Protocol of the Session on April 26, 2007

Herr Prof. Zöllner, bitte!

Die ist ab sofort gesichert.

Danke schön!

Wir kommen nun zur Mündlichen Anfrage Nr. 4 der Frau Kollegin Herrmann zum Thema

Weitere Kürzungen gefährden Hilfen zur Erziehung!

Bitte schön, Frau Herrmann!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Wie beurteilt der Senat die vom Finanzsenator geplanten erheblichen Kürzungen bei den Hilfen zur Erziehung – Absenkung der Planmenge für ambulante Hilfen um 10 %, für teilstationäre Hilfen um 20 % gegenüber dem Ist 2006 sowie Absenkung der Fallkosten bei den teilstationären und stationären Hilfen – bei der Aufstellung der Bezirkshaushaltspläne vor dem Hintergrund der gravierenden Kürzungen in der Vergangenheit und der bisherigen Zusicherung der Zumessung der Mittel auf Basis der Ist-Mengen 2006?

2. Wie verträgt sich diese Kürzungsvorgabe mit der rotroten Koalitionsvereinbarung, dass im Bereich der Hilfen zur Erziehung das Erreichte gesichert werden soll, und wieso weicht der Finanzsenator von dem bewährten Modell ab, solch gravierende Vorhaben im Vorfeld mit den zuständigen Stadträtinnen und Stadt

räten zu diskutieren und einen Konsens herbeizuführen?

Das Wort zur Beantwortung hat Herr Staatssekretär Teichert. – Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Herrmann! Ich rate dazu, Planzahlen Planzahlen und Ist-Zahlen Ist-Zahlen gegenüberzustellen. Dann stellt man fest, dass gegenüber den Planzahlen 2006 und 2007, die im Haushalt für die Jahre 2006 und 2007 festgestellt wurden, für die Planung in den Jahren 2008 und 2009 jeweils erhebliche Erhöhungen dieser Ansätze, nämlich um 6,5 Millionen € für das Jahr 2008 und um 13,4 Millionen € für das Jahr 2009, vorgesehen sind. Da kann von einer Kürzung der Mittel nicht die Rede sein. Im Gegenteil! Nachdem wir für die Jahre 2006 und 2007 einen Konsolidierungskurs vorgenommen haben, wird in der nächsten Planung – die basiert auch auf der Finanzplanung, die der Senat im Dezember 2006 verabschiedet hat – eine Erhöhung dieser Ansätze die Folge sein.

Was die Planmengen, die Ansätze und die Verteilung betrifft, so sind diese mehrheitlich mit den Jugendstadträten in den Bezirken abgestimmt worden.

Danke schön, Herr Teichert! – Frau Jantzen hat eine Nachfrage. – Bitte schön!

Wie erklären Sie, dass nach Ihren Ausführungen am Schluss mehr herauskommt, wo es doch in dem Aufstellungsrundschreiben heißt, dass Absenkungen in den Fallzahlen und auch bei den Fallkosten gemacht werden?

Herr Staatssekretär Teichert – bitte schön!

In dem Aufstellungsrundschreiben sind die Ansätze für 2008 und 2009 festgelegt worden. Diese erhöhen sich – wie bereits erwähnt – gegenüber den bisherigen Werten aus den Planzahlen 2006 und 2007. Die konkret zugrunde liegenden Fallzahlen und Fallkosten sind in dem Aufstellungsrundschreiben als Vorgabe definiert, aber nicht unbedingt als die Berechnungsgrundlage, die für die IstAbrechnung auch tatsächlich zugrunde gelegt wird.

Danke schön, Herr Staatssekretär! – Jetzt ist Frau Herrmann mit einer Nachfrage an der Reihe. – Bitte schön!

Vielen Dank! – Ich habe eine ausführliche Antwort auf meine zweite Frage vermisst, ob Sie das mit den Jugendstadträten und -stadträtinnen der Bezirke abgesprochen haben. Dann ist es doch haushaltstechnisch so, dass die Haushaltsansätze für das nächste Jahr nach den Ist-Zahlen und nicht nach den Planzahlen bestimmt werden – dies tun Sie jetzt aber.

Danke schön! – Herr Staatssekretär Teichert, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Herrmann! Ich hatte in meiner ersten Antwort darauf hingewiesen, dass für die Messung der Planmengen selbstverständlich eine Abstimmung mit den Jugendstadträten stattgefunden hat und die auch mehrheitlich so beschlossen worden ist. Insofern hatte ich gedacht, ich hätte Ihnen eine Antwort auf diesen Teil der Frage gegeben.

