Margit Görsch

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Last Statements

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, liebe Grüne, ist ein wenig problematisch. Gewalt gegen Frauen ist häufig häusliche Gewalt, da haben Sie recht. Aber es ist auch gleichzeitig ein Problem in der öffentlichen Gesundheit und nicht nur Privatsache.
Es gibt nicht nur Gewalt gegen Frauen. Um die Spirale der Gewalt zu durchbrechen und um langfristige gesellschaftliche Veränderungsprozesse einleiten zu können, ist es wichtig, mit Aufklärung und Information bereits frühzeitig zu beginnen und bei den Tätern und Täterinnen anzusetzen, siehe auch Aktionsplan II der Bundesregierung.
Gewalt, die wir meinen, will beherrschen, beeinflussen, verändern und schädigen. Sie ist eine Quelle der Macht. Prävention ist eine wichtige Voraussetzung, um der Gewalt entgegentreten zu können. Der Mensch oder der Mann – wer hat denn die Gewalt erfunden? – Hier wird nur von Gewalt, die von Männern ausgeht, gesprochen. Das kann wohl nicht ganz richtig sein. Häusliche Gewalt bezeichnet Gewalttaten zwischen Menschen, die in einem Haushalt zusammenleben. Es ist deshalb nicht nur Gewalt unter Paaren, sondern auch Gewalt gegen Kinder, Gewalt von Kindern gegenüber ihren Eltern, Gewalt zwischen Geschwistern und Gewalt gegen im Haushalt lebende ältere Menschen. Wir finden sie vor allem in der Familie oder in Lebensgemeinschaften, dort partiell vom Staat geduldet. Wir finden sie auch am Arbeitsplatz, beim Frauenhandel, bei der Zwangsprostitution und so weiter. Dieser Antrag ist für uns zu einseitig, vielleicht auch bereits dem Wahlkampf der Grünen geschuldet.
Punkt 1: Die Forderung nach einem Konzept für konkrete Maßnahmen zur Gewaltprävention befürworten wir ausdrücklich. Doch diese Forderung haben wir bereits öfter gestellt, leider ohne Erfolg. Die Gewalttaten in Berlin nehmen weiter zu, aber nicht nur für Männer. Wir fordern auch ein Konzept, das besonders die Prävention gegen Gewalt gegen jeden Menschen beinhaltet. Wir haben alle das Recht, gewaltfrei zu leben. Es fehlen Konzepte, konkrete Maßnahmen bzw. endlich eine Koordinierungsstelle, die Koordinierung von ressortübergreifenden Maßnahmen gegen häusliche Gewalt, abgestimmtes, effizientes Vorgehen aller Beteiligten und konsequente Rechtsanwendung – das verstehen wir unter Prävention.
Punkt 2: Die Forderung nach Gesprächskreisen für Männer in den Bezirken als präventives Angebot ist zu wenig und zu einseitig. Die Verantwortung liegt hier bei den Bezirken und wird auch teilweise bereits praktiziert. Darum beantragen wir, dass der Antrag in zwei Teilen zur
Abstimmung kommt, denn dieses Thema ist uns sehr wichtig.
Gewalt geht uns alle an, denn häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Die zunehmenden Auseinandersetzungen mit der Gewalt gegen Frauen und gegen Kinder in unserer Gesellschaft darf nicht dazu führen, dass wir unsere Aufmerksamkeit ausschließlich auf misshandelte Personen oder ihre Opfer richten und dabei die Formen der Gewalt innerhalb der Gesellschaft aus dem Auge verlieren.
Aber es gibt auch Gewalt gegen Männer – wie gesagt. Wir sind uns im Abgeordnetenhaus alle einig, Gewalt an wem auch immer, ist keine Lösung.
Gewalt hat vielschichtige Ursachen und ist in gesellschaftliche Verhältnisse eingebunden. Die Häufung von Einschränkungen und Belastungen in der jeweiligen Lebenssituation von sozial Benachteiligten, von materieller Armut und psychischem Elend ist eine häufig übersehene Ursache für Gewalt. Aber, wie bereits gesagt, Gewalt ist ein Problem öffentlicher Gesundheit. Denn jeder Mensch sollte gewaltfrei leben. Interventions- und Präventionskonzepte müssen her! Aber nicht nur sie, es muss endlich ein Gesamtkonzept für Berlin erarbeitet werden! Maßnahmen zur Gewaltprävention sind Verhinderung von Gewalt im Sinn von Opfer sein und Täter werden, und zwar primär, sekundär und tertiär präventiv. – Danke!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, wen er heiratet. Das gilt für Mädchen und für Jungen gleichermaßen, unabhängig von Herkunft, Religion, Hautfarbe und Alter. Doch die Realität sieht teilweise ganz anders aus. In allen Ländern und Kulturen werden junge Menschen gegen ihren Willen verheiratet, auch in Deutschland. Zwangsverheiratung ist eine Form der Sklaverei, eine Form von häuslicher und sexualisierter Gewalt, von welcher vor allem Mädchen und junge Frauen, aber auch Jungen betroffen sind. Laut Umfragen in Berlin und Stuttgart in 50 Einrichtungen im Jugendhilfe- und Migrationsbereich waren in Berlin 230 und in Stuttgart 120 Fälle von Zwangsverheiratung eindeutig dokumentiert. Diese Daten sind aber von 2003, inzwischen überholt von der Gegenwart. 2007 waren es bereits 378 in Berlin erfasste Fälle. Laut Aussage des Türkischen Bundes in BerlinBrandenburg e. V. sind ca. die Hälfte der in Deutschland geschlossenen Migrantenehen partiell Zwangsehen. Die Dunkelziffer ist sehr hoch. Die Betroffenen sind oft suizidgefährdet, da sie ihre Situation als ausweglos betrachten. Viele gegen ihren Willen verheiratete Frauen suchen Schutz in Kriseneinrichtungen. Das ist auch gut so. Doch diese Kriseneinrichtungen sind einfach zu wenig.
Dafür ist dieser Antrag für vorgeschlagene Wohnprojekte richtig und wichtig. Sie ermöglichen Schutz und Betreuung der Schutzsuchenden. Sie ermöglichen gefahrlosen Zugang und Aufenthalt und kostenlose Beratung. Von Zwangsverheiratung Betroffene sind nicht nur Millionen Mädchen weltweit, die kurz vor oder nach der Pubertät zwangsverheiratet werden, in Afrika kommen immer noch sehr häufig Kinderehen vor. Die sexuelle Verfügung für den aufgezwungenen Ehemann führt zu Vergewaltigung und Missbrauch. Zwangsheirat oder arrangierte Ehe, das ist jetzt hier die Frage. Das sollte man wirklich unterscheiden. Hier muss ein solches Wohnprojekt ansetzen und Rat und Hilfe für betroffene Mädchen und Frauen, auch für deren hilflose Verwandten, bieten. Je mehr Menschen einbezogen werden, umso besser die Chance für eine Lösung. Es wird eine Ergänzung zu den schon bestehenden Beratungsangeboten in Berlin: 3 Onlineberatungsangebote, 7 Beratungsstellen und Schutzeinrichtungen, 9 individuelle Ansprechpartnerinnen in Neukölln, 18 Kriseneinrichtungen und Frauenhäuser.
Jungen und Männer und Zwangsheirat – auch Männer können betroffen sein. Inzwischen gibt es eine Männerinitiative, trotzdem eine Männerinitiative gegen
Zwangsehen, auch in Berlin. Der Türkische Bund sucht noch freiwillige Mitarbeiter.
Warum wird zwangsverheiratet? – Zur Lösung der Situation und richtigen psychologischen Betreuung in den Wohnprojekten sind die Motive der Zwangsheirat wichtig. Motive sind: Die Kinder sollen gut versorgt sein. Oft haben Eltern das Gefühl, Einfluss über ihre Kinder zu verlieren. Sie sollen durch eine schnelle und ausgewählte Heirat wieder auf den richtigen Weg kommen.
Die Eltern fürchten den Verlust ihres Gesichts in der Community, wenn die Tochter eine Freundschaft mit einem Jungen eingeht oder ihre Jungfräulichkeit verliert. So entlässt eine schnelle Heirat die Eltern aus der Verantwortung und verfestigt die traditionellen Machtverhältnisse. Diese Motive bewusst zu machen, verlangt langfristige und geduldige Aufklärungsarbeit, die unter anderem in solchen Einrichtungen geleistet wird. Was getan werden kann – neben Schutz und Beratung in Kriseneinrichtungen und Frauenhäusern –, ist, das Bewusstsein für dieses Thema in den einzelnen Communities zu wecken, zu thematisieren und explizit zu verurteilen. Mediatoren dazu auszubilden, wird zukünftig sehr hilfreich sein.
