Protocol of the Session on July 5, 2007

2. Kreditmittel sollen schnell und unbürokratisch den Unternehmen zur Verfügung stehen.

3. Kredite sollen zur Erneuerung eines veralteten Fuhrparks (Nachweis der Nichteinhaltung neuer Umweltstandards in der Umweltzone) zur Verfügung stehen.

Qualität der sonderpädagogischen Lehrerausbildung sichern

Der Senat wird aufgefordert, die Voraussetzungen für eine Lehrerausbildung im Bereich der Sonderpädagogik am Institut für Rehabilitationswissenschaften der HumboldtUniversität zu Berlin zu sichern, die den Qualitätskriterien im Bundesländervergleich entspricht. Dazu ist dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. August 2007 zu berichten,

wie aktuell in den Bundesländern die Lehrerausbildung in der Sonderpädagogik, insbesondere in reformierten Bachelor-/Masterstudiengängen, geregelt ist und welche qualitativen Unterschiede zu Berlin bestehen;

welche Anforderungen seitens des Landes Brandenburg bestehen, da zwischen beiden Ländern eine Kooperation vereinbart ist;

ob für Berlin unter Berücksichtigung der Anforderungen der Berliner Schule und im Bundesvergleich ein dreisemestriger Masterstudiengang für die Lehrerausbildung in der Sonderpädagogik zur Qualitätssicherung erforderlich ist, welche Voraussetzungen dann für einen solchen dreisemestrigen Master-Studiengang in welchem Zeitraum geschaffen werden müssen und

welche Übergangsregelungen für Studierende, die im Wintersemester 2007/08 einen zweisemestrigen Masterstudiengang in der Sonderpädagogik beginnen, getroffen werden, sofern ein dreisemestriger Masterstudiengang eingeführt wird.

Mobilitätskonzept für Menschen mit Behinderung ausbauen

Der Senat wird aufgefordert bis zum 31. Oktober 2007 ein umfassendes Mobilitätskonzept vorzulegen, das die Fortentwicklung eines barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) berücksichtigt und sicherstellt, dass

1. eine bessere Verzahnung zwischen dem Sonderfahrdienst und dem ÖPNV hergestellt wird, damit die Mobilität von Menschen mit Behinderung verbessert werden kann. Hierzu gehört auch, dass in besonderem

Maße auf den Einsatz von behindertengerechten Informationsmedien geachtet wird. Dabei soll auch geprüft werden, wie bei der telefonischen Beratung von Mobilitätsbehinderten intensiver auf die Nutzung des ÖPNV verwiesen werden kann und ob dabei der Einsatz von Menschen mit Behinderung als Berater und Beraterinnen sinnvoll und möglich ist;

2. die vorhandenen Angebote den individuellen Erfordernissen mobilitätsbehinderter Menschen passgenauer zugeordnet werden. Hierbei sollen Solo- und Doppelbusse sowie Teletaxen verstärkt miteinbezogen werden. Zu prüfen ist, inwieweit durch eine Öffnung des Taxenkontos im Rahmen des vorhandenen Budgets andere Alternativen genutzt werden können;

3. der Einsatz von speziellen Mobilitätshelfern geprüft wird, die sowohl Treppenhilfe leisten können als auch mit der notwendigen Technik (Rollstühle, Rampen der Verkehrsmittel usw.) vertraut sind;

4. Schulungen für Mobilitätsbehinderte zur Nutzung des ÖPNV zukünftig verstärkt angeboten und dabei praxisnaher gestaltet werden. Dabei ist zu überprüfen, inwieweit Mobilitätshilfsdienste unterstützend eingesetzt werden können.

Vermögensgeschäft Nr. 8/2007 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte

Dem Verkauf des Grundstücks Württembergische Str. 4148 in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf zu den im beigefügten Kaufvertrag vom 14. März 2007 – Urkundenrolle Nr. N93/2007 des Notars Klaus-Günter Neumann in Berlin – vom Liegenschaftsfonds vereinbarten Bedingungen wird zugestimmt.

Straßenbahnlinie M 1 langfristig betreiben

Der Senat wird aufgefordert, die Grundsanierung der Straßenbahnlinie M 1 im Zuge der Straßensanierung vorzunehmen und somit den Weiterbetrieb zu sichern. Dabei soll eine spätere Verlängerung ins Märkische Viertel berücksichtigt werden.

Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 31. Dezember 2007 über den Stand zu berichten.

Stellenpool weiterentwickeln

Der Senat wird aufgefordert, die Arbeit des Stellenpools weiterzuentwickeln. Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen zu ergreifen:

Das ZeP (Zentrales Personalüberhangmanagement) soll für Fälle, in denen eine Ausnahme von der Versetzungspflicht zum Pool besteht, ein ausdrückliches Widerspruchsrecht erhalten. Dieses soll insbesondere in Fällen von

Personalüberhangkräften, die sich zum Zeitpunkt der Zuordnung zum Personalüberhang bereits in

der Freizeitphase befinden oder bis einschließlich 1. April des Versetzungsjahres in die Freizeitphase eintreten, und

Personalüberhangkräften, die bis zum 31. März des Versetzungsjahres im gleichen Personalwirtschaftsbereich auf eine finanzierte Stelle umgesetzt werden,

angewendet werden.

