Ob die Namensgebung „Platz des 17. Juni 1953“ wie angestrebt möglich ist, wird derzeit erneut vom Bezirksamt Mitte geprüft. Wenn diese Möglichkeit besteht, wird sich der Senat dafür einsetzen, dass auch die BVG-Haltestelle an der Leipziger Straße diesen Namen erhält. Außerdem soll die Tafel am Denkmalsockel erneuert und der Reinigungstakt der Denkmalfläche verkürzt werden.
Zudem ist vorgesehen, das Denkmal in den MultimediaGuide zur Mauergeschichte einzubeziehen, der ab 2008 angeboten wird, sodass Interessenten via Navigation zum authentischen Ort geleitet und durch Film, Wort und Bild ausführlich über die Ereignisse informiert werden. Diese Informationen werden auch über das Internet zugänglich gemacht werden.
Zu 2: Die Gespräche mit den verschiedenen Beteiligten sind noch nicht abgeschlossen. Die erforderlichen Mittel stehen allerdings schon bereit. Es wird angestrebt, die Tafel bis zum 50. Jahrestag der Vereinigung 17. Juni im Oktober dieses Jahres zu installieren. Die Einbeziehung in das touristische Wegeleitsystem ist bereits veranlasst worden.
Danke schön, Herr Regierender Bürgermeister! – Der Kollege Henkel hat eine Nachfrage. – Sie haben das Wort!
Herzlichen Dank, Herr Regierender Bürgermeister! Das hört sich alles schon viel besser an als die Beantwortung einer ähnlichen Frage vor einem Jahr. Sie sprachen von der Anbringung von Tafeln, meinen aber dabei nicht die umstrittenen Fototafeln am Finanzministerium. Wenn Sie diese nicht meinten, ist Gegenstand Ihrer Überlegungen auch, diese Fototafeln, die es lange Zeit gab, wieder anzubringen?
Herr Abgeordneter! Die damals angebrachten Fototafeln sind damit nicht gemeint. Sie sollen auch nicht wieder angebracht werden. Die ganze Materie gestaltet sich, wie Sie wissen, deswegen so schwierig, weil eine Grundsatzentscheidung für dieses Denkmal getroffen wurde, die bis heute nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung geführt hat. Das ist das Grundproblem.
Wir müssen immer wieder vermitteln zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Künstler, der das Denkmal entworfen hat. Das gestaltet sich nicht leicht. Ich hoffe,
dass das Bezirksamt Mitte, das bislang abgelehnt hatte, den Platz zu benennen, zu einer anderen Entscheidung kommt. Dann wäre schon einmal etwas gewonnen.
1. Hat das Berliner Landeskrankenhausgesetz in der Fassung vom 1. März 2001 insbesondere mit dem § 24 Abs. 5 weiter Bestand, in dem es heißt: „Privatstationen bestehen nicht. Die Betten für Patienten, die eine gesondert berechenbare Unterkunft mit dem Krankenhaus vereinbaren, sind in den Stationsbereich eingegliedert.“?
2. Wie bewertet der Senat die Mitteilung des RegionalGeschäftsführers des Helios-Konzerns im Zusammenhang mit der am 1. Juli 2007 geplanten Eröffnung eines Krankenhausneubaus an der Schwanebecker Chaussee, dass dort eine 44-Betten-Privatstation mit 4-Sterne-Hotel-Ambiente vorgehalten werden soll?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Dr. Albers! Zu Frage 1: Das Landeskrankenhausgesetz in der Fassung vom 1. März 2001 gilt für alle in den Berliner Krankenhausplan aufgenommenen Krankenhäuser und hat ebenso weiter Bestand wie der von Ihnen besonders erwähnte § 24 Abs. 5. Eine abgesonderte Unterbringung von Patienten in Privatstationen ist mit dem Grundsatz des § 24 Abs. 1 Landeskrankenhausgesetz zur Patientenversorgung nicht vereinbar. Insofern geht es nicht um Gleichmacherei, sondern um Gesetzeslage, Herr Fraktionsvorsitzender der FDP. Art und Intensität der Patientenversorgung richten sich nach Art und Schwere der Erkrankung und sind unabhängig von der Kostenträgerschaft. Eine Änderung dieses Grundsatzes ist durch den Senat nicht vorgesehen.
Zu Ihrer Frage 2: Die im Krankenhausplan ausgewiesenen Krankenhäuser erhalten zur Erlaubnis ihres Betriebs eine ordnungsbehördliche Genehmigung, die Privatkrankenanstalten gemäß § 30 der Gewerbeordnung bei Erfüllung aller Voraussetzungen eine Konzession. Für außerhalb des Krankenhausplans tätige Privatkliniken, die eine Konzession nach der Gewerbeordnung haben, gilt das Berliner Landeskrankenhausgesetz hingegen nicht. Insofern bleibt es dem Helios-Klinikum Berlin unbenommen, eine unternehmerische Entscheidung darüber zu treffen, außerhalb des Krankenhausplans eine Privatklinik zu betreiben oder ein entsprechendes Angebot vorzuhalten.
Herr Staatssekretär! Halten Sie eingedenk der Tatsache, dass die Privatpatienten etwa nur 10 Prozent des Bestandes der Patienten darstellen, aber über 40 Prozent bis 50 Prozent der Kosten eines Krankenhauses finanzieren, es nicht für gerechtfertigt, dass eine angemessen differenzierte Behandlung dieser Patienten vorgenommen wird?
