Eine Aussprache wird nicht gewünscht. Ich eröffne die II. Lesung und schlage vor, die Einzelberatung der zwei bzw. drei Artikel miteinander zu verbinden. – Hierzu höre ich keinen Widerspruch. Ich rufe also auf die Überschrift und die Einleitung sowie die Artikel I und II bzw. I bis III gemäß den Drucksachen 16/0110 und 16/0267.
Wir kommen zu den Abstimmungen: Zum Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen empfehlen die Ausschüsse mehrheitlich die Ablehnung, und zwar im Fachausschuss gegen CDU und Grüne bei Enthaltung der FDP und im Hauptausschuss gegen CDU und Grüne. Wer dem Gesetzesantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Grünen und die CDU. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind Linksfraktion, SPD und FDP. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. – Enthaltungen kann es nicht geben.
Dann kommen wir zum Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen. Dazu empfehlen die Ausschüsse jeweils die Annahme, und zwar im Fachausschuss gegen CDU bei Enthaltung der FDP und im Hauptausschuss einstimmig
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Oppositionsfraktionen. Wer diesem Antrag – Zweites Gesetz zur Änderung des Bäder-Anstaltsgesetzes und des Sportförderungsgesetzes – seine Zustimmung zu geben wünscht, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind SPD, Grüne und Linksfraktion. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Dann war das die Mehrheit. – Enthaltungen? – Enthaltung von CDU und FDP. Danke schön! Dann ist das so beschlossen. Damit ist das Zweite Gesetz zur Änderung des Bäder-Anstaltsgesetzes und des Sportförderungsgesetzes angenommen worden.
Zum CDU-Antrag über die Zukunft für die Berliner Bäder empfehlen die Ausschüsse die Ablehnung, und zwar im Fachausschuss gegen CDU und Grüne bei Enthaltung der FDP und im Hauptausschuss gegen CDU und Grüne. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU und Grüne. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind FDP, SPD und Linksfraktion. Letzteres war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen kann es nicht geben.
Zum CDU-Antrag über Europamittel für die Bäder empfehlen die Ausschüsse die Ablehnung, und zwar mit dem gleichen Stimmverhalten wie bei dem vorigen Antrag. Wer dem Antrag jedoch zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind CDU und Grüne. Danke! Die Gegenprobe! – Das sind FDP, SPD und Linksfraktion. Letzteres war die Mehrheit. Dann ist der Antrag abgelehnt. Enthaltungen kann es nicht geben.
Das Berliner Vergabegesetz verfolgt drei Ziele: die tarifliche Vergütung darf nicht unterschritten werden; die Berliner Bauunternehmer und Gebäudereiniger sollen gestärkt werden, hinzu kommen noch die Sicherungs- und Bewachungsunternehmen; die Ausbildungsbereitschaft soll gefördert werden.
Grundsätzlich ist festzustellen: Jedes Vergabegesetz ist ein Eingriff in den Wettbewerb. Der Wettbewerb wird dadurch behindert, dass es zu keiner Lohnfindung über den Markt kommt. So beklagt die Fachgemeinschaft Bau, dass die durch das Gesetz geforderte Tariftreue in der Realität den Berliner Unternehmen schadet und teilweise dazu führt, dass sie nicht wettbewerbsfähig anbieten kön
nen. Nach der Allgemeinverbindlichkeitserklärung kostet die Arbeitsstunde im Bau 12,40 €, in der Praxis sind Löhne um 8,00 € üblich. Dieser Realität stellen sich auch die öffentlichen Nachfragen nach Bauleistungen, denn sie vergeben überwiegend ausschließlich über den Preis, d. h. das günstigste Angebot erhält den Zuschlag. Eine Kontrolle findet nur insofern statt, dass offensichtlich große Ausbrecher nach unten hin nicht bedient werden sollen.
Ob dieses Vergabegesetz mit der Dienstleistungsfreiheit der EU kompatibel ist, ist nicht endgültig geklärt. Ein Urteil des europäischen Gerichtshofs steht aus.
Auf unsere Kleine Anfrage nach den positiven Auswirkungen des Vergabegesetzes wurden uns im Hinblick auf die Sicherung der Berliner Unternehmen keine konkreten Antworten gegeben. Ebenso auf die Beschäftigung sichernden Effekte und auch auf die Förderung der Ausbildungsbereitschaft in den Unternehmen. Zu diesen Punkten wurde ausgeführt, dass es in Berlin keine Statistiken gibt. Interessanterweise gibt es Statistiken in Nordrheinwestfalen und Sachsen-Anhalt, die eindeutig belegen, dass die Vergabegesetze keine positiven Auswirkungen zeigten und konsequenterweise haben diese Bundesländer ihre Vergabegesetze abgeschafft.
Wenn schon positive Auswirkungen nicht konkret bezifferbar sind, so ist eines konkret bezifferbar: Das Vergabegesetz führte zu mehr Bürokratie. aufseiten des Gesetzgebers durch zusätzliche Kontrollen – die aber offensichtlich nur unzureichend oder gar nicht stattfinden – und auf Seiten der Unternehmen durch erhebliche Mehrbelastung bei der Angebotserstellung. Mehr Zeit bedeutet höhere Kosten.
Gesetze die nicht kontrolliert werden und zudem noch negative Auswirkungen auf die Betroffenen haben sind überflüssig. Wir fordern deshalb, das Vergabegesetz Berlin aufzugeben.
Ich bringe es einmal auf den Punkt: Was reden und klagen wir über zu viel Bürokratie, zu viele Verordnungen, zu viele Gesetze! 1999 ist dieses Gesetz als Schutz für die Berliner Unternehmen besonders in der Bauwirtschaft in Kraft getreten. Hätten wir dieses Gesetz mit einem 5jährigen Verfallsdatum versehen, wäre heute die Diskussion zur Abschaffung unnötig. Dieses Gesetz war von Anfang an leistungsfeindlich und wettbewerbsverzerrend und nicht sehr hilfreich für das Berliner Handwerk.
Das Resümee lautet: keine Wachstumssteigerung, keine neuen Arbeitsplätze, Wettbewerbsverzerrung und höhere Bürokratiekosten.
Der Mittelstand ist aber das Rückgrat der Berliner Wirtschaft, d. h. für uns, klare Signale und Rahmenbedingungen für die kleinen und mittleren Unternehmen zu setzen. Wir sind in der Pflicht, bürokratische Hindernisse aus dem Weg zu räumen und nicht neue Hürden aufzubauen.
Was fehlt für eine unbürokratische, mittelstandsfreundliche Auftragsvergabe? – Ein jährliches geschätztes Auftragsvolumen öffentlicher Aufträge am deutschen Markt von ca. 250 Milliarden € braucht Kosteneinsparung für zügige Investitionen durch rechtmäßige und ordnungsgemäße Auftragsvergabe.