Was die Ansätze für das Jahr 2008 und 2009 betrifft, so basieren sie auf den Finanzplanungszahlen, die im Dezember 2006 im Rahmen der Finanzplanung festgelegt worden sind, und mit denen wir jetzt in die Aufstellung, in die Zuweisung gehen.

Danke schön, Herr Staatssekretär!

Jetzt ist der Kollege Meyer von der Fraktion der FDP an der Reihe mit einer Frage zu dem Thema

Verlorener Prozess gegen die Berliner Wasserbetriebe – wie teuer wird es?

Bitte schön, Herr Meyer!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Wann gedenkt der Senat den ausgeurteilten Betrag in Höhe von 175 Millionen € an die Berliner Wasserbetriebe zu zahlen, und aus welchem Haushaltstitel wird dies geschehen?

Beantworten wird dies die Stadtentwicklungssenatorin. – Bitte schön, Frau Junge-Reyer, Sie haben das Wort!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Meyer! Ihnen ist bekannt, dass das Verwaltungsgericht im Februar entschieden hat, dass vom Land Berlin 171 Millionen € zu zahlen sind. Uns liegen die Urteilsgründe noch nicht schriftlich vor, sodass wir erst nach Vorliegen dieser schriftlichen Urteilsgründe klären können, ob wir Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde erheben werden.

Das heißt, dass wir uns mit der Frage, ob, in welchem Umfang und wann wir zahlen müssen, noch nicht abschließend auseinandersetzen konnten. Ich muss Sie deshalb um Verständnis bitten, dass wir diese Urteilsgründe abwarten wollen. Im Ergebnis kann deshalb auch die Frage, wo gegebenenfalls Zahlungen zu veranschlagen wären, heute noch nicht beantwortet werden.

Danke schön! – Eine Nachfrage des Kollegen Meyer – bitte schön!

Frau Senatorin! Wurde geprüft, inwieweit eine vorläufige Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht der sinnvollere Weg gewesen wäre, um die circa 43 000 € Prozesszinsen, die seit Verkündung des Urteils pro Tag anlaufen, zu verhindern? Wenn dies nicht geschehen ist, warum ist dies nicht geschehen?

Frau Senatorin Junge-Reyer – bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Meyer! Selbstverständlich befassen wir uns in den drei beteiligten Verwaltungen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, der Wirtschaftsverwaltung und der Finanzverwaltung, mit verschiedenen Fragen, die im Zusammenhang mit diesem Urteil zu bewerten sind, unter anderem auch mit solchen Kostenfolgen, wie Sie sie soeben dargestellt haben.

Ich halte es allerdings im Augenblick aus den von mir geschilderten Rechtsgründen für geboten, nicht den Anschein zu erwecken, als ob wir uns durch eine Vorabzahlung die Bewertung der grundsätzlichen Rechtsfrage aus der Hand nehmen lassen. Deshalb bitte ich Sie für meine Zurückhaltung in dieser Frage – Sie werden das als Jurist verstehen – um Ihr Verständnis.

Danke schön, Frau Senatorin!

Es geht weiter mit einer Frage des Kollegen Gaebler von der Fraktion der SPD zu dem Thema:

Zustand der Berliner Straßen

Bitte schön, Herr Gaebler!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:

1. Teilt der Senat die Einschätzung, dass der Zustand vieler Berliner Straßen, insbesondere im Hinblick auf so genannte „Schlaglöcher“ im Fahrbahnbereich, äußerst unbefriedigend ist, und liegen dem Senat Erkenntnisse über die räumliche Verteilung der Schäden im Stadtgebiet bzw. in den einzelnen Bezirken vor?

2. Welche Maßnahmen will der Senat im Zusammenwirken mit den Bezirken ergreifen, um die hohe Anzahl von Straßenschäden möglichst kurzfristig zu reduzieren?

Danke schön, Herr Gaebler! – Frau Junge-Reyer, die Stadtentwicklungssenatorin, hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Gaebler! Der Senat hat naturgemäß unterschiedliche Kenntnisse über den Zustand der Straßen in Berlin – ein wesentlicher Teil der Straßen liegt in der Baulast der Bezirke. So gibt es zum Beispiel Erkenntnisse zu dem Zustand der Radwege, die gemeinsam mit den Bezirken ermittelt worden sind. Diese Erkenntnisse sind Ursache dafür, dass wir ein Radwegeprogramm – finanziert aus den Mitteln der Hauptverwaltung – aufgelegt haben, das die Bezirke jährlich verausgaben.

