Protocol of the Session on July 5, 2007

Bald wieder alles o. k. bei O&K (2) – Wo bleibt der angekündigte neue Investor – Fördermittelrückforderung verschlafen?

Bitte schön, Herr Kollege Melzer!

[Zurufe von der CDU]

Die Frage wird nicht gestellt?

[Frank Henkel (CDU): Nein!]

Gut! Dann gehen wir zur nächsten Frage über.

Jetzt ist die Kollegin Jantzen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an der Reihe mit dem Thema

Ärger mit der Software – Wie lange müssen Eltern noch auf Elterngeld und Kitagutscheine warten?

Bitte schön, Frau Jantzen!

Vielen Dank, Her Präsident! – Ich frage den Senat:

1. Warum gibt es in Berlin noch immer keine funktionierende Software für die Bearbeitung der Anträge auf Elterngeld, um eine zügige Auszahlung des Geldes in den Bezirken sicherzustellen?

2. Was gedenkt der Senat zur Unterstützung der Bezirke zu tun, damit die Anträge auf Elterngeld und auch für Kitagutscheine zügig bearbeitet werden können und es nicht zu weiteren Ämterschließungen kommt?

Danke schön! – Die Antwort gibt der Bildungssenator, Herr Prof. Zöllner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu Frage 1: Die Software für das Elterngeldverfahren ist am 22. Juni 2007 nach einem umfangreichen Anpassungs-, Fehlerbereinigung- und Testprozess freigegeben worden. In der Hälfte der Bezirke befindet sie sich bereits im Einsatz, in den verbleibenden Bezirken erfolgen derzeit vom Bundesministerium vorgeschriebene bezirksinterne Testläufe der Zahlbarmachung mit der Bundeskasse, die kurzfristig abgeschlossen werden.

Die verzögerte Bereitstellung des Programms ist der kurzen Entwicklungszeit geschuldet, da Gesetz und Ausführungsrichtlinien erst Ende 2006 veröffentlicht wurden.

Eine einsatzfähige Software zur Umsetzung des neuen Bundeserziehungsgeldgesetzes mit seinen hochkomplizierten Einkommens- und Elterngeldberechnungsmodalitäten war in kürzerer Zeit nicht verfügbar.

Zu Frage 2: Da vorübergehende personelle Engpässe durch die Einführung des Elterngeldverfahrens nicht auszuschließen waren, hat der Senat bereits im Vorfeld zusätzliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus dem Stellenpool im Umgang mit dem Verfahren geschult und den Jugendämtern zur Verfügung gestellt. Deshalb dürfte die Antragsbearbeitung personell abgesichert sein. Sollten in einzelnen Bezirken noch Engpässe auftreten, müsste hier eine weitere Personalverstärkung beantragt werden. Zumindest was die Software betrifft, ist die zügige Bearbeitung der Elterngeldanträge nunmehr gesichert.

Die Vergabe der Kitagutscheine ist ebenfalls gesichert. Nach technischen Schwierigkeiten in der Einführungsphase der Software läuft die Antragsbearbeitung in den Jugendämtern nach meinen Informationen nunmehr weitgehend problemfrei.

Eine Nachfrage der Frau Kollegin Jantzen? – Bitte!

Ich möchte zum ISBJ-Kitafachverfahren nachfragen. Nach meiner Information und Berichten läuft es nach wie vor nicht einwandfrei, und es kommt immer noch zu Ausfällen, die den Aufwand für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich erhöhen. Wie wollen Sie das in Zukunft ausschließen?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte schön!

Ich kenne bisher noch niemanden auf der gesamten Welt, der Fehlabläufe bei computergesteuerten Prozessen mit absoluter Sicherheit ausschließen kann. Ich werde mich weiterhin in Relation zu Aufwand und Nutzen bemühen, dieses zu optimieren.

[Beifall von Karlheinz Nolte (SPD)]

Danke schön, Herr Senator! – Jetzt geht es weiter mit einer Frage von Herrn Birk. – Bitte!

Ich frage Sie, Herr Zöllner: Trifft es zu, dass die mit der vorläufigen Software eingegebenen Daten zum Elterngeld alle noch einmal in die jetzt gültige Software per Hand eingegeben werden müssen? Wie viel Zeit wird das pro Antrag ungefähr benötigen?

Herr Senator Prof. Zöllner – bitte!

Ich werde mich danach erkundigen, ob es zutrifft. Wenn es zutreffen sollte, werde ich zu eruieren versuchen, wer dieses aus meiner Sicht nicht nachvollziehbare „Design“ eines Computerprogramms zu verantworten hat.

Danke schön, Herr Senator!

Damit sind die Mündlichen Anfragen beendet. Die nicht beantworteten Anfragen werden wieder mit einer von der Geschäftsordnung abweichenden Beantwortungsfrist von bis zu drei Wochen schriftlich beantwortet.

Wir kommen zur

lfd. Nr. 2:

Fragestunde – Spontane Fragestunde

Die Wortmeldungen erfolgen zuerst nach der Stärke der Fraktionen mit je einem Mitglied. Es beginnt der Kollege Oberg von der Fraktion der SPD. – Herr Oberg, Sie haben das Wort!

