Der Beitrag von Frau Senatorin Lompscher spricht dafür, dass wir weiterhin die schriftliche Beantwortung von Großen Anfragen fordern.
Ich meine, er wurde dem Thema Umweltzone nicht gerecht, auch nicht der parlamentarischen Diskussionskultur, die wir eigentlich hier pflegen wollen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Glück haben wir die Europäische Union. Unabhängig von Poli
tikerinnen und Politikern vor Ort und auch von Lobbyisten oder von den Problemen kleiner und mittlerer Unternehmen und Sonstiger wurden Grenzwerte für den Gesundheitsschutz festgelegt. Europaweit sollen sie gelten. Ich begrüße es ausdrücklich, dass die Koalition heute endlich einmal die Frage des Gesundheitsschutzes auf die Tagesordnung gesetzt hat. Sie hat diese Frage allzu lange ausgeblendet und zum Gegenstand der Diskussion Plakettenvergabe, Ausnahmekataloge und Sonstiges gemacht.
Die EU-Feinstaubrichtlinie gibt es, weil der Schutz der Bevölkerung vor Feinstaub Gegenstand der Maßnahmen sein soll. Eben wurde erwähnt, eine Million Einwohner in den Innenstädten sollen in den Genuss feinstaubreduzierter Luft kommen. Herr Buchholz! Unsere Hoffnung geht eigentlich dahin, dass Berlin insgesamt feinstaubfreier wird und dass das Recht auf saubere Luft eben nicht nur für den Innenstadtbereich gilt, sondern für alle Bürgerinnen und Bürger in Berlin.
Frau Senatorin! Ich habe den Luftreinhalteplan sehr genau gelesen. Das mag nicht für alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses gleichermaßen gelten. Aber die Umweltzone ist dort nur eine Maßnahme. Wir erwarten, dass zügig weitere aus dem Luftreinhalteplan kommen, dass die Schiffe dieselrußfrei werden, dass der ÖPNV besser wird, damit mehr Menschen vom Auto auf Busse und Bahnen umsteigen, und dass der Baustellenstaub reduziert wird.
In der öffentlichen Diskussion zur Umweltzone, wie wir sie in den letzten Monaten erlebt haben, wurde aus der Koalition mit vielen Stimmen und viel gegeneinander gesprochen. Ich bin verwundert, dass heute von SPD und PDS jeweils nur einer spricht. Das hätte man sich gewünscht in all den letzten Monaten, dass mit einer Stimme für die Umweltzone gesprochen wird. Dass das nur heute der Fall ist, ist ein Armutszeugnis für die Koalition.
Die Öffentlichkeitsarbeit kritisieren auch wir. Das Instrument Umweltzone darf nicht diskreditiert werden durch die dilettantische Herangehensweise der Koalition an das Thema.
Jede Maßnahme des Senats zur Umweltzone wird erst in gemeinsamer Auseinandersetzung in der Öffentlichkeit auf den Weg gebracht. Wenn Herr Müller in der Öffentlichkeit den Wirtschaftssenator kritisiert, dann kommt wenig später eine Aktion des Wirtschaftssenators. – Herr Pflüger! Sie haben vorhin gefragt, was der Wirtschaftssenator getan hat, nachdem ihn Herr Fraktionsvorsitzender Müller in der Öffentlichkeit kritisiert hat. Der Wirtschaftssenator hat ein Internetangebot freigeschaltet. Montag bis Freitag 8 bis 16 Uhr kann man jetzt nachfragen. Das ist wahrhaftig nicht kundenfreundlich. Er hätte sich vielleicht mal überlegen sollen, ob er Informationsti
Ebenso hätte man überlegen können, ob man mit einer gezielten Informationskampagne die 1,1 Millionen KfzBesitzer – die sind ja relativ gut bekannt –erreicht und sie gezielt zur Umweltzone informiert; alles Chancen, die die Koalition verpasst hat.
Hier wird immer erst aktiv gehandelt, wenn man sich gegenseitig in der Öffentlichkeit gerüffelt hat. Ansonsten ist in Sachen Öffentlichkeitsarbeit wenig passiert: keine Infostände, keine Anschreiben; die Plaketten gibt es nicht online und vieles mehr. Nun hoffen wir, dass die letzten zwei Monate aktiv genutzt werden.
Ebenso die öffentliche Diskussion um die Kulanzregelung. Die Umweltsenatorin sagt, die Umweltzone kommt am 1. Januar, und es gibt keine Kulanz. Schon kommt der Polizeipräsident und sagt: Ach, wir werden da mal nicht so genau hinschauen. Der eine Punkt in Flensburg, die 40 € Bußgeld, das können sich die Autofahrer sparen. – Was ist denn das für ein Signal an die Autofahrer und Autofahrerinnen, wenn sie schon vom Senat das Signal bekommen: Ist nicht so schlimm, wenn ihr eure Plakette am 1. Januar nicht habt. – Das geht genau in die falsche Richtung. Wir wollen dafür werben, dass Sie hier deutlich nachlegen und der Bevölkerung klarmachen, dass sie zum eigenen Gesundheitsschutz diese Plaketten erwerben und ihr Auto auf einen umweltfreundlichen Standard bringen oder am besten alternativ auf Busse und Bahnen umsteigen soll.
Wir hoffen, dass es in der zweiten Stufe mit der Öffentlichkeitsarbeit besser geht, und sehen das hier als eine Vorarbeit.
