Wir haben einen kleinen Änderungsvorschlag, und ich bitte Sie, ihn wohlwollend zu prüfen. Wir stimmen zu, wenn in dem Gesetz gesagt wird, dass die Beschäftigten an maximal zwei Adventssonntagen arbeiten dürfen. In der Umkehrung heißt dies, dass die anderen zwei Adventssonntage frei sind. Das sehen wir genau so. Ist es jedoch nicht sinnvoll, wenn ein Beschäftigter auch an den beiden anderen Adventssonntagen arbeiten will, ihm die Möglichkeit hierfür zu eröffnen? – Niemand wird behaupten, dass die Beschäftigten im Einzelhandel zu den gut oder besser Verdienenden gehören. Wenn jemand die Chance wahrnehmen will, an dem dritten und vierten Adventssonntag mehr zu verdienen, um für sich wiederum mehr ausgeben zu können, ist dies seine freie Entscheidung. Wenn man schon in der Gesetzgebung bereits so großzügig ist – wir freuen uns, dass Sie unserer alten Forderung nach „Schluss mit Ladenschluss“ nachkommen –, dann bitte ich, auch dem Einzelnen die Entscheidung zu eröffnen, ob er zusätzlich arbeiten will oder nicht. Das sollte man nicht ausschließen.
Wenn hier so getan wird, als wenn dieses Gesetz aus heiterem Himmel kommt und im „Schweinsgalopp“ durchgepeitscht werden soll, frage ich, wo diese Kollegen eigentlich leben. Seit Anfang der Neunzigerjahre hat meine Partei und haben meine Fraktionen immer wieder darauf hingewiesen, dass der Ladenschluss verändert werden muss. Ende der Neunzigerjahre ist der Handelsverband darauf eingestiegen und hat dies voll unterstützt: Schluss mit Ladenschluss! Wir haben allein in der letzten Legislatur mehrfach darüber diskutiert – sicherlich kontrovers, was gut ist. Jetzt nun zu tun, als wenn es noch irgendwo neue Erkenntnisse oder Argumente gäbe, ist, als wenn man die ganzen letzten Jahre verschlafen hätte.
Wir meinen, dass alle Argumente für und gegen abgewogen sind, und wir haben es gerade in dem sehr nachdenkenswerten und tiefgreifenden Beitrag des Kollegen Pflüger gehört, dass man es sich mit einer Entscheidungsfindung nicht leicht tut. Wenn man jedoch am Ende alles subsumiert, dann wird man zu dem Schluss kommen, dass das heute vorgelegte Gesetz mehr Vorteile bietet.
Es bietet Vorteile im Wettbewerb zu den Verkaufsständen mit angeschlossenen Gleisanlagen oder den Geschäften, die sich im Besitz von internationalen Multikonzernen der Ölindustrie befinden – zu gut deutsch: die Tankstellen. Jetzt wird es nicht mehr nötig sein, abends zur Tankstelle gehen zu müssen, sondern man wird die Möglichkeit haben, ein offenes Geschäft zu finden.
Wichtig für uns in Berlin ist aber auch der Wettbewerb mit dem Umland, mit Brandenburg. Wir haben in der Anhörung gehört, und hier nehme ich Anleihe bei der Formulierung von Herrn Busch-Petersen, der uns dies sehr plastisch vor Augen führte: Im Umland geht man sehr viel großzügiger mit Sonntagsöffnungszeiten um. Da wird eine Hüpfburg aufgestellt und ein Feuerwehrauto vor das Center gefahren, und fertig ist das Feuerwehrfest, und das Center öffnet. So wurde teilweise Kaufkraft aus Berlin abgezogen.
Viel wesentlicher erscheint mir aber, dass wir uns im Wettbewerb mit den Metropolen Europas befinden. Wir müssen dort unsere Stellung finden. Es ist nicht einzusehen, dass die Touristinnen und Touristen, die uns besuchen kommen, am Sonnabendnachmittag oder -abend nicht mehr ihr Geld in der Stadt ausgeben können.