Der Bundestag beschloss am 17. März das Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsverheiratung und setzte damit ein wichtiges Signal gegen Parallelgesellschaften.
Die CDU-Fraktion unterstützt diesen Antrag nach zusätzlichen Wohnprojekten. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aber liebe Frau Neumann, warum denn wieder nur diese Lippenbekenntnisse und keine klaren Aussagen? Statistik hin, Statistik her, das haben Sie ja schon in Ihrem Antrag geschrieben.
Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre – dieses Thema ist nach wie vor aktuell und brisant zugleich. Durch das Berliner Programm, das im November 2000 beschlossen wurde, dann jeweils verlängert bzw. erweitert wurde, ist viel erreicht worden. Berlin hat dieses Programm mit jährlich 3 398 000 Euro gefördert. Die Prozentzahlen der Frauen haben sich allmählich erhöht, wie aus dem Antrag ersichtlich.
Gegen den Antrag der Fortführung des Berliner Programms ist wohl nichts einzuwenden. Auch die CDUFraktion wird diesem Antrag ihre Zustimmung nicht verweigern, denn die Bundesregierung hat in ihrem Programm die Position von Frauen in der Wissenschaft und Forschung gestärkt und fördert die Frauen mit konkreten Maßnahmen besonders in den Bereichen IT und Technik. Die Bundesregierung hat auch in dieser Legislaturperiode erhebliche Mittel für die Forschung und Entwicklung vorgesehen. Besonders auch in der Frauenförderung. Maßnahmen und Ideen zur Gleichstellung von Frauen in Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind immer willkommen und sollten auch in Berlin konsequent umgesetzt werden.
Dass Frauen in Spitzenpositionen bei den Professuren noch immer unterrepräsentiert sind, ist allgemein bekannt. Unsere Aufgabe in der Politik sollte es sein, die Förderziele und -schwerpunkte zu überdenken. Dieser Antrag von Rot-Rot ist für mich im Wahljahr ein Schaufensterantrag ohne Inhalt.
Wer ist denn zuständig, wer ist verantwortlich, wenn nicht dieser Senat? Allgemein wird von der Überwindung struktureller Hemmnisse in dem Antrag gesprochen. Was sind denn bestehende strukturelle Hemmnisse? Angesichts der hohen Fördersumme über das letzte Jahrzehnt hätte das längst schon überwunden sein können. Ich spreche hier nicht von Quotierung, die wir nach wie vor ablehnen.
Eine Quotierung verwischt das Leistungsprinzip und diskriminiert gleichzeitig unsere exzellenten Wissenschaftlerinnen, siehe Verleihung des Leibniz-Preises in den vergangenen Tagen.
Unsere Aufgabe in der Politik ist die Schaffung von Rahmenbedingungen. Eine Rahmenbedingung ist die Verlängerung des Berliner Programms, die Bereitstellung von Fördermitteln. Eine weitere ist die Kinderbetreuung rund um die Uhr. Ihre Forderung, werte Koalition, ist zwar richtig, das Berliner Programm zu verlängern, aber, meine Damen und Herren vom Senat, warum machen Sie es nicht einfach?
Überdenken Sie dabei die Förderziele, -schwerpunkte und Rahmenbedingungen! Eine Änderung, um schneller an das Ziel zu kommen, wird für Berlin wirtschaftlich von großem Nutzen sein. – Ich danke!
Laut Statistik sind 90 Prozent der deutschen Frauen mit ihrem Körper unzufrieden – auch immer mehr Männer. Der Blick in den Spiegel wird eine Qual, wenn er zwanghaft nur noch auf die Makel fällt. Körper sind aber unvollkommen und vergänglich – auch das Nichtperfekte braucht seinen Platz.
In unserer Gesellschaft prägen Modeschöpfer, Werbefachleute, Pillendreher, Kosmetikfirmen und Showstars die Schönheitsideale und verdienen damit prächtig. Da viele den Schönheitsnormen nicht entsprechen, fühlen sie sich als hässliche Entlein, minderwertig, drittklassig. Die Folgen können Minderwertigkeitsgedanken oder Depression sein. Wenn Scham, Hemmungen und Ängste so weit führen, dass sich sexuelle Blockaden aufbauen, können weitere ernsthafte psychische Probleme entstehen, bei denen oft Essstörungen wie Magersucht oder Bulimie die Folgen sind. Rettung naht dann durch tolle Kosmetikprodukte, Diätpillen oder Schönheits-OPs.
Doch alle vergessen: Die Schönheitsideale der Werbung sind Kunstprodukte – zwei Stunden geschminkt, die eigentlichen Fotos am Computer mit Photoshop korrigiert, dabei die Lippen verbreitert, kleine Nasenhöcker entfernt, die Augen vergrößert usw. Dabei wissen wir doch alle: Das Fernsehen und die Modewelt haben großen Einfluss auf junge Mädchen, und schlank gilt als schick und modern. Magermodels als Vorbilder sind verheerend. Dabei ist das seit dem Anfang des 20. Jahrhunderts modisch gewordene Ideal der Schlankheit historisch und interkulturell ohne Vergleich, denn weibliche Attraktivität wurde und wird in den meisten Gesellschaften mit einem gerundeten Körper und vollen Hüften verbunden. Im historischen Rückblick schwanken die Modeideale der weiblichen Attraktivität zwischen „Fraulichkeit“ und „Jugendlichkeit“ hin und her.
Die Bilder einer abgemagerten, nackten jungen Frau hingen in den Straßen der Modemetropolen Mailand, Rom und Paris und erregten großes Aufsehen. In der Modeindustrie, die als Leitbild prägend für die Jugend wirkt, ist der Wahn der Schlankheit nach wie vor weit verbreitet. Die Bundesregierung hat deshalb eine Vereinbarung mit der Modeindustrie gegen den Schlankheitswahn in der Branche angeregt. Die Initiative „Leben hat Gewicht“ wurde im Dezember 2007 gemeinsam mit Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen und Bundesbildungsministerin Annette Schavan, beide CDU, in Berlin vorgestellt. Ziel ist ein Schulterschluss gesellschaftlicher Gruppen, um das durch Modeindustrie, Werbung und Medien vermittelte Schönheitsideal zu hinterfragen. Das Ziel ist es, falsche Vorbilder zu verbannen. Aber auch in der Modebranche darf die Kreativität nicht leiden. Ein Kodex mit klar definierten Richtlinien darf einerseits nicht die Kreativität der deutschen Modeindustrie beschneiden und muss gleichzeitig der sozialen Verantwortung der Bran
che gerecht werden. Prominente Unterstützer sind die Sängerin Jeanette Biedermann und „Emma“-Herausgeberin Alice Schwarzer.
Es bleibt die Frage: Ist fett wirklich das Schlimmste, was ein Mensch sein kann? Ist fett schlimmer als rachsüchtig, neidisch, oberflächlich, eitel, langweilig oder boshaft?
Nach Schätzungen leiden in Deutschland rund 6 Prozent aller Frauen zwischen 15 und 35 an Magersucht oder einer anderen Essstörung wie etwa Bulimie – EssBrechsucht. Bei Männern sind Essstörungen seltener: Auf zehn Frauen kommt durchschnittlich ein Mann.
Aber nach den Magermodels kommen jetzt die Magerpuppen: In Großbritannien gibt es Streit um dürre männliche Schaufensterpuppen. Verleiten sie junge Männer, sich totzuhungern? Männer sind genauso unsicher wie Frauen. Immer mehr Männer kommen mit Essstörungen, die sie entwickeln, weil sie versuchen, ein bestimmtes Körpermaß und eine bestimmte Figur zu erlangen. Männer haben heute mit den gleichen Unsicherheiten in Bezug auf ihre Körper zu kämpfen wie Frauen. Unrealistische Bilder – wie eben diese Puppen – kommen in der Modewelt und den Medien immer noch sehr häufig vor, und der Druck, der durch sie erzeugt wird, kann bei jungen und verletzlichen Menschen zu einem niedrigen Selbstvertrauen führen. Aber auch die Zeit für muskulösere und runde Typen wird wieder kommen.