Noch ein Punkt an die CDU. Sie haben ja immer die kleinen und mittleren Unternehmen so ganz besonders im Auge. Auch die Besitzer von kleinen und mittleren Unternehmen sind gleichzeitig Betroffene der Feinstaubproblematik. Sie sind gleichzeitig Menschen – das wird in der Diskussion gern vergessen –, die unter den gesundheitlichen Folgen der Feinstaubproblematik leiden. Vielleicht können Sie in diesem Sinne bei Ihrer Klientel dafür werben, dass Auflagen zügig umgesetzt werden – im Sinne des Gesundheitsschutzes. Die Handwerkskammer hat das mittlerweile erkannt und ihre Mitglieder aufgerufen, sich endlich die Plaketten oder Ausnahmegenehmigungen zu verschaffen; spät, aber immerhin hoffentlich früh genug zum 1. Januar.
Zum Abschluss möchte ich nur noch einmal sagen: Diese erste Stufe ist mehr als dilettantisch an den Start gegangen. Wir hoffen, dass die zweite Stufe 2010 etwas professioneller umgesetzt wird. Es geht nicht darum, Umweltstandards oder Gesundheitsstandards anzupassen, sondern es geht darum, die Organisation und die Anpassung an die Umweltzone zu professionalisieren, damit wir dann zügig weitere Schritte für den Umwelt- und Gesundheitsschutz machen können.
Vielen Dank, Frau Kubala! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit haben sowohl die Aktuelle Stunde als auch die Große Anfrage ihre Erledigung gefunden.
Wir kommen zum Antrag der Grünen Drucksache 16/0488. Der Umweltausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Grünen die Ablehnung. Wer dem Antrag gleichwohl zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Zum FDP-Antrag Drucksache 16/0687 empfiehlt der Ausschuss einstimmig die Annahme mit neuer Überschrift. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen zur Drucksache 16/0687 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/0922. Ich bitte um die Abstimmung! – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist einstimmig so beschlossen.
Zum CDU-Antrag Drucksache 16/0952 empfiehlt der Ältestenrat die Überweisung an den Ausschuss für Verwaltungsreform, wozu ich keinen Widerspruch höre.
Ich eröffne die I. Lesung. Für die Beratung steht den Fraktionen jeweils eine Redezeit von bis zu fünf Minuten zur Verfügung. Es beginnt die Fraktion Die Linke. Das Wort hat der Abgeordnete Liebich.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erreichen jetzt den Zenit der heutigen Beratung. Herr Ratzmann hat vorhin angekündigt, dass dies die Debatte mit dem Thema ist, über das die Menschen auf den Straßen Berlins reden, die so wichtig ist, dass Harald Wolf aus China zurückkommen muss. Ich weiß gar nicht, ob Herr Ratzmann es geschafft hat, rechtzeitig dazusein. Wenn nicht, können ihm vielleicht die Kollegen sagen, worum
Das Berliner Betriebe-Gesetz soll geändert werden aus zwei Sachverhalten heraus. Davon hat Herr Ratzmann vorhin nur den einen erwähnt, wahrscheinlich, weil er den anderen nicht so wichtig oder vielleicht auch falsch findet.
Der andere, mit dem ich beginne, weil er aus unserer Sicht der wichtigere Aspekt ist, ist, dass wir für die Berliner Verkehrsbetriebe – BVG – heute europarechtliche Vorgaben umsetzen, um unser Berliner öffentliches Unternehmen BVG in öffentlichem Besitz zu behalten. Das ist ein wichtiger Schritt, und uns sind die öffentlichen Betriebe des Landes Berlin wichtig.
Das zweite Thema, über das wir auch reden, sind die Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang. Da sieht zumindest die FDP schon den Sozialismus, wenn nicht noch Schlimmeres aus ihrer Sicht, auf uns zukommen. Darüber werde ich als Zweites reden, aber zuerst die BVG.
Wir werden vor dem Hintergrund der europäischen Rechtssprechung heute darüber reden und Entscheidungen treffen müssen, ob wir eine Direktvergabe für den ÖPNV in Berlin auch über das Jahr 2007 hinaus an die Berliner Verkehrsbetriebe – BVG – wollen. Das ist umstritten, und jede andere Koalition in diesem Hause hätte das anders gemacht, aber zum Glück für Berlin ist das öffentliche Eigentum bei uns in guten Händen.
Wir wollen nicht wie die Neo- oder Ökoliberalen, dass durch Ausschreibungen attraktive Linien an Unternehmen ausgeschrieben werden und am Ende die BVG für die Daseinsvorsorge in den Außenbezirken auf unwirtschaftlichen Strecken zuständig bleibt. Wir wollen das Nahverkehrsnetz Berlin nicht zerschlagen.
Deshalb schlägt der Senat heute vor, dass der Einfluss der Gewährträgerversammlung gestärkt wird, zum Beispiel dass Bestellung und Abberufung von Vorständen der BVG nun auf Vorschlag des Aufsichtsrats von der Gewährträgerversammlung beschlossen werden können und die Gewährträgerversammlung eine Abberufung auch ohne Votum des Aufsichtsrats beschließen kann. Das geht alles zurück auf Verabredungen, die der Senat im Juni 2005 getroffen hat. Wir haben damals als Land Berlin den Fortbestand der BVG als integriertes und im öffentlichen Eigentum stehenden Nahverkehrsunternehmen bis zum 31. August 2020 garantiert.
Und damit das vor europäischem Recht Bestand hat, damit wir damit auf europäischer Ebene durchkommen, müssen wir heute Schritte gehen, um Direktbeauftragungen durch das Land Berlin zu ermöglichen. Zudem muss