Ich freue mich über etwas sehr Politisches: Ich finde es ausgesprochen sympathisch, dass von Berlin ein positives Signal in den Rest der Republik hinausgeht, nämlich das Signal: Wir nehmen die Möglichkeiten, die die Föderalismusreform uns bietet, auch schon in der ersten Stufe positiv wahr.
Wir sehen unter dem Strich mehr Chancen für Händler und Konsumenten. Wir sind überzeugt davon, dass der Markt die Öffnungszeiten regeln wird, so wie wir dies aus anderen Ländern kennen, die gar keine Beschränkungen haben. Dort ist interessanterweise die Wochenöffnungszeit deutlich geringer, als sie bei uns bislang staatlich zugelassen war, denn Einzelhändler sind Kaufleute. Sie werden auch nur dann öffnen, wenn Sie eine Chance sehen, damit Geld verdienen zu können.
Noch ein Angebot an den Senat und die Koalition: Wenn Sie zukünftig mit solchen überflüssigen Gesetzen, die es noch mannigfaltig gibt, ähnlich zügig verfahren, um sie abzuschaffen, können Sie unserer Unterstützung sicher sein. – Vielen Dank!
Zuerst lasse ich über den FDP-Änderungsantrag Drucksache 16/15-1 abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die FDPFraktion. Die Gegenprobe! – Das sind die Koalition, die Grünen und die CDU. Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Nun lasse ich über den Änderungsantrag der Grünen Drucksache 16/15-2 abstimmen. Wer für diesen Antrag ist, denn bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen. Die Gegenprobe! – Das ist der Rest des Hauses. Enthaltungen? – Ich sehe keine. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Der Hauptausschuss empfiehlt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und gegen eine Stimme der Fraktion der CDU die Annahme mit Änderungen. Wer so gemäß der Beschlussvorlage Drucksache 16/0015 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung Drucksache 16/0044 beschließen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das ist die Mehrheit des Hauses – alle Fraktionen mit Ausnahme der Grünen. Die Gegenprobe! – Das sind die Grünen und einige Stimmen von der CDU. Drei wurden von uns gezählt. Enthaltungen? – Drei Enthaltungen! – Damit ist dieser Antrag so beschlossen.
Zum korrespondierenden Antrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/0014 hat die FDP-Fraktion den Antrag gestellt, diesen für erledigt zu erklären. Hierüber lasse ich abstimmen. Wer den Antrag für erledigt erklären möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen. Die Gegenprobe! – Es gibt keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen! – Damit wird dieser Antrag für erledigt erklärt.
Ich lasse nun noch über den Entschließungsantrag der FDP-Fraktion Drucksache 16/0051 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion der FDP. Die Gegenprobe! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine Enthaltungen! – Dann ist dieser Antrag abgelehnt.
Zur Wahl werden die bisherigen Mitglieder des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages, Frau Abgeordnete Kirsten Flesch und Herr Abgeordneter Dr. Peter-Rudolf Zotl, vorgeschlagen. Wer diese beiden Abgeordneten erneut in den Hauptausschuss des Deutschen Städtetages entsenden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Es gibt keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Auch keine! Die beiden Abgeordneten wurden mit der Zustimmung aller Fraktionen gewählt. – Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!
von zwei Vertretern oder Vertreterinnen der Berliner Arbeitgeberverbände zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Technischen Universität Berlin sowie deren Stellvertreter/-innen
Die Kandidaten entnehmen Sie bitte der Anlage der Drucksache. Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Es gibt keine Gegenstimmen und keine Enthaltungen. Damit sind die in der Anlage Genannten einstimmig gewählt. – Auch Ihnen wünschen wir viel Erfolg.
von zwei Personen zur Vertretung der Interessen von Frauen und der Umweltbelange sowie deren Stellvertreter/-innen zu Mitgliedern des (ruhenden) Kuratoriums der Technischen Universität Berlin
Die Kandidaten entnehmen Sie bitte der Anlage der Drucksache. Wer die dort Genannten zu wählen wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Eine Enthaltung. Damit sind die in der Anlage Genannten gewählt. – Auch Ihnen wünschen wir viel Erfolg.
Für jedes der neuen Mitglieder wird ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das im Fall der Verhinderung des Mitglieds dessen Rechte und Pflichten wahrnimmt.