Darum unterstützen wir als CDU-Fraktion den Antrag von Bündnis 90/Die Grünen, wenn er auch ohne wichtige Lösungsansätze ist. Andere Modemetropolen verdammen bereits ihre Magermodels aus der Modebranche bzw. vom Laufsteg. Und wir sollten uns der Initiative „Leben hat Gewicht“ anschließen. Bei der Vergabe von Fördergeldern muss Berlin Einfluss auf die Gesundheit der Models nehmen. Ich denke, genug ist genug mit Magermodels! Denn eine Parade von Skeletten auf dem Laufsteg ist nicht nur gesundheitsschädigend, sondern auch unästhetisch. Konkrete Maßnahmen sind wichtig und nicht nur ein Bericht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gewalt gegen Frauen ist nicht nur ein Problem der öffentlichen Gesundheit. Um die Spirale der Gewalt zu durchbrechen und um langfristige gesellschaftliche Veränderungsprozesse einleiten zu können, ist es wichtig, mit Aufklärung und Information bereits frühzeitig, d. h. also schon in den Schulen, bei den Kindern zu beginnen und die Bedeutung der Gewalt zu vermitteln,
frühzeitig bei den Tätern anzusetzen – dazu siehe auch den Aktionsplan der Bundesregierung und damit gleich die Frage verbunden: Wie wird dieser in Berlin umgesetzt?
Auch darum geht es heute am Gedenktag: Gewalt, die wir meinen, will beherrschen, beeinflussen, verändern und schädigen. Sie ist eine Quelle der Macht und die Ohnmacht des Opfers. Der Mensch oder der Mann – wer hat die Gewalt eigentlich erfunden?
Heute ist der Internationale Tag für die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen, und jede Handlung, die einer Frau körperlichen, sexuellen oder psychischen Schaden oder Leid zufügt einschließlich der Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung oder Freiheitsberaubung in der Öffentlichkeit oder im Privatleben, ist Gewalt. Wir finden
sie in der Familie, in Lebensgemeinschaften und auch partiell vom Staat geduldet am Arbeitsplatz, als Frauenhandel, in der Zwangsprostitution, bei Genitalverstümmlungen oder bei Zwangsverheiratungen. Jede vierte Frau im Alter zwischen 16 und 85 Jahren, die in einer Beziehung gelebt hat, hat mehrfach körperliche oder sexuelle Gewalt durch den männlichen Partner erlebt. Aus dieser Sicht benennen die Anträge das Wichtigste, aber leider doch nicht alles. Jeder Antrag ist nicht vollständig.
Gewalt geht uns alle an, denn häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Gewalt gegen Frauen ist oft auch Gewalt gegen Kinder. Die zunehmende Auseinandersetzung mit der Gewalt gegen Frauen und auch gegen Kinder in unserer Gesellschaft darf nicht dazu führen, dass wir unsere Aufmerksamkeit ausschließlich auf misshandelnde Personen oder ihre Opfer richten und dabei die Formen der Gewalt innerhalb der Gesellschaft aus den Augen verlieren. Aber es gibt auch Gewalt gegen Männer. Wir sind uns im Abgeordnetenhaus einig – was selten genug vorkommt –, dass Gewalt, an wem auch immer, keine Lösung ist.
Gewalt hat vielschichtige Ursachen und ist in gesellschaftlichen Verhältnissen eingebunden. Die Häufigkeit von Einschränkungen und Belastungen in der jeweiligen Lebenssituation, von sozialen Benachteiligungen, von materieller Armut und psychischem Elend ist eine häufig übersehene Ursache der Gewalt.
Es ist wichtig und richtig, die Prävention auszubauen. Nur die präventive Arbeit mit den Männern und gegen Gewalt in Familien – auch bei unterschiedlicher Herkunft – kann mögliche Täter hindern, zu tatsächlichen Tätern zu werden.
Es braucht die Chance, dieses weite Feld zunächst einmal sichtbar und damit auch fassbar zu machen. Die Zahlen und Fakten in Berlin sprechen eine deutliche Sprache: 2009 wurden in Berlin 16 285 Fälle häuslicher Gewalt polizeilich aktenkundig. In 76,8 Prozent waren die Opfer weiblich und in 23,2 Prozent männlich. Jeder Fall ist einer zu viel.
Ergebnisse der Dunkelfeldforschung gehen von einer annähernd gleich hohen Anzahl von Männern und Frauen aus, die in häuslicher Gemeinschaft Gewalt ausüben. Es mag kurios erscheinen, wenn ich immer wieder im Zusammenhang mit der Gewalt gegen Frauen an die Männer erinnere, aber Gewalt ist ein Problem öffentlicher Gesundheit, und zwar auch bei Männern.
Jeder Mensch hat das Recht, gewaltfrei zu leben. Für dieses Recht setzen Frauen in aller Welt am 25. November ein klares Zeichen. Gewalt gegen Frauen muss rund um den Globus – egal, in welcher Gesellschaft – geächtet werden. Der Internationale Gedenktag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen geht – wie bereits erwähnt – auf die Ermordung der drei mutigen Schwes
tern zurück. Lassen Sie uns hier im Abgeordnetenhaus so mutig sein, nicht nur die Anträge zu befürworten, sondern Gewalt gegen Frauen, Kinder und Männer auch mit allen uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen Mitteln zu bekämpfen!
Nur noch einen Satz! – Weitere Interventions- und Präventionskonzepte müssen her – aber nicht nur diese, sondern ein Gesamtkonzept für Berlin, das konsequent durchgesetzt wird.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun liegt es wieder vor, in überarbeiteter Fassung: das LGG. Angesichts der lang andauernden Debatten und der endlosen Vorschläge zu diesem Entwurf der rot-roten Regierung hätte ich ein Top-Gesetz erwartet.
Ich bin über das magere Ergebnis maßlos enttäuscht.
Warum haben der Bauindustrieverband, der Juristinnenbund, der Landesfrauenrat, die Frauenvertreterinnen und andere mehr ihre Vorstellungen und Änderungen praxisbezogen schriftlich eingebracht? – Damit Sie nicht berücksichtigt werden, Frau Baba-Sommer,
und im Papierkorb landen. Nur ein paar Änderungen konnten die ASF-Frauen einbringen.
Meine Aufgabe als Mitglied der Opposition verstehe ich nun aber nicht nur im Meckern und Barmen über den kleinen Schwächling LGG, sondern ich will der hier praktizierten Politik meinen Widerstand entgegensetzen.
Ich habe in der Ausschussarbeit nicht meine Zuneigung und Mitarbeit verweigert. Hier nehme ich Bezug auf meine vielen Vorschläge, nachzulesen im Wortprotokoll vom 6. September
oder auf meinen Änderungsantrag.
Es gibt auch etwas Positives: Wir brauchen dieses Gesetz, weil die Frauen ohne quotierte Unterstützung in technischen oder naturwissenschaftlichen Berufen in Führungspositionen oder in der Bezahlung benachteiligt werden. Das ist leider so, aber das liegt am System dieser Gesellschaft, an den Rahmenbedingungen, die die Politik geschaffen hat, auch nach neunjähriger Regierungszeit, an
der Männerdominanz, die daraus erwächst und zum Teil liegt es auch an uns Frauen selbst.
Ohne Zweifel hat sich im geschützten Raum des öffentlichen Dienstes viel für die Frauen getan. Aber anstatt klare Konsequenzen bei öffentlichen Stellenausschreibungen festzuschreiben, dabei auch auf überregionalen Bekanntmachungen zu bestehen, lassen viele Bestimmungen mit ihren Modalitäten und der Berichterstattung das Monster der Bürokratie wachsen, das sich durch Dokumentationen frisst und sich dabei an der Plazenta der Berliner Verwaltung über Steuergelder gut ernährt.
Wenn schon Rechte vergeben werden, dann sollten sie auf Wichtiges begrenzt werden. Dem Gesetz fehlt die Bestimmung nach überregionaler Bekanntmachung, unabhängig davon, ob Frauen unterrepräsentiert sind oder nicht, denn es geht nicht nur um die 50-prozentige Frauenquote, sondern auch um die Möglichkeit, viele Bewerbungen zu haben. Dass die Ausbildungsplätze unmittelbar nach Bewerberlage vergeben werden und wenn sich nicht genug Mädchen beworben haben, eine zweite Bewerberrunde nötig ist, ergibt große Nachteile gegenüber der Privatwirtschaft. Dass die Frauenvertreterinnen zwingend gewählt werden müssen – Bestellung durch den Arbeitsgeber –, ist nicht nur sehr fragwürdig, es wird Abhängigkeiten schaffen, die den Frauen die Arbeit unnütz erschweren. Dann der Unsinn mit den Wahlen:
Wahl der Frauenvertreterin und eine Extrawahl einer Stellvertreterin. Weshalb bleiben wir nicht bei der alten Fassung? – Die hat sich doch bewährt.