Zu dem Zustand der Gehwege und vor allem zu dem Zustand der Fahrbahnen gibt es ebenfalls Erkenntnisse sowohl bei den Bezirken als auch bei der Hauptverwaltung. So haben wir zur Vorbereitung der Sonderstraßensanierungsprogramme seit dem Jahre 2004 die Erhebungen der Bezirke für die Auflegung eines sogenannten „Sonderprogramms zur Beseitigung von Schlaglöchern“ zugrunde gelegt, bei denen die Bezirke ihre vorrangigen Strecken, bei denen Fahrbahnen zu sanieren sind, dargestellt haben. Diese Erkenntnisse haben wir zur Grundlage für das Sonderprogramm gemacht, das seit dem Jahr 2005 zunächst mit 10 Millionen € ausgestattet war.

Erkenntnisse dieser Art liegen ebenfalls für die Fortsetzung des Programms zugrunde, für das zunächst wiederum 10 Millionen € für 2006 veranschlagt worden waren. Es ist im Wege der Bauplanungen und durch die Definitionen der Prioritäten, die die Bezirke und wir gemeinsam gesetzt haben, gelungen, in Abstimmung mit der Wirt

schaftsverwaltung in einigen Fällen auch über Mittel zu verfügen, die zu den GA-Mitteln zu rechnen sind. Dies hat dazu geführt, dass wir das Volumen des Programms ausweiten konnten, und dies führt dazu, dass im Augenblick die Bezirke in der Lage sind, aus diesem Programm mit insgesamt über 14 Millionen € zu schöpfen, und zurzeit bei den von Ihnen und uns definierten Straßen die Mittel zur Verfügung haben, um die Sanierungsmaßnahmen, die Sie im Augenblick in den Straßen Berlins sehen, durchzuführen.

Wir sind dennoch in einer Situation, in der es nach meiner Einschätzung um zwei Bereiche geht, um die wir uns in ganz besonderer Weise kümmern müssen. Wir haben auf der einen Seite die Möglichkeit, im Rahmen der vom Bund kofinanzierten Mittel für das Gebiet der Entwicklungsmaßnahme „Hauptstadt und Regierungsviertel“ auch Mittel zur Straßensanierung einzusetzen. Sie wissen aber auch, dass es ein dazwischen gelegenes Gebiet gibt, bei dem diese Bundesmittel nicht eingesetzt werden können. Wir haben deshalb das Bezirksamt Mitte aufgefordert, den Straßenzustand zu beschreiben, und ich beabsichtige, dem Senat und Ihnen, dem Abgeordnetenhaus, vorzuschlagen, für die Jahre 2008 und 2009 für die Sanierung der Straßen in diesem zentralen Bereich gesondert Mittel einzusetzen. Ich möchte im Wege einer Hauptausschussvorlage auch im Jahr 2007 bei ganz wesentlich betroffenen Straßen – der Glinkastraße, der Taubenstraße – einen Teil dieser Maßnahmen vorziehen.

Ich glaube, es gibt einen weiteren Bereich, bei dem wir die Bezirke sehr aktuell unterstützen müssen, und zwar die im Frühjahr auftretenden Schlaglöcher, die von den Bezirken aus den Mitteln der Tiefbauunterhaltung nicht abschließend – so die Bezirke in den Sitzungen der Bezirksstadträte – beseitigt werden können. Hier haben die Bezirke zu den Tiefbauunterhaltungsmitteln zusätzliche Mittel erbeten.

Ich glaube deshalb, dass es richtig ist, den Bezirken in Aussicht zu stellen, dass wir zweckgebunden für diesen Zweck zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen, dass wir aber zum Ende des Jahres kontrollieren, ob die Mittel auch tatsächlich dafür ausgegeben sind, und dass wir den Bezirken einen Ausgleich aus dem Haushalt der Hauptverwaltung – also aus dem Einzelplan 12 – dann zur Verfügung stellen, wenn der Nachweis geführt wird, dass es einen solchen Mitteleinsatz zur Beseitigung von Schlaglöchern tatsächlich gegeben hat. Ich beabsichtige, Sie im Wege einer Vorlage an den Hauptausschuss um Unterstützung für den Einsatz von bis zu höchstens einer halben Million € pro Bezirk zu bitten, und lasse im Augenblick von den Bezirken diese Prioritäten erarbeiten.