Das ZeP soll in Bezug auf die Versetzung von Schwerbehinderten, die unter die Ausnahmen von der Zuordnung zum Personalüberhang nach § 5 der Verwaltungsvorschrift über die Zuordnung von Beschäftigten zum Personalüberhang (VVAuswahl) fallen, ein ausdrückliches Widerspruchsrecht erhalten.

Es ist bis zum 1. November 2007 zu prüfen, ob und wie alle Verwaltungen verpflichtet werden können, jeweils möglichst drei Jahre im Voraus die freiwerdenden Stellen, die wiederbesetzt werden sollen, dem Stellenpool zu melden, damit rechtzeitig Qualifizierung und Vorbereitung von Überhangpersonal durchgeführt werden kann.

Das ZeP soll den Verwaltungen und Bezirksämtern in geeigneter Form eine Angebotsliste zur Verfügung stellen, aus der hervorgeht, in welchem Umfang im Stellenpool geeignetes Personal für eine zu besetzende Stelle vorhanden ist.

Verbliebene Siedlungsgebiete deutlich schneller an die Abwasserkanalisation anschließen

Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben sicherzustellen, dass die Kanalisierung der noch nicht an das Abwassernetz angeschlossenen Siedlungsgebiete gegenüber der bisher vorliegenden Planung deutlich schneller erfolgt. Dazu ist die Investitionsplanung der Berliner Wasserbetriebe anzupassen, wobei die mit Priorität durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen des bestehenden Kanalnetzes zu berücksichtigen sind.

Bei der Überarbeitung der Planung sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten:

Ziel ist es, dass die Erschließung der Altsiedlungsgebiete der Kategorie I (vgl. Drs 15/5540) zum überwiegenden Teil bis zum Jahr 2012 erfolgt und bis zum Jahr 2015 vollständig abgeschlossen ist. Sofern dem im Einzelfall eigentumsrechtliche, genehmigungsrechtliche oder straßenverkehrstechnische Probleme entgegenstehen, sind diese möglichst frühzeitig zu klären. Insbesondere die Straßenverkehrsbehörden sind aufgefordert, diesen Prozess aktiv zu unterstützen.

Für die Altsiedlungsgebiete der Kategorien II und III mit ihrer geringen Siedlungsdichte und den hohen Erschließungskosten pro Anschluss ist unter Berücksichtigung der weiteren städtebaulichen Entwicklung dar

zustellen, wann die einzelnen Siedlungen mit einem Anschluss an die Abwasserkanalisation rechnen können.

In Abstimmung mit den Wasserbetrieben ist darzustellen, ob alternativ für die Gebiete der Kategorien II und III der Bau von semizentralen Kleinkläranlagen ermöglicht werden kann, sofern nicht zwingende wasserwirtschaftliche oder ökologische Gründe dagegensprechen. Diese Anlagen können entweder durch die Wasserbetriebe oder auf Initiative der Anwohner in privater Trägerschaft errichtet und betrieben werden. Sofern dazu die Änderung von Gesetzen notwendig ist, sind dem Abgeordnetenhaus entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Dem Abgeordnetenhaus ist über die Umsetzung zum 31. März 2008 zu berichten.

Zügige Entscheidung über den Verkauf der Landesbank ermöglichen – Sondersitzung des Abgeordnetenhauses am 12. Juli 2007

1. Der Präsident wird gemäß § 56 Absatz 1 Satz 2 GO Abghs beauftragt, das Abgeordnetenhaus für den 12. Juli 2007 um 18.00 Uhr einzuberufen. Einziger Tagesordnungspunkt ist die Vorlage zur Beschlussfassung gemäß § 38 GO Abghs über die Veräußerung der Aktien des Landes Berlin an der Landesbank Berlin Holding AG (Nr.6/2007 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte). Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, dass alle Unbedenklichkeitserklärungen gemäß § 7 des Kaufvertrages schnellstmöglich eingeholt werden, soweit dies in seiner Zuständigkeit liegt.

2. Das Abgeordnetenhaus fordert den Senat auf, alle im Zusammenhang mit der Vorlage zur Beschlussfassung gemäß § 38 GO Abghs über die Veräußerung der Aktien des Landes Berlin an der Landesbank Berlin Holding AG (Nr.6/2007 des Verzeichnisses über Vermögensgeschäfte) bis Mittwoch, 11. Juli 2007, 12.00 Uhr bei der Senatsverwaltung für Finanzen eingegangenen Fragen von Mitgliedern des Abgeordnetenhaus bis Donnerstag, den 12. Juli 2007, 12.00 Uhr (Eingang bei den Fraktionen des Abgeordnetenhauses) zu beantworten.