Das Gesetz scheut sich nicht, zu unsinnigen Mitteln zu greifen. Dazu gehört die Verpflichtung jeglicher Bauunternehmen zur Zwangsförderung von Frauen und die Absenkung der Wertgrenzen, der fehlende Sinn für die Realität in manchen Branchen – Unterrepräsentanzen wird es immer geben, wenn Frauen nicht Betonbauer oder Zimmermann
werden möchten, dann sind auch Quotierungen keine Hilfe. Da lässt sich auch nicht im Gegenzug jegliche Chance für die Männer regeln, die in manchen Frauenberufen einfach fehlen.
In § 7 Abs. 4 LGG nicht mehr nach der Qualifikation zu fragen, bedeutet, dass jede Frau nach diesem Wortlaut beschäftigt werden muss, sobald sie irgendwie ausgelernt hat, nur weil der Frauenanteil immer über 20 Prozent steigen muss. Das sind weltfremde Forderungen.
Zur Teilzeit möchte ich nichts sagen, denn meine Redezeit ist ziemlich kurz.
Wir dürfen Frauen nicht entmündigen. Meine Damen und Herren! Vergessen Sie niemals, dass die Gelder, die auch
dafür ausgegeben werden, in der Mehrheit von Steuern ins System gespült werden, die auch die Arbeitnehmerinnen und Unternehmerinnen zahlen – nicht nur die Herren –, deren Leistungsfähigkeit jeden Tag neu unter Beweis gestellt wird und die dafür Fortbildungen und Fernlerngänge besuchen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Die vorhandenen Unpräzisierungen können wieder 100prozentig männerfreundlich ausgelegt werden. Das Gesetz stellt bei verschiedenen gleichstellungsrechtlichen Belangen eine Verschlechterung für die Frauen dar. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen wird von mir, von uns aus der CDU-Fraktion keine Zustimmung erfahren.
Sehr geehrte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage mich, warum das Landesgleichstellungsgesetz heute diskutiert werden muss, dann noch als Priorität bei Abwesenheit des Senators und der Staatssekretärin.
Was soll’s! Aber im Ausschuss ist es ja ähnlich: Frauenpolitik fällt immer ein bisschen hinten runter.
Ja, aber wo ist denn Ihr hochgelobter Frauensenator, Herr Doering?
Ja, das wissen Sie aber erst seit gestern, oder? – Das Landesgleichstellungsgesetz – –
Danke! Wenn Sie eine Frage haben, bitte sehr!
Prioritäten ohne Senator festzusetzen, ist schon eine schwache Kür.
Auch das vorliegende Neunte Gesetz leistet nur unzureichend Verbesserungen zur Gleichstellung. Abgesehen davon, dass die so dringend notwendige Überarbeitung des LGG viel zu lange auf sich warten ließ, hinausgezögert durch einen Senat, der die positive Diskriminierung nicht kennt, nicht will und außerdem blockiert. Trotzdem will ich keine Zweifel säen, dass diese Überarbeitung nötig und richtig ist – nötig, weil das Besetzen von Vorstandsposten keine Männerdomäne bleiben darf, nötig, weil sich die schönen glatten Formulierungen des LGG am Handeln des Senats in den letzten Monaten mehr als einmal als formales Bekenntnis roter Lippen erwiesen.
Nötig vor allem der § 5, der die Besetzung von Vorständen und Geschäftsleitungen bei öffentlich-rechtlichen Anstalten und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin mit dem Muss der öffentlichen Ausschreibung versieht, damit Frau ihre Chancen wahren kann! Des Weiteren schwächeln viele Paragrafen im Entwurf wie § 17. Ich will jetzt hier diese ganzen Paragrafen nicht aufzählen, die haben wir lang und breit mit den Verbänden und Frauenbeauftragten diskutiert, aber nichts ist davon eingearbeitet worden. Das können wir nicht genug anmahnen.
Sagen Sie doch mal dem Herrn Gaebler, dass er hier vielleicht die Geschäftsordnung einhalten soll!
Wir nehmen zur Kenntnis, dass eventuell vorhandene Unpräzisionen im bisherigen LGG wie auch im neuen Gesetz nicht frauen-, sondern 100 Prozent männerfreundlich ausgelegt werden.
Sind diese Unpräzisionen gewollt? Tatsächlich bleibt dieser Gesetzentwurf hinter den blumigen Ankündigungen zurück. Es ist weiterhin möglich, die Besetzung von Vorstandsposten und anderen höheren Positionen ohne Ausschreibungspflicht vorzunehmen. Das Gesetz stellt bei verschiedenen gleichstellungsrechtlichen Belangen eine Verschlechterung dar. Das Ziel ist nicht erreicht, das in der Präambel mit wunderschönen Worten angekündigt wurde.
Zu den wichtigsten Instrumentarien gehören u. a. die Frauenförderpläne. Das sollen keine blassen Papiere sein, sondern ein wirkungsvolles Element in der Frauenpolitik. Frauen mit gleichwertiger Qualifikation sind einem männlichen Bewerber vorzuziehen. Bei Stellenabbau ist der Frauenanteil mindestens zu halten. Wunderschöne Formulierungen! Die regelmäßig erscheinenden Berichte zum LGG zeigen, dass die gesetzlichen – – Noch 60 Sekunden, dann muss ich also ein bisschen schneller reden.
Wir erwarten also für die Zukunft zum wiederholten Male unabhängig von allen gesetzlichen Regelungen, die immer lückenhaft oder unpräzise sein können, Gleichstellung von Frauen und Männern. Das ist ein durchgängiges Leitprinzip auf allen Ebenen. Männerdominanz muss ein Ende haben.
Frauen- und Gleichstellungspolitik ist Querschnittsaufgabe, fair und gerecht, gleichberechtigte Zugänge zur beruflichen Förderung in jeder Form sind notwendig.
In der Bauwirtschaft, im Wirtschaftsleben muss man natürlich Ausnahmen machen, denn in der Bauwirtschaft wird man nicht so viele Frauen finden, die wir haben möchten. Aber trotzdem haben wir große Hoffnung, denn die Familienministerin Frau Schröder von der CDU wird die Frauenförderung per Gesetz festschreiben.
Meine Fraktion lehnt das Neunte LGG in der vorliegenden Form ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon etwas merkwürdig, dass wir solche alten Anträge zum Gender-Mainstreaming heute zur Priorität erklärt haben. Vielleicht ist es auch nur ein nachträgliches Geschenk zum Frauentag.
Wir haben es hier mit zwei Grünen-Anträgen zu tun, die zwei Jahre alt sind und auf Daten zurückgreifen, die noch etwas älter sind, und deren Änderungsanträge nach noch mehr Daten rufen, um scheinbar vorhandene Lücken datentechnisch zu schließen oder „zielgenau zu steuern“. Das hört sich gut an. „Zielgenau“ kommen wir über die Einführungs- und Übergangsphase nicht hinaus, sei es auch nur bei der Frage, der Verwaltung eine Antwort abzuringen, ob gleichstellungspolitische Themen in der Fortbildung der Beamten eine Rolle spielen sollten. Davon wird sicher keine Frau und kein Mann gleichberechtigter oder glücklicher werden.
Die seit Jahren gemächliche Art des Umgangs mit diesen Themen hat zu finanziellen und personellen Einsätzen geführt, deren Effektivität wir hier nicht erklärt haben wollen – vielleicht beim nächsten Mal. Statistik lehrt Methoden zum Umgang mit Datenmengen und deren systematischer Verbindung von Erfahrung und Theorie, um Analysen zu ermöglichen. Diese Mengenarbeit hat der Senat ohne Zweifel akribisch erledigt. Wenn ich davon ausgehe, dass diese Daten permanent nachwachsen, Eigenschaften und Verhalten im Rahmen der GenderProblematik in den verschiedenen Bereichen in ihrer Gesamtheit grundlegend erfasst sind und aufgrund des großen Beharrungsvermögens beider Geschlechter zuverlässige Schätzungen für weitere Entwicklungen kaum möglich sind, braucht es natürlich viel hypothetische Weitsicht, um zu erkennen, dass diese überalterten Anträge nichts weiter erreichen, als den bürokratischen Aufwand für das Berichtswesen zu erhöhen. Oder sollte die Statistik der Verwaltung etwa Daten als Unterstützung für Entscheidungen in die Hand spielen? Der Senat hat seit Jahren gute Informationsquellen, die nicht als Datenstrom althergebrachter Traditionen eingebracht wurden.