Sehr geehrter Dr. Lindner! Herr Präsident! Es hat im Zusammenhang mit der Reform des GKV-WSG und mit dessen Beschlussfassung eine intensive Diskussion über Zweiklassenmedizin in Deutschland gegeben. Der Bundestag als Verfassungsgeber hat sich mit dem Grundsatz, der in unserer Verfassung als mittelbares Staatsziel festgehalten ist, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Regionen dieser Bundesrepublik und ein entsprechendes Angebot ohne Ansehen der Person vorzuhalten entschieden – hier handelt es sich um Krankenhäuser, die nach Landeskrankenhausgesetz durch die öffentliche Hand mitgefördert werden –, eine solche Unterscheidung nicht vorzunehmen. Wenn aber der Marktteilnehmer Helios eine privatwirtschaftliche Entscheidung treffen möchte, dann ist ihm dies unbenommen und insofern dem Gedanken, den Sie haben, für einen bestimmten Kreis ein besonderes Angebot vorzuhalten, Rechnung getragen. Aber es gibt kein Verständnis dafür, warum das aus den Mitteln des Landes Berlin und über das Landeskrankenhausgesetz stattfinden soll.
1. Wie wird Berlin von dem Klimaschutz-Kreditprogramm profitieren, das Bill Clinton am 16. Mai beim Klimagipfel der Metropolen vorgestellt hat, das heißt, in welcher Höhe, für welche Zielgruppen und zu welchen Konditionen, und ab wann werden Kredite aus diesem Programm in Berlin vergeben?
2. Hat der Senat sichergestellt, dass diese Kredite für Privatleute, Unternehmen und gegebenenfalls die öffentliche Hand günstiger sein werden als die KfWKredite, die schon jetzt zur Verfügung stehen und nicht ausreichend genutzt werden?
Danke schön, Herr Kollege! – Das Wort zur Beantwortung hat Herr Hoff. – Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Schäfer! Zum Abschluss des Klimagipfels hat der ehemalige amerikanische Präsident Clinton verkündet, dass fünf große Banken, darunter auch die Deutsche Bank, sich bereit erklärt haben, jeweils eine Milliarde $ für Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden insbesondere der öffentlichen Hand, aber auch für private Mehrfamilienhäuser zur Verfügung zu stellen. Das wären insgesamt etwa 3,7 Milliarden €. Ziel ist, den Energieverbrauch um 50 Prozent zu senken. Die auch auf diesem Gebiet tätige Firma Siemens will 15 Prozent Preisnachlass bei Sanierungen gewähren. Derzeit ist noch nicht bekannt, wie die Rahmenbedingungen aussehen werden. Weder die Zinskonditionen noch das Konzept sind bekannt. Da die Details des Programms noch nicht bekannt sind, ist auch ein Vergleich mit KfW-Mitteln gegenwärtig noch nicht möglich.
Aber einen anderen Satz zitierend könnte man sagen, dass in diesem Zusammenhang von Berlin lernen siegen lernen
heißt. Denn mit seinem Contracting-Programm Energiepartnerschaft hat Berlin in den letzten zehn Jahren Erfahrungen gesammelt. Das Projekt hat sich bewährt. Dafür wurde Berlin im letzten Jahr mit dem European Service Award 2006 ausgezeichnet. Insofern richten sich tatsächlich die Augen auf Berlin. Wir werden solche und andere Maßnahmen wie in der Vergangenheit zum Wohl der Stadt und der Klimaentwicklung nutzen.
Man muss wahrscheinlich nach New York fahren, um auf den Gedanken zu kommen, dass wir Vorreiter sind. – Nachdem mit Ihrer Antwort klar ist, dass der Flug der Senatorin und des Regierenden Bürgermeisters nach New York bisher überhaupt noch nichts Konkretes für mehr Klimaschutz in Berlin gebracht hat, fragen wir Sie, Herrn Wowereit und die Senatorin, ob Sie eine Einladung von uns nach Freiburg im Breisgau annehmen würden. Da kann man mit dem Zug hinfahren, direkt am Hauptbahnhof die Geothermieanlage besichtigen, die Solarsiedlung. Dort kann man sich dann beraten lassen, wie man Klimaschutzanforderungen in Bebauungspläne aufnimmt, was in Berlin bisher überhaupt nicht passiert. Man kann mit einem Abstecher in Schönau darüber beraten, wie man die Trennung – –
Herr Kollege, wir haben die Frage, glaube ich, verstanden. Herr Hoff hat die Frage auch verstanden. – Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schäfer! Ich habe die Frage wohl verstanden. Sie haben Sie mir auch nicht das erste Mal gestellt. Ich sage Ihnen das, was ich Ihnen immer an der Stelle sage: Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. Insofern haben Sie recht. Vielleicht müssen Sie und andere auch nach New York fahren, um festzustellen, wie herausragend diese Stadt im Bereich Energie und Umweltentwicklung ist.
Wir haben in der vergangenen Woche die Erfahrung gemacht, dass viele Städte gesagt haben: Menschenskinder, echt erstaunlich, dass Berlin so viele gute Maßnahmen in dem Bereich macht. – Wenn Sie uns einladen, nach Freiburg zu fahren, nehmen wir die Einladung an. Wenn Frei
burger nach Berlin kommen und wir ihnen zeigen können, was in dieser Stadt an herausragenden Dingen passiert, werden wir auch dies tun. Wie wir mit der Geothermie umgehen und was das für die Grundwasserentwicklung in Berlin heißt, ist eine spezielle Frage. Hier macht sich ein offensichtlicher grüner Widerspruch auf. Auf die Diskussion bin ich gespannt.