Herzlichen Dank! – Ich frage Herrn Senator Körting: Wie schätzen Sie Forderungen nach dem Einsatz der Bundeswehr im Inneren ein? Sehen Sie die Notwendigkeit, die Bundeswehr zur Herstellung und Gewährleistung der inneren Sicherheit in Berlin einzusetzen?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Oberg! Vorgänge wie die Versuche in London und der Anschlag in Glasgow rufen immer wieder Pseudodebatten hervor, was man alles tun könnte, um Terrorismus zu bekämpfen. Das ist leider auch hier der Fall. Leider ist auch jetzt wieder die Forderung gestellt worden, wir müssten unbedingt die Bundeswehr im Inneren des Landes zur Terrorismusbekämpfung einsetzen.

Dazu muss man verschiedene Feststellungen machen. Erstens: Die Bundeswehr wird für Kriegseinsätze ausgebildet, während unsere Polizei für polizeiliche Aufgaben ausgebildet wird. Das heißt, wir können nicht ohne Weiteres Bundeswehrsoldaten für polizeiliche Aufgaben einsetzen. Deshalb sagen wir ganz überwiegend, es ist nicht sinnvoll, die Bundeswehr für polizeiliche Aufgaben einzusetzen. Die Forderung ist offensichtlich eher ideologisch begründet, als dass sie irgendeinen Sinn in Bezug auf die Aufgabenerfüllung machte. Das ist das Eine.

[Beifall bei der SPD, der Linksfraktion und den Grünen]

Das Zweite ist: Ich kann mir einen vielfältigen Einsatz von Manpower von Bundeswehr in bestimmten Krisensituationen wie Oderhochwasser, Elbehochwasser und Ähnliches vorstellen. Das alles ist möglich, wird auch praktiziert. Es hat aber keinen Sinn, wegen möglicher Attentate Bundeswehrsoldaten einzusetzen, weil sie weder in der Lage wären, Observationen von verdächtigen Personen noch einen wirksamen Objektschutz durchzuführen.

Es wird immer behauptet, dass man dann Objekte besser schützen könnte. Der Terrorismus, so wie wir ihn jetzt kennen, kennt aber leider unendlich viele weiche Ziele, weil es den fanatischen Terroristen islamistischer Prägung gar nicht darum geht, ein Konsulat oder so etwas anzugreifen – das kann ich mit Objektschutz schützen –, sondern darum, in der westlichen Welt unter Inkaufnahme von möglichst vielen Menschenopfern einen terroristischen Anschlag zu machen. Den können sie im Nahverkehr, vor einer Schule, vor einem Kaufhaus oder wo immer sie wollen machen. Die Ziele möglicher Terroristen sind also durch Wachschutz nicht schützbar, deshalb ist der Einsatz von Bundeswehr eine völlig ungeeignete Maßnahme, um gegen Terrorismus vorzugehen. Es wird der falsche Eindruck erweckt, man könnte damit irgendetwas erreichen.

Die dritte Bemerkung, Herr Oberg: Wenn jemand in der Bundesregierung meint, wir hätten zu wenig Objektschützer in der Polizei in der Bundesrepublik Deutschland und zu viele Bundeswehrsoldaten, dann sollte man, glaube ich, nicht darüber spekulieren, die nicht dafür ausgebildeten Bundeswehrsoldaten als Polizei einzusetzen, sondern dann sollten diejenigen, die das fordern – an der Spitze die Bundeskanzlerin – einfach sagen: Dann verzichten wir auf 30 000 Soldaten in der Bundeswehr, und dafür stellen wir die Mittel für 30 000 Polizisten zur Verfügung.

[Beifall bei der Linksfraktion und den Grünen – Vereinzelter Beifall bei der SPD – Zuruf von Kurt Wansner (CDU)]

Da eine solche Forderung aber nicht erhoben wird, scheint mit die permanente Forderung nach Einsatz der Bundeswehr im Inneren zur Terrorismusbekämpfung ausschließlich parteipolitisch und wahlkampfpolitisch geprägt.

[Beifall bei der SPD, der Linksfraktion und den Grünen]

Eine Nachfrage des Kollegen Oberg? – Bitte schön!

Herr Senator! Sie haben die Anschläge und Anschlagversuche in Großbritannien angesprochen. Sehen Sie in der Folge dieser Anschläge eine veränderte Sicherheitslage in Berlin?

Herr Senator Dr. Körting – bitte!

Ich sehe – ich muss fast sagen – leider keine veränderte Sicherheitslage in Berlin, weil wir – das haben die fehlgeschlagenen Anschläge in Koblenz und Dortmund gezeigt – davon ausgehen müssen, dass die Bundesrepublik Deutschland vielleicht nicht an erster Stelle wie die USA oder Großbritannien oder Israel, aber spätestens an zweiter Stelle mit anderen Ländern wie Spanien, Italien, Frankreich steht, da sie nach Auffassung islamistischer Terroristen sozusagen zum „Satansteil“ dieser Welt, nämlich zur westlichen freiheitlichen Staatengemeinschaft, gehört. Deshalb ist auch die Bundesrepublik Deutschland ein mögliches Anschlagsziel. An der Einschätzung der Gefährdung hat sich durch die Anschläge nichts verändert. Man muss damit rechnen, dass wir irgendwann Opfer eines Anschlags sein werden. Konkrete Hinweise, etwa aus Glasgow oder London, dass ein solcher Anschlag hier vorbereitet würde, gibt es für die Sicherheitsbehörden der Bundesrepublik Deutschland für Berlin nicht.

Danke schön!

Dann geht es weiter mit der Frau Kollegin Kroll von der Fraktion der CDU. – Bitte schön, Sie haben das Wort!