Warum wurde der Weg für gleichrangige Teilhabe der Geschlechter vom Hausmeister bis zum Vorstandsposten in landeseigenen Betrieben nicht gesäubert, sondern wurden stattdessen nur zögerliche Entscheidungen getroffen? Statistik heißt nicht nur viel sammeln, sondern handeln.
Die Lehren von den Daten über den Staat hat die Berliner Verwaltung noch nicht verstanden. Der Datenreport zeigt ohne Zweifel Entwicklungen zugunsten der Frau: Eine sinkende Anzahl von Migrantinnen ohne Schulabschluss ist ein solcher Beleg. Aber überwiegend Frauen in der Zeit- und Teilzeitarbeit sowie bei der Pflege von Angehörigen, hohe Arbeitslosigkeit bei Akademikerinnen und immer noch zu geringe Bezahlung auch in den Einrichtungen des Gesundheitswesens und der öffentlichen Dienstleistungen sind nur drei Beispiele für eine anachronistische Frauenpolitik, die vor zwanzig Jahren in meinem Leben schon einmal weiter war und denen auch mit bester politischer Arithmetik und geschliffener Rhetorik nicht beizukommen ist.
Die Mechanismen in dieser Gesellschaft und zwischen den Geschlechtern zwingen zu mehr flexiblen Lösungen im Lebensweg von Männern und Frauen.
Längere Bildungswege, steigende prekäre Beschäftigung von Frauen, mehr Singles mit Kindern, mehr Einwanderer, steigende Anzahl deutscher Seniorinnen, Anstieg häuslicher Gewalt bei Konstanz der polizeilichen Platzverweise – und nun diese verstaubten Anträge, die auch nicht mit millionenschweren Gender-Studien zu beantworten sind.
Geschlechtsdifferenzierte Daten stehen seit langem bereit. Mehr gleichstellungsorientiertes Handeln lässt noch auf sich warten. Gender-Mainstreaming und GenderBudgeting stocken. Das gleichstellungspolitische Rahmenprogramm ist als Feigenblatt zu klein. Datenlückenschluss macht vielleicht die Analyse perfekter, aber nützt der besseren Synthese nichts. Jeder kann schon heute die richtigen Schlüsse ziehen und wer will, kann auch handeln. Dass Verwaltungen keine Datengrundlagen hätten, um dem Gender Mainstreaming Taten folgen zu lassen, muss als Ausrede gelten.
Ich hätte noch viel zu sagen, zum Beispiel zur Fortbildungspflicht. Man sollte einmal schauen, ob nicht vielleicht Desinteresse in der Verwaltung herrscht, wenn sie die Fortbildungsvereinbarungen nicht annehmen wollen. Warum sollten wir das noch mehr festlegen?
Wir brauchen für Statistiken und Gender-Projekte eigentlich nur einen flexiblen Rahmen und die Gleichstellung der Geschlechter. – Danke!
Endlich wieder ein Frauenthema! Trotz einstimmiger Zustimmung zum Änderungsantrag soll darüber diskutiert werden, um die Öffentlichkeit herzustellen. Leider ist es für dieses wichtige Thema wieder einmal etwas spät. „Frauen, auch in Berlin in Führungsposition – was heißt auch?“ „Mehr Frauen in Führungspositionen“ von SPD und Linke! Es sollte eine Selbstverständlichkeit in einem
rot-roten Senat sein. Es genügt nicht darüber zu reden, sondern hier muss gehandelt werden. Lippenbekenntnisse reichen nicht. Populistische Reden ebenfalls nicht. Zu oft bleibt das große Potenzial und das große Know-how der Frauen ungenutzt. Allgemeine Rahmenbedingungen haben wir zurzeit meines Erachtens theoretisch bereits ausreichend. Wenden Sie, Herr Senator Wolf, die Bedingungen einfach an! Seit Jahren reden wir darüber, erinnert sei nur an den Antrag vom 22. Februar 2007 von den Grünen „Frauen in die Aufsichtsräte“. Trotz alledem wird munter weiter mit Männern die Besetzung der Führungspositionen vorgenommen. Wenn ich mir die Wortprotokolle ansehe, sind wir Frauen fraktionsübergreifend einig. Was nutzt uns diese Einigkeit, Männer sind für Männer – Männerfreundschaften? Aber eines hat diese Einigkeit doch bewirkt. Wir haben einen Änderungsantrag in abgeschwächter Fassung von der Koalition vorliegen. Der Spatz auf der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Also haben alle Fraktionen diesem Änderungsantrag im Ausschuss zugestimmt. Aber eines können Sie, Herr Wowereit, Herr Wolf, gewiss sein – wir werden weiter für die Rechte der Frauen eintreten. Die ersten Initiativen sollen ja aus der SPD-Fraktion kommen, siehe Wortprotokoll vom 14. Mai 2009, das lässt uns hoffen; zumal Frau Bayram es aufgegeben hat, daran zu glauben. Also, viel Erfolg, Frau Neumann. Was können wir für Frauen tun?
1. Gleichstellung und Gleichberechtigung werden wir ständig einfordern.
2. Wir werden mit Überzeugungskraft und Beharrlichkeit die Durchsetzung der Gleichsetzung auch in den Köpfen der roten Männer verankern.
3. Bei den Frauen müssen wir ebenfalls noch viel Überzeugungsarbeit leisten; denn sie müssen wollen.
Den Frauen muss klargemacht werden, dass eine hohe Qualifikation die Frauen unter anderem vor der „Hausarbeitsfalle“ schützt. Ein hoher Bildungsabschluss verbessert nicht nur die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt, sondern schafft auch finanzielle Unabhängigkeit. Gleichzeitig ist die Politik gefragt, Frauen den Zugang zu besser bezahlten Tätigkeiten und Führungspositionen zu ermöglichen, um einer Diskriminierung entgegenzuwirken.
Herr Senator Wolf, Ihres Zeichens Frauensenator, da haben Sie eine große Aufgabe. Stellen Sie sich der Aufgabe nicht nur mit blumigen Reden und Worten, sondern handeln Sie! Die Frauen werden es Ihnen danken.
Infrastruktur für Frauen – ja! Besser kontrollierbar, leistungsfähiger, transparenter – auch ja!
Fraueninfrastrukturstellen sind seit fast 20 Jahre ein bewährtes Mittel – ergänzend vor allem –, um die Infrastruktur der Frauen im Osten der Stadt funktionsfähig zu gestalten.
Diese werden zunehmend in die Verantwortung einzelner Gruppierungen wie z. B. dem DFB – Demokratischer Frauenbund, früher DFD – im Ostteil übertragen.
Ziel war und ist:
Aufbau und Erhalt der sozialen und arbeitsmarktlichen Infrastruktur von Frauenprojekten in Berlin
Aufbau eines Grundangebotes an Freien Trägern
Beschäftigung von Frauen mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten in den ersten Arbeitsmarkt bei Frauenprojektträgern besonders fördern
Stelleninhaberinnen mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt
Kriterien bzgl. Vermittlungshemmnissen in den ersten Arbeitsmarkt sind: mindestens 45 Jahre und älter oder schwerbehindert oder Migrantinnen. Arbeitsförderung erfolgt aber jetzt über die Jobcenter. Die Zukunft im Zentrum GmbH ist eine von wenigen Einrichtungen, die exklusiv mit der Einrichtung von Fraueninfrastrukturstellen und deren Finanzierung mit Landesmitteln in Berlin beauftragt waren und noch sind.
Das bedeutet:
Beratung bei der Beantragung und Abrechnung von Zuwendungsmitteln
Prüfung der Konzepte und der Finanzierungspläne
Erlass von Bescheiden
Auszahlung von Zuwendungsmitteln
Prüfung der inhaltlichen und zahlenmäßigen Nachweise am Projektende – das als abschließender wichtiger Punkt.
Der Antrag ist längst überfällig. Es geht um relativ viel Geld – 2,1 Millionen Euro im Jahr. Die Kritik des Rechnungshofes ist berechtigt, dass das Geld überwiegend für Personalstellen ausgegeben wurde und nicht für förderfähige Projekte. Die Rechnungshofkritik erweckt auch Begehrlichkeiten, die Fraueninfrastrukturstellen in ein eigens dafür gestricktes Programm zu übertragen. Der Antrag der Grünen ist unterstützenswert, aber es fehlt die Forderung: Kein neues Programm, bevor die Evaluation abgeschlossen ist!
