zur Kenntnisnahme – Drucksache 16/1097 von SenStadt – I A 1 – vom 18. Dezember beschrieben werden, von der Direktvergabe profitieren sollen. Wie wollen Sie ein gerechtes, transparentes und rechtssicheres Verfahren sicherstellen? Ihr Antrag führt zu blinder Förderpolitik.
Vielleicht meinen Sie nur oder aber auch die Zielgruppe, die man nicht unter „u. a.“ aufgeführt hat, nämlich die aus allen Nähten platzenden, erfolgreichen Kitas, Schulen und anderen Institutionen der sozialen Infrastruktur, die nicht in der Lage sein können und sollen, die Vorgabe optimaler Erlöse des Liegenschaftsfonds zu erfüllen, weil sie öffentliche Pflichtaufgaben erfüllen und nicht mit anderen, kommerziellen Nachfragern konkurrieren können. Da, sehr geehrte Antragsteller, ist die FDP ganz nah bei Ihnen, bei der Bewertung, dass es auch hier wie in anderen Bereichen an verwendbaren Konzepten des Senats fehlt. Hier gilt es dringend, tragbare Konzepte zu entwickeln. Daher lassen Sie uns Ihren Antrag nur als Anregung nehmen, vom Senat – wenn auch viel zu spät – fachbezogene Entwicklungsplanungen für die Sicherung von Flächen für Kitas, Spielplätze, Schulen und andere notwendige Einrichtungen zu fordern. Auf diesen Planungen aufbauend sind dann entsprechende Flächen vorzuhalten und nicht in die Verwertung durch den Liegenschaftsfonds zum Maximalerlös zu geben. Lassen Sie uns dann in anderen Verfahren Lösungen für Impulse für die Stadtentwicklung suchen. Vermischen Sie nicht Flächenvorsorge mit Stärkung neuer Wohnformen oder der Sicherung städtebaulicher und architektonischer Qualitäten, und erwarten Sie vor allem nicht, dass ohne eine Änderung der Landeshaushaltsordnung und der Satzung des Liegenschaftsfonds einfach eine Änderung bei der Flächenverwertung angeordnet werden kann!
Damit komme ich zum Schluss. Sehr geehrte Antragsteller, nehmen Sie Ihren Antrag so aus dem Rennen, machen Sie daraus mehrere zielorientierte Anträge ohne Klientelkomponenten! Dann wird auch das eine oder andere aus diesem Antrag verwertbar sein. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege! – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr sowie an den Hauptausschuss, wozu ich keinen Widerspruch höre.
Die unter dem Tagesordnungspunkt 4 e vorgesehene Priorität der Fraktion der Grünen hatten wir bereits unter dem Tagesordnungspunkt 4 c aufgerufen. Die lfd. Nr. 5 ist steht auf unserer Konsensliste. Die lfd. Nr. 6 war Priorität der Fraktion der SPD unter dem Tagesordnungspunkt 4 b.
Gesetz über die Information des Berliner Abgeordnetenhauses in Angelegenheiten der Europäischen Union (EU-InformationsG)
ist eine Beratung nicht vorgesehen. Der Antrag der Fraktion der FDP über ein EU-Informationsgesetz – Drucksache 16/1110 – soll an den Europaausschuss sowie an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Die Federführung war noch nicht festgelegt worden. Ich bitte um einen entsprechenden Vorschlag.
a) einer Vertreterin einer Organisation, die die Interessen von Frauen vertritt, zum Mitglied im Kuratorium der Universität der Künste Berlin sowie deren Stellvertreterin
b) einer Person, die Umweltbelange vertritt, zum Mitglied im Kuratorium der Universität der Künste Berlin sowie deren Stellvertreter oder Stellvertreterin
Wir kommen zur einfachen Wahl – sowohl für a als auch für b insgesamt – durch Handaufheben. Wer die in der Anlage der Drucksache Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist mit müden Handzeichen offensichtlich einstimmig. Ich frage nach Enthaltungen. – Dann ist das einstimmig so angenommen worden.