Hier ist nun festzustellen: Wenn seit 16 Jahren keine Evaluierung vorgenommen und keine Zielerreichung kontrolliert wurde, dann haben die beauftragten Einrichtungen ihre gemäß arbeitsmarktpolitischem Rahmenprogramm geförderten Aufgaben, Projekte und Stellen unzureichend oder gar nicht geprüft und ausgewertet.
Sachberichte, die bei den Servicegesellschaften – Zukunft im Zentrum oder gsub – vorliegen, wurden nie ausgewertet bzw. nie dokumentiert. Die Folge sind Unkenntnis über die Auslastung und Wirksamkeit der Stellen sowohl in Projekten als auch bei Einzelfällen. Deshalb sind kontrollfähige Ziele und kontrollierte Abläufe vor Streichung von Infrastrukturstellen unumgänglich. Nicht Abschaffung ist das primäre Ziel, sondern Bewertung von Effizienz der Stellen nach Prüfung und Zielvorgaben mit Kontrollen zum Schutz vor Schließung von Einrichtungen oder Umstrukturierung
Falls Neuausschreibungen notwendig werden sollten, sollte das erst nach gründlicher Prüfung und mit transparentem Verfahren geschehen. Die Arbeitsweise der bisherigen Servicegesellschaften – gsub und ZiZ – wurde dem nicht gerecht, sodass eine andere Verantwortung für diesen Service ebenfalls zu prüfen ist. Neuausschreibungen
müssen solange zurückgestellt werden, bis die Evaluation eindeutig vorliegt.
Weitere Schlussfolgerungen:
frauenpolitische Infrastruktur und zielgruppenorientierte Förderung von Mädchen und Frauen sind weiter zu stabilisieren,
Planungssicherheit durch mehrjährige Verträge und die Sicherung der sogenannten Fraueninfrastrukturstellen,
Planungssicherheit für die Selbstorganisation der Frauen,
evtl. muss ein Frauenbeirat untereinander vernetzen und ist die Brücke zwischen den Projekten, Politik und Verwaltung.
Dazu gehört aber auch eine Absage an jene Traditionalisten, die starr am Bewährten klammern und keine Veränderung wollen:
die Arbeitsstellen in Frauenprojekten nicht mit Frauen besetzen wollen , die ein Vermittlungshemmnis haben,
die eine Festlegung von Quoten bei Stellenbesetzungen, die auch Behinderung oder Migrationshintergrund beleuchten und prüfen, als Diskriminierung verstehen,
die ausschließlich und einseitig Vereine fördern wollen, die schon bisher in der Entwicklung und Umsetzung frauenpolitischer Infrastruktur aktiv waren.
Wer solch „klare“ Vorgaben gibt, diktiert schon vorab das Ergebnis der Evaluation: „Alles erhalten!“ und kann sich den ganzen Aufwand sparen!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was ist denn Gleichstellung? Worum geht es hier und heute? – Um Chancengleichheit und Gerechtigkeit! Gleichbehandlung ist eine Voraussetzung der Gleichstellung, und das ist Chancengleichheit.
Von Frau Kofbinger wurde lobend erwähnt, dass wir Erfolge zu verzeichnen haben. Das kann ich leider so nicht sehen. Erfolge kann man erst erkennen, wenn sie sich wirklich eingestellt haben. Die Lippenbekenntnisse des Senats haben wir schon des Öfteren gehört. Von Erfolg wollen wir dabei nicht sprechen.
Das Landesgleichstellungsgesetz in seiner Grundfassung und in den überarbeiteten Varianten befasst sich zwar mit der Vielschichtigkeit der Gleichstellung ansatzweise, aber eindeutig zu wenig und in der Umsetzung noch weniger.
Auch der vorliegende Antrag der Grünen leistet das nur unzureichend. Abgesehen davon, dass die dringend notwendige Überarbeitung des LGG viel zu lange auf sich warten lässt – hinausgezögert durch einen Senat, der die positive Diskriminierung nicht kennt, nicht will und außerdem blockiert durch eine seit Monaten ergebnislos arbeitende Arbeitsgruppe dieses Senats! Ergänzend wurde vorhin in der Spontanen Fragestunde erwähnt, dass von dieser Arbeitsgruppe Leitlinien erarbeitet werden. Ich dachte immer, das LGG sollte überarbeitet werden und nicht nur Leitlinien, Herr Wolf!
Im Antrag der Grünen wird im Sinne der Gleichstellung nur vom Wunsch nach gleichgestelltem Verhältnis von Frau und Mann ausgegangen – kein Hinweis auf die anderen. Das ist einfach zu wenig. Trotzdem will ich keine Zweifel säen, dass dieser Antrag in seiner Unvollkommenheit nötig und richtig ist.
Nötig ist er, weil das Besetzen von Vorstandsposten keine Männerdomäne bleiben darf und weil sich die schönen, glatten Formulierungen des LGG im Handeln des Senats in den letzten Monaten nur mehr als formales Bekenntnis roter Lippen erwiesen haben. Vor allem ist § 5a nötig, der die Besetzung von Vorständen und Geschäftsleitungen bei öffentlich-rechtlichen Anstalten und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Landes Berlin mit dem Muss der öffentlichen Ausschreibung versieht. Damit frau ihre Chancen wahren kann, sollte das ebenfalls nicht zu eng gefasst werden. Es sollte mit den Frauenvertretern abgestimmt werden, denn wir haben auch schon oft zusammengesessen.
Nötig und traurig zugleich ist es, dass es dieser Forderung bedarf, um die Lippenbekenntnisse eines Berliner Senats auszugleichen, der das LGG nicht weitestgehend anwendet, sondern es nur im engstmöglichen Rahmen interpretiert. Siehe Verstöße bei BSR und BVG!
Erinnert sei an Herrn Wolfs Äußerung, es hätten keine geeignete Frauen zur Verfügung gestanden – so geschehen in vielen Debatten. Senator Wolf war es auch, der es abgelehnt hat, in Berlin einen Pool von qualifizierten und kompetenten Frauen als Datenbank zentral zu erfassen. Wer keine kluge Frau will, keine kompetente kennt, keine aktiv sucht und nur mit Männern bei der Besetzung kann, bei dem wundert es nicht, dass er keine findet.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass eventuell vorhandene Unpräzisionen im bisherigen LGG nicht frauen-, sondern zu hundert Prozent männerfreundlich ausgelegt werden. Jetzt stehen weitere Besetzungen von Vorstands- und Aufsichtsratsposten an. Brauchen die roten Männer deshalb die Verzögerung, um solche sicheren Posten an sich und ihresgleichen zu vergeben und Frauen auch noch
nach 18 Jahren LGG von Spitzen- und gut bezahlten Jobs fernzuhalten?
Das Landesgleichstellungsgesetz verpflichtet das Land Berlin zur Gleichstellung von Männern und Frauen und zur aktiven Frauenförderung. Das wurde heute mehrfach von Frau Neumann zugesichert. Na, da bin ich mal gespannt.
Die regelmäßig erscheinenden Berichte zum LGG zeigen, dass die gesetzlichen Regelungen in den Bezirksbehörden – wenn auch mit unterschiedlichem Erfolg – umgesetzt werden.
Ja! Ich komme zum Schluss: Das sind Scheinargumente. Frauen brauchen keine Förderung, weil sie keine Defizite haben. Sie sind nichts Besonderes. Frauen brauchen Chancen für Entwicklung und Wahlmöglichkeiten. Frauen müssen dies aber auch versuchen und wollen.
Dazu sind sie zu ermuntern. Der Antrag zur Änderung des LGG bringt uns dabei wieder ein kleines Stück weiter.
Ich will es ganz kurz machen, Frau Baba! Um es hier klarzustellen: Ich rede hier von der CDU-Fraktion und gebe nicht nur meine eigene Meinung wieder!
Die CDU-Fraktion macht Frauenpolitik,
aber besser als nur mit Worten!
Auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen, Frauenpolitik ist ein ureigenes Thema der CDU.
Die besten Beispiele sind die Bundeskanzlerin, die Ministerinnen von der Leyen und Schavan.
Wir haben doch in den letzten Monaten gesehen, was Ihre Frauenpolitik ausmacht: nur Gerede!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! An Frau Neumann ein kleines Vorwort: Es wäre besser gewesen, Sie hätten aus Ihren schön gefärbten Glanzbroschüren vorgelesen, statt hier Unwahrheiten zu verbreiten.
Berlins rote Männer verhindern Frauenführung in Berliner Betrieben – so müsste eigentlich die Überschrift lauten.
Verstoß gegen geltende Gesetze, gegen die Berliner Verfassung, Negierung laut Landesgleichstellungsgesetz verlangter Förderung von Frauen,
Gesetzwidrig geschlossene Verträge mit Männer sollten nichtig sein – so könnten die Schlagzeilen der morgigen Presse lauten, die nach dieser Missbilligung zur Besetzung von Vorstandsposten der IBB nicht daran vorbeikommen wird, sich zu äußern. Mag sein, dass es die rote Presse als Spiegel einer einseitigen öffentlichen Meinung wie ein Kavaliersdelikt betrachten möchte, ein Delikt, das gewöhnlich als moralisch fast einwandfrei gilt, ein adliges Vergehen ohne Ehrverlust und ohne Unrechtsgehalt, wenn auch im konkreten Fall durch die eigenen Berliner Gesetze verboten.
Wir können es nicht hinnehmen, dass der Senat seine eigenen Gesetze angeblich nicht kennt und einfach umgeht,
mit einem Frauensenator, der sich immer mit Frauenthemen schmückt oder dahinter versteckt, besonders wenn es um wichtige wirtschaftliche Probleme dieser Stadt geht.
Doch handelt es sich hier nicht um eine Bagatelle. Es ist vielmehr ein Delikt, das aus Bequemlichkeit und Kungelei heraus begangen wurde und – wie so oft bei den Delikten der roten Kavaliere – die Allgemeinheit trifft und bei dem der Schaden durch öffentliche Mittel kompensiert werden muss. Allein das letzte Argument verdeutlicht den Unrechtsgehalt der Kungelentscheidung.
Im Falle der Rücknahme der Entscheidung kostet es den Steuerzahl sehr viel Geld. Denn lauthals für die private Wirtschaft nach weiblichen Führungskräften rufen und sie fordern und den Unternehmen vorschreiben wollen, wie sie ihre Unternehmen zu führen haben, ist einfacher, als die eigenen Gesetze einzuhalten.
Führungskräfte müssen Spitzenkräfte sein, auch in den Berliner Betrieben – ob Mann oder Frau –, und keine kurzfristig denkenden Manager, die verwalten und erhalten. Dafür konnte keine Frau gefunden werden? – Das ist doch wohl nicht glaubwürdig!
Ich frage Sie hier und heute: Wer könnte das besser als eine Frau? – Frauen, die langfristig handeln, die erneuern und entwickeln, die darauf achten, dass die Mitarbeiter in Übereinstimmung mit dem Unternehmen und den Behörden stehen – das sind doch alles weibliche Eigenschaften! Frauen Mut zu machen, Verantwortung zu übernehmen: Das verstehe ich unter Frauenpolitik, Herr Bürgermeister und Senator!
Frauen in Führungsposition oder Frauen on top ist ein Dauerbrenner, der nie langweilig wird und manchmal auch amüsant ist. Mehr Spitzenpositionen mit Frauen besetzen, ist eine uralte Forderung, so alt wie nahezu unerfüllt. Man braucht dazu keine Hilfen für Frauen, weil sie es allein nicht gebacken kriegen, keine Steigbügelhalter für die Frauen.
Nein, danke!
Man braucht dazu keine Steigbügelhalter für die Frauen, weil sie es aus eigener Kraft nicht auf das Pferd oder in den Sattel schaffen. Aber man braucht für Frauen faire Bedingungen und im Bereich der öffentlichen Hand einen Senat, der diese Bedingungen schafft und seine eigenen Regeln einhält.
[Beifall bei der CDU und den Grüne – Dr. Klaus Lederer (Linksfraktion): Wie viele Frauen gibt es denn im CDU-Vorstand?
Mit einem Senat wie dem unsrigen, der „Frauen fördern“ spricht und „mit Männern kungeln“ handelt, werden wir uns in der weiblichen Führungsmacht noch lange zwischen Visionen und Wirklichkeit bewegen. Frauen im Chefsessel und nach Leistungen beurteilt, wird unter RotRot keine Selbstverständlichkeit. Es ist nur Gerede, und schöngefärbte Berichte über Frauenpolitik trüben nicht unseren Blick.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Warum hat der Senat die Gelder an die BBS e. V. für die Kofinanzierung des Existenzgründerbüros Neukölln, das für den Berliner Süden erste Anlaufstelle potenzieller Gründer war, nicht mehr bereitgestellt?
2. Wie steht der Senat dazu, dass aus diesem Grund das Büro innerhalb von einer Woche nach Bekanntwerden der Finanzierungslücke – ab 1. Oktober 2008 – geschlossen wurde und kompetente Mitarbeiter entlassen werden mussten, obwohl gerade in Neukölln und Umgebung sehr viele Gründer die kostenlose Erstberatung des Büros nutzten, und wohlwissend, dass Neuköllns und Berlins Gründerszene solche schnelle und unkomplizierte Unterstützung dringend braucht.
Vielen Dank! – Frau Senatorin! Sie sprechen von befristeten Arbeitsverträgen zum 30. September. Das stimmt nicht ganz. Der eine Mitarbeiter zumindest hat einen Arbeitsvertrag, der länger läuft. Er wurde jetzt höchstwahrscheinlich – das weiß ich nicht genau – ins Rathaus umgesetzt.
Für ein funktionierendes Büro wäre eine weitere Kofinanzierung nur notwendig gewesen, um diese Priorität zu setzen, denn dieses Büro hat vorwiegend Migranten beraten.
Okay! – In dem begonnenen Förderzeitraum von 2008 bis 2013 liegt hinsichtlich der Verwendung von ESF-Geldern der Förderschwerpunkt besonders auf Frauen, Migranten und Umwelt. Wie setzt der Senat diesen Förderschwerpunkt um?
Ich habe eine Frage zur ILA. – Ist dem Senat das Flugprogramm bekannt, und hat der Senat davon Kenntnis, dass zur ILA zwei Staffeln – eine Staffel aus der Schweiz und eine aus Indien – 500 Fuß hoch über besiedeltes Gebiet fliegen werden?
Wie schützen Sie die Anwohner vor Lärm über 100 Dezibel und einer möglichen Katastrophe? Oder ist der Fluglärm in der Show die Freiheit der Demokratie ohne Rücksicht auch gegenüber dem Bezirk TreptowKöpenick?
Es kann Herr Wowereit sein.
Ich danke für Ihre Ausführungen, aber ich denke, Sie haben da etwas verwechselt, Herr Wowereit!
Eine Staffel zu fliegen, ist ein Formationsflug. Da sind mindestens sechs bis acht Maschinen beteiligt. Und die 500 Fuß hoch! Das sind 160 Meter über Ihrem Kopf, falls Sie da wohnen würden.
Ich frage Sie – –
Nun hören Sie doch mal auf!
Bin ich hier im Kindergarten oder – –
Eine Staffel aus Indien fliegt mit überalterten Maschinen und sehr lärmintensiv.
Ich frage Sie, ob Sie das gewusst und bestätigt haben.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! GenderCheck, Gender-Check zur verbindlichen Vorgabe für alle Senatsvorlagen, Stärkung des Gender-Check-Verfahrens – das sind drei Titel der in der Zeit von 2005 bis 2008 zum selben Thema gestellten Anträge. Im ersten Antrag ging es um die Durchführung des Gender-Checks, im zweiten um die Umsetzung des Gender-Checks und darum, ihn für alle Senatsvorlagen für verbindlich zu erklären. Im dritten Antrag geht es um die Stärkung des Gender-Check-Verfahrens, indem der Senat in seinen Vorlagen an das Abgeordnetenhaus künftig auch das Abwägungskriterium „Auswirkung auf die Gleichstellung der Geschlechter“ ausweist. Ich war geneigt, in den feinstilistischen Abwägungen der Formulierungen eine aufbauende Entwicklung zu entdecken. Ich gab diese Neigung jedoch gleich wieder auf, da Frau Kofbinger selbst als eine der Autorinnen in ihrer aktuellen Presseerklärung vom 8. April feststellte, dass der Berliner Senat ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm vorgelegt habe, das sie grundsätzlich positiv und begrüßenswert finde. Es ist mir nicht ergründbar, woraus sie in derselben Presseerklärung – diese wurde leider schon vor über 14 Tagen herausgegeben – den Schluss zieht, dass der Senat in seiner Gesamtheit dieses Programm am Ende nicht mitträgt. Darin liegt ein Widerspruch.
Der Gender-Check ist grundsätzlich positiv. Es ist sinnvoll, sich bei politischen und anderen Entscheidungen um die Auswirkungen auf die Geschlechter zu sorgen. Sollte es bei der Umsetzung Probleme geben, ist zu prüfen, ob das Gender-Verfahren eventuell praxisfern, zu bürokratisch oder zeitraubend ist, anstatt es mit weiteren Anträgen aufzublähen, bürokratisch zu vertiefen und mit endlosem Gebabbel wertvolle Zeit im Wirtschaftsausschuss und im Plenum zu vergeuden.
Verbindliche Berichtspflicht und hundertprozentige Teilnahme an Workshops, unter anderem wegen unterstellter fehlender Anwendungskompetenz – meine Herren und vor allem meine Damen! Das bedeutet viel Arbeit mit wenig Effekt. Was fordert das formale und inhaltliche Verfahren, und was leistet es? – Ich stelle die klassische Aufwand- und Nutzenfrage. – Vorabinformation bei Senatsvorlagen – das halte ich für wichtig, nicht nur wegen der „Genderei“. Wie wollen Sie aber sicherstellen, dass bei Ihren Forderungen nicht nur schriftlich nachvollziehbar bürokratisch perfekt abgehakt wird? Die Gefahr ist hierbei sehr groß.
Zurück zu der leider nicht mehr druckfrischen Presseerklärung vom 8. April von Frau Kofbinger und ihrem Faust-Zitat! Es ist verwunderlich, dass eine junge Frau im verständlichen Ringen um gleichstellungspolitische Ziele zur effektvollen Begründung einen greisen Wissenschaftler benötigt, der in einer Osternacht beschließt, seine Seele dem Volke zu vermachen. Ich zitiere den alten Faust einmal richtig:
Die Botschaft hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube; Das Wunder ist des Glaubens liebstes Kind.
Faust I, Vers 765 – Frau Kofbinger, Frau Baba, Frau Bayram und andere Frauen! Sind wir nicht alle ein bisschen Faust – oder vielleicht eher Fäustlinge? Die christliche Erlösung kommt hier nicht infrage, das gilt für beide, für Faust und seinen Schöpfer. Und es gilt für rot-grüne Gender-Kämpferinnen, deren Einsicht in Senatshandeln noch nicht dazu führte, die konkreten Schritte zu erkennen, die mit personellem und großem finanziellem Aufwand in den letzten drei Jahren unternommen wurden und deren Berichte schon Bücher füllen und unsere gemeinsame Ausschusszeit.
Zu Handlungsfeldern sowie deren Zielsetzung wird nun ein Masterplan verlangt und ausgeblendet, dass die erträumten konkreten politischen Vorgaben bereits im Ausschuss diskutiert und dokumentiert wurden. Aber Faust ist kein Mann für das Himmelreich. In Grünen-Pressetexten wird noch von Spannungen fantasiert, obwohl im Senat ein politischer Wille ist, den Worten auch Taten, also konkretes politisches Handeln, folgen zu lassen und nach Zielen zu suchen.
Der Worte sind genug gewechselt. Mit Gedanken zum alten Antrag „Gender-Check“ empfehle ich darum, den ursprünglichen Senatsbeschluss ohne weitere Anträge mit einer Analyse der Situation in den Arbeitsbeziehungen Mann und Frau zu untersetzen und die Gender-Kriterien in ein Qualitätsmanagement aufzunehmen, wie es zum Beispiel die Hertie-Stiftung als Audit entworfen hat. Das heißt, Maßnahmen werden recherchiert und bewertet. Bei diesem Managementinstrument zur Förderung der Personalpolitik werden nicht nur bereits umgesetzte Maßnahmen begutachtet, sondern auch betriebsindividuelle Entwicklungen aufgezeigt.
Mit Blick auf die dringenden wirtschaftlichen Probleme grüße ich die Antragsteller mit Faust:
Indes ihr Komplimente drechselt, kann etwas Nützliches geschehn.
Meine Fraktion hält diese Anträge für unnötig, denn sie bringen uns keinen Schritt weiter. Wir werden uns bei beiden Anträgen der Stimme enthalten. – Danke!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn die gute Nachricht für die Grünen: Meine Fraktion und ich persönlich begrüßen die Einrich
tung eines Runden Tisches Prostitution. Dies jedoch nicht nur zum Thema Wohnungsbordelle, vielmehr ist es sinnvoll und längst überfällig, die zahlreichen Probleme bei der Prostitution, sofern sie Politik und Verwaltung betreffen, mit den Gremien zu beraten und nach Lösungen zu suchen.
Frau Baba! Sie haben bereits eine Oppositionsrede gehalten, jetzt kommen einige Lösungsvorschläge. Der Runde Tisch sollte nicht nur die Aufgabe haben, sich um die Wohnungsbordelle zu kümmern, weil es bei diesem Thema gerade brennt. Es brennt deshalb, weil die gesetzlichen Grundlagen keine einheitliche Handhabung gewährleisten. Eine offene Frage ist beispielsweise, wie in Berlin Genehmigungspflicht, Bauplanungsrecht und Wirtschaftsrecht nach dem Erlass des Prostitutionsgesetzes umgesetzt werden. Hier muss schnellstens Rechtssicherheit hergestellt werden. Frau Bayram, Sie werfen Eigentumsschutz und Baurecht ein wenig durcheinander.
Wir können nachher noch gern darüber diskutieren, Frau Bayram, ich bin für jede Sache offen.
Ich habe versucht zu verstehen, was hinter dieser jahrelangen Untätigkeit des Senats steht. Das Prostitutionsgesetz gibt es seit 2002. Wir haben 2008 – sechs untätige Jahre. Und sieben Jahre regieren Sie. Dem Senat liegen noch nicht einmal verlässliche Daten vor, z. B. über zurzeit tätige Wohnungsbordelle. Sind es 400, sind es 1 000, worüber wir hier reden? Über welche Größenordnung reden wir überhaupt? Der Senat sah bis jetzt keinen Handlungsbedarf, überließ es den Bezirken, mit dem Problem allein fertig zu werden. Denn diese kennen schließlich ihren Kiez, und es ist nach Aussagen der Senatoren Bezirksrecht.
Grundsätzlich stehen Baunutzung, Wirtschaftsverwaltungsrecht oder das allgemeine Ordnungsrecht als Rechtsverordnung zur Verfügung. Da muss es doch rechtlich Möglichkeiten für den Senat geben, gemeinsam mit den Bezirken zu handeln. Die erste große Runde mit den Bezirken, den Betroffenen und den Verbänden hat am 18. Dezember vergangenen Jahres endlich stattgefunden. Ergebnisse sind dem Parlament leider nicht bekannt, aber die Zuständigkeiten sind hoffentlich geklärt und Handlungsbedarf festgestellt. Die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen und für alle Bezirke zu vereinheitlichen, ist schließlich Senatsaufgabe. Und Sie sind seit sieben Jahren an der Regierung.
Die Bezirke und der Runde Tisch können und müssen beratend mitwirken. Das begrüßen wir. Wir können nicht die rechtlichen Grundlagen dafür festsetzen, auch nicht am Runden Tisch.
Unter anderem sind Kriterien und Mindeststandards bei der Festsetzung der rechtlichen Voraussetzungen unbedingt zu beachten. Erstens: Nutzungsänderung und Gewerbeanmeldung sind Grundvoraussetzungen für die
Anmeldung des Gewerbes. Zweitens: Negative Auswirkungen auf das Wohnumfeld sind auszuschließen. Drittens: Gewerberechtliche Instrumente mit Kontrollmöglichkeiten bei der Betätigung sexueller Dienstleistungen sind effizient zu gestalten. Und viertens, was ganz besonders wichtig ist, ist der Schutz der Kinder und Jugendlichen im Wohngebiet. Das muss gewährleistet werden. – Das sind nur wenige Grundvoraussetzungen, die der Runde Tisch als mitberatendes Gremium beschließen kann.
Ich glaube, nur die Errichtung eines Runden Tisches oder sonstige Lobbyarbeit reichen für legale, gesetzliche Reformen auf diesem Gebiet nicht aus. Hier ist der Senat gefordert. Lesen Sie den Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes! Da ist noch viel zu tun, Herr Wowereit. Er hat sich schon verabschiedet? Na, dann die Senatoren. Legen Sie uns ebenfalls einen Bericht über die Auswirkungen in Berlin vor! Dann hat sich die Priorität am heutigen Tag als ein guter Anfang schon gelohnt, und wir werden nicht nochmals sechs Jahre brauchen, um etwas rechtlich festzusetzen.